Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 26.04.2017

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.09.2016 - 6 U 207/15   

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https://dejure.org/2016,27403
OLG Stuttgart, 06.09.2016 - 6 U 207/15 (https://dejure.org/2016,27403)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.09.2016 - 6 U 207/15 (https://dejure.org/2016,27403)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. September 2016 - 6 U 207/15 (https://dejure.org/2016,27403)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages wegen Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 242 BGB, § 355 BGB vom 02.12.2004, § 495 Abs 1 BGB
    Widerruf eines vor langer Zeit abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrages wegen eines Belehrungsfehlers: Prüfung von Verwirkung und Rechtsmissbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242
    Verwirkung; Treuwidrigkeit; Verbraucherdarlehen; Widerruf

  • rechtsportal.de

    BGB § 242
    Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages wegen Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Rechtsmissbrauch bei Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Verwirkung des Widerrufsrechts trotz Erfüllung des Darlehensvertrags über langen Zeitraum

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch bei Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 1915
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Stuttgart, 29.09.2015 - 6 U 21/15

    Verbraucherkreditvertrag: Abweichung der Widerrufsbelehrung von der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2016 - 6 U 207/15
    Soweit in der Belehrung ausgeführt wird, die Frist beginne "einen Tag, nachdem" die im Belehrungstext in vier Unterpunkten erläuterten Ereignissen eingetreten sind, war dies von Gesetzes wegen zwar nicht erforderlich, weil das Gesetz vom Unternehmer lediglich verlangt, das den Fristablauf auslösende Ereignis zu nennen, ohne dass die weitere Fristberechnung gemäß der §§ 187 ff BGB erläutert werden müsste (Senat v. 29.09.2015 - 6 U 21/15).

    Ihre Anwendung ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn einer gesetzlichen Frist - wie der Widerrufsfrist - eine Schutzfunktion zukommt (Senat v. 29.09.2015 - 6 U 21/15).

    Auch nach der Kommentarliteratur richtet sich die Berechnung der Widerrufsfrist gemäß § 312d Abs. 2 BGB nach § 187 Abs. 1 BGB (Nachweise Senat v. 29.09.2015 - 6 U 21/15).

  • KG, 16.08.2012 - 8 U 101/12

    Leasingvertrag: Verwirkung eines Widerrufsrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2016 - 6 U 207/15
    Soweit demgegenüber angenommen wird, eine Verwirkung komme in Betracht, wenn der Darlehensvertrag bereits seit längerer Zeit vollständig abgewickelt ist und eine Belehrung erteilt wurde, die zwar fehlerhaft ist, den Verbraucher über das Bestehen eines befristeten Widerrufsrechts aber nicht im Unklaren lässt (ua. OLG Köln v. 25.01.2012 - 13 U 30/11; OLG Düsseldorf v. 09.01.2014 - 14 U 55/13; KG v. 16.08.2012 - 8 U 101/12), schließt sich der Senat dem aus den vorgenannten Erwägungen nicht an.

    Soweit der von der Beklagten zitierten Entscheidung des KG (v. 16.08.2012 - 8 U 101/12 Rd. 9 nach juris) anderes zu entnehmen sein sollte, so folgt der Senat dem nicht.

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2016 - 6 U 207/15
    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (BGH v. 23.01.2014 - VII ZR 177/13; v. 07.05.2014 - IV ZR 76/11).

    Ein schutzwürdiges Vertrauen kann die Bank folglich schon deshalb nicht in Anspruch nehmen, weil sie den mit dem unbefristeten Widerrufsrecht verbundenen Schwebezustand selbst herbeigeführt hat, indem sie eine fehlerhafte Belehrung erteilt hat (BGH v. 07.05.2014 - IV ZR 76/11 Rd. 30 nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2014 - 14 U 55/13

    Grundsätze zur Verwirkung des Rechts auf Widerruf eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2016 - 6 U 207/15
    Das unterscheidet die hier einschlägige Konstellation auch entscheidend vom dem Urteil des OLG Düsseldorf (v. 09.01.2014 - 14 U 55/13), das die Beklagte Bl. 37 d.A. anspricht.

    Soweit demgegenüber angenommen wird, eine Verwirkung komme in Betracht, wenn der Darlehensvertrag bereits seit längerer Zeit vollständig abgewickelt ist und eine Belehrung erteilt wurde, die zwar fehlerhaft ist, den Verbraucher über das Bestehen eines befristeten Widerrufsrechts aber nicht im Unklaren lässt (ua. OLG Köln v. 25.01.2012 - 13 U 30/11; OLG Düsseldorf v. 09.01.2014 - 14 U 55/13; KG v. 16.08.2012 - 8 U 101/12), schließt sich der Senat dem aus den vorgenannten Erwägungen nicht an.

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 6 U 296/14

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehens nach

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2016 - 6 U 207/15
    Das verkennt der Verweis des Rechtsmittels auf OLG Düsseldorf v. 21.01.2016 - 6 U 296/14; Bl. 100/104 d.A.).
  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2016 - 6 U 207/15
    Entscheidend ist vielmehr, dass die erteilte Belehrung generell und objektiv geeignet ist, den Verbraucher von der Ausübung seines gegen den Darlehensvertrag gerichteten Widerrufsrechts abzuhalten (BGH v. 23.06.2009 - XI ZR 156/08 Rd. 25 nach juris).
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2016 - 6 U 207/15
    Die mit der nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung verbundenen Nachteile hat grundsätzlich der Geschäftspartner des Verbrauchers zu tragen (BGH v 18.10.2004 - II ZR 352/02).
  • BGH, 06.10.1998 - XI ZR 36/98

    Haftung von Grundstücken in der ehemaligen DDR aus vom staatlichen Verwalter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2016 - 6 U 207/15
    Die Kläger haben im zugehörigen Anschreiben vom 15.01.2015 ausdrücklich den Vorbehalt jederzeitiger Rückforderung erklären lassen (Bl. 116 d.A. Anhang und schon Bl. 5 d.A.) und damit die Wirkung des § 814 BGB ausgeschlossen (BGH v. 06.10.1998 - XI ZR 36/98 Rd. 36 nach juris).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2016 - 6 U 207/15
    Dieser Umstand ist daher nicht geeignet, eine Treuwidrigkeit im Einzelfall zu begründen (BGH v. 12.07.2016 - XI ZR 501/15).
  • BGH, 19.02.1986 - VIII ZR 113/85

    Anwendung des AbzG auf eine in einem Grundstückskaufvertrag übernommene

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.09.2016 - 6 U 207/15
    Es soll vielmehr seinem freien Willen überlassen bleiben, ob er seine Vertragserklärung wirksam werden lassen will oder nicht (BGH v. 19.02.1986 - VIII ZR 113/85).
  • BGH, 13.01.1983 - III ZR 30/82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Wirksamkeit eines

  • BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers

  • OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 6 U 66/14

    Widerruf eines Verbraucherkreditvertrags in einem Altfall: Berufung des

  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

  • OLG Stuttgart, 21.04.2015 - 6 U 148/12

    Verbraucherdarlehensvertrag: Rückabwicklung nach Widerruf; Voraussetzungen eines

  • OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer

  • BGH, 20.11.2012 - II ZR 264/10

    Widerruf einer treuhandvermittelten Fondsbeteiligung: Wirksamkeit der verwendeten

  • LG Stuttgart, 25.09.2014 - 11 O 150/14

    Werbung des ADAC mit Polizeiauto nicht irreführend

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

  • BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13

    Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

  • OLG Stuttgart, 27.09.2016 - 6 U 46/16

    Altvertrag über einen Verbraucherkredit: Redaktionelle Anpassungen der

    Angesichts dieser Abweichungen vom Muster kann sich die Beklagte nicht auf die Schutzwirkung gemäß § 14 Abs. 1 BGB-InfoV berufen (Senat v. 14.4.2015 - 6 U 66/14; v. 29.9.2015 - 6 U 21/15; v. 6.9.2016 - 6 U 207/15).

    Belehrt der Darlehensgeber hinsichtlich der Voraussetzungen des Beginns der Widerrufsfrist gemäß § 312 d Abs. 2 BGB aber dahin, dass die Frist "einen Tag nachdem" die in der Belehrung beschriebenen Ereignisse eingetreten sind, beginne, " jedoch nicht vor dem Tag des Abschlusses des Darlehensvertrages", verstößt dies gegen das Deutlichkeitsgebot, weil dadurch der Fehlvorstellung Vorschub geleistet wird, in Bezug auf den Abschluss des Darlehensvertrages sei die Widerrufsfrist im Gegensatz zu den weiteren genannten Ereignissen unter Einschluss des Tages des Vertragsschlusses zu berechnen (Senat v. 14.4.2015 - 6 U 66/14; v. 29.9.2015 - 6 U 21/15; v. 6.9.2016 - 6 U 207/15).

    Eine Treuwidrigkeit kommt vielmehr nur wegen Besonderheiten im Einzelfall in Betracht (OLG Stuttgart v. 6.9.2016 - 6 U 207/15), die hier nicht gegeben sind.

  • BGH, 03.07.2018 - XI ZR 520/16

    Widerruf durch mehrere Darlehensnehmer von ihren auf Abschluss eines

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung (OLG Stuttgart, ZIP 2016, 1915 ff.) - soweit für das Revisionsverfahren noch von Bedeutung - im Wesentlichen ausgeführt:.
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2017 - 17 U 129/16

    Verbraucherdarlehen im Wege des Fernabsatzes: Beachtlichkeit einer unzutreffenden

    Der Senat folgt nicht der Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart, dass die von der Beklagten verwendete Belehrung der irrigen Fehlvorstellung Vorschub leiste, in Bezug auf den Abschluss des Darlehensvertrages sei die Widerrufsfrist im Gegensatz zu den weiteren genannten Ereignissen unter Einschluss des Tages des Vertragsschlusses zu berechnen (OLG Stuttgart, Urteil vom 27.09.2016 - 6 U 46/16, juris Rn. 55 ff. und bereits Urteile vom 14.04.2015 - 6 U 66/14; vom 29.9.2015 - 6 U 21/15 und vom 06.09.2016 - 6 U 207/15).
  • LG Dortmund, 09.06.2017 - 3 O 119/16

    Widerruf eines Annuitätendarlehensvertrages bei unklarer Widerrufsbelehrung

    Die Klägerin hat indessen den gesetzlichen Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung der Widerrufsbelehrung nicht genügt (vgl. zum Ganzen: BGH, Urt. v. 24.01.2017 - XI ZR 183/15 - BeckRS 2017, 106636; im Ergebnis ebenso: OLG Stuttgart, Urt. v. 29.09.2015 - 6 U 21/15 - BeckRS 2015, 17268; die gegen dieses Urteil eingelegte Revision wurde vor dem BGH - XI ZR 478/15 - zurückgenommen; OLG Stuttgart, Urt. v. 27.09.2016 - 6 U 46/16 - BeckRS 2016, 17249, Rn. 51 ff. u. 64 ff. (die dortige Belehrung zu den Verträgen vom 02.06.2008, Rn. 6, ist identisch mit der hier streitgegenständlichen Belehrung); Urt. v. 22.11.2016 - 6 U 48/16 - BeckRS 2016, 20002; Urt. v. 06.09.2016 - 6 U 207/15 - BeckRS 2016, 16274; OLG Koblenz, Urt. v. 29.07.2016 - 8 U 1049/15 - BeckRS 2016, 14830; LG Köln, Urt. v. 29.12.2016 - 15 O 195/16 - BeckRS 2016, 113060; LG Cottbus, Urt. v. 14.10.2016 - 2 O 142/16 - abrufbar unter: www.wvr-law.de ).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.04.2017 - 6 U 207/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,11939
OLG Karlsruhe, 26.04.2017 - 6 U 207/15 (https://dejure.org/2017,11939)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.04.2017 - 6 U 207/15 (https://dejure.org/2017,11939)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. April 2017 - 6 U 207/15 (https://dejure.org/2017,11939)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Abwägung des Eigentumsrechts und des Urheberrechts des vom Eigentümer verschiedenen Urhebers

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 1 Nr 4 UrhG, § 14 UrhG
    Verbot der Entstellung eines Kunstwerks: Abwägung des Interesses des Urhebers an der Existenz seines Kunstwerks und dem Interesse des Grundstückseigentümers an der baulichen Veränderung seines Grundstücks im Fall der Demontage einer Lichtinstallation

  • rechtsportal.de

    Abwägung des Eigentumsrechts und des Urheberrechts des vom Eigentümer verschiedenen Urhebers

  • rechtsportal.de

    UrhG § 14 ; UrhG § 97 Abs. 1 S. 1
    Abwägung des Eigentumsrechts und des Urheberrechts des vom Eigentümer verschiedenen Urhebers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Urheber eines mit einem Bauwerk verbundenen Kunstwerks hat keinen Anspruch auf bauliche Veränderungssperre

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abweisung der Klagen im Streit um den Erhalt von Licht- und Rauminstallationen in der Kunsthalle Mannheim bestätigt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Museum umgebaut: "Aus" für ein Kunstwerk - Die Stadt Mannheim muss Lichtinstallation nach der Sanierung ihrer Kunsthalle nicht wiederherstellen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Urheber hat keinen Anspruch auf bauliche Veränderungssperre eines mit einem Bauwerk verbundenen Kunstwerks

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Abweisung der Klagen im Streit um den Erhalt von Licht- und Rauminstallationen in der Kunsthalle Mannheim bestätigt

  • datev.de (Kurzinformation)

    Abweisung der Klagen im Streit um den Erhalt von Licht- und Rauminstallationen in der Kunsthalle Mannheim bestätigt

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Installation durfte gegen den Willen der Künstlerin entfernt werden

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Rechtsstreit um Erhalt von Licht- und Rauminstallationen in der Kunsthalle Mannheim

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.03.2008 - I ZR 166/05

    St. Gottfried

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2017 - 6 U 207/15
    Nimmt der Eigentümer an einem Werkexemplar Änderungen vor, ist das berechtigte Interesse des Urhebers betroffen, dass das von ihm geschaffene Werk, in dem seine individuelle künstlerische Schöpferkraft ihren Ausdruck gefunden hat, der Mit- und Nachwelt in seiner unveränderten Gestalt zugänglich gemacht wird (BGH, Urt. v. 19.03.2008 - I ZR 166/05, GRUR 2008, 984 Rn. 23 - St. Gottfried), also sein Interesse, selbst darüber zu befinden, wie sein Werk an die Öffentlichkeit treten soll (LG Mannheim, GRUR 1997, 365 - Freiburger Holbein-Pferd).

    Die Klägerin musste deshalb damit rechnen, dass sich aus wechselnden Bedürfnissen der Beklagten ein Bedarf nach Veränderungen der lichttechnischen Konzeption ergibt (vgl. BGH, Urt. v. 19.03.2008 - I ZR 166/05, GRUR 2008, 984 Rn. 38 - St. Gottfried).

    Selbst im Falle von Veränderungen an dem geschützten Werk steht die höchstrichterliche Rechtsprechung auf dem Standpunkt, dass die Interessenabwägung anhand derjenigen bestimmten Planung vorzunehmen ist, für die der Eigentümer sich entschieden hat, ohne dass es darauf ankommt, ob daneben noch andere, den Urheber gegebenenfalls weniger beeinträchtigende Lösungen erkennbar sind (BGH, Urt. v. 19.03.2008 - I ZR 166/05, GRUR 2008, 984 Rn. 39 - St. Gottfried).

  • BGH, 23.02.1995 - I ZR 68/93

    "Mauer-Bilder"; Beteiligung der Künstler an dem Erlös aus der Veräußerung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2017 - 6 U 207/15
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof sogar in dem Fall eines rechtswidrig aufgedrängten Kunstwerks eine Interessenabwägung für geboten erachtet (BGHZ 129, 66 Rn. 21 - Mauer-Bilder).

    Dass in Fällen der vorliegenden Art eine Interessenabwägung erforderlich ist, ist höchstrichterlich bereits geklärt (vgl. BGH, Urt. v. 23.02.1995 - I ZR 68/93, BGHZ 129, 66 Rn. 21 - Mauer-Bilder).

  • BGH, 13.04.2016 - VIII ZR 198/15

    Keine Mietminderung wegen Diebstahls einer vereinbarungsgemäß im Keller der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2017 - 6 U 207/15
    Weiter sind insbesondere der mit der Vereinbarung verfolgte Zweck und die Interessenlage der Parteien zu beachten, ferner die sonstigen Begleitumstände, die den Sinngehalt der gewechselten Erklärungen erhellen können (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 13.04.2016 - VIII ZR 198/15, NJW-RR 2016, 1032 Rn. 21).
  • LG Mannheim, 24.04.2015 - 7 O 18/14

    HHole - Urheberrechtsschutz: Schutzanspruch gegen die Entfernung und Vernichtung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2017 - 6 U 207/15
    Wie die Kammer in ihrem zwischen den Parteien ergangenen Urteil betreffend das Werk "[Y.]" vom 24.April 2015 (7 O 18/14) im Einzelnen dargelegte habe, bestehe in Rechtsprechung und Literatur weitgehend Einigkeit darüber, dass das Interesse des Urhebers an der Fortexistenz seines Kunstwerks bei Werken der Baukunst, bei mit Bauwerken unlösbar verbundenen Kunstwerken oder sonst bei grundstücksgebundenen Kunstwerken in aller Regel hinter den Interessen des Eigentümers an der anderweitigen Nutzung oder Bebauung seines Grundstücks und der damit verbundenen vollständigen Zerstörung oder Entfernung des Kunstwerks zurücktreten müsse.
  • BVerfG, 28.10.2010 - 2 BvR 535/10

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2017 - 6 U 207/15
    Dabei haben die Gerichte beide Positionen hinreichend zu berücksichtigen und in ein Verhältnis zu bringen, das ihnen angemessen Rechnung trägt (BVerfG, NJOZ 2011, 1423, 1424).
  • OLG Hamm, 12.07.2001 - 4 U 51/01

    Entstellung eines Werks durch Entfernung von seinem Platz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2017 - 6 U 207/15
    Der Senat schließt sich der Auffassung an, wonach auch in dem Fall der vollständigen Vernichtung des Werks eine Interessenabwägung vorzunehmen ist (OLG Hamm, ZUM-RD 2001, 443; Schulze in: Dreier/Schulze, UrhG, 5. Aufl., § 14 Rn. 27; Kroitzsch/Götting in: Möhring/Nicolini, Urheberrecht, 3. Aufl., § 14 UrhG Rn. 24; Dietz/Peukert in: Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., § 14 UrhG Rn. 37), wobei dahinstehen kann, ob dies aus § 14 UrhG oder aus dem allgemeinen verfassungsrechtlich anerkannten Urheberpersönlichkeitsrecht (vgl. Bullinger in: Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar zum Urheberrecht, 4. Aufl. § 14 Rn. 25) folgt.
  • RG, 08.06.1912 - I 382/11

    Urheberrecht des Künstlers am veräußerten Gemälde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2017 - 6 U 207/15
    Teilweise wird unter Hinweis auf ein obiter dictum in der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 79, 397, 401 - Felseneiland mit Sirenen) diese Frage verneint (LG Hamburg, GRUR 2005, 672, 674 - Astra-Hochhaus; KG, GRUR 1981, 742, 743 - Totenmaske; LG München I, FuR 1982, 510, 513 - Hajek/ADAC).
  • KG, 22.05.1981 - 5 U 2295/81

    Annahme eines Werkes der bildenden Kunst bei einer Totenmaske; Glaubhaftmachung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2017 - 6 U 207/15
    Teilweise wird unter Hinweis auf ein obiter dictum in der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 79, 397, 401 - Felseneiland mit Sirenen) diese Frage verneint (LG Hamburg, GRUR 2005, 672, 674 - Astra-Hochhaus; KG, GRUR 1981, 742, 743 - Totenmaske; LG München I, FuR 1982, 510, 513 - Hajek/ADAC).
  • LG München I, 08.12.1981 - 7 O 17562/79

    ADAC-Hauptverwaltung I

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2017 - 6 U 207/15
    Teilweise wird unter Hinweis auf ein obiter dictum in der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 79, 397, 401 - Felseneiland mit Sirenen) diese Frage verneint (LG Hamburg, GRUR 2005, 672, 674 - Astra-Hochhaus; KG, GRUR 1981, 742, 743 - Totenmaske; LG München I, FuR 1982, 510, 513 - Hajek/ADAC).
  • BGH, 10.12.1987 - I ZR 198/85

    "Vorentwurf II"; Urheberrechtsschutzfähigkeit eines Grundrisses für ein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2017 - 6 U 207/15
    Ohne Erfolg bestreitet die Beklagte das Vorliegen eines hinreichenden schöpferischen Eigentümlichkeitsgrades (vgl. BGH, GRUR 1988, 533, 535 - Vorentwurf II).
  • BGH, 31.05.1974 - I ZR 10/73

    Schulerweiterung

  • LG Hamburg, 03.12.2004 - 308 O 690/04

    Teilabriss muss nicht immer eine Entstellung im Sinne des § 14 UrhG sein!

  • BGH, 01.10.1998 - I ZR 104/96

    Umgestaltung eines Werkes der Baukunst (Treppenhaus) durch Einbringung eines

  • BGH, 27.05.1981 - I ZR 102/79

    Stahlrohrstuhl II

  • BGH, 21.02.2019 - I ZR 99/17

    Zur Zulässigkeit der Entfernung von Kunstinstallationen in einem Museum

    Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG Karlsruhe, ZUM-RD 2017, 600).
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