Rechtsprechung
OLG Hamburg, 12.02.2003 - 6 U 200/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
CMR Art. 17 Abs. 2
Eintrittspflicht des Transportversicherers bei einem Überfall im internationalen Güterverkehr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 23.09.2002 - 419 O 109/029
- OLG Hamburg, 12.02.2003 - 6 U 200/02
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 30.04.2004 - 6 U 165/03
Vereinfachte Zulassung von Arzneimitteln unter Bezugnahme auf bereits …
Bei diesem u.a. aus Blatt 114 der Beiakte 6 U 200/02 (= 31 O 503/02 LG Köln) ersichtlichen Schreiben vom 14.12.2001 handelt es sich um einen kurzen und formlosen Brief, in dem die Beklagte dem BfArM sinngemäß mitteilt, in Anbetracht der Einstellung des Stufenplanverfahrens gehe sie davon aus, dass hinsichtlich einer neuen Spezifikation des wirksamen Bestandteiles mit einer Obergrenze von 250 ppm Ginkgolsäuren von Seiten des BfArM Bedenken nicht erhoben würden.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen Bezug genommen, die ebenso wie die Akte 6 U 200/02 OLG Köln = 31 O 503/02 LG Köln sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.
Im übrigen folgt aus dem von der Klägerin in dem einstweiligen Verfügungsverfahren 31 O 503/02 LG Köln = 6 U 200/02 OLG Köln als Anlage AST 20 (Blatt 301 der Beiakte) vorgelegten Telegrammschreiben des Bundesverbandes der pharmazeutischen Industrie e.V., dass für das Europäische Arzneibuch in der Europäischen Arzneibuch-Kommission eine Entscheidung über die Ausarbeitung einer (abweichenden) Monographie nicht getroffen worden ist, weil insoweit Einvernehmen nicht erzielt werden konnte.
- OLG Nürnberg, 08.01.2010 - 12 U 1596/09
Internationaler Straßengüterverkehr: Zur Frage der Unvermeidbarkeit eines …
cc) Wird das Anhalten des Lkw oder das Aussteigen des Fahrers von dem/den Täter/n durch einen Trick herbeigeführt (etwa durch eine fingierte Polizeikontrolle oder durch sonstige Täuschungen), so kommt es für die Unvermeidbarkeit darauf an, ob der Fahrer des Lkw den Trick hätte kennen können oder müssen und der Verlust möglicherweise hätte verhindert werden können, wenn der Fahrer es unterlassen hätte, sich der trickhaften Handlung gemäß zu verhalten (BGH, Urteil vom 18.01.2001 - I ZR 256/98, TranspR 2001, 369; Beschluss vom 25.10.2001 - I ZR 24/01, TranspR 2003, 349; OLG Bremen TranspR 2001, 75; OLG Karlsruhe TranspR 2004, 126; OLG Stuttgart TranspR 2007, 322; LG Nürnberg-Fürth TranspR 2000, 369; vgl. OLG Hamburg TranspR 2003, 352).