Rechtsprechung
KG, 09.02.2010 - 6 U 204/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückabwicklung eines im Jahr 1998 beurkundeten Vertrags über einen Erwerb einer zu sanierenden Eigentumswohnung im Wege des großen Schadensersatzes; Anwendung von Gewährleistungsregelungen des Werkvertragsrechts bei Erwerbsverträgen mit Übernahme einer ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mängelansprüche am Gemeinschaftseigentum und Verjährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mängelansprüche am Gemeinschaftseigentum und Verjährungshemmung (IBR 2011, 208)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.09.2008 - 23 O 204/07
- KG, 09.02.2010 - 6 U 204/08
- KG, 07.05.2010 - 6 U 204/08
- BGH, 20.12.2010 - VII ZR 76/10
Papierfundstellen
- BauR 2011, 893
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- KG, 18.03.2004 - 27 U 207/03
Beginn der Verjährungsfrist des Anspruchs auf Architektenhonorar: Übersendung …
Auszug aus KG, 09.02.2010 - 6 U 204/08
Deshalb sei in einer Entscheidung des 27. Zivilsenats aus dem Jahre 2004 auch die Verjährungseinrede für erfolgreich gehalten worden (Bl. IV/80 d. A. = 27 U 207/03). - BGH, 19.06.2008 - VII ZR 215/06
Zur Anrechnung von Steuervorteilen bei der Schadensberechnung (hier: …
Auszug aus KG, 09.02.2010 - 6 U 204/08
Mit der Frage, ob eine Besteuerung des rückerstatteten Erwerbspreises als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung zu erfolgen hat, hatte sich der Bundesfinanzhof in der zitierten Entscheidung nicht zu befassen (vgl. BGH, Urt. vom 19. Juni 2008 - VII ZR 215/06 - zitiert nach juris: Rdnr. 11). - BGH, 15.11.1996 - V ZR 292/95
Rechtsfolgen der Erfüllungsverweigerung bei einer Zug um Zug zu erbringenden …
Auszug aus KG, 09.02.2010 - 6 U 204/08
Dazu gehört bei Grundstücksübertragungen die Mitteilung eines Termins zur Beurkundung bei einem bereiten Notar (BGH NJW 1997, 581).
- BGH, 27.07.2006 - VII ZR 276/05
Rechte der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Geltendmachung von …
Auszug aus KG, 09.02.2010 - 6 U 204/08
Hierzu hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 27. Juli 2006 ausgeführt, dass die WEG nicht aus eigener Befugnis auf bereits entstandene Ansprüche auf Wandelung oder großen Schadensersatz der Erwerber verzichten kann (BGHZ 169, 1 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 32). - BFH, 27.06.2006 - IX R 47/04
Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts kein steuerpflichtiges …
Auszug aus KG, 09.02.2010 - 6 U 204/08
Dem ist die Beklagte unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 27. Juni 2006 - IX R 47/04) entgegen getreten und hat darauf verwiesen, dass bei einer Rückabwicklung eines Erwerbsgeschäftes keine Veräußerung im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. EStG vorliege. - OLG Hamm, 05.02.2009 - 27 U 90/08
Haftung des Insolvenzverwalters für Verschulden des Auktionators oder eines …
Auszug aus KG, 09.02.2010 - 6 U 204/08
Die Klägerin verweist auf die Auffassungen des 27. Zivilsenats - Hinweisbeschluss vom 11. Februar 2009 zu 27 U 90/08 (Bl. IV/26 ff.) - und des 7. Zivilsenats - Urteil vom 19. Mai 2009 zur Geschäftsnummer 7 U 93/08 (Bl. IV/31 ff.) -, die jeweils die Auffassung der Klägerin für zutreffend halten. - BGH, 23.02.2006 - VII ZR 84/05
Fälligkeit von Mängelbeseitigungsansprüchen der Erwerber von Wohnungseigentum; …
Auszug aus KG, 09.02.2010 - 6 U 204/08
Der Bundesgerichtshof vertritt die Auffassung, dass eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung dann unwirksam ist, wenn sie der Erwerber durch sie "von vornherein" "ausschließlich und erkennbar die Voraussetzungen für Ansprüche schaffen wollte, die er nur gemeinsam mit den Wohnungseigentümern durchsetzen kann" (vgl. BGH NJW 2006, 2254 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 19). - BGH, 08.12.2009 - XI ZR 181/08
Umfang des Sicherungszwecks einer gem. § 7 Abs. 1 Makler- und Bauträgerverordnung …
Auszug aus KG, 09.02.2010 - 6 U 204/08
Dies hat der Bundesgerichtshof für die Verjährung des Anspruchs auf Wandelung nach einer Anmeldung eines Vorschussanspruchs zur Mängelbeseitigung zur Insolvenztabelle entschieden und dabei ausdrücklich betont, dass sich die Hemmung gemäß § 213 BGB auf alle werkvertraglichen Nacherfüllungs- und Gewährleistungsrechte erstreckt, die heute in § 634 BGB geregelt sind und die auf demselben Mangel beruhen (BGH, Urt. v. 8.12.2009 - XI ZR 181/08 - zitiert nach juris: Rdnr. 49 = MDR 2010, 319, 320).
- BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 454/12
Hemmung der Verjährung
So werden beispielsweise Nacherfüllungs- und Gewährleistungsrechte, die auf demselben Mangel beruhen, als aus demselben Grund gegeben angesehen (BGH 8. Dezember 2009 - XI ZR 181/08 - Rn. 49; KG Berlin 9. Februar 2010 - 6 U 204/08 - Rn. 57) . - OLG Köln, 11.04.2018 - 16 U 192/14
Schadensersatz statt der Leistung
Da aber die Klägerin bereichert werden könnte, wenn sie zum einen die gezahlte Grunderwerbssteuer von 10.045 EUR von der Beklagten als Schadensersatz und nach entsprechendem Antrag auch von dem Finanzamt erstattet bekäme, ist der gebotene Vorteilsausgleich dadurch vorzunehmen, dass - wie nunmehr von der Klägerin beantragt - hinsichtlich dieses Teilbetrages iHv 10.045 EUR die Zahlungsverpflichtung der Beklagten Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche auf Steuerrückerstattung gegen das Finanzamt zu tenorieren ist (…vgl. auch OLG München, a.a.O. Rz. 45-47; KG, Urt. v. 09.02.2010 - 6 U 204/08, zitiert nach juris Rz. 69).
Rechtsprechung
KG, 07.05.2010 - 6 U 204/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berichtigung eines Urteils wegen offensichtlicher Unrichtigkeit im Tenor gem. § 319 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.09.2008 - 23 O 204/07
- KG, 09.02.2010 - 6 U 204/08
- KG, 07.05.2010 - 6 U 204/08
- BGH, 20.12.2010 - VII ZR 76/10