Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.03.2002 - 6 U 200/01   

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OLG Karlsruhe, 27.03.2002 - 6 U 200/01 (https://dejure.org/2002,1203)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.03.2002 - 6 U 200/01 (https://dejure.org/2002,1203)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. März 2002 - 6 U 200/01 (https://dejure.org/2002,1203)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • JurPC

    FernAbsG § 2 Abs. 2 Nr. 1, 2, 8, § 3 Abs. 2 Nr. 4; BGB § 312c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 312d Abs. 4 Nr. 4; BGB-InfoVO § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3, 9
    Wetten über Internet-Lottospielgemeinschaft als Fernabsatzgeschäft

  • aufrecht.de

    Lottospielgemeinschaften

  • stroemer.de

    Informationspflichten beim Fernabsatz

  • Judicialis

    FernAbsG § 2 Abs. 2 Nr. 1; ; FernAbsG § ... 2 Abs. 2 Nr. 2; ; FernAbsG § 2 Abs. 2 Nr. 8; ; FernAbsG § 3 Abs. 2 Nr. 4; ; BGB § 312c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BGB § 312d Abs. 4 Nr. 4; ; BGB-InfoVO § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB-InfoVO § 1 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB-InfoVO § 1 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB-InfoVO § 1 Abs. 1 Nr. 9

  • linksandlaw.info

    Gestaltung des Impressums einer Webseite

  • haerting.de PDF

    Wetten über Internet-Lottospielgemeinschaft als Fernabsatzgeschäft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Pflichten eines Unternehmers bei einem Fernabsatzgeschäft in Form der Weiterleitung eines Lottotips an eine Lottogesellschaft im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Anbieterkennzeichnung - Widerrufsrecht bei der Lottovermittlung und dabei zu befolgende Informationspflichten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anbieten von Verträgen über die Einreichung eines Lottospieltipps im Internet; Berufung; Fehlende Belehrung über ein Widerrufsrecht; Unterlassungsanspruch wegen wettbewerbsrechtlichem Verstoß; Fernabsatzverträge; Dienstleistung unter ausschließlicher Verwendung von ...

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)
  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht - Ausnahme beim Verkauf von Lottoscheinen?

  • beck.de (Kurzinformation)

    Muster-Widerrufsbelehrung für den Online-Handel

  • beck.de (Leitsatz)

    Geschäftsbesorgung durch Weiterleitung von Lottotipps

  • 123recht.net (Kurzinformation und -anmerkung)

    Impressum - Kein Spiel mit gezinkten Karten

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Kurzinformation und -anmerkung)

    Impressum - Kein Spiel mit gezinkten Karten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1127 (Ls.)
  • GRUR 2002, 730
  • MMR 2002, 618
  • afp 2002, 461
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hamburg, 21.12.2000 - 310 O 425/00

    Hinweis auf das Widerrufsrecht auch bei begonnenen Dienstleistungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2002 - 6 U 200/01
    Deshalb ist eine Belehrung hierüber auch dann nicht entbehrlich, wenn der Unternehmer regelmäßig seine Dienstleistung vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnen soll (LG Hamburg CR 2001, 475).
  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 228/03

    Anbieterkennzeichnung im Internet

    Das Berufungsgericht hat festgestellt, dem durchschnittlich informierten Nutzer des Internets sei mittlerweile bekannt, dass mit den Begriffen "Kontakt" und "Impressum" Links bezeichnet würden, über die der Nutzer zu einer Internetseite mit den Angaben zur Anbieterkennzeichnung gelange (ebenso OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 92; Fezer/Mankowski aaO § 4-S12 Rdn. 154; Fezer/Hoeren aaO § 4-S13 Rdn. 46; Wolters, DuD 1999, 633, 634; Kaestner/Tews, WRP 2002, 1011, 1015; Ott, WRP 2003, 945, 949; Hoß, CR 2003, 687, 689; Brunst, MMR 2004, 8, 13; Hoffmann, NJW 2004, 2569, 2570; Franosch, NJW 2004, 3155, 3156; a.A. OLG Karlsruhe WRP 2002, 849, 850; Woitke, NJW 2003, 871, 872; Schaefer, DuD 2003, 348, 352).

    Danach kann es - wie im Streitfall - ausreichen, dass die nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 BGB-InfoV erforderlichen Angaben mittels eines Links vom Verbraucher aufgerufen werden können (Aigner/Hofmann, Fernabsatzrecht im Internet Rdn. 284, 287; Härting, Fernabsatzgesetz, § 2 Rdn. 63; Wilmer in Wilmer/Hahn, Fernabsatzrecht, § 312c BGB Rdn. 13; Kamanabrou, WM 2000, 1418, 1422; Steins, MMR 2001, 530, 531; Horn, MMR 2002, 209, 212; Hoenike/Hülsdunk, MMR 2002, 415, 417; Ott, WRP 2003, 945, 952; Palandt/Grüneberg aaO § 312c Rdn. 2; Fezer/Mankowski aaO § 4-S12 Rdn. 181 und 188; enger MünchKomm.BGB/Wendehorst, 4. Aufl., Bd. 2a, § 312c Rdn. 30; a.A. OLG Frankfurt MMR 2001, 529; OLG Karlsruhe WRP 2002, 849, 850; Erman/Saenger, BGB, 11. Aufl., § 312c Rdn. 25).

  • OLG München, 11.09.2003 - 29 U 2681/03

    Anforderungen an die Anbieterkennzeichnung in einem Internet-Portal - Verstoß

    Dem steht nicht entgegen, dass mit "Kontakt" mitunter auch ein mailto-Link bezeichnet wird (a.M. OLG Karlsruhe WRP 2002, 849, 850 [zu § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB]; Ernst, GRUR 2003, 759, 760).

    Bezüglich des Unterlassungsantrags Nr. 1. a) (Anbieterkennzeichnung) war die Revision zuzulassen, weil die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) erfordert; der Senat weicht bezüglich der Auslegung des Transparenzgebots gemäß § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB von dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 27.03.2002 - 6 U 200/01 = WRP 2002, 849, 850 ab.

  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 382/04

    Anforderungen an die Information des Verbrauchers über Liefer- und Versandkosten

    Uneinigkeit besteht ferner darüber, in welcher Form die von § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB geforderten Informationen beim Internet-Warenhandel zu erteilen sind, insbesondere ob sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sein können oder jedenfalls hervorgehoben oder sogar gesondert mitgeteilt werden müssen (vgl. Aigner/Hofmann, aaO, Rdnr. 285; Erman/Saenger, BGB, 11. Aufl., § 312c Rdnr. 21; MünchKommBGB/Wendehorst, aaO, § 312c Rdnr. 38; Wilmer, in Wilmer/Hahn, Fernabsatzrecht, § 312c BGB Rdnr. 12), ob sie so vorzuhalten sind, dass der Verbraucher sie im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsweise passieren muss (Erman/Saenger, aaO, § 312 c Rdnr. 25; vgl. auch OLG Frankfurt, MDR 2001, 744 = DB 2001, 1610; OLG Karlsruhe, WRP 2002, 849 = GRUR 2002, 730), oder ob es ausreicht, wenn ihm durch einen Link die Möglichkeit der Information geboten wird und gegebenenfalls wo und wie ein solcher Link zu platzieren ist (vgl. Aigner/Hofmann, aaO, Rdnr. 284, 287; Härting, aaO, § 2 Rdnr. 63; MünchKommBGB/Wendehorst, aaO, § 312c Rdnr. 30; Ott, ITRB 2005, 64ff.; Wilmer, aaO, § 312c BGB Rdnr. 13; OLG München, NJW-RR 2004, 913; vgl. auch OLG Köln GRUR-RR 2004, 307).
  • LG Wuppertal, 04.04.2022 - 2 O 218/20

    Onlineglücksspiel, Konditionssperre, Widerruf, Nichtigkeit, Verbraucherverträge,

    Hiernach verbietet sich eine teleologische Reduktion dieser Ausnahme auf Fälle rechtsverbindlicher Glücksspielverträge i.S.d. § 763 BGB ( Wendehorst in MüKo-BGB, 8. Aufl., § 312g, Rn. 52; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2002, 1127f.).
  • OLG Hamburg, 24.01.2008 - 3 W 7/08

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften

    Zu den gesetzlichen Vorschriften i. S. von § 4 Nr. 11 UWG zählen nicht nur formelle Bundes- und Landesgesetze, sondern auch Rechtsverordnungen, mithin die gesetzlichen Regelungen über Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen nach §§ 312c Abs. 1 und Abs. 2, 355 Abs. 2 BGB i. V. mit § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV (vgl. etwa BGH, GRUR 2002, 720 - Postfachanschrift; OLG Karlsruhe, GRUR 2002, 730, 731; OLG Frankfurt, MMR 2001, 529, 530).
  • OLG Hamburg, 11.06.2008 - 5 U 95/07

    Irreführende Werbung: Anbieten eines "unabhängigen" Vergleichs privater

    "Das BerGer. hat festgestellt, dem durchschnittlich informierten Nutzer des Internets sei mittlerweile bekannt, dass mit den Begriffen "Kontakt" und "Impressum" Links bezeichnet würden, über die der Nutzer zu einer Internetseite mit den Angaben zur Anbieterkennzeichnung gelange (ebenso OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 92 = NJW-RR 2003, 985 - Pflichtangaben; Fezer/Mankowski, § 4-S12 Rdnr. 154; Fezer/Hoeren, § 4-S13 Rdnr. 46; Wolters, DuD 1999, 633 [634]; Kaestner/Tews, WRP 2002, 1011 [1015]; Ott, WRP 2003, 945 [949]; Hoß, CR 2003, 687 [689]; Brunst, MMR 2004, 8 [13]; Hoffmann, NJW 2004, 2569 [2570]; Franosch, NJW 2004, 3155 [3156]; a.A. OLG Karlsruhe, GRUR 2002, 730 = NJW-RR 2002, 1127 L = WRP 2002, 849 [850] - Lottotips; Woitke, NJW 2003, 871 [872]; Schaefer, DuD 2003, 348 [352]).
  • LG Essen, 04.06.2003 - 44 O 18/03

    Die Verwendung des Trademark-Zeichens TM ist in Deutschland nicht irreführend im

    Es kann hierbei offenbleiben, ob dem OLG Karlsruhe (NJW-RR 2002, 1127) darin gefolgt werden kann, dass es an einer leichten Erkennbarkeit schon dann fehle, wenn die Daten in einer "Kontakt" übertitelten Rubrik zugänglich gemacht seien, weil angenommen werden müsse, dass der angesprochene Verkehrskreis in dieser Rubrik keine Angaben zur Anbieterkennung vermute.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 20.09.2002 - 6 U 200/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6429
OLG Naumburg, 20.09.2002 - 6 U 200/01 (https://dejure.org/2002,6429)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20.09.2002 - 6 U 200/01 (https://dejure.org/2002,6429)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20. September 2002 - 6 U 200/01 (https://dejure.org/2002,6429)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung des restlichen Honorars für Architektenleistungen nach neuer Einordnung der Honorarzone; Berechtigung eines Architekten zur Einordnung seiner Leistung in eine höhere Honorarzone; Unabänderbarkeit wirksam getroffener Honorarvereinbarungen zur ...

  • Judicialis

    HOAI § 4; ; HOAI § 4 Abs. 2; ; HOAI § 4 Abs. 3; ; HOAI § 4 Abs. 4; ; HOAI § 11; ; BGB § 242; ; BGB § 362 Abs. 1; ; BGB § 631 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de

    Honorarvereinbarung für Architektenleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzulässige Abweichung von der Honorarvereinbarung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Einzelfallentscheidung - Ist falsch vereinbarte Honorarzone unumstößlich?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss der Architekt die vereinbarte oder darf er die "richtige" Honorarzone abrechnen? (IBR 2003, 257)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 443
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.01.1988 - VII ZR 239/86

    Abänderung einer wirksam getroffenen Honorarvereinbarung

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.09.2002 - 6 U 200/01
    Unter Hinweis auf BGH BauR 1988, 364, 365/366 vertritt die Kammer die Auffassung, dass die Bindung an die Honorarvereinbarung die nach dem Regelungszweck des § 4 HOAI beabsichtigte Konsequenz sei, um in der Honorarfrage spätere Streitigkeiten und Unklarheiten zu vermeiden.

    Der 7. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat die Frage, ob eine zunächst wirksam getroffene Honorarvereinbarung vor Beendigung der Architektentätigkeit geändert werden könne, für den Fall verneint, dass das Leistungsziel unverändert geblieben sei (Urteil vom 21. Januar 1988 - VII ZR 239/86 - zitiert nach juris, MDR 1988, 666-667 = BauR 1988, 364-366).

  • BGH, 25.09.1986 - VII ZR 324/85

    Unterschreitung der Mindestsätze durch gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.09.2002 - 6 U 200/01
    Solche vergleichsweisen Vereinbarungen gehören nicht zum Regelungsbereich des § 4 Abs. 4 HOAI; sie sind zulässig (vgl. BGH, Urt. v. 25. September 1986 - VII ZR 324/85 - zitiert nach juris, MDR 1987, 311).
  • BGH, 13.11.2003 - VII ZR 362/02

    Unterschreitung der Mindestsätze durch Vereinbarung einer zu niedrigen

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in NZBau 2003, 443 abgedruckt ist, hält die schriftlich vereinbarte Höhe der Vergütung gemäß § 4 Abs. 1 HOAI für wirksam.

    Ebenso wie ein die Mindestsätze unterschreitendes Pauschalhonorar (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 1998 - VII ZR 176/96, BauR 1998, 813 = ZfBR 1998, 239) ist eine Vereinbarung einer zu niedrigen Honorarzone, die zu einer Unterschreitung der Mindestsätze der in Betracht kommenden zutreffenden Honorarzone führt, im Regelfall nicht wirksam (allgemeine Meinung: LG Stuttgart NJW-RR 1997, 1380; Locher/Koeble/Frik HOAI, 8. Aufl., Rdn. 78, 79; Hesse/Korbion/Mantscheff/Vygen HOAI, 5. Aufl., § 4 Rdn. 83; Pott/Dahlhoff/Kniffka HOAI, 7. Aufl., § 11/12 Rdn. 1 a; Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht, 4. Aufl., Rdn. 827; Quack, IBR 2003, 257).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.06.2002 - 6 U 200/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4676
OLG Köln, 28.06.2002 - 6 U 200/01 (https://dejure.org/2002,4676)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.06.2002 - 6 U 200/01 (https://dejure.org/2002,4676)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Juni 2002 - 6 U 200/01 (https://dejure.org/2002,4676)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Ähnlichkeit bei der Gestaltung eines CD-Covers mit der Wort- und Bildmarke T.Total; Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG; Kennzeichnungskraft; Schutz eines aus einem zusammengesetzten Zeichen herausgelösten Elements; Den Gesamteindruck ...

  • Judicialis

    ZPO § 711; ; ZPO § 108; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 n. F.; ; EGZPO § 26 Nr. 7; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14
    UWG -Recht; Verbraucherrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 348
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2002 - 6 U 200/01
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ist - wie das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung zu Recht hervorgehoben hat - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom Standpunkt eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Adressaten der betreffenden Art von Waren oder Dienstleistungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, namentlich der Kennzeichnungskraft der Klagemarke, der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die Zeichen jeweils in Gebrauch sind oder gebraucht werden sollen, sowie des Grades der Ähnlichkeit der zu vergleichenden Kennzeichnungen zu beurteilen (vgl. hierzu zuletzt etwa BGH WRP 2002, 537 ff. "Bank 24"; BGH GRUR 2001, 507 ff. = WRP 2001, 694 ff. "EVIAN/REVIAN"; BGH GRUR 2000, 506 ff. "Attaché/Tisserand").

    Ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen kann deshalb durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft ausgeglichen werden und umgekehrt (BGH GRUR 2000, 506 "Attaché/Tisserand"; BGH GRUR 2000, 875, 876 "Davidoff" und BGH, a.a.O. "EVIAN/REVIAN").

    Bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr, einer Frage, die nicht Tatsachen-, sondern Rechtsfrage ist (vgl. u. a.: BGH GRUR 1995, 808, 810 "P3-plastoclin" und BGH WRP 2000, 535, 539 "Attaché/Tisserand"), ist Ausgangspunkt der anhand der dargestellten Kriterien vorzunehmenden Würdigung stets der Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen.

    Zwar entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichthofs (vgl. etwa BGH WRP 2000, 535, 539 "Attaché/Tisserand"), dass sich der Verkehr bei kombinierten Wort-/Bildzeichen in aller Regel eher an dem Wort- als an dem Bildbestandteil zu orientieren pflegt, weil das Kennwort normalerweise die einfachste Form ist, die Ware oder Dienstleistung zu bezeichnen.

  • BGH, 04.02.1999 - I ZB 38/96

    LORA DI RECOARO

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2002 - 6 U 200/01
    Das folgt daraus, dass der markenrechtliche Schutz von der eingetragenen Gestaltung der Marke auszugehen hat, und eine Ähnlichkeit mit einer Marke nur in deren konkreter Verwendung festgestellt werden kann (BGH GRUR 1999, 583, 584 "LORA DI RECUARO" sowie BGH GRUR 1996, 775, 776 "Sali Toft").

    Dieser Grundsatz schließt allerdings nicht aus, dass einem einzelnen Bestandteil eines mehrgliedrigen, aus mehreren Wort- und/oder Bildelementen kombinierten Zeichens unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck des Zeichens dominierende Kennzeichnungskraft beigemessen und deshalb bei einer Übereinstimmung der beanstandeten Bezeichnung mit dem so geprägten Zeichen die Verwechslungsgefahr im Einzelfall zu bejahen sein kann (BGH GRUR 1999, 583, 584 "LORA DI RECUARO"; BGH GRUR 1996, 977 "DRANO/P3-drano").

  • BGH, 12.02.1998 - I ZB 32/95

    "salvent/Salventerol"; Verwechslungsgefahr bei identischen Waren

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2002 - 6 U 200/01
    Auch das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH a.a.O., "Monoflam/Polyflam" und BGH GRUR 1998, 924, 925 = WRP 1998, 875 "salvent/salventerol", jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.04.1996 - I ZB 3/94

    "falke-run/LE RUN"; Verwechslungsgefahr zweier in einem von mehreren

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2002 - 6 U 200/01
    Andererseits besteht aber auch kein Erfahrungssatz, der die Annahme gestattet, einzelne Bestandteile eines Zeichens würden vom Verkehr überhaupt nicht zur Kenntnis genommen und bei der Beurteilung des Eindrucks, den das Zeichen bei seinen Adressaten hervorruft und hinterlässt, vollständig übergangen (BGH GRUR 1996, 774, 775 "falke-run/LE RUN" m.w.N.).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2002 - 6 U 200/01
    Letztlich ist für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr von Bedeutung, dass bei aus Wort- und Bildelementen kombinierten Zeichen für den Gesamteindruck meist der Wortbestandteil maßgebend ist, da er für den Verkehr als Kennwort regelmäßig die einfachste Bezeichnungsform darstellt (BGH GRUR 1996, 198, 200 "Springende Raubkatze").
  • BGH, 09.05.1996 - I ZB 11/94

    "Sali Toft"; Selbständige Stellung eins Wort-Elements innerhalb eines

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2002 - 6 U 200/01
    Das folgt daraus, dass der markenrechtliche Schutz von der eingetragenen Gestaltung der Marke auszugehen hat, und eine Ähnlichkeit mit einer Marke nur in deren konkreter Verwendung festgestellt werden kann (BGH GRUR 1999, 583, 584 "LORA DI RECUARO" sowie BGH GRUR 1996, 775, 776 "Sali Toft").
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2002 - 6 U 200/01
    Ein in zergliedernder, semantischer Betrachtungsweise gewährter Elementeschutz einzelner Zeichenbestandteile kommt nicht in Betracht; der Schutz eines aus einem zusammengesetzten Zeichen herausgelösten Elements ist dem Markenrecht vielmehr fremd (vgl. BGH WRP 2000, 529, 531 "ARD-1"; BGH GRUR 1999, 735, 736 "Monoflam/Polyflam", jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97

    Davidoff; Schutz bekannter Marken

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2002 - 6 U 200/01
    Ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen kann deshalb durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft ausgeglichen werden und umgekehrt (BGH GRUR 2000, 506 "Attaché/Tisserand"; BGH GRUR 2000, 875, 876 "Davidoff" und BGH, a.a.O. "EVIAN/REVIAN").
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2002 - 6 U 200/01
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ist - wie das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung zu Recht hervorgehoben hat - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom Standpunkt eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Adressaten der betreffenden Art von Waren oder Dienstleistungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, namentlich der Kennzeichnungskraft der Klagemarke, der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die Zeichen jeweils in Gebrauch sind oder gebraucht werden sollen, sowie des Grades der Ähnlichkeit der zu vergleichenden Kennzeichnungen zu beurteilen (vgl. hierzu zuletzt etwa BGH WRP 2002, 537 ff. "Bank 24"; BGH GRUR 2001, 507 ff. = WRP 2001, 694 ff. "EVIAN/REVIAN"; BGH GRUR 2000, 506 ff. "Attaché/Tisserand").
  • BGH, 04.07.1996 - I ZB 6/94

    "DRANO/P3-drano"; Gesamteindruck einer aus mehreren Bestandteilen bestehenden

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2002 - 6 U 200/01
    Dieser Grundsatz schließt allerdings nicht aus, dass einem einzelnen Bestandteil eines mehrgliedrigen, aus mehreren Wort- und/oder Bildelementen kombinierten Zeichens unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck des Zeichens dominierende Kennzeichnungskraft beigemessen und deshalb bei einer Übereinstimmung der beanstandeten Bezeichnung mit dem so geprägten Zeichen die Verwechslungsgefahr im Einzelfall zu bejahen sein kann (BGH GRUR 1999, 583, 584 "LORA DI RECUARO"; BGH GRUR 1996, 977 "DRANO/P3-drano").
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

  • BGH, 11.05.1995 - I ZR 111/93

    "P3-plastoclin"; Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche aufgrund eines vor

  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • OLG Naumburg, 15.01.2009 - 1 U 50/08

    Anspruch auf Schadensersatz aufgrund mangelnder Aufklärung über

    v. 28.06.2002 - 22 U 13/02, OLGR 2003, 246).
  • OLG Düsseldorf, 08.08.2003 - 1 W 45/03

    Anfechtung eines PKW-Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung; Anspruch auf

    Für den Fall, dass der Antragsteller die subjektiven Voraussetzungen des Arglist-tatbestandes nicht nachweisen sollte (zur Verkäufer-Arglist in einem ähnlich gelagerten Fall vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2002, 22 U 13/02, OLG-Report 2003, 246), hat die beabsichtigte Klage gleichwohl unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • LG Köln, 26.07.2005 - 28 O 70/05

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Fahrzeug; Anpassung der Berechnung

    Daran, dass hier Arglist i.S.d. § 438 Abs. 3 BGB vorlag, hat das erkennende Gericht in Anlehnung an OLG Düsseldorf, Urt. v. 28. Juni 2002 - 22 U 13/02, OLGReport 2003, 246 keine Zweifel.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen, 30.01.2002 - L 6 U 200/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,24613
LSG Niedersachsen, 30.01.2002 - L 6 U 200/01 (https://dejure.org/2002,24613)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.01.2002 - L 6 U 200/01 (https://dejure.org/2002,24613)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - L 6 U 200/01 (https://dejure.org/2002,24613)
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  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 30.01.2002 - L 6 U 200/01
    Das ist nur dann der Fall, wenn für ihr Vorliegen ein so hoher Wahrscheinlichkeitsgrad spricht, das kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar ü-berschauender Mensch an ihrem Vorliegen mehr zweifelt (vgl. BSGE 32, 203 ff.).
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