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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2686
OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08 (https://dejure.org/2009,2686)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.05.2009 - 6 U 203/08 (https://dejure.org/2009,2686)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - 6 U 203/08 (https://dejure.org/2009,2686)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr zweier Marken für Beleuchtungsgeräte

  • kanzlei.biz

    "Power Moon"

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 3 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 3 Nr. 4

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    "Power Moon"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwechslungsgefahr zweier Marken für Beleuchtungsgeräte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Für Lampen eingetragene Marke "Power Moon" ist kennzeichnungskräftig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Marke "Power Moon" ist unterscheidungskräftig

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Was ist Powermoon?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 335
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08
    Der Senat kann dabei offen lassen, ob dem Element "Power Moon" nach der Verkehrsauffassung unabhängig von der Kennzeichnungsfunktion der mit dem (r)-Symbol hervorgehobenen Buchstabenfolge "LED-LENSER" bereits die Funktion eines selbständig verwendeten Zweitkennzeichens für die entsprechende Produktlinie zukommt (vgl. zu solchen möglichen Konstellationen BGH, GRUR 2004, 865 [866] - Mustang; Büscher, GRUR 2005, 802 [808 f.]; Ströbele / Hacker, a.a.O., § 9 Rn. 254).

    Ein entsprechender Erfahrungssatz ist für die Stammbestandteile von Zeichenserien angenommen worden (BGH, GRUR 1996, 977 - DRANO/P3-drano; GRUR 1998, 927 [929] - COMPO-SANA), wobei die tatrichterliche Würdigung im Einzelfall allerdings auch zu einem abweichenden Ergebnis führen kann (vgl. BGH, GRUR 1996, 774 [775] - falke-run / LE RUN; GRUR 2002, 342 [344] - ASTRA / ESTRA-Puren; GRUR 2004, 865 [866] - Mustang).

  • LG Köln, 25.09.2008 - 31 O 327/08

    Markenmäßige Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08
    Sie rügt unter Hinweis auf das gleichzeitig verkündete Urteil der Kammer gegen einen (anderen) Anbieter einer "LED-Lenser V13 Big Power-Moon 2AAA Stiftleuchte" - 31 O 327/08 LG Köln - die fehlerhafte Anwendung materiellen Rechts.

    Hinzu kommt, dass das (r)-Symbol, das (anders als zu 31 O 327/08 LG Köln) die Markenqualität der Zeichenfolge "LED-LENSER" betont, in der akustischen Wahrnehmung überhaupt nicht zum Tragen kommt, so dass im Klangbild sogar ohne Abkürzung der von der Beklagten verwendeten Bezeichnung auf den (mit dem Klang der Klagemarke identischen) Bestandteil "Power Moon" schon wegen des auf dem Ende einer längeren Wortfolge liegenden Akzents eine nicht geringe Ähnlichkeit zwischen "Powermoon" und der angegriffenen, als "Led Lenser (oder: L-E-D-Lenser) Power Moon" ausgesprochenen Bezeichnung festzustellen ist.

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08
    Für die Beurteilung der Ähnlichkeit im Bild, im Klang oder in der Bedeutung ist von der Klagemarke so auszugehen, wie sie eingetragen ist (vgl. BGHZ 153, 131 [142] = GRUR 2003, 332 - Abschlussstück; GRUR 2007, 235 [Rn. 21] - Goldhase); bei Wortzeichen genügt dann in der Regel (zur Abgrenzung vgl. EuGH, GRUR 2006, 237 [Rn. 23] - Picasso) hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht für die Annahme einer Verwechslungsgefahr (BGH, GRUR 2004, 783 [784] - Neuro-Vibolex / Neuro-Fibraflex).
  • BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00

    "Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08
    Für die Beurteilung der Ähnlichkeit im Bild, im Klang oder in der Bedeutung ist von der Klagemarke so auszugehen, wie sie eingetragen ist (vgl. BGHZ 153, 131 [142] = GRUR 2003, 332 - Abschlussstück; GRUR 2007, 235 [Rn. 21] - Goldhase); bei Wortzeichen genügt dann in der Regel (zur Abgrenzung vgl. EuGH, GRUR 2006, 237 [Rn. 23] - Picasso) hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht für die Annahme einer Verwechslungsgefahr (BGH, GRUR 2004, 783 [784] - Neuro-Vibolex / Neuro-Fibraflex).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 78/99

    ASTRA/ESTRA-PUREN; Bedeutung eines bekannten Unternehmenskennzeichens für den

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08
    Ein entsprechender Erfahrungssatz ist für die Stammbestandteile von Zeichenserien angenommen worden (BGH, GRUR 1996, 977 - DRANO/P3-drano; GRUR 1998, 927 [929] - COMPO-SANA), wobei die tatrichterliche Würdigung im Einzelfall allerdings auch zu einem abweichenden Ergebnis führen kann (vgl. BGH, GRUR 1996, 774 [775] - falke-run / LE RUN; GRUR 2002, 342 [344] - ASTRA / ESTRA-Puren; GRUR 2004, 865 [866] - Mustang).
  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 143/98

    Wintergarten; Ähnlichkeit, Unterscheidung von Dienstleistungen

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist seit langem (schon vor der Thomson-Life-Entscheidung des EuGH) anerkannt, dass bei zusammengesetzten Marken ein für den Verkehr als Unternehmenskennzeichen erkennbarer Bestandteil in der Bedeutung für den Gesamteindruck regelmäßig zurücktritt, weil der Verkehr hier die eigentliche Produktkennzeichnung in anderen Bestandteilen erblickt (BGH, GRUR 1998, 942 - ALKA-SELTZER; GRUR 2001, 164 [166] - Wintergarten).
  • OLG Köln, 02.04.2004 - 6 U 43/03

    Unterlassung des Inverkehrbringens nachgeahmter Leuchten; Herstellung und

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08
    Dass Assoziationen an das keinerlei Bezug zu technischem Gerät aufweisende, sondern aus der natürlichen Umwelt bekannte und auch als poetisches Motiv geläufige Licht des Mondes geweckt werden, mag bei Beleuchtungsgeräten nicht besonders orginell sein (vgl. zu "Moonlight" als Bezeichnung für kugelsegmentförmigen Leuchten, allerdings ohne Behandlung kennzeichenrechtlicher Fragen, die Urteile des Senats vom 30.11.2001 - 6 U 118/01 - und 02.04.2004 - 6 U 43/03), ändert aber nichts daran, dass sich schon bei den ballonartigen (vollmondförmigen?) Leuchten der Klägerin und erst recht bei den von der Beklagten angebotenen Stablampen die Kombination von "Mond" (-Licht) mit dem eher beschreibenden, weil umgangssprachlich für besonders starke Energie stehenden Begriff "Power" als fantasievolle und fantasieanregende Bezeichnung darstellt.
  • OLG Köln, 30.11.2001 - 6 U 118/01

    Annahme einer wettbewerblicher Eigenart bei der Herstellung und des Vertriebs von

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08
    Dass Assoziationen an das keinerlei Bezug zu technischem Gerät aufweisende, sondern aus der natürlichen Umwelt bekannte und auch als poetisches Motiv geläufige Licht des Mondes geweckt werden, mag bei Beleuchtungsgeräten nicht besonders orginell sein (vgl. zu "Moonlight" als Bezeichnung für kugelsegmentförmigen Leuchten, allerdings ohne Behandlung kennzeichenrechtlicher Fragen, die Urteile des Senats vom 30.11.2001 - 6 U 118/01 - und 02.04.2004 - 6 U 43/03), ändert aber nichts daran, dass sich schon bei den ballonartigen (vollmondförmigen?) Leuchten der Klägerin und erst recht bei den von der Beklagten angebotenen Stablampen die Kombination von "Mond" (-Licht) mit dem eher beschreibenden, weil umgangssprachlich für besonders starke Energie stehenden Begriff "Power" als fantasievolle und fantasieanregende Bezeichnung darstellt.
  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08
    Bildet "Power Moon" nach alledem eine hinreichend kennzeichnungskräftige Bezeichnung, muss davon ausgegangen werden, dass sie jedenfalls auch zur Identifizierung von Waren eines bestimmten Unternehmens, also als Marke benutzt wird und damit ihrer Art nach die Funktionen der Klagemarke und insbesondere ihre Hauptfunktion, die Gewährleistung der Herkunft der Ware gegenüber den Verbrauchern, im Sinne der ständigen Rechtsprechung des EuGH zu Art. 5 Abs. 1 der (Markenrechts-) Richtlinie 89/104/EWG beeinträchtigen kann (vgl. nur EuGH, GRUR 2005, 153 [Rn. 59] - Budvar; GRUR 2007, 971 [Rn. 27] - Céline; GRUR 2008, 698 [Rn. 56 ff.] - O2 m.w.N.).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus OLG Köln, 20.05.2009 - 6 U 203/08
    Denn auch wenn eine solche Verselbständigung nicht angenommen, sondern von einem die Gesamtbezeichnung umfassenden Kombinationszeichen ausgegangen wird, das von dem Bestandteil "Power Moon" weder geprägt noch dominiert wird, kommt diesem Bestandteil bei Würdigung aller Umstände des Streitfalles neben "LED-LENSER(r)" jedenfalls eine selbständig kennzeichnende Stellung zu, was die Gefahr begründet, dass das Publikum die fraglichen Waren zumindest einem mit der Klägerin wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen zuordnet (vgl. EuGH, GRUR 2005, 1042 [Rn. 30 f.] - Thomson Life; BGH, GRUR 2007, 1071 [Tz. 35] - Kinder II, m.w.N.).
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 37/04

    Goldhase

  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96

    "ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr

  • BGH, 02.04.1998 - I ZB 25/96

    "COMPO-SANA"; Prägung des Gesamteindrucks einer Marke

  • BGH, 08.12.1994 - I ZR 192/92

    "Garant-Möbel"; Kennzeichenrechtlicher Schutz eines Firmenbestandteils

  • BGH, 18.04.1996 - I ZB 3/94

    "falke-run/LE RUN"; Verwechslungsgefahr zweier in einem von mehreren

  • EuGH, 11.09.2007 - C-17/06

    Céline - Marken - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Ersten

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05

    Kinder II

  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

  • EuGH, 10.04.2008 - C-102/07

    DAS ALLGEMEININTERESSE AN DER VERFÜGBARKEIT BESTIMMTER ZEICHEN FÜR JEDERMANN

  • BGH, 25.10.2007 - I ZR 18/05

    TUC-Salzcracker

  • EuGH, 12.06.2008 - C-533/06

    O2 kann sich nicht auf ihre Markenrechte berufen, um die Benutzung eines

  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

  • OLG München, 17.11.2005 - 29 U 1927/05

    "MEMORY/EDUCA memory game"; Verwechslungsgefahr zweier Wortmarken

  • BGH, 04.07.1996 - I ZB 6/94

    "DRANO/P3-drano"; Gesamteindruck einer aus mehreren Bestandteilen bestehenden

  • BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59

    Verletzung eines Warenzeichenrechts - Individualisierung von Waren - Anspruch auf

  • BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85

    "Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden

  • LG Köln, 24.06.2015 - 84 O 13/15

    Amazon: Markenverletzung durch Autocomplete

    Dabei darf nicht unbeachtet bleiben, dass der Begriff des markenmäßigen Gebrauchs im Interesse eines umfassenden Kennzeichenschutzes weit zu fassen ist (BGH GRUR 2002, 613 - GERRI/KERRY Spring; OLG Köln, GRUR-RR 2009, 335, 336 - Power Moon).
  • OLG Köln, 21.03.2014 - 6 U 181/13

    "Aztekenofen"

    Der Begriff des markenmäßigen Gebrauchs ist im Interesse eines umfassenden Kennzeichenschutzes grundsätzlich weit zu fassen (BGH, GRUR 1996, 68, 70 - COTTON LINE; Senat, GRUR-RR 2009, 335, 336 - Power Moon).

    Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Begriff "Aztekenofen" vom Verkehr inzwischen beschreibend als Gattungsbegriff verstanden wird, so dass auch unter diesem Aspekt keine Schwächung anzunehmen ist (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 335, 336f. - Power Moon; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, § 14 Rn. 665).

  • OLG Köln, 08.05.2014 - 6 U 64/14

    Begriff der Benutzung eines Handelns im geschäftlichen Verkehr i.S. von § 14

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (GRUR-RR 2009, 335, 337 - Power Moon; WRP 2009, 1290 = juris Tz. 63 - AQUA CLEAN KOI), die in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und anderer Oberlandesgerichte steht (Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, vor §§ 14-19d Rn. 296 m. w. N.).
  • BPatG, 30.09.2014 - 24 W (pat) 29/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "FOXyHUNTER (Wort-Bildmarke)/FOX" - teilweise

    Des Weiteren hat der Inhaber der angegriffenen Marke die Buchstabenfolge "FOX" nicht mit einem bekannten oder sonst als solchem erkennbaren eigenen Unternehmenskennzeichen oder einer bekannten Marke des Inhabers der angegriffenen Marke (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, 1044, Rn. 34 - THOMPSON LIFE) oder bekannten Stammbestandteil eines Serienzeichens des Inhabers der angegriffenen Marke kombiniert (vgl. BGH GRUR 2008, 258, 259, Rn. 33 - INTERCONNECT/T-interconnect; OLG Köln, GRUR-RR 2009, 335, 337 - Power Moon).
  • LG Köln, 16.12.2020 - 84 O 153/20
    Der Begriff des markenmäßigen Gebrauchs ist im Interesse eines umfassenden Kennzeichenschutzes weit zu fassen ist (BGH GRUR 2002, 613 - GERRI/KERRY Spring; OLG Köln, GRUR-RR 2009, 335, 336 - Power Moon).
  • BPatG, 18.12.2012 - 24 W (pat) 533/11

    Markenbeschwerdeverfahren "Patho Products (Wort-Bildmarke)/PP (Wort-Bildmarke)" -

    "Patho Products" stellt weder eine bekannte Marke (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, 1044, Rn. 34 - THOMPSON LIFE), noch einen bekannten Stammbestandteil eines Serienzeichens der Inhaberin der angegriffenen Marke dar (vgl. BGH GRUR 2008, 258, 259, Rn. 33 - INTERCONNECT/T-interconnect; OLG Köln, GRUR-RR 2009, 335, 337 - Power Moon).
  • BPatG, 11.11.2014 - 24 W (pat) 65/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "UNIT01/UNIT 4" - Waren- und

    Des Weiteren hat der Inhaber der angegriffenen Marke die Buchstabenfolge "UNIT" nicht mit einem bekannten oder sonst als solchem erkennbaren eigenen Unternehmenskennzeichen oder einer bekannten Marke des Inhabers der angegriffenen Marke (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, 1044, Rn. 34 - THOMPSON LIFE) oder bekannten Stammbestandteil eines Serienzeichens des Inhabers der angegriffenen Marke kombiniert (vgl. BGH GRUR 2008, 258, 259, Rn. 33 - INTERCONNECT/T-interconnect; OLG Köln, GRUR-RR 2009, 335, 337 - Power Moon).
  • LG Köln, 19.12.2018 - 84 O 205/18
    Dabei darf nicht unbeachtet bleiben, dass der Begriff des markenmäßigen Gebrauchs im Interesse eines umfassenden Kennzeichenschutzes weit zu fassen ist (BGH GRUR 2002, 613 - GERRI/KERRY Spring; OLG Köln, GRUR-RR 2009, 335, 336 - Power Moon).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.09.2008 - 6 U 203/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,44485
OLG Köln, 25.09.2008 - 6 U 203/08 (https://dejure.org/2008,44485)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.09.2008 - 6 U 203/08 (https://dejure.org/2008,44485)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. September 2008 - 6 U 203/08 (https://dejure.org/2008,44485)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.07.2009 - 6 U 203/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,17500
OLG Hamm, 13.07.2009 - 6 U 203/08 (https://dejure.org/2009,17500)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.07.2009 - 6 U 203/08 (https://dejure.org/2009,17500)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juli 2009 - 6 U 203/08 (https://dejure.org/2009,17500)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 831; ; BGB § 831 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Verkehrssicherungspflichten des Inhabers eines Einkaufszentrums hinsichtlich Transportwagen für den Mülltransport

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.07.1999 - III ZR 198/98

    Haftung des ehemaligen und des neuen Inhabers einer Anlage; Haftung für aus einem

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2009 - 6 U 203/08
    Es ist jedoch anerkannt, dass der Übertragende weiterhin zur Überwachung des Dritten verpflichtet bleibt und insoweit neben diesem noch selbst verantwortlich bleibt (vgl. BGH, NJW 1999, 3633, 3634).
  • BGH, 05.11.1992 - III ZR 91/91

    Subsidiarität des Amtshaftungsanspruchs bei Vermögensverfall des

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2009 - 6 U 203/08
    Zum eigenen Eingreifen ist er dann verpflichtet, wenn er Gefahren sieht oder hätte sehen müssen, wenn er Anlass zu Zweifeln hat, ob der von ihm Beauftragte den Gefahren und Sicherungserfordernissen in der gebührenden Weise Rechnung trägt, oder wenn dessen Tätigkeit mit besonderen Gefahren verbunden ist, die auch von ihm, dem Auftraggeber erkannt und durch eigene Anweisungen abgestellt werden können (vgl. BGH NJW 1993, 1647, 1648).
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Rechtsprechung
   KG, 13.02.2009 - 6 U 203/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11667
KG, 13.02.2009 - 6 U 203/08 (https://dejure.org/2009,11667)
KG, Entscheidung vom 13.02.2009 - 6 U 203/08 (https://dejure.org/2009,11667)
KG, Entscheidung vom 13. Februar 2009 - 6 U 203/08 (https://dejure.org/2009,11667)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen unrichtiger Angaben über die Laufleistung des Fahrzeugs

  • Judicialis

    AKB § 7 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3; ; AKB § 7 Abs. 5 Nr. 4; ; VVG a.F. § 6 Abs. 3; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen unrichtiger Angaben über die Laufleistung des Fahrzeugs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 380
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.01.2007 - IV ZR 106/06

    Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus KG, 13.02.2009 - 6 U 203/08
    Denn eine derartige Erkenntnismöglichkeit lässt - anders als ein bereits sicher erworbenes Wissen - das Aufklärungsinteresse des Versicherers noch nicht entfallen (vgl. BGH VersR 2007, 1267 f.; 2007, 481 f.).
  • BGH, 11.07.2007 - IV ZR 332/05

    Leistungsfreiheit des Versicherers bei Kenntnis eines bei einer Schadensanzeige

    Auszug aus KG, 13.02.2009 - 6 U 203/08
    Denn eine derartige Erkenntnismöglichkeit lässt - anders als ein bereits sicher erworbenes Wissen - das Aufklärungsinteresse des Versicherers noch nicht entfallen (vgl. BGH VersR 2007, 1267 f.; 2007, 481 f.).
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