Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2007

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   OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 226/05   

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OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 226/05 (https://dejure.org/2006,2717)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.07.2006 - 6 U 226/05 (https://dejure.org/2006,2717)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Juli 2006 - 6 U 226/05 (https://dejure.org/2006,2717)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenrechtliche Ansprüche wegen einer Verwechslungsgefahr der Marken "W.I.S." und "WISAG" aufgrund des Bestehens einer Irreführungsgefahr; Rückschluss auf die Rechtsform der "AG" durch die Verwendung der in einem Wort durchgängig in Großbuchstaben geschriebenen auf die ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 2; ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 3; ; HGB § 18 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen W.I.S und WISAG - keine Irreführung über Rechtsform durch großbuchstabige Unternehmensbezeichnung

  • rechtsportal.de

    Keine markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen W.I.S und WISAG - keine Irreführung über Rechtsform durch großbuchstabige Unternehmensbezeichnung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "WISAG" - Irreführung über Unternehmensform durch Unternehmensbezeichnung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen "W. I. S." und "WISAG"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 163
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 226/05
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren-/Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH GRUR 2002, 809, 811 - Frühstücks-Drink I; BGH GRUR 2002, 1067, 1068 - DKV/OKV; BGH GRUR 2004, 598 - Kleiner Feigling; BGH GRUR 2004, 779, 781 - Zwilling/Zweibrüder; BGH GRUR 2005, 326 - il Padrone/Il Portone).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs leiden Buchstabenzusammenstellungen nicht schon deshalb an einer Kennzeichnungsschwäche, weil sie weit verbreitet verwendet werden und der Verkehr an sie gewöhnt ist (BGH GRUR 2002, 626, 628 - IMS für eine aussprechbare Buchstabenkombination; BGH GRUR 2002, 1067, 1068 - DKV/OKV für nicht als Wort aussprechbare Buchstabenzusammenstellungen).

  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 184/01

    "MIDAS/medAS"; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 226/05
    Das hat der Bundesgerichtshof sogar für das Zeichen "medAS" angenommen (BGH NJW-RR 2004, 548 - MIDAS/medAS), bei dem eine zergliedernde Lesart "med-AS" immerhin wegen der Kleinschreibung der ersten drei Buchstaben und Großschreibung der letzten beiden noch naheliegender war als hier.
  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 226/05
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren-/Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH GRUR 2002, 809, 811 - Frühstücks-Drink I; BGH GRUR 2002, 1067, 1068 - DKV/OKV; BGH GRUR 2004, 598 - Kleiner Feigling; BGH GRUR 2004, 779, 781 - Zwilling/Zweibrüder; BGH GRUR 2005, 326 - il Padrone/Il Portone).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 226/05
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren-/Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH GRUR 2002, 809, 811 - Frühstücks-Drink I; BGH GRUR 2002, 1067, 1068 - DKV/OKV; BGH GRUR 2004, 598 - Kleiner Feigling; BGH GRUR 2004, 779, 781 - Zwilling/Zweibrüder; BGH GRUR 2005, 326 - il Padrone/Il Portone).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 226/05
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren-/Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH GRUR 2002, 809, 811 - Frühstücks-Drink I; BGH GRUR 2002, 1067, 1068 - DKV/OKV; BGH GRUR 2004, 598 - Kleiner Feigling; BGH GRUR 2004, 779, 781 - Zwilling/Zweibrüder; BGH GRUR 2005, 326 - il Padrone/Il Portone).
  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 226/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs leiden Buchstabenzusammenstellungen nicht schon deshalb an einer Kennzeichnungsschwäche, weil sie weit verbreitet verwendet werden und der Verkehr an sie gewöhnt ist (BGH GRUR 2002, 626, 628 - IMS für eine aussprechbare Buchstabenkombination; BGH GRUR 2002, 1067, 1068 - DKV/OKV für nicht als Wort aussprechbare Buchstabenzusammenstellungen).
  • BGH, 25.10.1956 - II ZB 18/56

    Täuschung durch ein in einer Firma enthaltenes Phantasiewort; Ähnlichkeit der

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 226/05
    Richtig ist allerdings, dass der Bundesgerichtshof in seinem von der Klägerin zitierten Beschluss vom 25. Oktober 1956 betreffend eine Firma "INDROHAG Industrie und Rohstoffe Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung" angenommen hat, eine Zusammenstellung von Buchstaben oder Silben, die auf die für die Aktiengesellschaft übliche Abkürzung (AG) ende und zur Bezeichnung einer Gesellschaft mbH diene, sei zur Täuschung des Rechtsverkehrs geeignet und darum nach § 18 Abs. 2 HGB unzulässig (BGH GRUR 1957, 195).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02

    il Padrone/Il Portone

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 226/05
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren-/Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH GRUR 2002, 809, 811 - Frühstücks-Drink I; BGH GRUR 2002, 1067, 1068 - DKV/OKV; BGH GRUR 2004, 598 - Kleiner Feigling; BGH GRUR 2004, 779, 781 - Zwilling/Zweibrüder; BGH GRUR 2005, 326 - il Padrone/Il Portone).
  • LG Köln, 03.11.2005 - 84 O 28/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Einwilligung in die teilweise

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 226/05
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 3. November 2005 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 28/05 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Hamburg, 16.06.2004 - 5 U 162/03

    Tipp.ag

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 226/05
    Ob und unter welchen Voraussetzungen etwas anderes gilt, wenn die Endsilbe "AG" optisch in irgendeiner Weise von der Bezeichnung im Übrigen getrennt erscheint, so etwa bei der dem Urteil des OLG Hamburg vom 16. Juni 2004 - 5 U 162/03 - zugrunde liegenden Bezeichnung "tipp.AG" bzw. "tipp.ag" für eine Lotto GmbH, bedarf hier keiner Entscheidung.
  • LG Stuttgart, 18.03.2010 - 17 O 446/09

    "Schleichbären" verletzen die Wort-/Bildmarke "Schleich"

    Die Irreführung kann insbesondere auch durch den Rechtsformzusatz erfolgen (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2007, 163, 165 - WISAG).

    Nach dem neueren Verbraucherleitbild begegnet der Verkehr Unternehmensbezeichnungen aber aufmerksamer, wenn es ihm darum geht, die Rechtsform eines Unternehmens festzustellen (OLG Köln, GRUR-RR 2007, 163, 165 - WISAG).

    Ein falscher Eindruck kann aber drohen, wenn der Zusatz optisch abgetrennt vom Firmenstamm erscheint (offen gelassen von OLG Köln, GRUR-RR 2007, 163, 165 - WISAG).

  • OLG Dresden, 21.04.2010 - 13 W 295/10

    Eintragungsfähigkeit einer GmbH mit der Bezeichnung "AG" in der Firma

    b) Ob der Argumentation des OLG Köln gefolgt werden kann, nach der der Verkehr (allgemein) zwischenzeitlich daran gewöhnt sei, mit einer großen Zahl unterschiedlicher Rechtsformen mit entsprechend vielschichtigen Unternehmensbezeichnungen umzugehen, und diesen aufmerksamer begegne (OLG Köln GRUR-RR 2007, 163, 165), kann dahinstehen.
  • LG Köln, 24.05.2016 - 33 O 51/16

    Anspruch auf Bestätigung einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der

    In der von der Antragsgegnerin angeführten Entscheidung des OLG Köln vom 14.07.2006, 6 U 226/05, WRP 2007, 346, ging es um die Frage nach einer Verwechslungsgefahr einer Abkürzung mit Satzzeichen (W.I.S.) mit einer solchen, die nur aus Buchstaben bestand (WISAG); dort wurde dementsprechend eine Ähnlichkeit verneint.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2007 - L 6 U 226/05   

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https://dejure.org/2007,117135
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2007 - L 6 U 226/05 (https://dejure.org/2007,117135)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.09.2007 - L 6 U 226/05 (https://dejure.org/2007,117135)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. September 2007 - L 6 U 226/05 (https://dejure.org/2007,117135)
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