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   OLG Frankfurt, 08.12.2016 - 6 U 229/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,50984
OLG Frankfurt, 08.12.2016 - 6 U 229/15 (https://dejure.org/2016,50984)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.12.2016 - 6 U 229/15 (https://dejure.org/2016,50984)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - 6 U 229/15 (https://dejure.org/2016,50984)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG
    Wettbewerbsverhältnis zwischen Fondsunternehmen und Rechtsanwalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsverhältnis zwischen Fondsunternehmen und Rechtsanwalt

  • online-und-recht.de

    Kein Wettbewerbsverhältnis zwischen Fondsunternehmen und Rechtsanwalt

  • kanzlei.biz

    Zwischen Fondsunternehmen und Rechtsanwalt besteht grundsätzlich kein Wettbewerbsverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3
    Wettbewerb; Wettbewerbsverhältnis

  • rechtsportal.de

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3
    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung von Kunden eines auf Fondsbeteiligungen spezialisierten Unternehmens als Mandanten eines Rechtsanwalts

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsverhältnis zwischen Fondsunternehmen und Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zwischen Unternehmen das Fondsbeteiligungen anbietet und Rechtsanwälten die sich kritisch über das Unternehmen äußern besteht kein Wettbewerbsverhältnis

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Fondsunternehmen und Rechtsanwalt im Wettbewerb?

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Kein Wettbewerbsverhältnis zwischen einem Fondsbeteiligungen anbietenden Unternehmen und einem sich kritisch hierzu äußernden Rechtsanwalt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Wettbewerbsverhältnis zwischen einem Fondsbeteiligungen anbietenden Unternehmen und einem sich kritisch hierzu äußernden Rechtsanwalt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Wettbewerbsverhältnis zwischen Anlagegesellschaft und Rechtsanwalt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zwischen Fondsunternehmen und Rechtsanwalt grundsätzlich kein Wettbewerbsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2017, 1362
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.04.2014 - I ZR 43/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Internet-Werbung für "nickelfreie"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2016 - 6 U 229/15
    Nicht ausreichend ist es allerdings, wenn die Maßnahme den anderen nur irgendwie in seinem Marktstreben betrifft (BGH GRUR 2014, 1114, [BGH 10.04.2014 - I ZR 43/13] [BGH 10.04.2014 - I ZR 43/13] Rn. 32 - nickelfrei)...".
  • BGH, 26.01.2017 - I ZR 217/15

    Wettbewerbsrecht: Mitbewerbereigenschaft einer auf Kapitalmarktrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2016 - 6 U 229/15
    Der Senat hat die Revision zugelassen, da das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin zu 2.) gegen die o. g. Senatsentscheidung noch nicht abgeschlossen ist (Az.: I ZR 217/15).
  • OLG Frankfurt, 24.09.2015 - 6 U 181/14

    Namensrechtverletzung durch Domainnamen; Wettbewerbsverhältnis zwischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2016 - 6 U 229/15
    In dem Urteil vom 24.09.2015 (6 U 181/14 = WRP 2016, 108) hat der Senat folgendes ausgeführt:.
  • BGH, 17.10.2013 - I ZR 173/12

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2016 - 6 U 229/15
    "...Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht zum einen dann, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, dass das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten des einen Wettbewerbers den anderen beeinträchtigen, das heißt im Absatz behindern oder stören kann (BGH GRUR 2014, 573 Rn. 15 [BGH 17.10.2013 - I ZR 173/12] - Werbung für Fremdprodukte).
  • OLG Hamburg, 14.03.2024 - 15 U 132/22

    Besteht zwischen Fluggastrechteportalen und von deren Angeboten erfassten

    Dagegen genügt es bspw. nicht, wenn ein Anwalt mit seiner Kritik an einem Anbieter von Fondsbeteiligungen dessen frühere Kunden als Mandanten gewinnen will und diese Kritik sich reflexartig auf potentielle neue Kunden des Anbieters auswirken kann (OLG Frankfurt WRP 2017, 338 Rn. 18 f.).
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