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   OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 187/05   

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https://dejure.org/2006,15713
OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 187/05 (https://dejure.org/2006,15713)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.04.2006 - 6 U 187/05 (https://dejure.org/2006,15713)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. April 2006 - 6 U 187/05 (https://dejure.org/2006,15713)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Glückspielverbot aufgrund von § 284 Strafgesetzbuch (StGB) im Falle des Anwendungsvorranges von entgegenstehendem Gemeinschaftsrecht; Vorliegen eines Glücksspiels bei Erbringen eines nicht unerheblichen Einsatzes und Abhängigkeit des Erfolges vom Zufall; Unwirksamkeit des ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 187/05
    Ein Glücksspiel im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn bei einem Spiel ein nicht unerheblicher Einsatz erbracht werden muss und die Entscheidung über Gewinn und Verlust zumindest im Wesentlichen nicht von Fähigkeiten, Kenntnissen oder dem Grade der Aufmerksamkeit des Spielers, sondern vom Zufall abhängt (vgl. BGHSt 2, 274,276; 29, 152,157; 36, 74,80; NStZ 03, 372).

    Dementsprechend werden Sportwetten sowohl in der strafrechtlichen (BGH NStZ 03, 372) als auch in der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 02, 636 - "Sportwetten"; GRUR 04, 693,695 - "Schöner Wetten") einhellig als Glückspiele im Sinne des § 284 StGB angesehen (vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 284 Rz 7 m.w.N.).

    Ohne Erfolg berufen sich die Beklagten hierzu auf die vorzitierte Entscheidung des BGH in NStZ 03, 372 ff. Auch nach dessen Auffassung stellen Sportwetten Glücksspiele dar.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 187/05
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat seiner im Internet unter www.bundesverfassungsgericht.de veröffentlichten Entscheidung vom 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 - zugrundegelegt, dass Sportwetten ungeachtet der verfassungsrechtlichen Problematik den Tatbestand des § 284 StGB erfüllen (a.a.O., Rz. 121, 129, 159 vgl. näher unten).

    Die der Entscheidung zugrundeliegenden Rechtsfragen sind höchstrichterlich insbesondere durch die oben angeführten Entscheidungen "Gambelli" des EuGH, die Entscheidung des BVerfG vom 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 - sowie die Urteile "Sportwetten" und "Schöner Wetten" des BGH geklärt.

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 187/05
    Dementsprechend werden Sportwetten sowohl in der strafrechtlichen (BGH NStZ 03, 372) als auch in der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 02, 636 - "Sportwetten"; GRUR 04, 693,695 - "Schöner Wetten") einhellig als Glückspiele im Sinne des § 284 StGB angesehen (vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 284 Rz 7 m.w.N.).

    Auch der BGH hat in Kenntnis des "Gambelli"-Urteils des EuGH in seiner Entscheidung "Schöner Wetten" (GRUR 04, 693,695) durch die in dem angefochtenen Urteil auf S.14 zitierte Formulierung entschieden, dass ein etwaiger Verstoß einzelner Landesvorschriften gegen die Art. 46 und 49 EGV nicht zur Erlaubnisfreiheit führt, sondern (nur) bei der Erteilung einer beantragten Erlaubnis zu berücksichtigen ist.

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 187/05
    Dieser hat in der Entscheidung "Gambelli" (NJW 04, 139) unter Fortführung seiner früheren Rechtsprechung (EWS 94, 204 - "Schindler"; EuZW 00, 148 - "Läärä"; EuZW 00, 151 - "Zenatti") allerdings entschieden, dass nationale Regelungen, die strafbewehrte Verbote der Durchführung von Sportwetten enthalten, eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs nach den Art. 43 und 49 EGV darstellen, wenn der betreffende Mitgliedsstaat keine Konzession oder Genehmigung erteilt.
  • BGH, 11.01.1989 - 2 StR 461/88

    Anforderungen an die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels - Rechtliche

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 187/05
    Ein Glücksspiel im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn bei einem Spiel ein nicht unerheblicher Einsatz erbracht werden muss und die Entscheidung über Gewinn und Verlust zumindest im Wesentlichen nicht von Fähigkeiten, Kenntnissen oder dem Grade der Aufmerksamkeit des Spielers, sondern vom Zufall abhängt (vgl. BGHSt 2, 274,276; 29, 152,157; 36, 74,80; NStZ 03, 372).
  • BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79

    Verkauf von Doppeloptionen auf Warenterminkontrakte - Vorspiegelung des Erwerbs

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 187/05
    Ein Glücksspiel im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn bei einem Spiel ein nicht unerheblicher Einsatz erbracht werden muss und die Entscheidung über Gewinn und Verlust zumindest im Wesentlichen nicht von Fähigkeiten, Kenntnissen oder dem Grade der Aufmerksamkeit des Spielers, sondern vom Zufall abhängt (vgl. BGHSt 2, 274,276; 29, 152,157; 36, 74,80; NStZ 03, 372).
  • BGH, 18.04.1952 - 1 StR 739/51

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines verbotenen Glücksspiels - Maßgeblichkeit

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 187/05
    Ein Glücksspiel im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn bei einem Spiel ein nicht unerheblicher Einsatz erbracht werden muss und die Entscheidung über Gewinn und Verlust zumindest im Wesentlichen nicht von Fähigkeiten, Kenntnissen oder dem Grade der Aufmerksamkeit des Spielers, sondern vom Zufall abhängt (vgl. BGHSt 2, 274,276; 29, 152,157; 36, 74,80; NStZ 03, 372).
  • LG Köln, 06.10.2005 - 31 O 206/05

    Strafbarkeit einer Sportwettenvermittlung sowie des Betreibens eines öffentlich

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 187/05
    I.) Die Berufung der Beklagten gegen das am 6.10.2005 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 206/05 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Urteilstenor zu 2) und 3) wie folgt neu gefasst wird:.
  • BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 757/05

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung der Sportwettvermittlung -

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 187/05
    Es kommt danach auch nicht weiter darauf an, dass das Bundesverfassungsgericht selbst in den beiden von den Beklagten nicht erwähnten Eilentscheidungen vom 27.9.2005 (1 BvR 757/05 und 1 BvR 789/05) die Anforderungen bereits relativiert hatte.
  • BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 789/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sofortige Vollziehung

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 187/05
    Es kommt danach auch nicht weiter darauf an, dass das Bundesverfassungsgericht selbst in den beiden von den Beklagten nicht erwähnten Eilentscheidungen vom 27.9.2005 (1 BvR 757/05 und 1 BvR 789/05) die Anforderungen bereits relativiert hatte.
  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

  • BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99

    Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2002 - 4 B 2124/02

    ODDSET-Wetten dürfen in NRW weiterhin nur von Lotto vermittelt werden

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06

    Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts im Falle eines Anbietens und Bewerbens

    Der Senat hat dabei regelmäßig, nämlich in den den Parteien zumindest teilweise bekannten Verfahren 6 U 91/05 (MMR 06, 230; ZUM 06, 230), 6 U 145/05; 6 U 187/05; 6 U 194/05 und 6 U 60/06 entschieden, dass die Verurteilung der jeweiligen Beklagten auch bei unterstellter Europarechtswidrigkeit der in Deutschland gehandhabten Praxis zu Recht erfolgt sei, weil diese sich in einem Genehmigungsverfahren auf die angenommene Europarechtswidrigkeit der Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen hätten stützen können, einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung aber nicht gestellt hatten.
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 10/06

    Rechtmäßigkeit des Verbots des Veranstaltens, Vermittelns und Bewerbens von durch

    Der Senat hat dabei regelmäßig, nämlich in den den Parteien zumindest teilweise bekannten Verfahren 6 U 91/05 (MMR 06, 230; ZUM 06, 230), 6 U 145/05; 6 U 187/05; 6 U 194/05 und 6 U 60/06 entschieden, dass die Verurteilung der jeweiligen Beklagten auch bei unterstellter Europarechtswidrigkeit der in Deutschland gehandhabten Praxis zu Recht erfolgt sei, weil diese sich in einem Genehmigungsverfahren auf die angenommene Europarechtswidrigkeit der Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen hätten stützen können, einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung aber nicht gestellt hatten.
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 11/06

    Rechtmäßigkeit des Verbots von Sportwetten unter europarechtlichen Aspekten;

    Der Senat hat dabei regelmäßig, nämlich in den den Parteien zumindest teilweise bekannten Verfahren 6 U 91/05 (MMR 06, 230; ZUM 06, 230), 6 U 145/05; 6 U 187/05; 6 U 194/05 und 6 U 60/06 entschieden, dass die Verurteilung der jeweiligen Beklagten auch bei unterstellter Europarechtswidrigkeit der in Deutschland gehandhabten Praxis zu Recht erfolgt sei, weil diese sich in einem Genehmigungsverfahren auf die angenommene Europarechtswidrigkeit der Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen hätten stützen können, einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung aber nicht gestellt hatten.
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 61/06

    Verstoß gegen den Straftatbestand der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspiel

    Der Senat hat dabei regelmäßig, nämlich in den den Parteien zumindest teilweise bekannten Verfahren 6 U 91/05 (MMR 06, 230; ZUM 06, 230), 6 U 145/05; 6 U 187/05; 6 U 194/05 und 6 U 60/06 entschieden, dass die Verurteilung der jeweiligen Beklagten auch bei unterstellter Europarechtswidrigkeit der in Deutschland gehandhabten Praxis zu Recht erfolgt sei, weil diese sich in einem Genehmigungsverfahren auf die angenommene Europarechtswidrigkeit der Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen hätten stützen können, einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung aber nicht gestellt hatten.
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 200/06

    Auskunftsbegehren über durch Sportwetten erzielte Umsätze und Feststellung einer

    Der Senat hat dabei regelmäßig, nämlich in den den Parteien zumindest teilweise bekannten Verfahren 6 U 91/05 (MMR 06, 230; ZUM 06, 230), 6 U 145/05; 6 U 187/05; 6 U 194/05 und 6 U 60/06 entschieden, dass die Verurteilung der jeweiligen Beklagten auch bei unterstellter Europarechtswidrigkeit der in Deutschland gehandhabten Praxis zu Recht erfolgt sei, weil diese sich in einem Genehmigungsverfahren auf die angenommene Europarechtswidrigkeit der Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen hätten stützen können, einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung aber nicht gestellt hatten.
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 55/06

    Anspruch auf Auskunft über durch die Entgegennahme von Wetten erzielten Umsätze

    Der Senat hat dabei regelmäßig, nämlich in den den Parteien zumindest teilweise bekannten Verfahren 6 U 91/05 (MMR 06, 230; ZUM 06, 230), 6 U 145/05; 6 U 187/05; 6 U 194/05 und 6 U 60/06 entschieden, dass die Verurteilung der jeweiligen Beklagten auch bei unterstellter Europarechtswidrigkeit der in Deutschland gehandhabten Praxis zu Recht erfolgt sei, weil diese sich in einem Genehmigungsverfahren auf die angenommene Europarechtswidrigkeit der Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen hätten stützen können, einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung aber nicht gestellt hatten.
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 5/06

    Unterlassung der Durchführung von Sportwetten wegen Wettbewerbswidrigkeit;

    Der Senat hat dabei regelmäßig, nämlich in den den Parteien zumindest teilweise bekannten Verfahren 6 U 91/05 (MMR 06, 230; ZUM 06, 230), 6 U 145/05; 6 U 187/05; 6 U 194/05 und 6 U 60/06 entschieden, dass die Verurteilung der jeweiligen Beklagten auch bei unterstellter Europarechtswidrigkeit der in Deutschland gehandhabten Praxis zu Recht erfolgt sei, weil diese sich in einem Genehmigungsverfahren auf die angenommene Europarechtswidrigkeit der Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen hätten stützen können, einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung aber nicht gestellt hatten.
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 177/06
    Der Senat hat dabei regelmäßig, nämlich in den den Parteien zumindest teilweise bekannten Verfahren 6 U 91/05 (MMR 06, 230; ZUM 06, 230), 6 U 145/05; 6 U 187/05; 6 U 194/05 und 6 U 60/06 entschieden, dass die Verurteilung der jeweiligen Beklagten auch bei unterstellter Europarechtswidrigkeit der in Deutschland gehandhabten Praxis zu Recht erfolgt sei, weil diese sich in einem Genehmigungsverfahren auf die angenommene Europarechtswidrigkeit der Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen hätten stützen können, einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung aber nicht gestellt hatten.
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