Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 02.10.2003

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   OLG Celle, 27.05.2003 - 6 U 236/02   

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https://dejure.org/2003,12659
OLG Celle, 27.05.2003 - 6 U 236/02 (https://dejure.org/2003,12659)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.05.2003 - 6 U 236/02 (https://dejure.org/2003,12659)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Mai 2003 - 6 U 236/02 (https://dejure.org/2003,12659)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    §§ 1030 ff. BGB; § 1093 BGB; § 2325 Abs. 3 HS. 1 BGB
    Berücksichtigung einer Schenkung bei einem Pflichtteilsergänzungsanspruch; Möglichkeit einer Verlängerung der 10-Jahres-Frist bei der Einräumung eines Wohnrechts; Anspruch auf Ermittlung des Wertes eines Hausgrundstücks im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines ...

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2325 Abs. 3
    Fristlauf bei Vorbehalt eines Wohnungsrechts am Teil des

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer Schenkung bei einem Pflichtteilsergänzungsanspruch; Möglichkeit einer Verlängerung der 10-Jahres-Frist bei der Einräumung eines Wohnrechts; Anspruch auf Ermittlung des Wertes eines Hausgrundstücks im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 2325 Abs. 3
    Fristlauf bei Vorbehalt eines Wohnungsrechts an Teil des übertragenen Hausgrundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 2325 Abs. 3
    Beginn der 10-Jahres-Frist bei Vorbehalt eines Nießbrauchs

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 28.02.1997 - 7 U 45/96
    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2003 - 6 U 236/02
    Der Erblasserin war zunächst kein Nießbrauch, sondern nur ein Wohnrecht eingeräumt (zur Frage des Fristbeginns gem. § 2325 Abs. 3 BGB bei Einräumung eines Wohnrechts vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1114 [OLG Düsseldorf 28.02.1997 - 7 U 45/96] einerseits und OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1546 [OLG Düsseldorf 18.12.1998 - 7 U 78/98] andererseits).

    Im vorliegenden Fall stellt die Einräumung des Wohnrechts keinen Umstand dar, der ein Hinausschieben der 10-Jahres-Frist rechtfertigen würde (so für einen ähnlich gelagerten Fall auch OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1114 [OLG Düsseldorf 28.02.1997 - 7 U 45/96] ).

  • BGH, 03.07.1959 - I ZR 169/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2003 - 6 U 236/02
    In einem derartigen Fall ist das Rechtsmittelgericht befugt, aus Gründen der Prozessökonomie auch den in der höheren Instanz noch angefallenen Zahlungsantrag abzuweisen, da die Abweisung des Auskunftsantrags notwendigerweise auch die Abweisung des Zahlungsantrags bedingt (vgl. BGH NJW 1959, 1827, 1828 [BGH 03.07.1959 - I ZR 169/55] ; 1985, 2405, 2407) [BGH 08.05.1985 - IVa ZR 138/83] .

    Schutzwürdige Interessen der Kläger werden hierdurch nicht berührt, da der mit abgewiesene Zahlungsanspruch nicht bei der Bemessung des Streitwertes für das Berufungsverfahren zu berücksichtigen ist (vgl. BGH NJW 1959, 1827, 1828) [BGH 03.07.1959 - I ZR 169/55] .

  • OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 7 U 78/98

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Grundstücksschenkung

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2003 - 6 U 236/02
    Der Erblasserin war zunächst kein Nießbrauch, sondern nur ein Wohnrecht eingeräumt (zur Frage des Fristbeginns gem. § 2325 Abs. 3 BGB bei Einräumung eines Wohnrechts vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1114 [OLG Düsseldorf 28.02.1997 - 7 U 45/96] einerseits und OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1546 [OLG Düsseldorf 18.12.1998 - 7 U 78/98] andererseits).

    Soweit das OLG Düsseldorf gleichwohl auch bei bloßer Einräumung eines Wohnrechts ein Hinausschieben der Zehnjahresfrist angenommen hat (FamRZ 1999, 1546), liegt der Unterschied darin, dass sich die Erblasserin in dem vom OLG Düsseldorf entschiedenen Fall zusätzlich das Recht vorbehalten hatte, ihren Miteigentumsanteil unter bestimmten Umständen zurückzufordern, etwa wenn der Beschenkte das Grundstück ohne ihre Zustimmung veräußern oder belasten sollte.

  • BGH, 19.04.1989 - IVa ZR 85/88

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten; Einholung eines

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2003 - 6 U 236/02
    Zwar findet der Anspruch aus § 2314 Abs. 1 S. 2, 2. Alt. BGB auch auf solche Gegenstände Anwendung, die nicht zum Nachlass gehören, aber gem. § 2325 BGB diesem hinzuzurechnen sind (vgl. BGHZ 107, 200, 201f.) [BGH 19.04.1989 - IVa ZR 85/88] .
  • BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93

    Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2003 - 6 U 236/02
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Fristbeginn hinauszuschieben, wenn der Erblasser lediglich seine formale Rechtsstellung als Eigentümer aufgibt, sich aber vorbehält - sei es aufgrund dinglichen Rechts oder durch Vereinbarung schuldrechtlicher Ansprüche - den verschenkten Gegenstand im Wesentlichen weiterhin zu nutzen (BGHZ 125, 395, 397 ff.) [BGH 27.04.1994 - IV ZR 132/93] .
  • BGH, 02.12.1987 - IVa ZR 149/86

    Fristbeginn bei Grundstücksschenkung

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2003 - 6 U 236/02
    Maßgebender Zeitpunkt ist die Vollziehung der Schenkung, beim Grundstückserwerb also die Umschreibung im Grundbuch (BGHZ 102, 289 [BGH 02.12.1987 - IVa ZR 149/86] ).
  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus OLG Celle, 27.05.2003 - 6 U 236/02
    In einem derartigen Fall ist das Rechtsmittelgericht befugt, aus Gründen der Prozessökonomie auch den in der höheren Instanz noch angefallenen Zahlungsantrag abzuweisen, da die Abweisung des Auskunftsantrags notwendigerweise auch die Abweisung des Zahlungsantrags bedingt (vgl. BGH NJW 1959, 1827, 1828 [BGH 03.07.1959 - I ZR 169/55] ; 1985, 2405, 2407) [BGH 08.05.1985 - IVa ZR 138/83] .
  • BGH, 29.06.2016 - IV ZR 474/15

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Beginn des Laufs der Zehnjahresfrist bei

    Diese geht überwiegend davon aus, dass eine Leistung im Sinne von § 2325 Abs. 3 BGB und damit ein Fristbeginn mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch vorliegt, wenn sich der Erblasser ein Wohnrecht lediglich an einem Teil des Hausgrundstücks vorbehält (OLG Karlsruhe ZEV 2008, 244, 245; OLG Oldenburg ZEV 2006, 80; OLG Bremen OLGR 2005, 233 f.; OLG Celle OLGR 2003, 370, 371; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1114; LG Rottweil ZErb 2012, 310, 311).

    Ein derartiges Überlassungsrecht war den Eltern hier nicht vorbehalten worden (vgl. zu diesem Gesichtspunkt der Nutzungsmöglichkeit des Wohnungsrechts durch Übertragung an Dritte etwa OLG Karlsruhe ZEV 2008, 244, 245; OLG Celle OLGR 2003, 370, 371; Herrler, ZEV 2008, 461, 463).

  • OLG Oldenburg, 14.11.2005 - 5 W 223/05

    Pflichtteilsergänzungsanspruch im Falle einer bei Eintritt des Erbfalls zehn

    Sie hat vielmehr mit der Eigentumsübertragung auf den Beklagten einen spürbaren Vermögensverlust erlitten, so dass von einem Vollzug der Schenkung im Sinne des § 2325 Abs. 3 BGB mit der Eintragung des Beklagten am 22. November 1990 auszugehen ist (vgl. OLG Celle OLGR 2003, 370, 371; OLG Bremen vom 25. Februar 2005 - 4 U 61/04; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1114; LG Münster MittBayNot 1997, 113; Bamberger/Roth-Mayer a.a.O. § 2325 Rz. 31).
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   OLG Hamburg, 02.10.2003 - 6 U 236/02   

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OLG Hamburg, 02.10.2003 - 6 U 236/02 (https://dejure.org/2003,51399)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.10.2003 - 6 U 236/02 (https://dejure.org/2003,51399)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - 6 U 236/02 (https://dejure.org/2003,51399)
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