Weitere Entscheidung unten: KG, 17.07.2009

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 6 U 237/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3519
OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 6 U 237/08 (https://dejure.org/2010,3519)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.02.2010 - 6 U 237/08 (https://dejure.org/2010,3519)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 6 U 237/08 (https://dejure.org/2010,3519)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • damm-legal.de

    §§ 3, 5 UWG
    Wenn der Begriff "Branchenbuch” irreführend verwendet wird

  • openjur.de

    § 5 UWG

  • Justiz Hessen

    § 5 UWG
    Irreführung durch Begriff "Branchenbuch" sowie durch Gestaltung einer Formularaussendung

  • webshoprecht.de

    Werbung mit der Bezeichnung "Branchenbuch" bei Unvollständigkeit der Eintragungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung durch Verwendung des Begriffs Branchenbuch für ein nicht vollständiges Verzeichnis

  • kanzlei.biz

    Irreführung durch "Branchenbuch" und Formularaussendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5
    Wettbewerb; Irreführung; Branchenbuch; Formularaussendung - Irreführung durch Begriff "Branchenbuch" sowie durch Gestaltung einer Formularaussendung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Irreführende Verwendung der Bezeichnung Branchenbuch für eine nur aus bezahlten Einträgen bestehende Datensammlung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Bezeichnung Online-Branchenbuch muss auf mögliche Unvollständigkeit hinweisen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bezeichnung "Online-Branchenbuch" nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Online-Branchenbuch zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 142
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.11.2003 - I ZR 94/01

    Mondpreise?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 6 U 237/08
    Im Grundsatz hat der Kläger als Verletzter die rechtsbegründenden Tatsachen zu behaupten und zu beweisen, während der Beklagte (der Verletzer) diejenigen Umstände behaupten und beweisen muss, die den rechtsbegründenden Tatsachen ihre Bedeutung oder Grundlage nehmen (vgl. BGH, GRUR 1997, 229, 230 - Beratungskompetenz; GRUR 2004, 246, 247 - Mondpreise?; Köhler- Bornkamm , UWG, 28. Auflage, § 5 Rn 3.19).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 6 U 237/08
    Aber auch wenn keiner der erkennenden Richter durch die fragliche Werbung angesprochen wird, kann eine Beweiserhebung zur Ermittlung des Verkehrsverständnisses entbehrlich sein, wenn nicht ersichtlich ist, dass die Fachkreise für die Beurteilung der Werbeangabe über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügen; außerdem können Gerichte, die wie der Senat ständig mit Wettbewerbssachen befasst sind, aufgrund ihres Erfahrungswissens in der Lage sein, eigenständig zu beurteilen, wie Fachkreise eine bestimmte Werbeaussage verstehen (vgl. BGH, GRUR 2004, 244, 245 - Marktführerschaft).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 6 U 237/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Tatrichter die Verkehrsauffassung insbesondere dann aufgrund eigener Sachkunde und Lebenserfahrung feststellen, wenn sich die fragliche Werbung an die Allgemeinheit richtet (vgl. BGH, GRUR 2002, 550, 552 - Elternbriefe).
  • OLG Frankfurt, 26.03.2009 - 6 U 242/08

    Irreführende Werbung: Irreführungsgefahr bei Täuschung eines nur geringen Teils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 6 U 237/08
    Zu berücksichtigen ist schließlich auch, dass für eine Irreführung ( § 5 UWG) ausnahmsweise auch die Täuschung eines eher geringen Teils des angesprochenen Verkehrs ausreichen kann, wenn nach den Gesamtumständen die Werbung gezielt auf eine solche Täuschung angelegt ist (vgl. Urteil des Senats v. 26.03.2009 - 6 U 242/08 = MMR 2009, 553).
  • BGH, 19.09.1996 - I ZR 124/94

    Beratungskompetenz - Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 6 U 237/08
    Im Grundsatz hat der Kläger als Verletzter die rechtsbegründenden Tatsachen zu behaupten und zu beweisen, während der Beklagte (der Verletzer) diejenigen Umstände behaupten und beweisen muss, die den rechtsbegründenden Tatsachen ihre Bedeutung oder Grundlage nehmen (vgl. BGH, GRUR 1997, 229, 230 - Beratungskompetenz; GRUR 2004, 246, 247 - Mondpreise?; Köhler- Bornkamm , UWG, 28. Auflage, § 5 Rn 3.19).
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 76/02

    Schlauchbeutel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 6 U 237/08
    Zum anderen muss der Gesichtspunkt der Interessenabwägung (vgl. zuletzt BGH WRP 04, 904 - Schlauchbeutel) eine gewisse Berücksichtigung finden, weil es den Herausgebern von "Auftragsverzeichnissen" jedenfalls nicht generell untersagt werden kann, für ihre Erzeugnisse eine griffige und vom Wortsinn her nicht unzutreffende Bezeichnung zu wählen.
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Rechtsprechung
   KG, 17.07.2009 - 6 U 237/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28096
KG, 17.07.2009 - 6 U 237/08 (https://dejure.org/2009,28096)
KG, Entscheidung vom 17.07.2009 - 6 U 237/08 (https://dejure.org/2009,28096)
KG, Entscheidung vom 17. Juli 2009 - 6 U 237/08 (https://dejure.org/2009,28096)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verweisung auf einen Ersatzberuf in der privaten Unfallversicherung

  • rechtsportal.de

    BB-BUZ § 3
    Zulässigkeit der Verweisung auf einen Ersatzberuf in der privaten Unfallversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)

    Rettungsassistenten wird nach Herzinfarkt Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 384
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.03.2009 - IV ZR 88/07

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Veröffentlichungen:

    Auszug aus KG, 17.07.2009 - 6 U 237/08
    4 b) Bei der jetzt vom Kläger ausgeübten Tätigkeit als Sachbearbeiter bei der Abrechnung der Notfalleinsätze handelt es sich um keinen Beruf, der einen annähernd vergleichbaren Kenntnisstand erfordert wie die die bisherige Tätigkeit und auch keine vergleichbare Wertschätzung (vgl. BGH, Beschluss vom 11.3.09 - IV ZR 88/07 m. w. Nachw.) erfährt.
  • LG Berlin, 03.08.2016 - 23 O 249/15

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Pflicht zur Abgabe einer Erklärung

    Damit ist schon ansatzweise keine vergleichbare Wertschätzung verbunden (vgl. z.B. zur untauglichen Verweisung eines Rettungsassistenten im Notarztwagen auf Sachbearbeiter ) KG v. 17.7.2009 - 6 U 237/08 - VersR 2011, 384).
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