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   OLG Köln, 01.06.2011 - I-6 U 220/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2667
OLG Köln, 01.06.2011 - I-6 U 220/10 (https://dejure.org/2011,2667)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.06.2011 - I-6 U 220/10 (https://dejure.org/2011,2667)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - I-6 U 220/10 (https://dejure.org/2011,2667)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • webshoprecht.de

    Angabe von Grundpreis für Lieferdienst von Speisen und Getränken

  • JurPC

    UWG § 4 Nr. 11; PAngV §§ 2 Abs. 1, 9 Abs. 4 Nr. 4
    Getränkepreise beim Pizzaservice

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Speisen-Lieferdienstes zur Angabe des mit dem Endpreis nicht identischen Grundpreises der Waren; Eigenständige Bedeutung des Angebots der verpackten Waren neben dem Zubereiten und Liefern der frischen Speisen; Berücksichtigung der Verbrauchersicht bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht eines Pizzaservice zur Angabe des Grundpreises bei der Abgabe von Getränken

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Werberecht: Pizzadienst muss Grundpreisangaben machen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Werberecht: Pizzadienst muss Grundpreisangaben machen

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Kölner Pizzastreit - Runde zwei

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Preisangabenverordnung gilt auch für Pizza-Bring-Dienst - Grundpreisangabe erforderlich

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Angabe von Grundpreis auch für Lieferdienst von Speisen und Getränken

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Franchise-Lieferdienst für Speisen muss Grundpreis der Ware angeben

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Carbonara - e una Coca Cola - aber bitte mit Grundpreis!

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Kennzeichnungspflicht für Pizzalieferanten: Bei Fertigspeisen und Getränken muss der Grundpreis angegeben werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Angabe der Grundpreise für Getränke ist auch auf Pizza-Werbeflyern erforderlich

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Achtung! Angabe der Grundpreise für Getränke ist auch auf Pizza-Werbeflyern erforderlich // Sofern mit abgepackten Getränken geworben wird und diese demnach zum Verkaufsangebot eines Händlers gehören, muss neben dem auf dem Flyer angegebenen Endpreis auch der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 472
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 22.02.2002 - 6 U 152/01

    UWG -Recht

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2011 - 6 U 220/10
    Um den Verbrauchern auf einfachste Weise optimale Möglichkeiten zu bieten, die Preise von Erzeugnissen zu beurteilen und miteinander zu vergleichen und somit anhand einfacher Vergleiche fundierte Entscheidungen zu treffen (Erwägungsgrund Nr. 6 und Art. 1 S. 1 der Richtlinie 98/6/EG; vgl. Senat, GRUR-RR 2002, 304 [305] - Sprudelwasserpreis), verpflichten § 2 Abs. 1 S. 1 und 2 PAngV wie Art. 3 Abs. 1 S. 1 und 4 der Richtlinie 98/8/EG die Anbieter bestimmter Waren, neben dem Verkaufspreis (Endpreis) in dessen unmittelbarer Nähe auch den Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) anzugeben.

    Wie sich aus § 5a Abs. 4 UWG ergibt, handelt es sich dabei regelmäßig um wesentliche Informationen, die dem Verbraucher nicht vorenthalten werden dürfen; die Verneinung einer wesentlichen Wettbewerbsbeeinträchtigung im Sinne von § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG a.F. durch den Senat bei Verstößen gegen die Pflicht zur Grundpreisangabe im Getränkehandel (GRUR-RR 2002, 304 [305] - Sprudelwasserpreis) ist durch die Rechtsentwicklung überholt.

  • LG Köln, 14.12.2010 - 33 O 196/10

    Unterlassungsanspruch gegen ein Pizzalieferbetrieb wegen unlauteren Wettbewerbs

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2011 - 6 U 220/10
    Das am 14.12.2010 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 196/10 - wird auf die Berufung des Klägers abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 23/08

    Costa del Sol

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2011 - 6 U 220/10
    a) Auch nach der eine abschließende Regelung der unlauteren Geschäftspraktiken anstrebenden Richtlinie 2005/29/EG und der dadurch veranlassten Neufassung des UWG 2008 handelt es sich bei Verstößen gegen die Preisangabenverordnung um nach § 4 Nr. 11 UWG unlautere Handlungen; denn die zum Schutz informierter Verbraucherentscheidungen (§ 3 Abs. 2 S. 1 UWG) das Marktverhalten regelnden, auf der Richtlinie 98/6/EG beruhenden Bestimmungen der Verordnung sind ihrerseits Teil des Gemeinschaftsrechts (vgl. BGH, GRUR 2010, 652 = WRP 2010, 872 [Rn. 11 f.] - Costa del Sol).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2011 - 6 U 220/10
    Ob dies der Fall ist, hängt von dem Wettbewerbshandeln des in Anspruch Genommenen ab, wobei nicht sein Gesamtsortiment, sondern der Bereich den Ausschlag gibt, dem die beanstandete Wettbewerbsmaßnahme zuzurechnen ist (BGH, GRUR 2007, 610 = WRP 2007, 778 [Rn. 17] - Sammelmitgliedschaft V; GRUR 2007, 809 = WRP 2007, 1088 [Rn. 14] - Krankenhauswerbung).
  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2011 - 6 U 220/10
    Ob dies der Fall ist, hängt von dem Wettbewerbshandeln des in Anspruch Genommenen ab, wobei nicht sein Gesamtsortiment, sondern der Bereich den Ausschlag gibt, dem die beanstandete Wettbewerbsmaßnahme zuzurechnen ist (BGH, GRUR 2007, 610 = WRP 2007, 778 [Rn. 17] - Sammelmitgliedschaft V; GRUR 2007, 809 = WRP 2007, 1088 [Rn. 14] - Krankenhauswerbung).
  • BGH, 28.06.2012 - I ZR 110/11

    Traum-Kombi - Pizzabringdienst muss in Preislisten und Werbung für Produkte in

    Auf die Berufung des Klägers hat das Berufungsgericht die Beklagten antragsgemäß verurteilt (OLG Köln, GRUR-RR 2011, 472).
  • OLG Köln, 19.10.2012 - 6 U 46/12

    Wettbewerbswidrigkeit des Unterlassens der vorgeschriebenen Grundpreisangabe im

    Für die Begegnung auf demselben relevanten Markt genügt eine nicht ganz unbedeutende potentielle Beeinträchtigung durch das beanstandete Angebot (vgl. Senat, GRUR-RR 2011, 472 - Pizza-Lieferservice; Köhler / Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 8 Rn. 3.40).

    Bei den auf Art. 3 Abs. 4 der Preisangabenrichtlinie 98/6/EG beruhenden Bestimmungen des § 2 PAngV ist dies der Fall (vgl. Senat, GRUR-RR 2011, 472 - Pizza-Lieferservice; Urteil vom 29.06.2012 - 6 U 174/11 = MD 2012, 862 - Grundpreisangabe für Gratisware).

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