Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 6 U 195/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 Abs 1 Nr 3 UWG, § 3 UWG, § 5 UWG
Wettbewerbsverstoß: Konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen zwei stationären Einzelhandelsmärkten; Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bei irreführender Vorratswerbung - aufrecht.de
Wettbewerbsverhältnis zwischen zwei Einzelhandelsmärkten
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3 § 3 § 5
Zur Frage eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses zwischen Online-Schwesterunternehmen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausreichende Konkretisierung des Unterlassungsantrages; Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsantrag bezüglich Werbung mit Elektronikgeräten und Elektrogeräten wegen Vorratsmangel; Unterlassungsantrag wegen irreführenden Vorratsmangel; Konkretes Wettbewerbsverhältnis ...
- beck.de (Leitsatz)
Online-Schwesterunternehmen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 30.06.2004 - 8 O 31/04
- OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 6 U 195/04
Papierfundstellen
- MMR 2005, 461
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 16.04.1969 - I ZR 59/67
Colle de Cologne
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 6 U 195/04
Dieser Einschätzung steht die von der Beklagten erwähnte Entscheidung des BGH "Colle de Cologne" (GRUR 1969, 479) nicht entgegen.Dementsprechend hat der BGH deutlich gemacht, daß es nicht im Belieben eines Konzerns stehen könne, sich durch Konzentration und die rechtliche Verselbständigung seiner Einkaufsabteilungen die Klagebefugnis des § 13 Abs. 1 UWG (a.F.) für alle Warenarten zu verschaffen, die er auf dem Markt einkauft, obwohl nach dem Sinn und Zweck der genannten Vorschrift diese Befugnis nur Verkäufern als wirklichen oder potentiellen Wettbewerbern eingeräumt werden solle (BGH, GRUR 1969, 479, 480).
Dieser Einschätzung steht die von der Beklagten erwähnte Entscheidung des BGH "Colle de Cologne" (GRUR 1969, 479) nicht entgegen.
Dementsprechend hat der BGH deutlich gemacht, daß es nicht im Belieben eines Konzerns stehen könne, sich durch Konzentration und die rechtliche Verselbständigung seiner Einkaufsabteilungen die Klagebefugnis des § 13 Abs. 1 UWG (a.F.) für alle Warenarten zu verschaffen, die er auf dem Markt einkauft, obwohl nach dem Sinn und Zweck der genannten Vorschrift diese Befugnis nur Verkäufern als wirklichen oder potentiellen Wettbewerbern eingeräumt werden solle (BGH, GRUR 1969, 479, 480).
Dieser Einschätzung steht die von der Beklagten erwähnte Entscheidung des BGH "Colle de Cologne" (GRUR 1969, 479) nicht entgegen.
Dementsprechend hat der BGH deutlich gemacht, daß es nicht im Belieben eines Konzerns stehen könne, sich durch Konzentration und die rechtliche Verselbständigung seiner Einkaufsabteilungen die Klagebefugnis des § 13 Abs. 1 UWG (a.F.) für alle Warenarten zu verschaffen, die er auf dem Markt einkauft, obwohl nach dem Sinn und Zweck der genannten Vorschrift diese Befugnis nur Verkäufern als wirklichen oder potentiellen Wettbewerbern eingeräumt werden solle (BGH, GRUR 1969, 479, 480).
- BGH, 29.01.2004 - I ZR 132/01
Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 6 U 195/04
Auch die Bezeichnung der einzelnen Warengruppen ist im vorliegenden Fall hinreichend konkret (vgl. zu "Geräte der Unterhaltungselektronik" nur BGH, WRP 2004, 606 - Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung; zu "EDV-Geräte" BGH, WRP 1996, 899, 902 - EDV-Geräte; zu "Film- und Fotogeräte" Urteil des Senats vom 12.08.2004 - 6 U 70/04).Für die Feststellung einer Schadensersatzpflicht, die sich ohnehin nur auf die konkret beanstandeten Werbemaßnahmen beziehen könnte (vgl. BGH, WRP 2003, 509, 511 - Preisempfehlung für Sondermodelle; WRP 2004, 606 ff. - Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung), fehlt es vorliegend an der erforderlichen Wahrscheinlichkeit eines Schadens.
Auch die Bezeichnung der einzelnen Warengruppen ist im vorliegenden Fall hinreichend konkret (vgl. zu "Geräte der Unterhaltungselektronik" nur BGH, WRP 2004, 606 - Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung; zu "EDV-Geräte" BGH, WRP 1996, 899, 902 - EDV-Geräte; zu "Film- und Fotogeräte" Urteil des Senats vom 12.08.2004 - 6 U 70/04).
Für die Feststellung einer Schadensersatzpflicht, die sich ohnehin nur auf die konkret beanstandeten Werbemaßnahmen beziehen könnte (vgl. BGH, WRP 2003, 509, 511 - Preisempfehlung für Sondermodelle; WRP 2004, 606 ff. - Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung), fehlt es vorliegend an der erforderlichen Wahrscheinlichkeit eines Schadens.
Auch die Bezeichnung der einzelnen Warengruppen ist im vorliegenden Fall hinreichend konkret (vgl. zu "Geräte der Unterhaltungselektronik" nur BGH, WRP 2004, 606 - Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung; zu "EDV-Geräte" BGH, WRP 1996, 899, 902 - EDV-Geräte; zu "Film- und Fotogeräte" Urteil des Senats vom 12.08.2004 - 6 U 70/04).
Für die Feststellung einer Schadensersatzpflicht, die sich ohnehin nur auf die konkret beanstandeten Werbemaßnahmen beziehen könnte (vgl. BGH, WRP 2003, 509, 511 - Preisempfehlung für Sondermodelle; WRP 2004, 606 ff. - Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung), fehlt es vorliegend an der erforderlichen Wahrscheinlichkeit eines Schadens.
- BGH, 14.11.2002 - I ZR 137/00
Preisempfehlung für Sondermodelle
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 6 U 195/04
Für die Feststellung einer Schadensersatzpflicht, die sich ohnehin nur auf die konkret beanstandeten Werbemaßnahmen beziehen könnte (vgl. BGH, WRP 2003, 509, 511 - Preisempfehlung für Sondermodelle; WRP 2004, 606 ff. - Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung), fehlt es vorliegend an der erforderlichen Wahrscheinlichkeit eines Schadens.Für die Feststellung einer Schadensersatzpflicht, die sich ohnehin nur auf die konkret beanstandeten Werbemaßnahmen beziehen könnte (vgl. BGH, WRP 2003, 509, 511 - Preisempfehlung für Sondermodelle; WRP 2004, 606 ff. - Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung), fehlt es vorliegend an der erforderlichen Wahrscheinlichkeit eines Schadens.
Für die Feststellung einer Schadensersatzpflicht, die sich ohnehin nur auf die konkret beanstandeten Werbemaßnahmen beziehen könnte (vgl. BGH, WRP 2003, 509, 511 - Preisempfehlung für Sondermodelle; WRP 2004, 606 ff. - Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung), fehlt es vorliegend an der erforderlichen Wahrscheinlichkeit eines Schadens.
- BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97
Falsche Herstellerpreisempfehlung
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 6 U 195/04
Dies entbindet die klagende Partei aber nicht von jeder Darlegung zu den möglichen Auswirkungen der beanstandeten Werbeaktionen (vgl. BGH, WRP 2000, 1402, 1404 - Falsche Herstellerpreisempfehlung).Dies entbindet die klagende Partei aber nicht von jeder Darlegung zu den möglichen Auswirkungen der beanstandeten Werbeaktionen (vgl. BGH, WRP 2000, 1402, 1404 - Falsche Herstellerpreisempfehlung).
Dies entbindet die klagende Partei aber nicht von jeder Darlegung zu den möglichen Auswirkungen der beanstandeten Werbeaktionen (vgl. BGH, WRP 2000, 1402, 1404 - Falsche Herstellerpreisempfehlung).
- OLG Düsseldorf, 13.01.2005 - 6 U 70/04
Zur Entstehung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter bzw. nicht …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 6 U 195/04
Auch die Bezeichnung der einzelnen Warengruppen ist im vorliegenden Fall hinreichend konkret (vgl. zu "Geräte der Unterhaltungselektronik" nur BGH, WRP 2004, 606 - Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung; zu "EDV-Geräte" BGH, WRP 1996, 899, 902 - EDV-Geräte; zu "Film- und Fotogeräte" Urteil des Senats vom 12.08.2004 - 6 U 70/04).Auch die Bezeichnung der einzelnen Warengruppen ist im vorliegenden Fall hinreichend konkret (vgl. zu "Geräte der Unterhaltungselektronik" nur BGH, WRP 2004, 606 - Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung; zu "EDV-Geräte" BGH, WRP 1996, 899, 902 - EDV-Geräte; zu "Film- und Fotogeräte" Urteil des Senats vom 12.08.2004 - 6 U 70/04).
Auch die Bezeichnung der einzelnen Warengruppen ist im vorliegenden Fall hinreichend konkret (vgl. zu "Geräte der Unterhaltungselektronik" nur BGH, WRP 2004, 606 - Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung; zu "EDV-Geräte" BGH, WRP 1996, 899, 902 - EDV-Geräte; zu "Film- und Fotogeräte" Urteil des Senats vom 12.08.2004 - 6 U 70/04).
- BGH, 04.09.2003 - I ZR 23/01
Farbmarkenverletzung I
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 6 U 195/04
Eine teilweise Verurteilung der Beklagten unter Beschränkung auf die konkrete Verletzungsform wäre bereits in erster Instanz ohne weiteres möglich und geboten gewesen, zumal die Klägerin die konkrete Verletzungsform in ihrem Klageantrag in einem "insbesondere" - Zusatz aufgegriffen hatte (vgl. BGH, WRP 2004, 227, 230 - Farbmarkenverletzung I; WRP 2004, 232, 234 f. - Farbmarkenverletzung II).Eine teilweise Verurteilung der Beklagten unter Beschränkung auf die konkrete Verletzungsform wäre bereits in erster Instanz ohne weiteres möglich und geboten gewesen, zumal die Klägerin die konkrete Verletzungsform in ihrem Klageantrag in einem "insbesondere" - Zusatz aufgegriffen hatte (vgl. BGH, WRP 2004, 227, 230 - Farbmarkenverletzung I; WRP 2004, 232, 234 f. - Farbmarkenverletzung II).
Eine teilweise Verurteilung der Beklagten unter Beschränkung auf die konkrete Verletzungsform wäre bereits in erster Instanz ohne weiteres möglich und geboten gewesen, zumal die Klägerin die konkrete Verletzungsform in ihrem Klageantrag in einem "insbesondere" - Zusatz aufgegriffen hatte (vgl. BGH, WRP 2004, 227, 230 - Farbmarkenverletzung I; WRP 2004, 232, 234 f. - Farbmarkenverletzung II).
- BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99
Vanity-Nummer
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 6 U 195/04
Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis ist dann gegeben, wenn beide Parteien gleichartige Waren innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, daß das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten den anderen beeinträchtigen, das heißt im Absatz behindern oder stören kann (vgl. BGH, WRP 2002, 1050, 1051 f. - Vanity-Nummer;… Baumbach / Hefermehl - Köhler, Wettbewerbsrecht, 23. Auflage, § 2 Rdnr. 59).Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis ist dann gegeben, wenn beide Parteien gleichartige Waren innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, daß das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten den anderen beeinträchtigen, das heißt im Absatz behindern oder stören kann (vgl. BGH, WRP 2002, 1050, 1051 f. - Vanity-Nummer;… Baumbach / Hefermehl - Köhler, Wettbewerbsrecht, 23. Auflage, § 2 Rdnr. 59).
Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis ist dann gegeben, wenn beide Parteien gleichartige Waren innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, daß das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten den anderen beeinträchtigen, das heißt im Absatz behindern oder stören kann (vgl. BGH, WRP 2002, 1050, 1051 f. - Vanity-Nummer;… Baumbach / Hefermehl - Köhler, Wettbewerbsrecht, 23. Auflage, § 2 Rdnr. 59).
- BGH, 04.09.2003 - I ZR 44/01
"Farbmarkenverletzung II"; Kennzeichenmäßige Benutzung einer Farbe
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 6 U 195/04
Eine teilweise Verurteilung der Beklagten unter Beschränkung auf die konkrete Verletzungsform wäre bereits in erster Instanz ohne weiteres möglich und geboten gewesen, zumal die Klägerin die konkrete Verletzungsform in ihrem Klageantrag in einem "insbesondere" - Zusatz aufgegriffen hatte (vgl. BGH, WRP 2004, 227, 230 - Farbmarkenverletzung I; WRP 2004, 232, 234 f. - Farbmarkenverletzung II).Eine teilweise Verurteilung der Beklagten unter Beschränkung auf die konkrete Verletzungsform wäre bereits in erster Instanz ohne weiteres möglich und geboten gewesen, zumal die Klägerin die konkrete Verletzungsform in ihrem Klageantrag in einem "insbesondere" - Zusatz aufgegriffen hatte (vgl. BGH, WRP 2004, 227, 230 - Farbmarkenverletzung I; WRP 2004, 232, 234 f. - Farbmarkenverletzung II).
Eine teilweise Verurteilung der Beklagten unter Beschränkung auf die konkrete Verletzungsform wäre bereits in erster Instanz ohne weiteres möglich und geboten gewesen, zumal die Klägerin die konkrete Verletzungsform in ihrem Klageantrag in einem "insbesondere" - Zusatz aufgegriffen hatte (vgl. BGH, WRP 2004, 227, 230 - Farbmarkenverletzung I; WRP 2004, 232, 234 f. - Farbmarkenverletzung II).
- BGH, 02.10.2003 - I ZR 76/01
Missbräuchlichkeit der Verfolgung eines Wettbewerbsverstoßes an verschiedenen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 6 U 195/04
Maßgebend für eine ausreichende Konkretisierung des Unterlassungsantrags ist hier die Einbeziehung der angegriffenen Werbung in den Antrag (vgl. zu dieser notwendigen Konkretisierung in Fällen der Irreführung über den Warenvorrat: BGH, GRUR 2004, 70, 71 - Preisbrecher).Maßgebend für eine ausreichende Konkretisierung des Unterlassungsantrags ist hier die Einbeziehung der angegriffenen Werbung in den Antrag (vgl. zu dieser notwendigen Konkretisierung in Fällen der Irreführung über den Warenvorrat: BGH, GRUR 2004, 70, 71 - Preisbrecher).
Maßgebend für eine ausreichende Konkretisierung des Unterlassungsantrags ist hier die Einbeziehung der angegriffenen Werbung in den Antrag (vgl. zu dieser notwendigen Konkretisierung in Fällen der Irreführung über den Warenvorrat: BGH, GRUR 2004, 70, 71 - Preisbrecher).
- BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96
Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 6 U 195/04
Besondere Umstände, die bei einem zu weit gefaßten Unterlassungsantrag eine auf eine konkrete Werbemaßnahme beschränkte Teilverurteilung ausnahmsweise ausschließen, können etwa dann vorliegen, wenn sich die konkrete Verletzungsform aus dem Klagevorbringen angesichts einer Vielzahl nur beispielhaft vorgetragener Verletzungsfälle nicht zuverlässig entnehmen läßt (vgl. BGH, WRP 1999, 421, 424 - Vorratslücken).Besondere Umstände, die bei einem zu weit gefaßten Unterlassungsantrag eine auf eine konkrete Werbemaßnahme beschränkte Teilverurteilung ausnahmsweise ausschließen, können etwa dann vorliegen, wenn sich die konkrete Verletzungsform aus dem Klagevorbringen angesichts einer Vielzahl nur beispielhaft vorgetragener Verletzungsfälle nicht zuverlässig entnehmen läßt (vgl. BGH, WRP 1999, 421, 424 - Vorratslücken).
Besondere Umstände, die bei einem zu weit gefaßten Unterlassungsantrag eine auf eine konkrete Werbemaßnahme beschränkte Teilverurteilung ausnahmsweise ausschließen, können etwa dann vorliegen, wenn sich die konkrete Verletzungsform aus dem Klagevorbringen angesichts einer Vielzahl nur beispielhaft vorgetragener Verletzungsfälle nicht zuverlässig entnehmen läßt (vgl. BGH, WRP 1999, 421, 424 - Vorratslücken).
- BGH, 09.05.1996 - I ZR 107/94
EDV-Geräte - Irreführung/Vorratsmenge
- OLG Düsseldorf, 01.04.2009 - 18 U 208/08
Auskunftspflichten von Vertretern einer Anlagevermittlungsgesellschaft
Diese Auffassung des Senats steht in Einklang mit der gefestigten Rechtsprechung des 6. Senats des Oberlandesgerichts, der den Emittenten beim Vertrieb der eigenen Aktien ebenfalls in der Pflicht sieht, geworbene Anlageinteressenten über die grundlegenden Risken aufklären zu müssen (vgl. 6 U 121/04, 6 U 163/04 und 6 U 195/04).