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   OLG München, 26.11.2009 - 6 U 2279/08   

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https://dejure.org/2009,20507
OLG München, 26.11.2009 - 6 U 2279/08 (https://dejure.org/2009,20507)
OLG München, Entscheidung vom 26.11.2009 - 6 U 2279/08 (https://dejure.org/2009,20507)
OLG München, Entscheidung vom 26. November 2009 - 6 U 2279/08 (https://dejure.org/2009,20507)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    FSA-Kodex: Indizielle Bedeutung von Wettbewerbsregeln für die Beurteilung der Unlauterkeit einer Wettbewerbshandlung

  • arzneimittel-und-recht.de

    UWG § 8 Abs. 1 S. 1, § 3 Abs. 1, § 4 Nr. 1; FSA-Kodex § 20, § 21 Abs. 2
    Anwendbarkeit des FSA-Kodex

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • blaek.de PDF (Pressebericht)

    Nicht jede Abgabe von Produkten durch Pharmahersteller zu günstigen Konditionen an niedergelassene Ärzte ist berufs- und wettbewerbswidrig

  • eep-law.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Werberecht: Wasserspender

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.04.2005 - I ZR 201/02

    Quersubventionierung von Laborgemeinschaften

    Auszug aus OLG München, 26.11.2009 - 6 U 2279/08
    Diese Auffassung von der Stellung und Verantwortung des Arztes dem Patienten gegenüber entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2005, 1059, 1060, Ziff. II 4 a) cc) der Entscheidungsgründe - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften).

    Die Anwendbarkeit des § 4 Nr. 1 UWG ist dadurch jedoch nicht ausgeschlossen (BGH GRUR 2005, 1059, 1061 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften).

    Es sind vielmehr entsprechende Feststellungen erforderlich (BGH GRUR 2005, 1059, 1061 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften), worauf die Beklagte bereits in erster Instanz unter Anführung der oben genannten BGH-Entscheidung hingewiesen hat (Schriftsatz vom 28.11.2007, Ziffer II 1 b) = Bl. 70 d. A.).

  • LG München I, 30.01.2008 - 1 HKO 13279/07

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Werbegeschenken durch Pharmaunternehmen an

    Auszug aus OLG München, 26.11.2009 - 6 U 2279/08
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des LG München I vom 30.01.2008 (Az.: 1 HKO 13279/07) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 07.04.2008 abgeändert.

    Das Urteil des Landgerichts München I vom 30.01.2008 - Az: 1 HKO 13279/07 - wird aufgehoben.

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 30.01.2008 verkündete Urteil des Landgerichts München I, Az: 1 HKO 13279/07, wird zurückgewiesen.

  • OLG München, 09.06.2011 - 29 U 2026/08

    Wettbewerbsverstoß: Unterlassungsanspruch gegen die Durchführung unentgeltlicher

    Auszug aus OLG München, 26.11.2009 - 6 U 2279/08
    Soweit der 29. Senat des OLG München in seiner Entscheidung vom 7.8.2008 (Az.: 29 U 2026/08) darauf abgestellt hat, dass angesichts der inhaltlichen Übereinstimmungen von FSA- und EFPIA-Kodex nicht die Rede davon sein könne, dass der FSA-Kodex lediglich die partikulären Interessen eines einzigen Verbandes innerhalb der Pharmaindustrie wiedergebe, steht dies nicht im Widerspruch zur hiesigen Begründung, die sich auf die Anzahl und Struktur der Mitglieder stützt, denn im dortigen Verfahren sind ausweislich des Tatbestandes dazu keine tatsächlichen Feststellungen getroffen ... worden.

    Eine relevante Divergenz zur Entscheidung des 29. Senats des Oberlandesgerichts München vom 07.08.2008 (Az.: 29 U 2026/08) liegt nicht vor, weil die dortige Entscheidung auf einer anderen Tatsachengrundlage beruht.

  • BGH, 07.02.2006 - KZR 33/04

    Probeabonnement

    Auszug aus OLG München, 26.11.2009 - 6 U 2279/08
    81 Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung "Probeabonnement" (GRUR 2006, 773, 774 Tz. 19 ff.) ausgeführt, dass für die Frage, ob ein bestimmtes Verhalten als unlauter zu beurteilen ist, Wettbewerbsregeln nur eine begrenzte Bedeutung haben.
  • BGH, 02.07.2009 - I ZR 147/06

    Winteraktion

    Auszug aus OLG München, 26.11.2009 - 6 U 2279/08
    a) Der BGH hat in seiner Entscheidung "Winteraktion" vom 02.07.2009 (Az: I ZR 147/06; GRUR 2009, 969) für die Berufsgruppen der Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ausgeführt, dass diese als unabhängige Berater und Vertreter ihrer Auftraggeber in Rechtssachen sowie in steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten grundsätzlich zu einer objektiven und neutralen Entscheidung verpflichtet sind, die die Interessen ihrer Auftraggeber wahrt.
  • OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 6 U 42/02
    Auszug aus OLG München, 26.11.2009 - 6 U 2279/08
    Soweit die Beklagte unter Hinweis auf das bereits in erster Instanz vorgelegte Urteil des OLG Karlsruhe vom 11.12.2002 (Az: 6 U 42/02) die gegenteilige Auffassung vertritt, weil dem Kläger aktuell nur mehr 69 Mitglieder der etwa 1.100 auf dem deutschen Markt tätigen Pharmaunternehmen angehören, ist dem nicht zu folgen.
  • OLG Stuttgart, 22.02.2018 - 2 U 39/17

    Unsere 6 gegen Erkältung - Wettbewerbsverstoß: Geringwertigkeitsgrenze für

    Ob der Kodex eine in der Branche übliche tatsächliche Handhabung erkennen lässt, ist unterschiedlich beurteilt worden (bejahend: OLG Hamburg, Urteil vom 24. September 2014 - 3 U 193/13, juris Rn. 28; verneinend OLG München, Urteil vom 26. November 2009 - 6 U 2279/08, juris Rn. 83).

    Schon weil der Kodex selbst die in § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 HWG gesetzlich zugelassene Ausnahme untersagt, gibt die Neufassung für die Auslegung des Begriffs der geringwertigen Kleinigkeit zwar keinen unmittelbaren Anhaltspunkt (vgl. Mand in Gröning, Heilmittelwerberecht (2015), § 7 HWG Rn. 188), zumal nicht vorgetragen ist, dass die Beklagte Vereinsmitglied ist, so dass eine unmittelbare Anwendung ohnehin ausscheidet (OLG München, Urteil vom 26. November 2009 - 6 U 2279/08, juris Rn. 77).

  • OLG Nürnberg, 20.12.2011 - 3 U 1429/11

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Gemeinschaftsrechtlicher Begriff der

    Für die Frage, ob ein bestimmtes Verhalten als unlauter zu beurteilen ist, haben Regeln, die sich ein Verband oder ein sonstiger Zusammenschluss von Verkehrsbeteiligten gegeben hat, nur eine begrenzte Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 09.09.2010, I ZR 157/08 Teilziffer 12 im Gegensatz zu den von der Beklagten zitierten Urteilen des Oberlandesgerichts München vom 07.08.2008, 29 U 2026/08 und vom 26.11.2009, 6 U 2279/08).
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