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   OLG Köln, 22.06.2012 - 6 U 196/11   

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https://dejure.org/2012,58262
OLG Köln, 22.06.2012 - 6 U 196/11 (https://dejure.org/2012,58262)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.06.2012 - 6 U 196/11 (https://dejure.org/2012,58262)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 2012 - 6 U 196/11 (https://dejure.org/2012,58262)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • dvtm.net PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Internetzugangs mit Drosslung der Datenübertragungsgeschwindigkeit nach Erreichung eines bestimmten Übertragungsvolumens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 57/05

    150 % Zinsbonus

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2012 - 6 U 196/11
    Die Werbung richtet sich allerdings an Verbraucher, die bereits aktiv die Internetseite der Beklagten aufgesucht haben; solche Verbraucher verfügen erfahrungsgemäß über die Fähigkeit, einen Link zu erkennen, und werden gegebenenfalls auch diejenigen über einen Link verknüpften Seiten aufrufen, die sie zur Information über die ins Auge gefasste Leistung benötigen (vgl. BGH, GRUR 2005, 690 [692] - Internet-Versandhandel; GRUR 2007, 981 = WRP 2007, 1337 [Rn. 25] - 150 % Zinsbonus; OLG München, MMR 2011, 812 [813] - Call by Call bei VoIP).

    So lag es im Fall "150 % Zinsbonus" (BGH, GRUR 2007, 981 = WRP 2007, 1337), wo für eine Festgeldanlage mit einer Basisverzinsung zwischen 1, 30% und 1, 50% p.a. und einem Zinsbonus zwischen 25 % und 150 % geworben worden war (der vom Erfolg der deutschen Nationalmannschaft bei der Fußball-Europameisterschaft 2004 in Portugal abhing und tatsächlich gar nicht gewährt wurde, weil diese anders als bei der laufenden Europameisterschaft in Polen und der Ukraine bereits in der Vorrunde ausschied); die Aufklärung über die Bedingungen dieses Zinsbonus hat der Bundesgerichtshof unter den konkreten Umständen als ausreichend angesehen, weil die mit einem Fußnotenhinweis gegebene Erläuterung, dass sich der Bonus auf den Basiszinssatz statt auf das Kapital bezog, für den verständigen Verbraucher nahe lag und diesem auf der ersten Werbeseite im Internet keine Vorstellungen zur konkreten Zinshöhe vermittelt worden waren, weshalb es unschädlich war, dass die Aufklärung über die Zinskonditionen erst durch die über den Link "Preise und Konditionen" zu erreichende Übersicht erfolgte (ebd. [Rn. 24 f.]).

  • LG Bonn, 19.09.2011 - 1 O 448/10

    Übertragungsgeschwindigkeit für den "Upstream" und "Downstream" ist eine für den

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2012 - 6 U 196/11
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19.09.2011 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 448/10 - teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 235/03

    Anschriftenliste

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2012 - 6 U 196/11
    Denn indem der Kläger das zur Unterlassung begehrte Verhalten hilfsweise von Sachverhaltselementen abhängig gemacht hat, auf die es nach dem bisherigen Antrag nicht ankam, hat er lediglich gedanklich, nicht aber prozessual (§ 264 Nr. 2 ZPO) eine bloße Erweiterung der ursprünglichen Klage vorgenommen (vgl. BGHZ 168, 179 = GRUR 2006, 960 = WRP 2006, 1247 [Rn. 16] - Anschriftenliste; BGH, GRUR 2008, 1121 = WRP 2008, 1516 [Rn. 25] - Freundschaftswerbung im Internet).
  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 314/02

    Internet-Versandhandel

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2012 - 6 U 196/11
    Die Werbung richtet sich allerdings an Verbraucher, die bereits aktiv die Internetseite der Beklagten aufgesucht haben; solche Verbraucher verfügen erfahrungsgemäß über die Fähigkeit, einen Link zu erkennen, und werden gegebenenfalls auch diejenigen über einen Link verknüpften Seiten aufrufen, die sie zur Information über die ins Auge gefasste Leistung benötigen (vgl. BGH, GRUR 2005, 690 [692] - Internet-Versandhandel; GRUR 2007, 981 = WRP 2007, 1337 [Rn. 25] - 150 % Zinsbonus; OLG München, MMR 2011, 812 [813] - Call by Call bei VoIP).
  • BGH, 12.05.2011 - I ZR 53/10

    Seilzirkus - Zum urheberrechtlichen Schutz eines Gebrauchsgegenstandes als Werk

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2012 - 6 U 196/11
    a) Die in der mündlichen Verhandlung erster Instanz gestellten und in der Berufungsverhandlung wiederholten Hilfsanträge sind - nachdem das Landgericht den Hauptanträgen des Klägers stattgegeben hat - der zweiten Instanz durch die Berufung des Beklagten angefallen, ohne dass es einer Anschlussberufung des Klägers bedurfte (vgl. BGH, GRUR 2012, 58 [Rn. 38] - Seilzirkus).
  • BGH, 20.03.2012 - X ZR 58/09

    Patentfähigkeit eines Systems zur Hämofiltration vor dem Hintergrund der Neuheit

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2012 - 6 U 196/11
    Die Beklagte hat der Klageänderung widersprochen; sie ist aber sachdienlich (§ 263 ZPO), weil sie eine umfassendere Erledigung des Streits zwischen den Parteien ermöglicht (vgl. BGH, Urt. v. 20.03.2012 - X ZR 58/09 [Rn. 43 bei juris]).
  • BGH, 29.05.2008 - I ZR 189/05

    Freundschaftswerbung im Internet

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2012 - 6 U 196/11
    Denn indem der Kläger das zur Unterlassung begehrte Verhalten hilfsweise von Sachverhaltselementen abhängig gemacht hat, auf die es nach dem bisherigen Antrag nicht ankam, hat er lediglich gedanklich, nicht aber prozessual (§ 264 Nr. 2 ZPO) eine bloße Erweiterung der ursprünglichen Klage vorgenommen (vgl. BGHZ 168, 179 = GRUR 2006, 960 = WRP 2006, 1247 [Rn. 16] - Anschriftenliste; BGH, GRUR 2008, 1121 = WRP 2008, 1516 [Rn. 25] - Freundschaftswerbung im Internet).
  • OLG München, 15.09.2011 - 29 U 982/11

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung eines Internet-Dienstleistungsanbieters

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2012 - 6 U 196/11
    Die Werbung richtet sich allerdings an Verbraucher, die bereits aktiv die Internetseite der Beklagten aufgesucht haben; solche Verbraucher verfügen erfahrungsgemäß über die Fähigkeit, einen Link zu erkennen, und werden gegebenenfalls auch diejenigen über einen Link verknüpften Seiten aufrufen, die sie zur Information über die ins Auge gefasste Leistung benötigen (vgl. BGH, GRUR 2005, 690 [692] - Internet-Versandhandel; GRUR 2007, 981 = WRP 2007, 1337 [Rn. 25] - 150 % Zinsbonus; OLG München, MMR 2011, 812 [813] - Call by Call bei VoIP).
  • OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 53/13

    Irreführung durch Bewerbung eines nach Erreichen einer bestimmten Datenmenge

    Sie haben auch keinen Anlass, sich über diese Einschränkung der bei Aufzählung der Leistungsmerkmale in bezifferter Form mitgeteilten Surfgeschwindigkeit ohne ausreichend deutlichen Hinweis durch Verfolgen eines erst bei der Preisangabe angebrachten Fußnotenhinweises 1) oder Aufruf einer Datei mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren (vgl. Senat, Urteil vom 22.06.2012 - 6 U 196/11).
  • OLG Hamburg, 21.10.2021 - 3 U 105/20

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer "Black Week"-Rabattaktion; Angaben zum

    Jedoch müssen die Verbraucher auch einen Anlass haben, mit ergänzenden Informationen auf den weiterführenden Seiten zu rechnen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 22. Juni 2012, Az. 6 U 196/11, Juris Rn. 19).
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