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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.09.2022 - 6 U 191/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,27367
OLG Frankfurt, 15.09.2022 - 6 U 191/21 (https://dejure.org/2022,27367)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.09.2022 - 6 U 191/21 (https://dejure.org/2022,27367)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. September 2022 - 6 U 191/21 (https://dejure.org/2022,27367)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Corona, Reise in Coronazeiten, Gutschein vom Reiseveranstalter, Stornierung

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Gutschein statt Stornierung - Das Angebot eines Reiseveranstalters gegenüber Kunden zur Umbuchung einer pandemiebedingt nicht durchführbaren Reise ohne den Hinweis auf die Stornierungsmöglichkeit kann zulässig sein

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 2 Nr 7 UWG, § 5a Abs 2 Nr 2 UWG, § 4a Abs 1 UWG, § 651h Abs 3 BGB
    Gutschein vom Reiseveranstalter statt Stornierung

  • RA Kotz

    Umbuchung einer coronabedingt nicht durchführbaren Reise

  • Betriebs-Berater

    Gutschein vom Reiseveranstalter statt Stornierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gutschein vom Reiseveranstalter statt Stornierung

  • rechtsportal.de

    Gutschein vom Reiseveranstalter statt Stornierung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Gutschein vom Reiseveranstalter statt Stornierung

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Wegen Corona-Pandemie abgesagte Reise - Gutschein statt Stornierung erlaubt?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gutschein vom Reiseveranstalter statt Stornierung

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Reiserecht: Gutschein statt Stornierung nicht unlauter

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Reiserecht: Gutschein statt Stornierung nicht unlauter

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Reiserecht: Gutschein statt Stornierung nicht unlauter

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Corona: Veranstalter bot Reise-Umbuchung an

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Reiseveranstalter muss nicht zwingend über Pandemie-Rückerstattung informieren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Irreführung der Verbraucher bei optionalem Angebot der Reiseumbuchung im Zuge der Corona-Pandemie - Keine Irreführung über Möglichkeit der Reisestornierung

Besprechungen u.ä.

  • recht-vertieft.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Corona-Reisegutschein (Fallsammlung zum UWG)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 182
  • GRUR 2023, 80
  • MMR 2023, 376
  • MIR 2022, Dok. 077
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.04.2018 - I ZR 154/16

    Angebot des Werbeblockers AdBlock Plus nicht unlauter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2022 - 6 U 191/21
    Eine Einschränkung der Fähigkeit zu einer informierten Entscheidung liegt erst vor, wenn die geschäftliche Handlung das Urteilsvermögen des Adressaten beeinträchtigt, er also die Vor- und Nachteile des Geschäfts nicht mehr hinreichend wahrnehmen und gegeneinander abwägen kann (BGH GRUR 2018, 1251 Rn. 68 - Werbeblocker II).
  • BGH, 25.03.2021 - I ZR 203/19

    Zulässigkeit der Erhebung eines Entgelts für die Zahlung mittels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2022 - 6 U 191/21
    Zum Marktverhalten gehört neben dem Angebot von und der Nachfrage nach Waren oder Dienstleistungen auch der Abschluss und die Durchführung von Verträgen (BGH GRUR 2021, 863 Rn. 14 - Nutzungsentgelt für bargeldlose Zahlungen; GRUR 2017, 537Rn. 20 - Konsumgetreide).
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Rechtsprechung
   KG, 13.01.2023 - 6 U 191/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,18578
KG, 13.01.2023 - 6 U 191/21 (https://dejure.org/2023,18578)
KG, Entscheidung vom 13.01.2023 - 6 U 191/21 (https://dejure.org/2023,18578)
KG, Entscheidung vom 13. Januar 2023 - 6 U 191/21 (https://dejure.org/2023,18578)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann verjährt der Deckungsanspruch in der Berufshaftpflichtversicherung? (IBR 2023, 584)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs bei Anmeldung durch einen

    Auszug aus KG, 13.01.2023 - 6 U 191/21
    Der Zweck der Verjährungsregelung verlangt es jedoch, an diesen Einwand strenge Anforderungen zu stellen, so dass dieser einen groben Verstoß gegen Treu und Glauben voraussetzt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 21.6. 2001 - IX ZR 73/00, BGHZ 148, 156 = NJW 2001, 3543, 3545; Urteil vom 1. Oktober 1987 - IX ZR 202/86, NJW 1988, 265, 266).

    Dies kann der Fall sein, wenn der Schuldner den Gläubiger von der rechtzeitigen Geltendmachung seiner Forderung abgehalten hat, etwa indem er den Gläubiger nach objektiven Maßstäben zur Annahme veranlasst hat, der Anspruch werde auch ohne Rechtsstreit erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 21.6. 2001 - IX ZR 73/00, BGHZ 148, 156 = NJW 2001, 3543, 3545).

  • BGH, 01.10.1987 - IX ZR 202/86

    Berechtigung des Rechtsmißbrauchseinwandes gegenüber der Verjährungseinrede

    Auszug aus KG, 13.01.2023 - 6 U 191/21
    Der Zweck der Verjährungsregelung verlangt es jedoch, an diesen Einwand strenge Anforderungen zu stellen, so dass dieser einen groben Verstoß gegen Treu und Glauben voraussetzt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 21.6. 2001 - IX ZR 73/00, BGHZ 148, 156 = NJW 2001, 3543, 3545; Urteil vom 1. Oktober 1987 - IX ZR 202/86, NJW 1988, 265, 266).

    Die Verjährungseinrede ist aber nicht allein deswegen ein Rechtsmissbrauch, weil der Schuldner zum geltend gemachten Anspruch geschwiegen hat oder der Gläubiger der Ansicht war, er könne mit der Betreibung des gerichtlichen Verfahrens noch zuwarten (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2013 - IX ZR 215/12, DStR 2014, 1023, 1024; Urteil vom 1. Oktober 1987 - IX ZR 202/86, NJW 1988, 265, 266).

  • BGH, 27.01.1999 - XII ZR 113/97

    Hemmung der Verjährung durch Stillhalteabkommen; Unterbrechung der Verjährung

    Auszug aus KG, 13.01.2023 - 6 U 191/21
    Andernfalls würden Sinn und Zweck der Regelung des § 204 Absatz 2 Satz 3 BGB unterlaufen und der durch die Regelung des § 204 Absatz 2 BGB bezweckte Schutz der Rechtssicherheit nicht gewahrt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 1999 - XII ZR 113/97, NJW 1999, 1101, 1102).
  • BGH, 14.11.2013 - IX ZR 215/12

    Steuerberaterhaftung: Ausschluss der Verjährungseinrede für

    Auszug aus KG, 13.01.2023 - 6 U 191/21
    Die Verjährungseinrede ist aber nicht allein deswegen ein Rechtsmissbrauch, weil der Schuldner zum geltend gemachten Anspruch geschwiegen hat oder der Gläubiger der Ansicht war, er könne mit der Betreibung des gerichtlichen Verfahrens noch zuwarten (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2013 - IX ZR 215/12, DStR 2014, 1023, 1024; Urteil vom 1. Oktober 1987 - IX ZR 202/86, NJW 1988, 265, 266).
  • BGH, 21.01.1976 - IV ZR 123/74

    Anspruch auf Befreiung von der Urteilssumme und den zugunsten des Geschädigten

    Auszug aus KG, 13.01.2023 - 6 U 191/21
    aa) Die Verjährungsfrist beginnt - unabhängig von der Frage, ob vorliegend die für Altfälle geltendende Vorschrift des § 12 VVG a.F. bzw. § 10 der AHB Stand 1/95 oder die dreijährige Regelverjährung nach § 195 BGB anzuwenden ist - mit dem Schluss des Jahres der Fälligkeit zu laufen, also erst nachdem der Gläubiger gegen den Versicherungsnehmer Haftpflichtansprüche ernsthaft geltend gemacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1976 - IV ZR 123/74, BeckRS 1976, 30382982; Beckmann/Matusche-Beckmann/v. Rintelen, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Auflage 2015, § 26 Rn. 217).
  • BGH, 06.07.2000 - IX ZR 134/99

    Verjährung des Regreßanspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Auszug aus KG, 13.01.2023 - 6 U 191/21
    Ein verjährungshemmendes Stillhalteabkommen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur anzunehmen, wenn der Schuldner auf Grund einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung berechtigt sein soll, vorübergehend die Leistung zu verweigern, und der Gläubiger sich umgekehrt der Möglichkeit begeben hat, seine Ansprüche jederzeit weiterzuverfolgen (BGH, Urteil vom 6. Juli 2000 - IX ZR 134/99, NJW 2000, 2661).
  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 32/08

    Haftung des Geschäftsführers wegen Veranlassung einer die Masse schmälernden

    Auszug aus KG, 13.01.2023 - 6 U 191/21
    Wenn dann zudem - wie hier - der Kläger und nicht etwa die Beklagte vermeintliche Vergleichsverhandlungen bzw. den Kontakt einschlafen lässt, ist für die Annahme eines treuwidrigen Verhaltens des Beklagten erst Recht kein Raum (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2009 - II ZR 32/08, NJW 2009, 1598, 1601).
  • BGH, 05.06.2014 - VII ZR 285/12

    Vergütungsanspruch des Bauunternehmers nach Bestellerkündigung:

    Auszug aus KG, 13.01.2023 - 6 U 191/21
    Das ist der Zeitpunkt, in dem spätestens eine Erklärung der anderen Seite zu erwarten gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - VII ZR 285/12, NJW-RR 2014, 981, 982).
  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 18/08

    Hemmung durch Verhandlungen mit dem Hauptschuldner

    Auszug aus KG, 13.01.2023 - 6 U 191/21
    Nicht erforderlich ist, dass dabei Vergleichsbereitschaft oder Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert wird oder dass Erfolgsaussicht besteht (vgl. nur BGH, Urteil vom 14. Juli 2009 - XI ZR 18/08, BGHZ 182, 76 = VersR 2010, 775, 776).
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Rechtsprechung
   KG, 31.03.2023 - 6 U 191/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,18607
KG, 31.03.2023 - 6 U 191/21 (https://dejure.org/2023,18607)
KG, Entscheidung vom 31.03.2023 - 6 U 191/21 (https://dejure.org/2023,18607)
KG, Entscheidung vom 31. März 2023 - 6 U 191/21 (https://dejure.org/2023,18607)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hemmung der Verjährung von Ansprüchen eines Architekten auf Deckung eines Haftpflichtrisikos während des Ruhens des Klageverfahrens; Begriff der Verhandlungen im Sinne von § 203 BGB

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.01.1999 - XII ZR 113/97

    Hemmung der Verjährung durch Stillhalteabkommen; Unterbrechung der Verjährung

    Auszug aus KG, 31.03.2023 - 6 U 191/21
    Mit den gesetzessystematischen Erwägungen des Senats, insbesondere zu § 204 Absatz 2 BGB auf Seite 7 des Senatsbeschlusses oder der dort zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 27. Januar 1999 - XII ZR 113/97, NJW 1999, 1101, 1102 zu § 211 a.F. BGB) setzt der Kläger sich nicht auseinander.
  • OLG Frankfurt, 16.09.2009 - 7 U 257/08

    Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen des Versicherers

    Auszug aus KG, 31.03.2023 - 6 U 191/21
    Auch die in der Gegenerklärung erneut erwähnte Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschluss vom 16. September 2009 - 7 U 257/08, NJOZ 2010, 1149, 1150) hilft der Sache des Klägers nicht.
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