Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 21.10.2002

Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.05.1999 - 6 U 195/97   

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OLG Köln, 21.05.1999 - 6 U 195/97 (https://dejure.org/1999,3709)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.05.1999 - 6 U 195/97 (https://dejure.org/1999,3709)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Mai 1999 - 6 U 195/97 (https://dejure.org/1999,3709)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sportwette; BILD am Sonntag; Gewinnspiel; Gewerbegenehmigung; DDR-Genehmigung; Unlauterkeitsvorwurf; Wettbewerb; Glücksspielverbot; Glücksspiel

  • Judicialis

    StGB § 284 ff; ; StGB § ... 284 Abs. 1; ; StGB § 286; ; StGB § 249 Abs. 2; ; UWG § 1; ; SlgLottVO DDR § 3; ; SlgLottVO DDR § 3 Abs. 1; ; SlgLottVO DDR § 3 Abs. 3; ; SlgLottVO DDR § 4; ; SlgLottVO DDR § 5 Abs. 2; ; SlgLottVO DDR § 13 Abs. 1; ; SlgLottVO DDR § 5 Abs. 2 lit c); ; SlgLottVO DDR § 13 Abs. 1; ; SlgLottVO DDR § 14 Abs. 1; ; SlgLottVO DDR § 1 Abs. 4; ; GewerbeG DDR § 2; ; GewerbeG DDR § 3; ; GewerbeG DDR § 16 Abs. 1; ; GewerbeG DDR § 3 Abs. 4; ; GewerbeG DDR § 17 Abs. 2; ; BGB § 763; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 533
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65

    Spielbank

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.1999 - 6 U 195/97
    Eine solche, die Widerrechtlichkeit des Glücksspiels (vgl. BVerfGE 28, 119/148; a.A: v.Bubnoff/Leipziger Kommentar, 10. Auflage, Rdn. 14 zu § 284 m.w.N.) ausschließende Erlaubnis hält der Beklagte indessen nicht in Händen.

    Auch wenn die Frage nach dem der Vorschrift des § 284 StGB zugrundeliegenden Schutzzweck nicht einheitlich beantwortet wird, wird dieser nach zutreffender überwiegender Meinung darin gesehen, daß das Vermögen der Mitspieler vor der Ausuferung ihrer eigenen natürlichen Spielleidenschaft sowie vor der wirtschaftlichen Ausbeutung durch andere bewahrt werden soll (BVerfGE 28, 119/148; BGHSt 11, 209/210; BVerwG 4, 294/297; BVerwG NVwZ 1995, 475/477; Schönke-Schröder-Eser, StGB, Auflage, Rdn. 2 zu § 284; v.Bubnoff/Leipziger Kommentar, a.a.O., Rdn. 4 Vor § 284 m.w.N.).

  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 138/84

    "Unternehmensberatungsgesellschaft I"; Ausübung der Steuerberatung durch eine zur

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.1999 - 6 U 195/97
    In diesen Fällen ist ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs schon als solches unlauter, ohne daß es des Hinzutretens weiterer Umstände oder einer zusätzlichen wettbewerblichen Relevanz bedarf (vgl. BGH GRUR 1987, 172/176 -"Unternehmensberatungsgesellschaft I"-; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Auflage, Rdn. 611 zu § 1 UWG; Köhler (Piper, UWG, Rdn. 323 zu § 1 UWG - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 18.91

    Sportwetten - Art. 12 GG, Konzessionierung, objektive Zulassungsschranke

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.1999 - 6 U 195/97
    Auch wenn die Frage nach dem der Vorschrift des § 284 StGB zugrundeliegenden Schutzzweck nicht einheitlich beantwortet wird, wird dieser nach zutreffender überwiegender Meinung darin gesehen, daß das Vermögen der Mitspieler vor der Ausuferung ihrer eigenen natürlichen Spielleidenschaft sowie vor der wirtschaftlichen Ausbeutung durch andere bewahrt werden soll (BVerfGE 28, 119/148; BGHSt 11, 209/210; BVerwG 4, 294/297; BVerwG NVwZ 1995, 475/477; Schönke-Schröder-Eser, StGB, Auflage, Rdn. 2 zu § 284; v.Bubnoff/Leipziger Kommentar, a.a.O., Rdn. 4 Vor § 284 m.w.N.).
  • BGH, 04.02.1958 - 5 StR 579/57
    Auszug aus OLG Köln, 21.05.1999 - 6 U 195/97
    Auch wenn die Frage nach dem der Vorschrift des § 284 StGB zugrundeliegenden Schutzzweck nicht einheitlich beantwortet wird, wird dieser nach zutreffender überwiegender Meinung darin gesehen, daß das Vermögen der Mitspieler vor der Ausuferung ihrer eigenen natürlichen Spielleidenschaft sowie vor der wirtschaftlichen Ausbeutung durch andere bewahrt werden soll (BVerfGE 28, 119/148; BGHSt 11, 209/210; BVerwG 4, 294/297; BVerwG NVwZ 1995, 475/477; Schönke-Schröder-Eser, StGB, Auflage, Rdn. 2 zu § 284; v.Bubnoff/Leipziger Kommentar, a.a.O., Rdn. 4 Vor § 284 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.02.1957 - I B 121.56
    Auszug aus OLG Köln, 21.05.1999 - 6 U 195/97
    Auch wenn die Frage nach dem der Vorschrift des § 284 StGB zugrundeliegenden Schutzzweck nicht einheitlich beantwortet wird, wird dieser nach zutreffender überwiegender Meinung darin gesehen, daß das Vermögen der Mitspieler vor der Ausuferung ihrer eigenen natürlichen Spielleidenschaft sowie vor der wirtschaftlichen Ausbeutung durch andere bewahrt werden soll (BVerfGE 28, 119/148; BGHSt 11, 209/210; BVerwG 4, 294/297; BVerwG NVwZ 1995, 475/477; Schönke-Schröder-Eser, StGB, Auflage, Rdn. 2 zu § 284; v.Bubnoff/Leipziger Kommentar, a.a.O., Rdn. 4 Vor § 284 m.w.N.).
  • RG, 29.11.1928 - II 644/28

    Wird von dem Leiter einer Ausspielung durch arglistiges Abweichen vom Spielplan

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.1999 - 6 U 195/97
    Dann liegt keine Lotterie, sondern ein Glückspiel im "engeren" Sinne des § 284 StGB vor (vgl. RGSt 62, 393; v.Bubnoff, Leipziger Kommentar, StGB, 10. Auflage, Rdn. 3 zu § 286 StGB m.w.N.).
  • RG, 02.10.1925 - I 167/25

    1. Über die Natur der sogenannten "Fahrradhilfen" als öffentlich veranstalteter

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.1999 - 6 U 195/97
    Denn nach der dort maßgeblichen Definition ist die Lotterie durch die Möglichkeit eines gerade in einem Geldbetrag bestehenden Gewinns gekennzeichnet; besteht der Gewinn in einem Sachwert oder einer sonstigen vermögenswerten Leistung, handelt es sich hingegen um eine Ausspielung (vgl. RGST 59, 347; v.Bubnoff, a.a.O., Rdn. 7 zu § 286 StGB a.F.).
  • OVG Thüringen, 20.05.2005 - 3 KO 705/03

    Ordnungsrecht; Ordnungsrecht; DDR-Recht; Gesetzgebungszuständigkeit; Recht der

    Die DDR-Sammlungs- und Lotterieverordnung statuierte kein zusätzliches Genehmigungserfordernis zu einer Erlaubnis zum Abschluss von Sportwetten nach dem DDR-Gewerbegesetz (Abgrenzung zu OLG Köln, Urteil vom 12. März 1999 - 6 U 195/97 - GRUR 2000, 533).

    Zu Recht habe deshalb das OLG Köln in seinen Urteilen vom 21. Mai 1999 - 6 U 195/97 - und vom 1. September 2000 - 6 U 53/99 - angenommen, Sportwetten i. S. d. Strafrechts hätten nur aufgrund der DDR-Sammlungs- und Lotterieverordnung genehmigt werden können.

    Es bleibe deshalb ungeachtet der Wirksamkeit der erteilten Erlaubnis zur Durchführung von Sportwetten aufgrund Art. 19 S. 1 EV ein dem strafrechtlichen Glücksspielverbot zuwider handelndes Verhalten, das zugleich den Wettbewerbsverstoß begründe (vgl. Urteil vom 12. März 1999 - 6 U 195/97 -GRUR 2000, 533).

  • BGH, 11.10.2001 - I ZR 172/99

    Fortbestand einer Sportwetten-Genehmigung

    Das Berufungsgericht hat die Berufung des Beklagten entsprechend dem Antrag der Klägerin mit der Maßgabe einer Neufassung des Unterlassungsausspruchs zurückgewiesen, durch die vor den Worten "Sportwetten durchzuführen" die Worte "derart beworbene" eingefügt wurden (OLG Köln GRUR 2000, 533).
  • OLG Köln, 22.10.1999 - 6 U 53/98

    Fußballwetten als Glücksspiel - Erlaubnispflicht für österreichischen

    Bei der Vorschrift des § 284 StGB handelt es sich, was der Senat bereits im einzelnen in seinem den Parteien bekannten Urteil vom 21.05.1999 in dem Rechtsstreit 6 U 195/97 ausgeführt hat, um eine wettbewerbsregelnde und damit wertbezogene Norm.

    Wie der Senat bereits in seinem oben erwähnten Urteil vom 21.05.1999 in dem Rechtsstreit 6 U 195/97 ausgeführt hat, wird die Frage nach dem der Vorschrift des § 284 StGB zugrundeliegenden Schutzzweck zwar nicht einheitlich beantwortet.

  • OLG Hamburg, 10.01.2002 - 3 U 218/01

    Veranstaltung eines Glücksspiels im Internet

    Sie ist sowohl in ihrem Absatz 1 als auch in Absatz 4 Ausdruck eines sittlich-rechtlichen Gebotes (OLG Köln, GRUR 2000, 533/537 - Sportwetten I), das dem Schutz der Allgemeinheit dient und sittlich-rechtliche Wertvorstellungen umsetzt, wie sich bei wertender Beurteilung ihres Schutzzweckes und ihrer Funktion ergibt (vgl. Köhler/Piper, UWG, 2. Auflage, 2001, § 1, Rn. 615).

    So wird verhindert, daß eine menschlichen Schwäche, die Spielleidenschaft, Existenzen gefährdet und zum Gegenstand ungesteuerten Gewinnstrebens gemacht wird, das diese Schwäche sozialschädlich ausbeutet (BVerwG, NJW 2001, S. 2648 (2648); OLG Köln, GRUR 2000, S. 533/537 - Sportwetten I).

  • OVG Sachsen, 12.12.2007 - 3 BS 286/06

    Beschwerden gegen Verbot von Sportwetten teilweise erfolgreich

    Der Senat befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Auffassung des Thüringischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 20.5.2005, ThürVBl 2006, 201 ff. mit Verweis auf ThürOVG, Beschl. v. 21.10.1999, LKV 2000, 309 ff. und entgegen OLG Köln, Urt. v. 12.3.1999, GRUR 2000, 533 ff.).
  • OLG Köln, 01.09.2000 - 6 U 53/99

    DDR-Sportwetten als verbotenes Glücksspiel - wettbewerbsrechtliche Bewertung -

    Nur am Rande sei daher darauf hingewiesen, dass der Senat auch unter Berücksichtigung des Vorbringens der Beklagten im vorliegenden Verfahren an der in seinem den Parteien bekannten und von ihnen kommentierten Urteil vom 21.05.1999 (6 U 195/97) zum Ausdruck gebrachten Wertung festhält, wonach eine nach Maßgabe des Gewerbegesetzes der DDR erteilte Gewerbeerlaubnis nach der bis zum Wirksamwerden des Beitritts am 03.10.1990 maßgeblichen Rechtslage der DDR für sich genommen als behördliche Genehmigung nicht ausreichend war, um gewerblich veranstaltete Sportwetten der hier in Frage stehenden Art im Sinne des strafrechtlichen Glückspielverbotes zu legalisieren, und dass in dem folglich anzunehmenden Verstoß gegen die strafrechtliche Bestimmung des § 284 StGB die Verletzung einer werthaltigen Norm liegt, die nach den Maßstäben des § 1 UWG im Grundsatz auch ohne Hinzutreten besonderer wettbewerblicher Unlauterkeitsmomente den Vorwurf der Wettbewerbswidrigkeit rechtfertigt.

    Denn auch wenn der Senat an seiner in dem einen vergleichbaren Sachverhalt betreffenden Vorprozess 6 U 195/97 zum Ausdruck gebrachten Wertung festhält, die auch im hier zu entscheidenden Fall einen Verstoß gegen das Glücksspielverbot des § 284 StGB annehmen lässt, kann bei der gebotenen wettbewerbsrechtlichen Gesamtwürdigung des Verhaltens des Beklagten nicht außer Acht gelassen werden, dass die Frage des Normbruchs eine spezifisch verwaltungsrechtliche Problemlage betrifft, die von zwei Fachgerichten - dem Verwaltungsgericht G. sowie dem Oberverwaltungsgericht T. - abweichend, nämlich ausdrücklich im Sinne der Beklagten beurteilt worden ist.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2009 - 2 M 151/08

    Sportwette

    Nach anderer in der Rechtsprechung vertretener Auffassung sei zwar von einer bestandenen Erlaubnisbedürftigkeit auch nach der Sammlungs- und Lotterieverordnung auszugehen, die aber neben die Erlaubnisbedürftigkeit nach dem Gewerbegesetz getreten sei (so VG Dessau, Urt. v. 20.03.2003 - 2 A 132/02 DE -, GewArch 2003, 296, ; OLG Köln, Urt. v. 21.05.1999 - 6 U 195/97 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 24.09.2002 - 3 L 3677/02

    Untersagung der Annahme von Sportwetten zwecks Untersagung der Durchführung des

    Es erscheint bereits fraglich, ob allein die auf der Grundlage des Gewerbegesetzes der DDR durch einen Rat des Kreises erteilte Genehmigung für die Veranstaltung von Sportwetten eine ausreichende behördliche Erlaubnis darstellte, oder ob es für die Zulässigkeit derartiger Sportwetten zusätzlich einer Genehmigung des Ministers des Innern der DDR bedurfte (vgl. OLG Köln, Urteil vom 21. Mai 1999 - 6 U 195/97 - JURIS -).
  • VG Köln, 12.09.2002 - 1 L 1610/02
    vgl.OLG L. , Urteil vom 21.05.1999 - 6 U 195/97 -, GRUR 2000, S. 533.
  • VG Düsseldorf, 04.06.2002 - 3 L 2037/02

    Untersagung der Annahme von Sportwetten

    Im Übrigen ist darauf verwiesen worden, dass allein die auf der Grundlage des Gewerbegesetzes der DDR durch einen Rat des Kreises erteilte Genehmigung für die Veranstaltung von Sportwetten keine ausreichende behördliche Erlaubnis darstellte, weil es für die Zulässigkeit derartiger Sportwetten zusätzlich einer Genehmigung des Ministers des Innern der DDR bedurfte (vgl. OLG Köln, Urteil vom 21. Mai 1999 - 6 U 195/97 - JURIS -).
  • AG Essen, 26.06.2006 - 56 Ds 41/05

    Strafloser Verbotsirrtum bei Vermittlung von privaten Sportwetten

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.10.2002 - 6 U 195/97   

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OLG Köln, 21.10.2002 - 6 U 195/97 (https://dejure.org/2002,22059)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.10.2002 - 6 U 195/97 (https://dejure.org/2002,22059)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Oktober 2002 - 6 U 195/97 (https://dejure.org/2002,22059)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassen der Ankündigung und Durchführung von Sportwetten i.R.d. unlauteren Wettbewerbs; Annahme eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses trotz unterschiedlicher Ausgestaltung der Beteiligungsmöglichkeiten bei Sportwetten und der "klassischen" Lotterie; ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65

    Spielbank

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2002 - 6 U 195/97
    Eine solche, die Widerrechtlichkeit des Glücksspiels (vgl. BVerfGE 28, 119/148; a.A: v.Bubnoff/Leipziger Kommentar, 10. Auflage, Rdn. 14 zu § 284 m.w.N.) ausschließende Erlaubnis hält der Beklagte indessen nicht in Händen.

    Auch wenn die Frage nach dem der Vorschrift des § 284 StGB zugrundeliegenden Schutzzweck nicht einheitlich beantwortet wird, wird dieser nach zutreffender überwiegender Meinung darin gesehen, daß das Vermögen der Mitspieler vor der Ausuferung ihrer eigenen natürlichen Spielleidenschaft sowie vor der wirtschaftlichen Ausbeutung durch andere bewahrt werden soll (BVerfGE 28, 119/148; BGHSt 11, 209/210; BVerwG 4, 294/297; BVerwG NVwZ 1995, 475/477; Schönke-Schröder-Eser, StGB, Auflage, Rdn. 2 zu § 284; v.Bubnoff/Leipziger Kommentar, a.a.O., Rdn. 4 Vor § 284 m.w.N.).

  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 138/84

    "Unternehmensberatungsgesellschaft I"; Ausübung der Steuerberatung durch eine zur

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2002 - 6 U 195/97
    In diesen Fällen ist ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs schon als solches unlauter, ohne daß es des Hinzutretens weiterer Umstände oder einer zusätzlichen wettbewerblichen Relevanz bedarf (vgl. BGH GRUR 1987, 172/176 -"Unternehmensberatungsgesellschaft I"-; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Auflage, Rdn. 611 zu § 1 UWG; Köhler (Piper, UWG, Rdn. 323 zu § 1 UWG - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 18.91

    Sportwetten - Art. 12 GG, Konzessionierung, objektive Zulassungsschranke

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2002 - 6 U 195/97
    Auch wenn die Frage nach dem der Vorschrift des § 284 StGB zugrundeliegenden Schutzzweck nicht einheitlich beantwortet wird, wird dieser nach zutreffender überwiegender Meinung darin gesehen, daß das Vermögen der Mitspieler vor der Ausuferung ihrer eigenen natürlichen Spielleidenschaft sowie vor der wirtschaftlichen Ausbeutung durch andere bewahrt werden soll (BVerfGE 28, 119/148; BGHSt 11, 209/210; BVerwG 4, 294/297; BVerwG NVwZ 1995, 475/477; Schönke-Schröder-Eser, StGB, Auflage, Rdn. 2 zu § 284; v.Bubnoff/Leipziger Kommentar, a.a.O., Rdn. 4 Vor § 284 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.02.1957 - I B 121.56
    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2002 - 6 U 195/97
    Auch wenn die Frage nach dem der Vorschrift des § 284 StGB zugrundeliegenden Schutzzweck nicht einheitlich beantwortet wird, wird dieser nach zutreffender überwiegender Meinung darin gesehen, daß das Vermögen der Mitspieler vor der Ausuferung ihrer eigenen natürlichen Spielleidenschaft sowie vor der wirtschaftlichen Ausbeutung durch andere bewahrt werden soll (BVerfGE 28, 119/148; BGHSt 11, 209/210; BVerwG 4, 294/297; BVerwG NVwZ 1995, 475/477; Schönke-Schröder-Eser, StGB, Auflage, Rdn. 2 zu § 284; v.Bubnoff/Leipziger Kommentar, a.a.O., Rdn. 4 Vor § 284 m.w.N.).
  • BGH, 04.02.1958 - 5 StR 579/57
    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2002 - 6 U 195/97
    Auch wenn die Frage nach dem der Vorschrift des § 284 StGB zugrundeliegenden Schutzzweck nicht einheitlich beantwortet wird, wird dieser nach zutreffender überwiegender Meinung darin gesehen, daß das Vermögen der Mitspieler vor der Ausuferung ihrer eigenen natürlichen Spielleidenschaft sowie vor der wirtschaftlichen Ausbeutung durch andere bewahrt werden soll (BVerfGE 28, 119/148; BGHSt 11, 209/210; BVerwG 4, 294/297; BVerwG NVwZ 1995, 475/477; Schönke-Schröder-Eser, StGB, Auflage, Rdn. 2 zu § 284; v.Bubnoff/Leipziger Kommentar, a.a.O., Rdn. 4 Vor § 284 m.w.N.).
  • RG, 29.11.1928 - II 644/28

    Wird von dem Leiter einer Ausspielung durch arglistiges Abweichen vom Spielplan

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2002 - 6 U 195/97
    Dann liegt keine Lotterie, sondern ein Glückspiel im "engeren" Sinne des § 284 StGB vor (vgl. RGSt 62, 393; v.Bubnoff, Leipziger Kommentar, StGB, 10. Auflage, Rdn. 3 zu § 286 StGB m.w.N.).
  • RG, 02.10.1925 - I 167/25

    1. Über die Natur der sogenannten "Fahrradhilfen" als öffentlich veranstalteter

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2002 - 6 U 195/97
    Denn nach der dort maßgeblichen Definition ist die Lotterie durch die Möglichkeit eines gerade in einem Geldbetrag bestehenden Gewinns gekennzeichnet; besteht der Gewinn in einem Sachwert oder einer sonstigen vermögenswerten Leistung, handelt es sich hingegen um eine Ausspielung (vgl. RGST 59, 347; v.Bubnoff, a.a.O., Rdn. 7 zu § 286 StGB a.F.).
  • VG Magdeburg, 09.08.2007 - 3 A 297/06
    Unter § 1 Abs. 4 SlgLottVO fallen auch Wetten oder Sportwetten (so Schmidt, a.a.O., S. 1150 m.w.N. und eingehender Begründung; ähnlich VG Dessau, Urt. v. 20.03.2003 - 2 A 132/02 DE; OLG Köln, Urt. v. 21.10.2002, 6 U 195/97 ).
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