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   OLG Köln, 29.05.2013 - I-6 U 220/12   

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https://dejure.org/2013,18111
OLG Köln, 29.05.2013 - I-6 U 220/12 (https://dejure.org/2013,18111)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.05.2013 - I-6 U 220/12 (https://dejure.org/2013,18111)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Mai 2013 - I-6 U 220/12 (https://dejure.org/2013,18111)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • diekmann-rechtsanwaelte.de

    Bach - Blüten. Noch keine Wettbewerbsförderung wenn auf Internetseite neben allgemeiner Information ein Link zu einem entsprechenden Produktangebot eines Herstellers zu finden ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 2
    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die bloße Information über alternative Heilmethoden im Internet ist keine geschäftliche Handlung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Information über alternative Heilmethoden im Internet ist keine geschäftliche Handlung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine geschäftliche Handlung bei Information der Öffentlichkeit auf einer Internetseite über eine Heilmethode

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    E-Commerce: Wann sind Info-Seiten ohne Verkaufsmöglichkeit wettbewerbswidrig?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Internetseite über Bach-Blüten: Keine wettbewerbswidrige Absatzförderung bei bloßer Information der Öffentlichkeit über Bach-Blüten-Lehre - Geschäftliche Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. UWG ist zu verneinen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 466
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG München, 31.01.2013 - 6 U 4189/11

    Bezeichnung von Spirituosen mit "Rescue Tropfen" oder "Rescue Night Spray"

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.2013 - 6 U 220/12
    Demgegenüber ist aber zu berücksichtigen, dass - wie noch darzulegen sein wird - Bach-Blüten-Produkte und Nahrungsergänzungsmittel einen einheitlichen Bedarfsmarkt darstellen (unten 2a; vgl. OLG München, Urteil vom 31.1. 2013 - 6 U 4189/11 - BeckRS 2013, 03108).

    Eines der Verfahren richtet sich gegen die O GmbH selber (OLG München, Urteil vom 31.1. 2013 - 6 U 4189/11 - BeckRS 2013, 03108), und auch das vorliegenden Verfahren richtet sich - nach dem Vortrag der Klägerin - gegen den "zentralen Marketingkanal" der O GmbH in Gestalt der Beklagten.

    Dementsprechend hat auch das OLG München (Urteil vom 31.1. 2013 - 6 U 4189/11 - BeckRS 2013, 03108) einen einheitlichen Markt für Nahrungsergänzungsmittel und Bach-Blüten-Produkte angenommen und ein Wettbewerbsverhältnis zwischen der Klägerin und der O GmbH angenommen.

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es den angesprochenen Verkehrskreisen bekannt ist, dass eine Vielzahl von Bach-Blüten-Produkten existiert, wobei die Verbraucher nicht zwischen den "Original"-Produkten und Konkurrenzprodukten differenzieren (OLG München, Urteil vom 31.1. 2013 - 6 U 4189/11 - BeckRS 2013, 03108).

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.2013 - 6 U 220/12
    Daher greift § 8 Abs. 4 UWG ein, wenn der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch missbräuchlich geltend gemacht wird, insbesondere wenn sachfremde Ziele - wie das Interesse, den Gegner durch möglichst hohe Prozesskosten zu belasten - als das eigentliche Motiv des Verfahrens erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom 6.4. 2000 - I ZR 76/98 - GRUR 2000, 1089, 1090 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).

    Wenn nach dieser Prüfung der Schluss gerechtfertigt ist, dass der klagende Gläubiger neben dem Interesse an einer Untersagung des Wettbewerbsverstoßes die Absicht verfolgt, den Schuldner durch eine - der Sache nach unnötige - Belastung mit Kosten und Gebühren zu schädigen und ihn dadurch im Wettbewerb zu behindern, ist sein Verhalten als rechtsmissbräuchlich zu bewerten (BGH, Urteil vom 6.4. 2000 - I ZR 76/98 - GRUR 2000, 1089, 1091 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).

    Zwar kann es ein Indiz für sachfremde Absichten des Anspruchstellers sein, wenn derselbe Wettbewerbsverstoß in einer Vielzahl von koordinierten Verfahren verfolgt wird und wenn - ohne dass hierfür ein vernünftiger Grund ersichtlich wäre - dies die Vervielfachung des mit der Rechtsverteidigung verbundenen Kostenrisikos sowie die Bindung personeller und finanzieller Kräfte eine unangemessene Belastung des Anspruchsgegners zur Folge hat (BGH, Urteil vom 6.4. 2000 - I ZR 76/98 - GRUR 2000, 1089, 1091 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).

  • KG, 30.03.2009 - 24 U 145/08

    Wettbewerbsverstöße einer staatlichen Lotteriegesellschaft: Antragsbefugnis

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.2013 - 6 U 220/12
    Maßgebend ist dabei die Sichtweise eines wirtschaftlich denkenden Unternehmers (BGH, Urteil vom 5.10.2000 - I ZR 237/98 - GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner; KG, Urteil vom 30.3. 2009 - 24 U 145/08 - GRUR-RR 2010, 22, 23 - JACKPOT!).

    Gelingt es diesem jedoch, die grundsätzlich für die Antragsbefugnis sprechende Vermutung zu erschüttern, so hat der Gläubiger seinerseits substantiiert die aufgekommenen Verdachtsgründe zu widerlegen (Senat, Urteil vom 15.01.1993 - 6 U 147/92 - GRUR 1993, 571 - Missbrauch der Antragsbefugnis; Beschluss vom 9.4. 1999 - 6 W 88/98 - MMR 2000, 106; KG, Urteil vom 30.3. 2009 - 24 U 145/08 - GRUR-RR 2010, 22, 23 - JACKPOT!).

    Neben dem im Gesetz ausdrücklich genannten Fall, dass die Rechtsverfolgung vorwiegend der Gebührenerzielung dient - wofür im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte sprechen, auch die Beklagten berufen sich nicht auf eine solche Motivation der Klägerin - stellt sich die Rechtsverfolgung auch dann als missbräuchlich dar, wenn sie maßgeblich von der Absicht getragen ist, den Verletzer im Wettbewerb zu behindern (KG, Urteil vom 30.3. 2009 - 24 U 145/08 - GRUR-RR 2010, 22, 23 - JACKPOT!; OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.6. 2010 - 1 U 365/09 - GRUR-RR 2011, 20 - Behinderungsabsicht; Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. 2013, § 8 Rn. 4.20).

  • OLG Karlsruhe, 09.07.2009 - 4 U 188/07

    Wettbewerbsverstoß: Äußerung eines Arztes über einen aus der Praxisgemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.2013 - 6 U 220/12
    An diesem "objektiven Zusammenhang" fehlt es dann, wenn die Handlung sich zwar auf die geschäftlichen Entscheidungen von Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern tatsächlich auswirken kann, aber vorrangig anderen Zielen als der Förderung des Absatzes oder Bezugs dient (vgl. Erwägungsgrund 7 S. 2 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern; OLG Karlsruhe, Urteil vom 9.7. 2009 - 4 U 188/07 - GRUR-RR 2010, 47, 48 - Vergleich).

    Lässt sich dies nicht nachweisen, kommt es auf den Inhalt der Äußerung und der Begleitumstände an (OLG Karlsruhe, Urteil vom 9.7. 2009 - 4 U 188/07 - GRUR-RR 2010, 47, 48 - Vergleich; OLG Hamburg, Beschluss vom 29.6. 2006 - 3 U 12/06 - GRUR-RR 2007, 206 - Emissionsprospekt; Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. 2013, § 2 Rn. 51, 67).

  • OLG Köln, 09.04.1999 - 6 W 88/98

    Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung durch Hinauszögern der

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.2013 - 6 U 220/12
    Gelingt es diesem jedoch, die grundsätzlich für die Antragsbefugnis sprechende Vermutung zu erschüttern, so hat der Gläubiger seinerseits substantiiert die aufgekommenen Verdachtsgründe zu widerlegen (Senat, Urteil vom 15.01.1993 - 6 U 147/92 - GRUR 1993, 571 - Missbrauch der Antragsbefugnis; Beschluss vom 9.4. 1999 - 6 W 88/98 - MMR 2000, 106; KG, Urteil vom 30.3. 2009 - 24 U 145/08 - GRUR-RR 2010, 22, 23 - JACKPOT!).

    Ebensowenig geht die Klägerin (oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen) allein auf der Einzelhandelsebene unter Aussparung der "Quelle" der Verstöße vor (vgl. zu einer solchen Konstellation Senat, Beschluss vom 9.4. 1999 - 6 W 88/98 - MMR 2000, 106, 107).

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 294/97

    Impfstoffversand an Ärzte; Versand von Medikamenten, organisierter Vertriebsweg

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.2013 - 6 U 220/12
    Zwar kann eine Klage gemäß § 8 Abs. 4 UWG rechtsmissbräuchlich sein, wenn mit ihr ausschließlich fremde Interessen verfolgt werden, der Kläger mithin an Stelle eines Dritten vorgeht, der maßgeblichen Einfluss auf das Verfahren ausübt (vgl. BGH, Urteil vom 6.4. 2000 - I ZR 294/97 - GRUR 2001, 178 - Arzneimittelversand durch Apotheken).
  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.2013 - 6 U 220/12
    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass allein das Setzen eines Hyperlinks auf die Internetadresse eines Unternehmens im Rahmen einer informierenden Internetseite kein gewichtiges Indiz dafür darstellt, dass der Betreiber der Internetseite damit den Wettbewerb dieses Unternehmens fördern möchte (BGH, Urteil vom 1.4. 2004 - I ZR 317/01 - GRUR 2004, 693, 694 - Schöner Wetten).
  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09

    Coaching-Newsletter

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.2013 - 6 U 220/12
    "Geschäftliche Handlung" im Sinne dieser Vorschrift bedeutet jedes Verhalten einer Person zu Gunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens, das mit der Förderung des Absatzes oder des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen oder mit dem Abschluss oder der Durchführung eines Vertrags über Waren oder Dienstleistungen objektiv zusammenhängt (BGH, Urteil vom 19.5. 2011 - I ZR 147/09 - GRUR 2012, 74, 76 - Coaching-Newsletter m. w. N.).
  • BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87

    Jugendgefährdende Schriften III

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.2013 - 6 U 220/12
    "Wissenschaft" bezeichnet einen nach Inhalt und Form ernsthaften planmäßigen Versuch zur Ermittlung der Wahrheit, wobei die kritische Auseinandersetzung, die Selbst- und Fremdüberprüfung der gefundenen Ergebnisse, entscheidend für den Wissenschaftscharakter ist (BVerfG, Beschluss vom 11.1. 1994 - 1 BvR 434/87 - NJW 1994, 1781, 1782; v. Münch/Wendt, GG, 6. Aufl. 2012, Art. 5 Rn. 100; Mangoldt/Klein/Starck, GG, 6. Aufl. 2010, Art. 5 Rn. 353).
  • BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 2041/02

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung von Publikationen über die angebliche

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.2013 - 6 U 220/12
    Die Teilhabe an gesellschaftlichen Debatten darf einem Grundrechtsträger nicht deshalb erschwert werden, weil er sich in dem betreffenden Bereich selbst beruflich und wettbewerblich betätigt und dies nicht verschweigt (BVerfG, Beschluss vom 12.7. 2007 - 1 BvR 2041/02 - GRUR 2008, 81, 82 - Pharmakartell).
  • KG, 30.11.2004 - 5 U 55/04

    Wettbewerbs- und Arzneimittelwerberecht: Handeln im geschäftlichen Verkehr zu

  • KG, 18.08.2009 - 5 W 95/09

    Abwertende Äußerung eines Apothekers in einem Leserbrief einer Apotheker-Zeitung

  • LG Hamburg, 01.09.2011 - 327 O 607/10

    Negative Bewertungen im Reisebuchungsportal - Landgericht Hamburg entscheidet

  • OLG Hamburg, 29.06.2006 - 3 U 12/06

    Negative Äußerungen eines Rechtsanwalts über die Prospekt-Werbung für einen

  • OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 6 U 105/11

    Kein Apothekenvertriebsverbot für "Bachblüten"; "Original Bach-Blüten" keine

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

  • OLG Köln, 15.01.1993 - 6 U 147/92

    Mißbrauch; Antragsbefugnis

  • OLG München, 22.12.2011 - 29 U 3463/11

    Unlauterer Wettbewerb: Sittenwidrigkeit des Abkaufs eines titulierten

  • OLG Saarbrücken, 23.06.2010 - 1 U 365/09

    Wettbewerbsverstoß: Missbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang

  • BGH, 11.12.2014 - I ZR 113/13

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Vorliegen einer geschäftlichen Handlung bei

    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Klägerin mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es die Klage als unbegründet abgewiesen hat (OLG Köln, GRUR-RR 2013, 466).
  • OLG Hamburg, 31.08.2023 - 5 U 27/22

    private Chat-Äußerung - Wettbewerbsrechtliche Haftung eines Unternehmensinhabers

    Weltanschauliche, wissenschaftliche, redaktionelle oder verbraucherpolitische Äußerungen von Unternehmen oder anderen Personen, die nicht in funktionalem Zusammenhang mit der Absatz- oder Bezugsförderung stehen, unterfallen demnach nicht dem UWG (vgl. BGH GRUR 2021, 1400 Rn. 31 - Influencer I; BGH GRUR 2016, 710 Rn. 12 - Im Immobiliensumpf; BGH GRUR-RR 2013, 466, 469 - Bach-Blüten; OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 27.7.2021 - 6 W 64/21, GRUR-RS 2021, 21101 Rn. 7 ff.).

    Ist auf Grund einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls bei objektiver Betrachtung vorrangig ein solches Ziel anzunehmen, so liegt eine geschäftliche Handlung vor (BGH GRUR-RR 2013, 466, 469 - Bach-Blüten).

    Lässt sich dies nicht nachweisen, kommt es auf den Inhalt der Äußerung und der Begleitumstände an (BGH GRUR-RR 2013, 466, 469 - Bach-Blüten; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 41. Aufl., § 2 Rn. 2.54).

  • OLG Köln, 24.04.2015 - 6 U 175/14

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Rechtsmissbräuchlichkeit der

    Maßgebend ist dabei die Sichtweise eines wirtschaftlich denkenden Unternehmers (BGH, GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner; Senat, GRUR-RR 2013, 466, 467 - Bach-Blüten).

    Dabei liegt die Darlegungs- und Beweislast grundsätzlich beim Anspruchsgegner (Senat, GRUR 1993, 571 - Missbrauch der Antragsbefugnis; GRUR-RR 2013, 466, 467 - Bach-Blüten; KG, GRUR-RR 2010, 22, 23 - JACKPOT!).

  • OLG Köln, 20.02.2015 - 6 U 118/14

    Wettbewerbswidrigkeit fehlender Kennzeichnung von Elektroartikeln

    Daher greift § 8 Abs. 4 UWG ein, wenn der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch missbräuchlich geltend gemacht wird, insbesondere wenn sachfremde Ziele - wie das Interesse, den Gegner durch möglichst hohe Prozesskosten zu belasten - als das eigentliche Motiv des Verfahrens erscheinen (Senat, GRUR-RR 2013, 466, 467 - Bach-Blüten, m. w. N.).

    Dabei liegt die Darlegungs- und Beweislast grundsätzlich beim Anspruchsgegner (Senat, GRUR 1993, 571 - Missbrauch der Antragsbefugnis; GRUR-RR 2013, 466, 467 - Bach-Blüten; KG, GRUR-RR 2010, 22, 23 - JACKPOT!).

  • OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 49/13

    Verantwortlichkeit für Inhalte einer fremden Internetseite aufgrund Setzen eines

    So kann es liegen, wenn auf einer Internetseite, die in erster Linie der Information der Öffentlichkeit über eine nicht-schulmedizinische Heilmethode dient, ein Link zu einer anderen Internetseite gesetzt ist, über die entsprechende Produkte eines fremden Unternehmens erworben werden können (vgl. Senat, GRUR-RR 2013, 466 - Bach-Blüten).
  • OLG Köln, 28.05.2014 - 6 U 178/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für eine Uhr unter Hinweis auf eine nicht

    Maßgebend ist dabei die Sichtweise eines wirtschaftlich denkenden Unternehmers (BGH, GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner; Senat, GRUR-RR 2013, 466, 467 - Bach-Blüten).

    Dabei liegt die Darlegungs- und Beweislast grundsätzlich beim Anspruchsgegner (Senat, GRUR 1993, 571 - Missbrauch der Antragsbefugnis; GRUR-RR 2013, 466, 467 - Bach-Blüten; KG, GRUR-RR 2010, 22, 23 - JACKPOT!).

  • OLG Köln, 06.02.2015 - 6 U 110/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für Arzneimittel oder Medizinprodukte mit einer

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Geltendmachung wettbewerblicher Ansprüche gemäß § 8 Abs. 4 UWG rechtsmissbräuchlich ist (vgl. zusammenfassend Senat, GRUR-RR 2013, 466, 467 - Bach-Blüten; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. 2015, § 8 Rn. 4.10 ff., jeweils m. w. N.) fehlt es an jeglichem Sachvortrag.
  • LG Köln, 24.06.2014 - 33 O 21/14

    Zur Haftung eines Amazon-Händlers für Werbung mit einem veralteten UVP-Preis

    Maßgebend ist dabei die Sichtweise eines wirtschaftlich denkenden Unternehmers (BGH, GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner; Senat, GRUR-RR 2013, 466, 467 -Bach-Blüten).

    Dabei liegt die Dartegungs- und Beweislast grundsätzlich beim Anspruchsgegner (Senat, GRUR 1993, 571 - Missbrauch der Antragsbefugnis; GRUR-RR 2013 466 467 - Bach-Blüten; KG, GRUR-RR 2010, 22, 23 - JACKPOT!).

  • OLG Köln, 10.06.2016 - 6 U 143/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produkts mittels einer

    Dabei liegt die Darlegungs- und Beweislast grundsätzlich beim Anspruchsgegner (s. BGH, GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner, Juris-Tz. 21; Senat, GRUR-RR 2013, 466 - Bach-Blüten, Juris-Tz. 216 ff., m.w.N.).
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