Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 07.12.2005 - 6 U 24/05   

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OLG Naumburg, 07.12.2005 - 6 U 24/05 (https://dejure.org/2005,3783)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.12.2005 - 6 U 24/05 (https://dejure.org/2005,3783)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2005 - 6 U 24/05 (https://dejure.org/2005,3783)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • autokaufrecht.info

    Aufklärungspflicht des Verkäufers bei "Reimport"

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Offenbarungspflicht des Händlers beim Verkauf eines reimportierten Kraftfahrzeugs; Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei Verschweigen des Reimports eines Fahrzeugs; Reimporteigenschaft des gebrauchten Kfz als Sachmangel; Mitursächlichkeit des schuldhaften ...

Kurzfassungen/Presse (8)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 13.05.2003 - 28 U 150/02

    Zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages wegen Verschweigens der Tatsache, dass es

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2005 - 6 U 24/05
    () Nach der bisherigen Rechtsprechung stellt die Reimporteigenschaft eines Gebrauchtwagens durch einen Gebrauchtwagenhändler einen solchen offenbarungspflichtigen Umstand dar (OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278 f.; OLG Hamm NJW-RR 2003, 1360, 1361; LG Düsseldorf DAR 2003, 420 f.).

    Die Eigenschaft bzw. der Umstand muss in der Beschaffenheit der Kaufsache wurzeln und ihr unmittelbar physisch auf eine gewisse Dauer anhaften (Urteil des 28. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 13. Mai 2003, Az.: 28 U 150/02, zitiert nach juris Rz. 5 [= NJW-RR 2003, 1360 f.]).

  • OLG Düsseldorf, 11.09.1998 - 22 U 38/98

    Nutzungsentschädigung bei Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2005 - 6 U 24/05
    () Nach der bisherigen Rechtsprechung stellt die Reimporteigenschaft eines Gebrauchtwagens durch einen Gebrauchtwagenhändler einen solchen offenbarungspflichtigen Umstand dar (OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278 f.; OLG Hamm NJW-RR 2003, 1360, 1361; LG Düsseldorf DAR 2003, 420 f.).
  • BGH, 12.03.1997 - VIII ZR 15/96

    Abgrenzung zwischen Schlecht- und Falschlieferung

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2005 - 6 U 24/05
    Eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 BGB setzt damit voraus, dass der Verkäufer einen offenbarungspflichtigen Umstand zumindest bedingt vorsätzlich in dem Bewusstsein verschwiegen und billigend in Kauf genommen hat, dass der Käufer ihn nicht kennen und den Kauf bei entsprechender Kenntnis nicht oder nicht zu den vereinbarten Bedingungen abschließen würde (BGH NJW 1997, 1914, 1916 m.w.N.).
  • BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94

    Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl.

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2005 - 6 U 24/05
    Nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, dass das Verschweigen eines wertmindernden Umstandes den Kaufentschluss zumindest mitbeeinflusst (BGH NJW 1995, 2361, 2362 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 22.04.2003 - 24 S 548/02

    Anspruch auf Erstattung eines Mehrbetrages infolge entsprechender Minderung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2005 - 6 U 24/05
    () Nach der bisherigen Rechtsprechung stellt die Reimporteigenschaft eines Gebrauchtwagens durch einen Gebrauchtwagenhändler einen solchen offenbarungspflichtigen Umstand dar (OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278 f.; OLG Hamm NJW-RR 2003, 1360, 1361; LG Düsseldorf DAR 2003, 420 f.).
  • OLG Jena, 23.10.2008 - 1 U 118/08

    Sachmängelhaftung bei Verbrauchsgüterkauf und Offenbarungspflicht bei

    Das bedeutet, dass zur Beschaffenheit einer Kaufsache auch diejenigen tatsächliche, wirtschaftliche oder rechtliche Bezüge gehören, die im tatsächlichen Zustand der Sache selbst wurzeln und ihr unmittelbar physisch auf eine gewisse Dauer anhaften (vgl. Palandt/Weidenkaff BGB 67. Aufl. § 434 Rn. 9 ff.; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1360 ; OLG Naumburg, DAR 2006, 327).

    aa) Der Berufung ist einzuräumen, dass nach der bisherigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte der Reimport eines Gebrauchtwagens durch einen Gebrauchtwagenhändler einen offenbarungspflichtigen Umstand darstellt, wenn der Wert des Fahrzeugs dadurch vermindert ist (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278 ; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1316 ; OLG Naumburg, DAR 2006, 327).

    Um eine solche Sicherstellung handelt es sich bei der von den Oberlandesgerichten angenommenen Offenbarungspflicht, aus der sich ein höheres Schutzniveau gegenüber Verbraucher ergibt, denen die Preisunterschiede für Reimportfahrzeuge unbekannt sind (vgl. OLG Naumburg, DAR 2006, 327).

    cc) Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278 ; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1316 ; OLG Naumburg, DAR 2006, 327) hat allerdings ihre Grundlage darin, dass auf dem Markt für ein Importfahrzeug ein deutlich niedrigeres Preisgefüge besteht und dies damit ein erheblicher preisbildender Faktor ist.

    Soweit die Berufung im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Naumburg (vgl. DAR 2006, 327) eine einheitliche Rechtsprechung nicht gesichert sieht, verkennt sie, dass der Senat von dieser Entscheidung nicht abweicht.

  • OLG Jena, 22.12.2010 - 4 U 610/10

    Räumpflicht bei Gehweg mit geringer Verkehrsbedeutung und Haftung bei Verstoß

    Das bedeutet, dass zur Beschaffenheit einer Kaufsache auch diejenigen tatsächliche, wirtschaftliche oder rechtliche Bezüge gehören, die im tatsächlichen Zustand der Sache selbst wurzeln und ihr unmittelbar physisch auf eine gewisse Dauer anhaften (vgl. Palandt/Weidenkaff BGB 67. Aufl. § 434 Rn. 9 ff.; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1360; OLG Naumburg, DAR 2006, 327).

    aa) Der Berufung ist einzuräumen, dass nach der bisherigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte der Reimport eines Gebrauchtwagens durch einen Gebrauchtwagenhändler einen offenbarungspflichtigen Umstand darstellt, wenn der Wert des Fahrzeugs dadurch vermindert ist (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1316; OLG Naumburg, DAR 2006, 327).

    Um eine solche Sicherstellung handelt es sich bei der von den Oberlandesgerichten angenommenen Offenbarungspflicht, aus der sich ein höheres Schutzniveau gegenüber Verbraucher ergibt, denen die Preisunterschiede für Reimportfahrzeuge unbekannt sind (vgl. OLG Naumburg, DAR 2006, 327).

    cc) Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1316; OLG Naumburg, DAR 2006, 327) hat allerdings ihre Grundlage darin, dass auf dem Markt für ein Importfahrzeug ein deutlich niedrigeres Preisgefüge besteht und dies damit ein erheblicher preisbildender Faktor ist.

    Soweit die Berufung im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Naumburg (vgl. DAR 2006, 327) eine einheitliche Rechtsprechung nicht gesichert sieht, verkennt sie, dass der Senat von dieser Entscheidung nicht abweicht.

  • LG Berlin, 09.05.2011 - 28 O 41/11

    Rückabwicklung des Vertrages über einen Gebrauchtwagenkauf nach Anfechtung wegen

    Der Umstand allein, dass das verkaufte Fahrzeug nach Deutschland reimportiert wurde, stellt keinen Sachmangel dar, da es sich nicht um eine dem Fahrzeug anhaftende Beschaffenheit handelt (vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 7.12.2005 - 6 U 24/05, DAR 2006, 327; Thüringer OLG, Urt. v. 23.10.2008 - 1 U 118/08, Juris).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 U 103/07

    Kein Mangel des Gebrauchtfahrzeuges wegen Eigenschaft als Reimportfahrzeug -

    Gegen die Anwendung der Sachmängelhaftung und für eine Beurteilung nach den allgemeinen Haftungsregeln hat sich auch das OLG Naumburg ausgesprochen (vgl. DAR 2006, 327).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2013 - 15 U 205/12

    Zur Frage, wann ein Leasingvertrag nach § 138 I BGB unwirksam sein kann

    Die vom Kläger zitierte Rechtsprechung des OLG Naumburg (DAR 2006, 327) und des OLG Saarbrücken (NJW-RR 1999, 1063) betrifft gebrauchte Kraftfahrzeuge und ist deshalb für den vorliegenden Fall unerheblich.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 6 U 24/05   

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https://dejure.org/2005,2588
OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 6 U 24/05 (https://dejure.org/2005,2588)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.05.2005 - 6 U 24/05 (https://dejure.org/2005,2588)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 6 U 24/05 (https://dejure.org/2005,2588)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 UWG, § 4 Nr 2 UWG
    Wettbewerbsrechtliche Kontrolle einer an Kinder gerichteten Werbeaktion: Verneinung der Ausnutzung geschäftlicher Unerfahrenheit von Kindern bei "Milchtaler"-Sammelaktion beim Süßigkeitenkauf zur Erlangung kostenloser Kinokarten bzw. Film-Fanartikel

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 2

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsatz der geschäftlichen Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen; Ausnutzen geschäftlicher Unerfahrenheit von Kindern; Einschätzung des Wertes einer aus der Gewährung einer bestimmten Anzahl von Sammelpunkten bestehenden Zugabe; Unzulässige werbliche ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Eine Werbeaktion für Kinder ist nicht automatisch wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    "Milchtaler"-Sammelaktion keine wettbewerbswidrige Ausnutzung

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Werbeaktionen für Kinder

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    "Milchtaler-Sammelaktion" von Ferrero zulässig

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    5 Euro-Gutschein beim Kauf von 25 Schokoriegel ist zulässig

  • beck.de (Kurzinformation)

    Werbeaktionen für Kinder

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Milchtaler"-Sammelaktion keine wettbewerbswidrige Ausnutzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine wettbewerbswidrige Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit von Kindern durch "Milchtaler-Sammelaktion"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1363
  • GRUR 2005, 782
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 06.04.2006 - I ZR 125/03

    Werbung für Klingeltöne

    Die konkrete Handlung muss vielmehr geeignet sein, die Unerfahrenheit auszunutzen (vgl. BGH, Urt. v. 22.9.2005 - I ZR 28/03, GRUR 2006, 161 Tz. 21 = WRP 2006, 69 - Zeitschrift mit Sonnenbrille; OLG Frankfurt GRUR 2005, 782, 783 f. = WRP 2005, 1305; Köhler aaO § 4 UWG Rdn. 2.16; Fezer/Scherer, UWG, § 4-2 Rdn. 114).

    Zu den geschäftlich Unerfahrenen rechneten auch ohne eine ausdrückliche gesetzliche Regelung insbesondere Kinder und Jugendliche (vgl. OLG Frankfurt GRUR 2005, 782, 787; OLG Hamm MMR 2005, 112, 113; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 1 UWG Rdn. 197 ff.; Piper in: Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 1 Rdn. 370).

  • OLG Frankfurt, 04.08.2005 - 6 U 224/04

    Wettbewerbsverstoß: Gezielt an Kinder und Jugendliche gerichtete Werbeaktion

    Dies setzt zunächst voraus, dass sich die Werbung - zumindest auch - gezielt an Kinder und Jugendliche wendet (Baumbach/Hefermehl-Köhler, Wettbewerbsrecht, 23. Auflage, § 4 Rz. 2.16; Urteil des Senats vom 12.05.2005, Az. 6 U 24/05, S. 4 = MD 2005, 760 ff.), was nach dem Empfängerhorizont zu beurteilen und im vorliegenden Fall bereits sehr zweifelhaft ist.

    Die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern kann aber auch dann ausgenutzt werden, wenn das Angebot nicht hinreichend transparent ist, den Sammeltrieb der Käufer ausnutzt oder zu einem Kauf über Bedarf führt (Harte/Henning-Stuckel § 4 Nr. 2 Rn. 11; Urteil des Senats vom 12.05.2005, Az. 6 U 24/05, Seite 8 = MD 2005, 760 ff.).

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2006 - L 6 U 24/05   

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https://dejure.org/2006,45603
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2006 - L 6 U 24/05 (https://dejure.org/2006,45603)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.04.2006 - L 6 U 24/05 (https://dejure.org/2006,45603)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. April 2006 - L 6 U 24/05 (https://dejure.org/2006,45603)
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 29.09.2010 - L 6 U 24/05   

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https://dejure.org/2010,31643
LSG Sachsen-Anhalt, 29.09.2010 - L 6 U 24/05 (https://dejure.org/2010,31643)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.09.2010 - L 6 U 24/05 (https://dejure.org/2010,31643)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. September 2010 - L 6 U 24/05 (https://dejure.org/2010,31643)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.09.2010 - L 6 U 24/05
    Auch bei einem alltäglichen Vorgang, wie das Stolpern oder das Aufschlagen auf den Boden handelt es sich um ein Unfallereignis im Sinne des § 8 SGB VII, weil hierdurch ein Teil der Außenwelt auf den Körper einwirkt (BSG, Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 31).

    Der Begriff der Unfallkausalität kennzeichnet die Kausalität zwischen der mit der versicherten Tätigkeit im inneren Zusammenhang stehenden Verrichtung zur Zeit des Unfalls und dem Unfallereignis (BSG, Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R -, zitiert nach juris, RdNr. 12).

  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 74/84

    Unfälle aus innerer Ursache - Unfallversicherungsschutz

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.09.2010 - L 6 U 24/05
    Eine äußere Einwirkung auf einen Versicherten kann grundsätzlich auch darin bestehen, dass ein Beschäftigter unter großer Hitze Tätigkeiten verrichtet und dadurch eine anlagebedingte Gesundheitsstörung beeinflusst wird (BSG, Urteil vom 31. Juli 1985 - 2 RU 74/84 - SozR 2200 § 548 Rn 75).
  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 6/02 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Nahrungsaufnahme während der Arbeitspause

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.09.2010 - L 6 U 24/05
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Tätigkeit den Unfall hervorgerufen (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 04. September 2007 - B 2 U 28/06 R - UV-Recht Aktuell 2008, 142; BSG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 6/02 R - NZS 2003, 268).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.09.2010 - L 6 U 24/05
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Tätigkeit den Unfall hervorgerufen (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 04. September 2007 - B 2 U 28/06 R - UV-Recht Aktuell 2008, 142; BSG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 6/02 R - NZS 2003, 268).
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