Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.05.2012 - I-6 U 236/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,27919
OLG Köln, 25.05.2012 - I-6 U 236/11 (https://dejure.org/2012,27919)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.05.2012 - I-6 U 236/11 (https://dejure.org/2012,27919)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Mai 2012 - I-6 U 236/11 (https://dejure.org/2012,27919)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,27919) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG § 4 Nr. 11;; PAngV § 1 Abs. 1 S. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Fahrzeugmodells mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers und einem Sternchenhinweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 11; PAngV § 1 Abs. 1 S. 1
    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Fahrzeugmodells mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers und einem Sternchenhinweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 75/81

    Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2012 - 6 U 236/11
    Indem die Anzeige für das abgebildete, in der Erläuterung darunter in Bezug auf Motorisierung und Kraftstoffverbrauch spezifizierte, in einer Sonderschau zu besichtigende und gemäß Fußnote 2 streng limitierte individuelle Sondermodell eines neuen Kraftfahrzeugs mit der Angabe "EUR 14.990,- für den Q." wirbt, bietet sie es den Werbeadressaten blickfangmäßig im vorgenannten Sinne an, auch wenn der Kaufinteressent die individuellen Endpreise gemäß dem kleingedruckten Hinweis oberhalb der Händleradressen erst bei den werbenden Händlern erfährt und überdies weiß, dass Kraftfahrzeughändler an die Preisempfehlung des Herstellers oder Importeurs nicht gebunden sind und ihren Preis vielfach selbst bilden (vgl. BGH, GRUR 1983, 658 [660 f.] = WRP 1983, 556 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung).

    Beziehen Händler - sei es auch in einer Gemeinschaftsanzeige - die Preisempfehlung des Herstellers in die Werbeaussage einer von ihnen verantworteten Anzeige ein, kann darunter aber auch die Angabe eines ungefähren "Grundpreises" zu verstehen sein, die sich die Händler zu eigen machen (vgl. BGH, GRUR 1983, 658 [660 f.] = WRP 1983, 556 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung; GRUR 1989, 606 [608] = WRP 1989, 501 - Unverbindliche Preisempfehlung; GRUR 1990, 1022 [1023] - Importeurwerbung).

    Die Anwendung der Preisangabenverordnung hängt nicht davon ab, ob die Vertragshändler eines Kraftfahrzeugherstellers kartellrechtlich gehindert sind, in einer Gemeinschaftsanzeige einen übereinstimmenden Endpreis anzugeben (vgl. BGH, GRUR 1983, 658 [661] - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung).

  • BGH, 23.05.1990 - I ZR 211/88

    Importeurwerbung - Vorsprung durch Rechtsbruch; Endpreis

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2012 - 6 U 236/11
    Beziehen Händler - sei es auch in einer Gemeinschaftsanzeige - die Preisempfehlung des Herstellers in die Werbeaussage einer von ihnen verantworteten Anzeige ein, kann darunter aber auch die Angabe eines ungefähren "Grundpreises" zu verstehen sein, die sich die Händler zu eigen machen (vgl. BGH, GRUR 1983, 658 [660 f.] = WRP 1983, 556 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung; GRUR 1989, 606 [608] = WRP 1989, 501 - Unverbindliche Preisempfehlung; GRUR 1990, 1022 [1023] - Importeurwerbung).

    Während die Erwähnung einer unverbindlichen Herstellerpreisempfehlung in einem einheitlich gestalteten Fließtext für eine neutrale Information sprechen kann (vgl. BGH, GRUR 1990, 1022 [1023] - Importeurwerbung), lässt die blickfangmäßige Herausstellung im Streitfall darauf schließen, dass der angegebene Betrag zumindest ungefähr dem Preis entspricht, den die werbenden Händler bei der angekündigten Sonderschau für das Fahrzeug fordern (vgl. Senat, MD 2000, 1232 ff., zu einer in dieser Hinsicht vergleichbaren Fallkonstellation).

  • BGH, 02.03.1989 - I ZR 70/87

    "Unverb. Preisempfehlung"; Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung ohne

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2012 - 6 U 236/11
    Beziehen Händler - sei es auch in einer Gemeinschaftsanzeige - die Preisempfehlung des Herstellers in die Werbeaussage einer von ihnen verantworteten Anzeige ein, kann darunter aber auch die Angabe eines ungefähren "Grundpreises" zu verstehen sein, die sich die Händler zu eigen machen (vgl. BGH, GRUR 1983, 658 [660 f.] = WRP 1983, 556 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung; GRUR 1989, 606 [608] = WRP 1989, 501 - Unverbindliche Preisempfehlung; GRUR 1990, 1022 [1023] - Importeurwerbung).
  • BGH, 09.06.2004 - I ZR 187/02

    "500 DM-Gutschein für Autokauf"; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung einer

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2012 - 6 U 236/11
    bb) Doch selbst wenn die streitbefangene Anzeige wegen darin nicht enthaltener, für die geschäftliche Entscheidung der Verbraucher wesentlicher Angaben in Bezug auf Einzelheiten der Ausstattung und der Möglichkeit weiterer Preisverhandlungen mit den einzelnen Händlern noch nicht als Anbieten im vorgenannten Sinne aufzufassen sein sollte (vgl. BGH, a.a.O.; GRUR 2004, 960 [961] = WRP 2004, 1359 - 500 DM-Gutschein für Autokauf), handelt es sich zumindest um eine Preiswerbung im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 1, 2. Var. PAngV, die den Beklagten zuzurechnen ist.
  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07

    0,00 Grundgebühr - Wettbewerbswidrigkeit von fehlerhaften Preisangaben,

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2012 - 6 U 236/11
    Ungeachtet der abschließenden Regelung solcher Pflichten durch die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken sind Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung gemäß § 4 Nr. 11 UWG als unlauter anzusehen, weil sie im Gemeinschaftsrecht ihre Grundlage hat (vgl. Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 2005/29/EG mit Anhang II), nämlich auf Art. 1, 2 lit. a, Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnis zurückgeht (vgl. BGH, GRUR 2009, 1180 = WRP 2009, 1510 [Rn. 24 f.] - 0, 00 Grundgebühr; GRUR 2010, 652 = WRP 2010, 872 [Rn. 11 f.] - Costa del Sol; GRUR 2011, 82 = WRP 2011, 55 [Rn. 17 f.] - Preiswerbung ohne Umsatzsteuer; Senat, GRUR-RR 2011, 742 - Pizza-Lieferservice; zu der im Übrigen noch bis zum 12.06.2013 laufenden Übergangsfrist gemäß Art. 3 Abs. 5 S. 1 der Richtlinie 2005/29/EG vgl. Köhler / Bornkamm, UWG, 30. Aufl., PAngV Vorb Rn. 11).
  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 50/07

    Kamerakauf im Internet

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2012 - 6 U 236/11
    aa) Der Begriff des Anbietens von Waren gemäß § 1 Abs. 1 S. 1, 1. Var. PAngV und § 1 Abs. 2 PAngV umfasst über Fälle der invitatio ad offerendum im vertragsrechtlichen Sinn und erst recht des § 145 BGB hinaus jede gezielt auf den Absatz eines bestimmten Produkts gerichtete werbliche Ankündigung, entspricht also dem Begriff der Aufforderung zum Kauf gemäß Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2005/29/EG und des Angebots von Waren in § 5a Abs. 3 UWG (vgl. BGH, GRUR 2010, 248 = WRP 2010, 370 [Rn. 16] - Kamerakauf im Internet; OLG München, MD 2012, 526 [529] - Siegerauto zum Hammerpreis; Köhler / Bornkamm , a.a.O., § 5a Rn. 30a; Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 1 PAngV Rn. 5).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 23/08

    Costa del Sol

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2012 - 6 U 236/11
    Ungeachtet der abschließenden Regelung solcher Pflichten durch die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken sind Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung gemäß § 4 Nr. 11 UWG als unlauter anzusehen, weil sie im Gemeinschaftsrecht ihre Grundlage hat (vgl. Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 2005/29/EG mit Anhang II), nämlich auf Art. 1, 2 lit. a, Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnis zurückgeht (vgl. BGH, GRUR 2009, 1180 = WRP 2009, 1510 [Rn. 24 f.] - 0, 00 Grundgebühr; GRUR 2010, 652 = WRP 2010, 872 [Rn. 11 f.] - Costa del Sol; GRUR 2011, 82 = WRP 2011, 55 [Rn. 17 f.] - Preiswerbung ohne Umsatzsteuer; Senat, GRUR-RR 2011, 742 - Pizza-Lieferservice; zu der im Übrigen noch bis zum 12.06.2013 laufenden Übergangsfrist gemäß Art. 3 Abs. 5 S. 1 der Richtlinie 2005/29/EG vgl. Köhler / Bornkamm, UWG, 30. Aufl., PAngV Vorb Rn. 11).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 99/08

    Preiswerbung ohne Umsatzsteuer

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2012 - 6 U 236/11
    Ungeachtet der abschließenden Regelung solcher Pflichten durch die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken sind Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung gemäß § 4 Nr. 11 UWG als unlauter anzusehen, weil sie im Gemeinschaftsrecht ihre Grundlage hat (vgl. Art. 7 Abs. 5 der Richtlinie 2005/29/EG mit Anhang II), nämlich auf Art. 1, 2 lit. a, Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnis zurückgeht (vgl. BGH, GRUR 2009, 1180 = WRP 2009, 1510 [Rn. 24 f.] - 0, 00 Grundgebühr; GRUR 2010, 652 = WRP 2010, 872 [Rn. 11 f.] - Costa del Sol; GRUR 2011, 82 = WRP 2011, 55 [Rn. 17 f.] - Preiswerbung ohne Umsatzsteuer; Senat, GRUR-RR 2011, 742 - Pizza-Lieferservice; zu der im Übrigen noch bis zum 12.06.2013 laufenden Übergangsfrist gemäß Art. 3 Abs. 5 S. 1 der Richtlinie 2005/29/EG vgl. Köhler / Bornkamm, UWG, 30. Aufl., PAngV Vorb Rn. 11).
  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2012 - 6 U 236/11
    Darunter ist nach der weiten Auslegung, wie sie der Gerichtshof der Europäischen Union zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus für geboten hält, eine besondere Form der Werbung zu verstehen, durch die der Verbraucher so viel über das Produkt und dessen Preis erfährt, dass er sich für den Kauf entscheiden kann, ohne dass er durch die Art der kommerziellen Kommunikation schon die tatsächliche Möglichkeit zum Kauf erlangt oder die Auswahl anderer Ausführungen des Produkts aufgegeben haben muss (vgl. EuGH, GRUR 2011, 930 = WRP 2012, 189 [Rn. 28 f., 33, 41] - Ving Sverige; OLG München, a.a.O.).
  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 123/12

    DER NEUE - Wettbewerbsverstoß: Begriff des "Anbietens von Waren"; Verstoß gegen

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Köln, Urteil vom 25. Mai 2012 - 6 U 236/11, MD 2012, 1060).
  • OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 3/13

    Anforderungen an die Aufklärung über den Werbecharakter eines Internetauftritts

    Der Senat lässt offen, ob unter den Umständen des Streitfalles mit den Argumenten der Berufungserwiderung angenommen werden könnte, dass die Beklagte jedenfalls unter Angabe von Preisen geworben und dabei ihrer Verpflichtung zur Endpreisangabe nach § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV nicht genügt hat, weil obligatorische Überführungskosten in den Endpreis einzubeziehen gewesen wären (vgl. Senat, Urteil vom 25.05.2012 - 6 U 236/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht