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OLG Köln, 08.05.2009 - 6 U 233/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Werbung für ein Arzneimittel
- Judicialis
AMG § 109a
- rewis.io
- pfitzer-law.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HWG § 3a
Zulässigkeit der Werbung für ein Arzneimittel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Keine Gehirn-Fitness Werbung ohne Zulassung
Verfahrensgang
- LG Köln, 27.11.2008 - 31 O 360/08
- OLG Köln, 08.05.2009 - 6 U 233/08
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2010, 78 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.03.2008 - I ZR 95/05
Amlodipin
Auszug aus OLG Köln, 08.05.2009 - 6 U 233/08
Das entspricht Artikel 87 der Richtlinie 2001/83/EG, wonach eine mit der Zulassung des Arzneimittels nicht übereinstimmende Information über dessen Anwendungsgebiete den Verbraucher nicht erreichen soll (vgl. BGH, GRUR 2008, 1014 = WRP 2008, 1335 [Rn. 27 f.] - Amlodipin m.w.N.). - LG Köln, 27.11.2008 - 31 O 360/08
Zulässigkeit von Werbeauslobungen mit Hinweisen auf eine Erhaltung und Steigerung …
Auszug aus OLG Köln, 08.05.2009 - 6 U 233/08
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27.11.2008 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 360/08 - abgeändert:.
- LG Köln, 03.02.2011 - 31 O 403/10
Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Verbot unlauteren Wettbewerbs durch …
Deshalb kann eine Werbung, die ein allgemeines Anwendungsgebiet konkretisiert, nur dann zulässig sein, wenn ein ursächlicher Zusammenhang mit der Basisindikation besteht und dies in der konkreten Bewerbung auch derart verdeutlicht wird, daß sich aus dieser ergibt, daß es sich nicht um eine eigenständige Indikation sondern lediglich um eine Wirkung innerhalb der Basisindikation handelt (vgl. OLG Köln v. 08.05.2009, 6 U 233/08). - LG Düsseldorf, 10.10.2022 - 37 O 41/21 Daneben ist es auch unzulässig, bei einem allgemein gehaltenen Anwendungsgebiet mit spezifischen Indikationen zu werben, die sich nicht ohne weiteres aus der Basisindikation ergeben (vgl. OLG Köln, MD 1998, 1282, 1288 und BeckRS 2009, 13473 sowie OLG Stuttgart, MD 2009, 88, 93).
- LG Düsseldorf, 10.03.2022 - 37 O 41/21 Daneben ist es auch unzulässig, bei einem allgemein gehaltenen Anwendungsgebiet mit spezifischen Indikationen zu werben, die sich nicht ohne weiteres aus der Basisindikation ergeben (vgl. OLG Köln, MD 1998, 1282, 1288 und BeckRS 2009, 13473 sowie OLG Stuttgart, MD 2009, 88, 93).