Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.03.2003 - 6 U 198/02   

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OLG Celle, 27.03.2003 - 6 U 198/02 (https://dejure.org/2003,2899)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.03.2003 - 6 U 198/02 (https://dejure.org/2003,2899)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. März 2003 - 6 U 198/02 (https://dejure.org/2003,2899)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Unentgeltliche Zuwendung an Kind und dessen Ehegatten; Rückforderungsanspruch gegen Schwiegerkind nach Scheitern der Ehe; Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 242 BGB ; § 313 BGB
    Voraussetzungen der Veräußerung eines Erbbaurechts; Anspruch wegen Rückforderung der anteiligen unentgeltlichen Zuwendung gegenüber dem Schwiegerkind; Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage; Rechtliche Einordnung von Zuwendungen in Abgrenzung zur Schenkung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Veräußerung eines Erbbaurechts; Anspruch wegen Rückforderung der anteiligen unentgeltlichen Zuwendung gegenüber dem Schwiegerkind; Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage; Rechtliche Einordnung von Zuwendungen in Abgrenzung zur Schenkung; ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 313

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundstückskaufvertrag zwischen Eltern und Kind zu begünstigten Konditionen - Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückforderung einer Immobilienzuwendung an Schwiegersohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 721
  • FamRZ 2003, 1657
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94

    Ermittlung des Anfangsvermögens bei Zuwendungen der Schwiegereltern

    Auszug aus OLG Celle, 27.03.2003 - 6 U 198/02
    Erbringen Schwiegereltern an den Ehepartner ihres Kindes in einem Ausmaß, das über eine Gefälligkeit weit hinausgeht, Zuwendungen zum Zwecke der Begünstigung des ehelichen Zusammenlebens, so ist dies mit den ehebezogenen unbenannten Zuwendungen unter Ehegatten vergleichbar (BGHZ 129, 259, 263; NJW 1999, 353, 354; FamRZ 1998, 669 f.; Urteil des Senats vom 10. Mai 2002 - 22 U 119/01 -, in: FamRZ 2003, 233 f.; Palandt - Heinrichs, BGB, 62. Aufl., § 313 Rdnr. 48).

    Nach dem Willen des Zuwendenden soll die Leistung nämlich nicht zu einer den Empfänger einseitig begünstigenden und frei disponiblen Bereicherung führen, sondern sie soll auf Dauer der Ehegemeinschaft dienen und damit auch von deren Bestand abhängig sein (BGHZ 129, 259, 263 f.; FamRZ 1998, 669, 670).

    Es handelt sich insoweit um ein gesetzlich nicht geregeltes familienrechtliches Rechtsverhältnis eigener Art (BGHZ 129, 259, 264).

    Der von der Berufung behauptete Widerspruch zwischen der Rechtsprechung des X. Zivilsenats (NJW 1999, 1623) und der des XII. Zivilsenats (BGHZ 129, 259; NJW 1999, 353; FamRZ 1998, 669) des Bundesgerichtshofs besteht also tatsächlich nicht, da es jeweils auf die Vereinbarungen im konkreten Fall ankommt (vgl. etwa zuletzt BGH NJW 2003, 510; dieser Aspekt wird auch von OLG Naumburg NJW-RR 2000, 1673 übersehen).

    Da hier - wie oben dargelegt - keine Schenkung vorliegt, kommt auch ein Bereicherungsanspruch wegen Nichterreichens des mit einer Schenkung verfolgten Zwecks nicht in Betracht (vgl. auch BGHZ 129, 259, 264).

    Grundsätzlich ist zwar anerkannt, dass sich bei Zuwendungen von Schwiegereltern an den Ehegatten ihres Kindes bei nachträglichem Scheitern der Ehe ein Ausgleichungsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ergeben kann, wenn sich die Beibehaltung der geschaffenen Vermögenslage als für den Zuwendenden unzumutbar erweist (BGHZ 129, 259, 266 f.; Urteil des Senats, a. a. O.; OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 517; FamRZ 1994, 1384, 1385 f.; Palandt-Heinrichs, § 313 Rdnr. 48).

    Vorrangig ist eine Abwicklung hier nämlich durch den bei der Scheidung herbeizuführenden Zugewinnausgleich zwischen den Ehegatten vorzunehmen (BGHZ 129, 259, 266f.).

  • OLG Oldenburg, 22.12.1993 - 3 U 44/93

    Schwiegereltern; Zuwendungen an Ehegatten; Erwerb eines Eigenheims; Scheidung der

    Auszug aus OLG Celle, 27.03.2003 - 6 U 198/02
    Scheitert die Ehe nachträglich, so kommt allenfalls ein Ausgleichungsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht, wenn sich die Beibehaltung der geschaffenen Vermögenslage als für den Zuwendenden unzumutbar erweist (Urteil des Senats, a. a. O.; vgl. auch OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 517; FamRZ 1994, 1384, 1385 f.; ferner OLG Köln, NJW 1994, 1540, das in derartigen Fällen von einem Rückforderungsanspruch aus § 812 Abs. 1 S. 2, 2. Alt BGB ausgeht).

    Hinzu kommt außerdem, dass § 812 Abs. 1 S. 2, 2. Alt. BGB in derartigen Fällen unbenannter Zuwendungen durch die vorrangigen Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage verdrängt wird (Urteil des Senats, a. a. O., 234; OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539).

    Grundsätzlich ist zwar anerkannt, dass sich bei Zuwendungen von Schwiegereltern an den Ehegatten ihres Kindes bei nachträglichem Scheitern der Ehe ein Ausgleichungsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ergeben kann, wenn sich die Beibehaltung der geschaffenen Vermögenslage als für den Zuwendenden unzumutbar erweist (BGHZ 129, 259, 266 f.; Urteil des Senats, a. a. O.; OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 517; FamRZ 1994, 1384, 1385 f.; Palandt-Heinrichs, § 313 Rdnr. 48).

    Es ist weder ersichtlich noch vom Beklagten dargelegt, welche anderen Gründe als die fortbestehende Ehe mit dessen Tochter die Kläger hätten veranlassen können, auch dem Beklagten das hälftige Erbbaurecht - soweit wertmäßig nicht durch den Kaufpreis gedeckt - zukommen zu lassen (vgl. zu dieser regelmäßigen Motivation von Schwiegereltern auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 517, 518; OLG Köln, NJW 1994, 1540, 1542; OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539, 1540; LG Oldenburg, NJW-RR 1998, 1, 2).

  • OLG Düsseldorf, 30.03.1995 - 13 U 98/94

    Rückforderung einer Schenkung bei Scheitern der Ehe der Beschenkten

    Auszug aus OLG Celle, 27.03.2003 - 6 U 198/02
    Scheitert die Ehe nachträglich, so kommt allenfalls ein Ausgleichungsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht, wenn sich die Beibehaltung der geschaffenen Vermögenslage als für den Zuwendenden unzumutbar erweist (Urteil des Senats, a. a. O.; vgl. auch OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 517; FamRZ 1994, 1384, 1385 f.; ferner OLG Köln, NJW 1994, 1540, das in derartigen Fällen von einem Rückforderungsanspruch aus § 812 Abs. 1 S. 2, 2. Alt BGB ausgeht).

    Grundsätzlich ist zwar anerkannt, dass sich bei Zuwendungen von Schwiegereltern an den Ehegatten ihres Kindes bei nachträglichem Scheitern der Ehe ein Ausgleichungsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ergeben kann, wenn sich die Beibehaltung der geschaffenen Vermögenslage als für den Zuwendenden unzumutbar erweist (BGHZ 129, 259, 266 f.; Urteil des Senats, a. a. O.; OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 517; FamRZ 1994, 1384, 1385 f.; Palandt-Heinrichs, § 313 Rdnr. 48).

    Es ist weder ersichtlich noch vom Beklagten dargelegt, welche anderen Gründe als die fortbestehende Ehe mit dessen Tochter die Kläger hätten veranlassen können, auch dem Beklagten das hälftige Erbbaurecht - soweit wertmäßig nicht durch den Kaufpreis gedeckt - zukommen zu lassen (vgl. zu dieser regelmäßigen Motivation von Schwiegereltern auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 517, 518; OLG Köln, NJW 1994, 1540, 1542; OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539, 1540; LG Oldenburg, NJW-RR 1998, 1, 2).

  • BGH, 04.02.1998 - XII ZR 160/96

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Grundstücksüberlassungsvertrages zu Zeiten

    Auszug aus OLG Celle, 27.03.2003 - 6 U 198/02
    Erbringen Schwiegereltern an den Ehepartner ihres Kindes in einem Ausmaß, das über eine Gefälligkeit weit hinausgeht, Zuwendungen zum Zwecke der Begünstigung des ehelichen Zusammenlebens, so ist dies mit den ehebezogenen unbenannten Zuwendungen unter Ehegatten vergleichbar (BGHZ 129, 259, 263; NJW 1999, 353, 354; FamRZ 1998, 669 f.; Urteil des Senats vom 10. Mai 2002 - 22 U 119/01 -, in: FamRZ 2003, 233 f.; Palandt - Heinrichs, BGB, 62. Aufl., § 313 Rdnr. 48).

    Nach dem Willen des Zuwendenden soll die Leistung nämlich nicht zu einer den Empfänger einseitig begünstigenden und frei disponiblen Bereicherung führen, sondern sie soll auf Dauer der Ehegemeinschaft dienen und damit auch von deren Bestand abhängig sein (BGHZ 129, 259, 263 f.; FamRZ 1998, 669, 670).

    Der von der Berufung behauptete Widerspruch zwischen der Rechtsprechung des X. Zivilsenats (NJW 1999, 1623) und der des XII. Zivilsenats (BGHZ 129, 259; NJW 1999, 353; FamRZ 1998, 669) des Bundesgerichtshofs besteht also tatsächlich nicht, da es jeweils auf die Vereinbarungen im konkreten Fall ankommt (vgl. etwa zuletzt BGH NJW 2003, 510; dieser Aspekt wird auch von OLG Naumburg NJW-RR 2000, 1673 übersehen).

  • OLG Düsseldorf, 09.02.1994 - 5 UF 17/91

    Größere Geldzuwendungen von Schwiegereltern an Eheleute und Zugewinnausgleich

    Auszug aus OLG Celle, 27.03.2003 - 6 U 198/02
    Scheitert die Ehe nachträglich, so kommt allenfalls ein Ausgleichungsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht, wenn sich die Beibehaltung der geschaffenen Vermögenslage als für den Zuwendenden unzumutbar erweist (Urteil des Senats, a. a. O.; vgl. auch OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 517; FamRZ 1994, 1384, 1385 f.; ferner OLG Köln, NJW 1994, 1540, das in derartigen Fällen von einem Rückforderungsanspruch aus § 812 Abs. 1 S. 2, 2. Alt BGB ausgeht).

    Grundsätzlich ist zwar anerkannt, dass sich bei Zuwendungen von Schwiegereltern an den Ehegatten ihres Kindes bei nachträglichem Scheitern der Ehe ein Ausgleichungsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ergeben kann, wenn sich die Beibehaltung der geschaffenen Vermögenslage als für den Zuwendenden unzumutbar erweist (BGHZ 129, 259, 266 f.; Urteil des Senats, a. a. O.; OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 517; FamRZ 1994, 1384, 1385 f.; Palandt-Heinrichs, § 313 Rdnr. 48).

  • BGH, 19.01.1999 - X ZR 60/97

    Eheliche oder ehebedingte Verfehlungen als grober Undank eines beschenkten

    Auszug aus OLG Celle, 27.03.2003 - 6 U 198/02
    So lag es etwa in der von der Berufung herangezogenen Entscheidung des X. Zivilsenats des BGH vom 19. Januar 1999 (NJW 1999, 1623).

    Der von der Berufung behauptete Widerspruch zwischen der Rechtsprechung des X. Zivilsenats (NJW 1999, 1623) und der des XII. Zivilsenats (BGHZ 129, 259; NJW 1999, 353; FamRZ 1998, 669) des Bundesgerichtshofs besteht also tatsächlich nicht, da es jeweils auf die Vereinbarungen im konkreten Fall ankommt (vgl. etwa zuletzt BGH NJW 2003, 510; dieser Aspekt wird auch von OLG Naumburg NJW-RR 2000, 1673 übersehen).

  • BGH, 28.10.1998 - XII ZR 255/96

    Rückabwicklung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe

    Auszug aus OLG Celle, 27.03.2003 - 6 U 198/02
    Erbringen Schwiegereltern an den Ehepartner ihres Kindes in einem Ausmaß, das über eine Gefälligkeit weit hinausgeht, Zuwendungen zum Zwecke der Begünstigung des ehelichen Zusammenlebens, so ist dies mit den ehebezogenen unbenannten Zuwendungen unter Ehegatten vergleichbar (BGHZ 129, 259, 263; NJW 1999, 353, 354; FamRZ 1998, 669 f.; Urteil des Senats vom 10. Mai 2002 - 22 U 119/01 -, in: FamRZ 2003, 233 f.; Palandt - Heinrichs, BGB, 62. Aufl., § 313 Rdnr. 48).

    Der von der Berufung behauptete Widerspruch zwischen der Rechtsprechung des X. Zivilsenats (NJW 1999, 1623) und der des XII. Zivilsenats (BGHZ 129, 259; NJW 1999, 353; FamRZ 1998, 669) des Bundesgerichtshofs besteht also tatsächlich nicht, da es jeweils auf die Vereinbarungen im konkreten Fall ankommt (vgl. etwa zuletzt BGH NJW 2003, 510; dieser Aspekt wird auch von OLG Naumburg NJW-RR 2000, 1673 übersehen).

  • LG Oldenburg, 30.04.1996 - 8 O 496/95

    Schenkung des Grundstücksanteils mittels unentgeltlichen notariellen

    Auszug aus OLG Celle, 27.03.2003 - 6 U 198/02
    Es ist weder ersichtlich noch vom Beklagten dargelegt, welche anderen Gründe als die fortbestehende Ehe mit dessen Tochter die Kläger hätten veranlassen können, auch dem Beklagten das hälftige Erbbaurecht - soweit wertmäßig nicht durch den Kaufpreis gedeckt - zukommen zu lassen (vgl. zu dieser regelmäßigen Motivation von Schwiegereltern auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 517, 518; OLG Köln, NJW 1994, 1540, 1542; OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539, 1540; LG Oldenburg, NJW-RR 1998, 1, 2).
  • BGH, 08.11.2002 - V ZR 398/01

    Geschäftsgrundlage von Zuwendungen der Eltern an verheiratete Kinder

    Auszug aus OLG Celle, 27.03.2003 - 6 U 198/02
    Der von der Berufung behauptete Widerspruch zwischen der Rechtsprechung des X. Zivilsenats (NJW 1999, 1623) und der des XII. Zivilsenats (BGHZ 129, 259; NJW 1999, 353; FamRZ 1998, 669) des Bundesgerichtshofs besteht also tatsächlich nicht, da es jeweils auf die Vereinbarungen im konkreten Fall ankommt (vgl. etwa zuletzt BGH NJW 2003, 510; dieser Aspekt wird auch von OLG Naumburg NJW-RR 2000, 1673 übersehen).
  • OLG Naumburg, 14.10.1999 - 11 U 121/99

    Geschäftsgrundlage bei gemischter Schenkung - Fortbestand der Ehe -

    Auszug aus OLG Celle, 27.03.2003 - 6 U 198/02
    Der von der Berufung behauptete Widerspruch zwischen der Rechtsprechung des X. Zivilsenats (NJW 1999, 1623) und der des XII. Zivilsenats (BGHZ 129, 259; NJW 1999, 353; FamRZ 1998, 669) des Bundesgerichtshofs besteht also tatsächlich nicht, da es jeweils auf die Vereinbarungen im konkreten Fall ankommt (vgl. etwa zuletzt BGH NJW 2003, 510; dieser Aspekt wird auch von OLG Naumburg NJW-RR 2000, 1673 übersehen).
  • OLG Celle, 10.05.2002 - 22 U 119/01

    Rückforderung von Zuwendungen der Eltern an Tochter und Schwiegersohn;

  • OLG Brandenburg, 06.05.2009 - 4 U 135/08

    Rückgewähr von Zuwendungen der Schwiegereltern an einen Ehegatten nach Scheitern

    Dem folgen auch die Obergerichte (vgl. z.B. OLG Brandenburg, a.a.O.; OLG Celle Urteil vom 27.03.2003 - 6 U 198/02 - m.w.N.).

    Es ist weder ersichtlich noch vom Beklagten substantiiert dargelegt, welche anderen Gründe als die fortbestehende Ehe mit ihrer Tochter die Klägerin hätte veranlassen können, dem Beklagten Zuwendungen in diesem erheblichen Umfang von unstreitig gut 128.000 EUR zukommen zu lassen (vgl. zu dieser regelmäßigen Motivation von Schwiegereltern die Nachweise aus der obergerichtlichen Rechtsprechung im Urteil des OLG Celle vom 27.03.2003 - 6 U 198/02 - Rn. 35, zit. nach juris).

    Von einem unangemessenen Ergebnis kann in solch einem Falle daher keine Rede sein (vgl. u.a. auch OLG Celle, Urteil vom 27.03.2003 - 6 U 198/02 - Rn.37 ff., zit. nach juris).

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.08.2003 - 6 U 198/02   

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https://dejure.org/2003,8924
OLG Hamm, 18.08.2003 - 6 U 198/02 (https://dejure.org/2003,8924)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.08.2003 - 6 U 198/02 (https://dejure.org/2003,8924)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. August 2003 - 6 U 198/02 (https://dejure.org/2003,8924)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz aufgrund des Todes eines Ehepartners nach einem Verkehrsunfall; Auffahrunfall eines PKW wegen des Wendemanövers eines Lastzuges auf einer Landstraße bei Dunkelheit; Anrechnung eines Mitverschuldenanteils an einem Verkehrsunfall auf einen ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 3; StVO § 9; StVG § 7; StVG § 9; StVG § 17; BGB § 823
    Kfz-Fahrer muss seine Geschwindigkeit auch auf in der Dunkelheit unbeleuchtet liegen gebliebene Fahrzeuge einrichten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall zwischen die Fahrbahn blockierendem Lkw und Pkw

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 5 § 3
    Haftungsverteilung bei Auffahren eines PKW auf einen unbeleuchtet bei Dunkelheit liegen gebliebenen Lastzug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1618
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2003 - 6 U 198/02
    Das Auffahren auf ein die Fahrbahn versperrendes anderes Fahrzeug erlaubt grundsätzlich eine alternative Schuldfeststellung dahin, dass entweder der Bremsweg des Auffahrenden länger als die Sichtweite oder seine Reaktion auf die rechtzeitig erkennbare Gefahr unzureichend gewesen sein muss (vgl. BGH, VersR 1987, 1241).

    Hier ist vom Kraftfahrer zu fordern, seine Fahrweise so zu wählen, dass er rechtzeitig anhalten kann (vgl. BGH, VersR 1987, 1241).

  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 78/70

    Ersatzfähigkeit von Schockschäden; Berücksichtigung eines fremden Mitverschuldens

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2003 - 6 U 198/02
    Der Schutzzweck des § 823 Abs. 1 BGB deckt nur Gesundheitsschädigungen, die nach Art und Schwere den angesprochenen Rahmen überschreiten (vgl. BGH NJW 1989, 2317; BGH NJW 1971, 1883).
  • BGH, 04.04.1989 - VI ZR 97/88

    Ersatzpflicht für psychische Beeinträchtigungen naher Angehöriger

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2003 - 6 U 198/02
    Der Schutzzweck des § 823 Abs. 1 BGB deckt nur Gesundheitsschädigungen, die nach Art und Schwere den angesprochenen Rahmen überschreiten (vgl. BGH NJW 1989, 2317; BGH NJW 1971, 1883).
  • BGH, 31.01.1984 - VI ZR 56/82

    Schadensersatzanspruch wegen unfallbedingt wegen des Todes des Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2003 - 6 U 198/02
    Selbst eine tiefe depressive Verstimmung muss für einen eigenen Schmerzensgeldanspruch nicht ausreichen (vgl. BGH NJW 1984, 1405).
  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 82/87

    Sicherung eines in der Dunkelheit liegengebliebenen Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2003 - 6 U 198/02
    Ein Kraftfahrer muss seine Geschwindigkeit auch auf unbeleuchtet auf der Fahrbahn befindliche Fahrzeuge einrichten (vgl. BGH, VersR 1988, 412).
  • OLG Köln, 18.12.2006 - 16 U 40/06

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters bei Ausgestaltung der

    In Fällen, in denen es - wie hier - um die psychische Belastung von Hinterbliebenen durch den Tod eines nahen Angehörigen geht, besteht eine Ersatzpflicht nur dann, wenn gewichtige psychopathologische Ausfälle von einiger Dauer eintreten, die weit über das hinausgehen, was nahe Angehörige bei einem Trauerfall erfahrungsgemäß an Beeinträchtigungen erleben und die deshalb nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden (BGH NJW 1989, 2317, 2318; OLG Frankfurt ZfSch 2004, 452 ff.; OLG Hamm VersR 2004, 1618 f.; OLG Koblenz OLGR 2001, 9 ff.).
  • AG Brandenburg, 27.08.2010 - 34 C 28/08
    Sofern eine körperliche Verletzung fehlt, die Beschwerden also ausschließlich psychisch bedingt sind, bedingen sie aber nur dann eine Haftung, wenn sie selbst Krankheitswert erreichen ( Burmann/Heß , NZV 2008 Seiten 481 ff.; BGH , BGHZ 132, Seiten 341 ff.; BGH , NZV 1996, Seite 353; OLG Hamm , r + s 2004, Seite 80 ).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2006 - L 6 U 198/02   

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https://dejure.org/2006,105058
LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2006 - L 6 U 198/02 (https://dejure.org/2006,105058)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.02.2006 - L 6 U 198/02 (https://dejure.org/2006,105058)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. Februar 2006 - L 6 U 198/02 (https://dejure.org/2006,105058)
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Volltextveröffentlichung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2006 - L 6 U 198/02
    Im Vollbeweis bewiesen ist eine Tatsache erst bei einem so hohen Wahrscheinlichkeitsgrad, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überschauender Mensch an ihrem Vorliegen mehr zweifelt ( vgl BSGE 32, 203 ff sowie BSG Urteil vom 27. März 1990, - 2 RU 45/89 - ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2010 - L 6 U 200/05

    Meniskusschäden als Berufskrankheit; Prüfung ihrer beruflichen Verursachung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2006 - L 6 U 198/02
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf die Verwaltungsakte der Beklagten und die Gerichtsakten dieses wie auch des Parallelverfahrens zur BK Nr. 2108 - L 6 U 19/00 bzw L 6 U 200/05 ZVW - Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung gewesen sind.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2003 - L 6 U 338/01
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2006 - L 6 U 198/02
    Tatsächlich ist eine Belastungsschwelle, die generell, statistisch signifikant mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko verbunden ist, nicht gesichert (Ludolph/Blome in: Ludolph/Lehmann/Schürmann, Kursbuch der ärztlichen Begutachtung, III-1.14.13.3, S. 3; vgl Urteil des erkennenden Senats vom 17. Juli 2003, - L 6 U 338/01 -).
  • BSG, 27.03.1990 - 2 RU 45/89

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2006 - L 6 U 198/02
    Im Vollbeweis bewiesen ist eine Tatsache erst bei einem so hohen Wahrscheinlichkeitsgrad, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überschauender Mensch an ihrem Vorliegen mehr zweifelt ( vgl BSGE 32, 203 ff sowie BSG Urteil vom 27. März 1990, - 2 RU 45/89 - ).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Anerkennung der Parkinson-Erkrankung als Berufskrankheit, objektive Beweislast

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2006 - L 6 U 198/02
    Beim vernünftigen Abwägen aller Umstände müssen die auf eine Bk-bedingte Verursachung hinweisenden Faktoren so stark überwiegen, dass hierauf die Entscheidung gestützt werden kann (BSG Urteil vom 2. Februar 1978, - 8 RU 66/77 in BSGE 45, 285 ff; vgl Schönberger/ Mehrtens/Valentin, aaO S 119 mwNw.).
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 29/99 R
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2006 - L 6 U 198/02
    Nicht ausreichend ist die bloße Möglichkeit eines Zusammenhangs (BSG Urteil vom 27. Juni 2000, - B 2 U 29/99 R - mwNw).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2010 - L 6 U 200/05
    Die Beklagte hat aufgrund der Angaben des Klägers in dem Parallelverfahren zur BK Nr. 2102 (Meniskuserkrankung) - L 6 U 198/02 - (beendet durch Beschluss des erkennenden Senats vom 10. Februar 2006, Beschluss des BSG über die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers vom 13. Oktober 2006), mindestens 33 1/3 seiner Arbeitszeit kniebelastend tätig gewesen zu sein, die arbeitstechnischen Voraussetzungen für die BK Nr. 2108 nicht mehr als erfüllt angesehen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf die Verwaltungsakten der Beklagten und die Gerichtsakten dieses wie auch des Parallelverfahrens zur BK Nr. 2102 - L 6 U 198/02 - Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung gewesen sind.

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.02.2003 - 6 U 198/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,66987
OLG Hamburg, 18.02.2003 - 6 U 198/02 (https://dejure.org/2003,66987)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.02.2003 - 6 U 198/02 (https://dejure.org/2003,66987)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - 6 U 198/02 (https://dejure.org/2003,66987)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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