Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 06.09.2011 - 6 U 2/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unrechtmäßige Ausschließen eines Bieters von einem Vergabeverfahren; Behandlung der unklaren Angabe eines Bieters als Nichtvornahme einer Eintragung im Leistungsverzeichnis; Schadensersatzpflicht einer Vergabestelle im Falle des Enttäuschen des berechtigten Interesses ...
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Bezeichnung des Typs/Fabrikats des anzubietenden Produkts im Leistungsverzeichnis
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unklare Bieterangaben zu einer Typenbezeichnung: Ausschluss!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Bieter müssen präzise Angaben zum angebotenen Produkt machen!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Typenbezeichnung unklar: Ausschluss! (IBR 2012, 160)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 02.12.2010 - 51 O 55/10
- OLG Brandenburg, 06.09.2011 - 6 U 2/11
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 16/02
Aufhebung einer Ausschreibung; Nachverhandlungen; Wertungsstufen; Ausschluss …
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.09.2011 - 6 U 2/11
Anders lassen sich die durch Angaben des Bieters zu komplettierenden Leerzeilen im Leistungsverzeichnis schlechterdings nicht verstehen (so auch OLG Dresden WVerg 16/02, Beschluss vom 10.7.2003, zitiert nach Juris Rn 17).In einem solchen Fall muss das Angebot zwingend als unvollständig auf der ersten Wertungsstufe ausgeschlossen werden, §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b), 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A 2006 (so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.5.2009, 11 Verg 2 /09; OLG Dresden, WVerg 16/02, Beschluss vom 10.7.2003; jeweils zitiert nach Juris).
- LG Potsdam, 02.12.2010 - 51 O 55/10
Öffentliche Auftragvergabe: Schadensersatzklage wegen ungerechtfertigtem …
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.09.2011 - 6 U 2/11
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 2.12.2010 verkündete Grundurteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Potsdam - 51 O 55/10 - abgeändert. - BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02
Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.09.2011 - 6 U 2/11
Die Regelung ist zwar als Soll-Vorschrift formuliert, nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, führen die vergaberechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz im Bereich oberhalb der Schwellenwerte des § 2 VgV dazu, dass nur vergleichbare Angebote gewertet werden dürfen und unvollständige Angebote - mangels Vergleichbarkeit - zwingend von der Wertung ausgeschlossen werden müssen (BGH, Beschluss vom 18.2.2003, X ZB 43/02).
- OLG Stuttgart, 27.02.2018 - 10 U 98/17
Kanal- und Verkehrswegebauarbeiten - Ausschluss eines Bieters vom …
Auf die Durchführung von Aufklärungsgesprächen hat der Bieter bereits keinen Anspruch, jedenfalls dann nicht, wenn der Aufklärungsbedarf - wie vorliegend - vom Bieter selbst verursacht worden ist (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 6. September 2011 - 6 U 2/11, juris Rn. 49;… von Wietersheim/Kratzenberg in Ingenstau/Korbion, VOB Teile A und B, 19. Aufl., § 15 VOB/A Rn. 2). - OLG Frankfurt, 25.11.2021 - 11 Verg 2/21
Anforderungen an die Ermessensentscheidung nach § 56 Abs. 2 VgV
Es kann dahinstehen, ob die Vergabestelle bei widersprüchlichen Angeboten vor einem Ausschluss zum Versuch einer Aufklärung verpflichtet ist (so OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 13.12.2017 - Verg 33/1 "Personalkonzept", Rn. 94;… Beschluss vom 21.10.2015 - Verg 35/15 "Traggerüst" Rn. 35 f.;… allgemein Diekmann aaO, § 15 VgV, Rn. 24) oder nur eine Ermessensentscheidung darüber zu treffen hat, ob und inwieweit sie Aufklärung betreiben will (so wohl Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 06. September 2011 - 6 U 2/11 , juris, Rn. 49 , Pünder/Klafki in Pünder/Schellenberg, VergabeR, 3. Auflage, § 15 VgV, Rn. 32). - VK Berlin, 17.08.2015 - VK-B1-20/15 Grundsätzlich hat ein Bieter, der ein unklares Angebot vorgelegt hat, keinen Anspruch auf eine Aufklärung (…Christiani in: Pünder/Schellenberg, 2. Auflage 2015, § 18 EG VOL/A Rdr. 19;… Weyand, Vergaberecht Praxiskommentar, 4. Auflage 2013, § 15 VOL/A Rdr. 12; Brandenburgisches OLG, Urteil v. 06.09.2011 - Az.: 6 U 2/11; 1. VK Bund, B. v. 21.04.2010 - Az.: VK 1-31/10).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 26.04.2012 - 6 U 2/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 256 ZPO
Rechtsschutzbedürfnis für weiteren Unterlassungstitel - Wolters Kluwer
Rechtsschutzbedürfnis für weiteren Unterlassungstitel
- rechtsportal.de
ZPO § 256
Rechtsschutzbedürfnis für einen weiteren Unterlassungstitel - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Unterlassungsklage fehlt, wenn für einen kerngleichen Verstoß bereits eine Abschlusserklärung abgegeben wurde
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Kostenpflichtiges Internet-Angebot muss so gekennzeichnet sein
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Unterlassungsklage, wenn der Beklagte den Kernverstoß eingeräumt hat
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 16.12.2010 - 3 O 348/10
- OLG Frankfurt, 26.04.2012 - 6 U 2/11
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2012, 404
- MMR 2012, 826
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07
Folienrollos
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2012 - 6 U 2/11
Wenn der Unterlassungsschuldner - wie hier - durch eine Abschlusserklärung eine gegen ihn ergangene Unterlassungsverfügung als nach Bestandskraft und Wirkung einem entsprechenden Hauptsachetitel gleichwertig anerkennt, wird dadurch grundsätzlich das Rechtsschutzinteresse für eine Hauptsacheklage beseitigt, weil sie einen dem Unterlassungstitel gleichwertigen Vollstreckungstitel entstehen lässt (vgl. BGH GRUR 2010, 855, Tz 16 - Folienrollos, BGH GRUR 2009, 1096 - Mescher Weis, m. w. Nachw.;… Köhler/Bornkamm, UWG, a.a.O., Rn 2.16 zu § 12 UWG).Das Verbot eines Unterlassungstitels umfasst daher über die mit der verbotenen Form identischen Handlungen hinaus auch im Kern gleichartige Abwandlungen , in denen das "Charakteristische" der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (BGH GRUR 2010, 855, Tz 17 - Folienrollos m. w. N.).
- OLG Frankfurt, 12.11.1996 - 6 W 145/96
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2012 - 6 U 2/11
Soweit der Senat in der Entscheidung vom 12.11.1996 (WRP 1997, 51) - für das Eilverfahren - zugunsten des Gläubigers einen großzügigeren Maßstab angelegt und das schutzwürdige Interesse des Verletzten an einer erneuten gerichtlichen Inanspruchnahme schon dann bejaht hat, wenn der Verletzer die Auffassung geäußert hat, mit der abgewandelten Verletzungshandlung aus dem "Kernbereich" der titulierten Unterlassungsverpflichtung geraten zu sein, greift diese Privilegierung für die hier erhobene Hauptsacheklage nicht ein. - BGH, 02.07.2009 - I ZR 146/07
Mescher weis
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2012 - 6 U 2/11
Wenn der Unterlassungsschuldner - wie hier - durch eine Abschlusserklärung eine gegen ihn ergangene Unterlassungsverfügung als nach Bestandskraft und Wirkung einem entsprechenden Hauptsachetitel gleichwertig anerkennt, wird dadurch grundsätzlich das Rechtsschutzinteresse für eine Hauptsacheklage beseitigt, weil sie einen dem Unterlassungstitel gleichwertigen Vollstreckungstitel entstehen lässt (vgl. BGH GRUR 2010, 855, Tz 16 - Folienrollos, BGH GRUR 2009, 1096 - Mescher Weis, m. w. Nachw.;… Köhler/Bornkamm, UWG, a.a.O., Rn 2.16 zu § 12 UWG).
- BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09
Leistungspakete im Preisvergleich
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2012 - 6 U 2/11
Ein Rechtsschutzbedürfnis für ein erneutes gerichtliches Verfahren liegt nur dann ausnahmsweise vor, wenn der Ausgang des Vollstreckungsverfahrens im Hinblick auf die Unterschiede der in den beiden Fällen beanstandeten Anzeigen ungewiss ist und eine Verjährung der aufgrund des erneuten Verstoßes geltend zu machenden wettbewerbsrechtlichen Ansprüche droht (BGH GRUR 2011, 742 - Tz. 20 - Leistungspakete im Preisvergleich). - BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07
Erinnerungswerbung im Internet
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2012 - 6 U 2/11
Es spielt daher keine Rolle, dass die Beschlussverfügung auf die konkrete Verletzungshandlung beschränkt war und somit einen begrenzten Schutzumfang hatte (vgl. dazu BGH GRUR 2010, 749, Tz. 44 - Erinnerungswerbung im Internet). - OLG Frankfurt, 24.01.2011 - 6 U 209/10
Rechtsschutzbedürfnis für weitere Unterlassungsverfügung; verspätete …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2012 - 6 U 2/11
Auf die Begründung der Senatsentscheidung vom 24.1.2011 (Az.: 6 U 209/10) wird verwiesen. - BGH, 09.11.1979 - I ZR 24/78
Rechtsschutzbedürfnis
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2012 - 6 U 2/11
Diese begründet nämlich einen vertraglichen Unterlassungs- und Vertragsstrafeanspruch, der bei erneutem identischen oder kerngleichen Verstoß den gesetzlichen Ansprüchen des Gläubigers nicht entgegensteht (BGH GRUR 1980, 241 - Rechtsschutzbedürfnis).
- OLG Köln, 14.01.2021 - 15 U 60/20
Parallelentscheidung zu OLG Köln 15 U 61/20 v. 14.01.2021
Zwar fehlt in der Tat im Grundsatz das Rechtschutzbedürfnis für ein weiteres Unterlassungsbegehren und einen -titel, wenn über die Rechtsfigur der sog. Kerngleichheit auch der weitere Verstoß problemlos über den bereits vorhandenen Titel geahndet werden kann (…OLG Dresden v. 01.06.2018 - 4 U 217/18, NJW-RR 2018, 1196 Rn. 8 f.; OLG Frankfurt a.M. v. 26.04.2012 - 6 U 2/11, GRUR-RR 2012, 404; v. 14.03.2013 - 6 U 227/12, BeckRS 2013, 9906;… für Lösung über eingeschränkte Rechtskraft des Erstverfahrens Feddersen , in Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl. 2019, Kap 57 Rn. 16 b/c m.w.N.; weiter nur bei unklarem Titel OLG Köln v. 24.08.2012 - 6 U 72/12, BeckRS 2012, 19761). - OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 U 227/12
Rechtsschutzbedürfnis für weitere kerngleiche einstweilige Verfügung; …
Die Antragstellerin war durch den bereits erwirkten Titel hinreichend geschützt und musste das Gericht nicht nochmals "unnütz" in Anspruch nehmen (vgl. Senat GRUR-RR 2012, 404).