Rechtsprechung
OLG Hamburg, 23.05.2002 - 6 U 232/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,25628) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Herausgabe von Waren auf Grund eines Speditionsvertrages; Vorliegen eines entgegenstehenden Spediteurpfandrechts; Verletzung des Spediteurvertrages durch Auftreten als Zollschuldner
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 13.11.2001 - 414 O 70/01
- OLG Hamburg, 23.05.2002 - 6 U 232/01
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 U 232/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,18478) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 263
- GRUR-RR 2003, 67
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 6 U 34/10
Markenmäßige Benutzung einer fremden Marke im Rahmen eines Domainnamens
Zu dem Begriff "Gelbe Seiten" hat der erkennende Senat bereits im Jahr 2002 (Urt. v. 12.12.2002 - 6 U 232/01 - GRUR-RR 2003, 67, 68) das Folgende ausgeführt:. - LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08
Elo ./. Elo-Posteri
Von der nachträglichen Entwicklung einer Marke zu einer Gattungsbezeichnung im Sinne einer allgemein sprachgebräuchlichen oder verkehrsüblichen Bezeichnung für die betroffene Ware kann nur ausgegangen werden, wenn - bis auf einen völlig unbeachtlichen Teil des Verkehrs - nahezu alle beteiligten Verkehrskreise in der fraglichen Angabe nur noch einen Hinweis auf die beanspruchte Ware sehen (vgl. BGH GRUR 1964, 458, 460 - "Düssel"; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 307, 308 - "Gezuckerte Kondensmilch"; OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 67, 68 - "Gelbe Seiten im Internet";… Stöbele/ Hacker , 8. Auflage, § 49 MarkenG Rn. 30). - LG Hamburg, 15.04.2008 - 312 O 506/07
"Gelbe Seiten": Verwechslungsgefahr mit einer farblich gestalteten Wortmarke; …
Den zusammengesetzten Begriffen "g..." und "S..." als "G. S." ist nach der Bedeutung der Wörter einzeln und zusammengenommen nicht zu entnehmen, welche Gattung von Produkt sich dahinter verbergen soll (vgl. dazu auch OLG Frankfurt, NJW-RR 2003, 263 f.) Vielmehr ist anzunehmen, dass eine ganz überwiegende Anzahl der Nutzer von Branchenverzeichnissen, sei es in gedruckter Form oder im Internet, bezüglich der "G. S." davon ausgeht, dass es sich um ein Produkt handelt, welches gerade von der Antragstellerin bzw. ihren Rechtsvorgängerinnen bereits seit Jahrzehnten herausgegeben wird.