Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 21.04.1978 - 6 U 209/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
Anscheinsbeweis; Kollision; Verschulden des einbiegenden Fahrers; Grundstückseinfahrt; Überholendes Kfz; Kfz-Betriebsgefahr; Mithaftung des Überholenden
- verkehrslexikon.de (Kurzinformation)
Bei einer Kollision zwischen einem überholenden und einem nach links in eine Grundstückseinfahrt abbiegenden Kfz spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Linksabbiegers
- verkehrslexikon.de (Kurzinformation)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anscheinsbeweis; Kollision; Verschulden des einbiegenden Fahrers; Grundstückseinfahrt; Überholendes Kfz; Kfz-Betriebsgefahr; Mithaftung des Überholenden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVO § 9; StVG § 7 § 17
Haftungsverteilung bei Kollision zwischen einem nach links in eine Grundstückseinfahrt einbiegenden und einem überholenden Kfz
Papierfundstellen
- VersR 1978, 1027
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.09.1966 - VI ZR 258/64
Entlastung des Arbeitgebers für Fahrer ohne Fahrerlaubnis
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.04.1978 - 6 U 209/77
Im Falle einer Kollision zwischen einem nach links in eine Grundstückseinfahrt einbiegenden und einem überholenden Kfz spricht in aller Regel der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des einbiegenden Fahrers (BGH VersR 66, 1074; OLG Oldenburg VersR 1974, 762). - OLG Oldenburg, 03.01.1973 - 8 U 165/72
Kollision eines Linksabbiegers
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.04.1978 - 6 U 209/77
Im Falle einer Kollision zwischen einem nach links in eine Grundstückseinfahrt einbiegenden und einem überholenden Kfz spricht in aller Regel der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des einbiegenden Fahrers (BGH VersR 66, 1074; OLG Oldenburg VersR 1974, 762).
- OLG Saarbrücken, 16.10.2014 - 4 U 145/13
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Überholen einer Kolonne und Linksabbiegen
Er hat sich durch eine erste Rückschau vor dem Einordnen nach links zu vergewissern, ob eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs besteht, und er hat dies durch eine zweite Rückschau unmittelbar vor dem Abbiegen zu wiederholen (vgl. BayObLG, NZV 1991, 162; OLG Oldenburg, VersR 1978, 1027;… Hentschel-König, aaO., § 9 StVO, Rdn. 25 u. 48).