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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.05.2014 - 6 U 24/14   

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https://dejure.org/2014,12800
OLG Frankfurt, 22.05.2014 - 6 U 24/14 (https://dejure.org/2014,12800)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.05.2014 - 6 U 24/14 (https://dejure.org/2014,12800)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - 6 U 24/14 (https://dejure.org/2014,12800)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 927 ZPO, § 5 UWG, § 11 HWG, § 3 HWG
    Werbung für Arzneimittel mit Empfehlung Dritter; Irreführende Werbung mit Testergebnis; Prüfungsgegenstand des Aufhebungsverfahrens nach § 927 ZPO

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Irreführende Werbung für ein Arzneimittel mit einem Testergebnis

  • aufrecht.de

    Werbung für Arzneimittel mit nur einem Testergebnis ist irrführend

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werbung für Arzneimittel mit Empfehlung Dritter; Irreführende Werbung mit Testergebnis; Prüfungsgegenstand des Aufhebungsverfahrens nach § 927 ZPO

  • diekmann-rechtsanwaelte.de

    Werbung für Arzneimittel mit ÖKO-Test Gesamturteil ist unzulässige Empfehlungswerbung und kann irreführend sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Prüfungskompetenz im Aufhebungsverfahren hinsichtlich einer Unterlassungsverfügung

  • rechtsportal.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbung für Arzneimittel mit Empfehlung Dritter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Irreführende Werbung für Arzneimittel mit Testergebnis

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Werbung für ein Arzneimittel mit Testergebnis

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur irreführenden Werbung mit Testergebnissen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur irreführenden Werbung mit Testergebnissen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Werbung mit Gesamtnote "sehr gut" für Arzneimittel bei beschränkter Prüfung auf Inhaltsstoffe unzulässig

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Irreführende Werbung für Arzneimittel mit Testergebnis

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbeaussage "Gesamturteil sehr gut" irreführend bei fehlender Wirksamkeitsprüfung

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Gesamturteil sehr gut: Werbung mit Testergebnissen kann irreführend sein

  • jusmedicus.de (Kurzinformation)

    Werbung für Arzneimittel mit Empfehlung eines Testinstituts Gesamturteil sehr gut

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit "Gesamturteil sehr gut" ohne umfassende Produktprüfung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit Gesamturteil sehr gut ohne umfassende Produktprüfung

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Werbung mit Gesamtnote "sehr gut" für Arzneimittel bei beschränkter Prüfung auf Inhaltsstoffe unzulässig

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässige Werbung für Arzneimittel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 975
  • GRUR-RR 2014, 410
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 18.01.2012 - I ZR 83/11

    Euminz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2014 - 6 U 24/14
    Eine Anregung zum Arzneimittelverbrauch kann von einer Empfehlung unabhängig davon ausgehen, ob als Gewährspersonen für die Empfehlung eine bestimmt bezeichnete einzelne Person, eine individualisierbare Personengruppe oder sogar nur ganz allgemein die Angehörigen der mit der Behandlung der betreffenden Krankheit befassten Heilberufe benannt werden (BGH GRUR 2012, 1058 Rn. 17 - Euminz).

    Nach der Entscheidung des BGH "Euminz" reicht es für die Bejahung einer Empfehlung im Sinne des Art. 90 lit. f der RiLi aus, dass die Aussage geeignet ist, bei ihren Adressaten eine den Arzneimittelverbrauch anregende Wirkung zu erzeugen (BGH GRUR 2012, 1058 Rn. 15).

  • OLG Frankfurt, 29.06.2006 - 6 U 103/05

    Wettbewerbsverstoß beim Warentest: Wettbewerbshandlung bei Veröffentlichung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2014 - 6 U 24/14
    Der verständige Durchschnittsverbraucher rechnet bei Wiedergabe einer solchen allgemeinen Bewertung ("Gesamturteil sehr gut") nicht damit, dass die Wirksamkeit der getesteten Erzeugnisse ungeprüft geblieben ist (Senat, Urt. v. 29.6.2006 - 6 U 103/05 - Rn. 55, 62, juris).
  • OLG Hamburg, 30.06.2009 - 3 U 13/09

    EU-Heilmittelwerberecht: Werbung für ein Läusemittel mit dem Testergebnis der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2014 - 6 U 24/14
    Im Interesse eines möglichst wirkungsvollen Gesundheitsschutzes erscheint es gerechtfertigt, bereits potentiell gefährliche Situationen zu vermeiden, die aus der Art der Werbung folgen (ebenso OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 74 Rn. 39-65; a.A. OLG München, Urt. v. 22.1.2009 - 29 U 4943/08, Rn 6 - zitiert nach juris).
  • OLG München, 22.01.2009 - 29 U 4943/08

    Wettbewerbsverstoß: Publikumswerbung für ein Arzneimittel mit Testurteil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2014 - 6 U 24/14
    Im Interesse eines möglichst wirkungsvollen Gesundheitsschutzes erscheint es gerechtfertigt, bereits potentiell gefährliche Situationen zu vermeiden, die aus der Art der Werbung folgen (ebenso OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 74 Rn. 39-65; a.A. OLG München, Urt. v. 22.1.2009 - 29 U 4943/08, Rn 6 - zitiert nach juris).
  • EuGH, 08.10.1986 - 234/85

    Strafverfahren gegen Keller

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2014 - 6 U 24/14
    Es wird jedoch nur in den Grenzen gewährleistet, die durch die dem Gemeinwohl dienenden Ziele der Gemeinschaft gesetzt werden, solange dadurch nicht der Wesensgehalt dieses Rechts angetastet wird (EuGH, Urteil v. 8.10.1986, Rs. C-234/85 - Keller, Tz. 8).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2014 - 6 U 24/14
    Bei gesundheitsbezogener Werbung gelten allgemein besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbung, da mit irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können (BGH, Urt. v. 6.2.2013 - I ZR 62/11 - Rn. 15 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil, juris).
  • EuGH, 30.11.2004 - C-16/03

    Peak Holding - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 7 Absatz 1 - Erschöpfung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2014 - 6 U 24/14
    Die Auslegung hat daher autonom anhand des Wortlauts, des Aufbaus und der Ziele der Richtlinie zu erfolgen (EuGH GRUR 2005, 507 Rn. 30 ff. - Peak Holding).
  • OLG Frankfurt, 27.02.1997 - 6 U 245/96

    Aufhebungsverfahren nach § 927 ZPO: Auswechseln der die Verfügung tragenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2014 - 6 U 24/14
    Im Aufhebungsverfahren nach § 927 ZPO sind selbst bei Wegfall der für den Erlass der einstweiligen Verfügung tragenden Gründe weitere Anspruchsgründe jedenfalls dann zuzulassen, wenn der Antragsteller sich bereits im Anordnungsverfahren hierauf gestützt und auch die erforderlichen Tatsachen vorgetragen hat (Senat, GRUR 1997, 484; Zöller/Vollkommer, 30. Aufl. 2014, § 927 Rn. 5).
  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2014 - 6 U 24/14
    Einer verfassungskonformen, namentlich der Berufsausübungsfreiheit und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragenden Auslegung bedarf es nicht (anders noch zu § 11 Abs. 1 Nr. 4 a.F. und Nr. 10 a.F.: BGH GRUR 2004, 799, 800 - Lebertrankapseln; GRUR 2007, 809 Rn. 19 - Krankenhauswerbung).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2014 - 6 U 24/14
    Nach der Rechtsprechung des BGH umfasst das Unterlassungsbegehren alle Rechtsverletzungen, die in der konkreten Verletzungsform verwirklicht sind (BGH GRUR 2013, 401 Rn. 19, 24 - Biomineralwasser).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 265/01

    Lebertrankapseln

  • EuGH, 08.11.2007 - C-374/05

    Gintec - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 2001/83/EG und 92/28/EWG -

  • BGH, 02.07.2009 - I ZR 146/07

    Mescher weis

  • LG Frankfurt/Main, 15.01.2014 - 6 O 458/10
  • OLG Frankfurt, 12.02.2015 - 6 U 184/14

    Unlautere Werbung mit der Empfehlung eines Arzneimittels durch einen

    Im Gegenteil vermag eine berufsständische Organisation von Angehörigen der Heilberufe eine größere Einflussnahme zu erzeugen als ein dem Publikum namentlich nicht bekannter Wissenschaftler, der, wenn er als solcher in der Werbung erkennbar ist, ohne Zweifel in den Anwendungsbereich des § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HWG fiele (Senat, GRUR-RR 2014, 410 Rn. 26 - Ciclopoli m.w.N.).

    Einer verfassungskonformen, namentlich der Berufsausübungsfreiheit und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragenden Auslegung bedarf es nicht (vgl. Senat, GRUR-RR 2014, 410 Rn. 28 - Ciclopoli m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 30.03.2017 - 6 U 64/16

    Keine Anwendung von § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG auf Medizinprodukte (hier:

    Für die Bejahung einer Empfehlung reicht es aus, dass die Aussage geeignet ist, bei ihren Adressaten eine den Konsum des Produkts anregende Wirkung zu erzeugen (Senat, GRUR-RR 2014, 410, Rn. 27; BGH GRUR 2012, 1058 Rn. 15 [BGH 18.01.2012 - I ZR 83/11] - Euminz).
  • OLG Frankfurt, 08.01.2015 - 6 U 152/14

    Heilmittelwerbung: Empfehlung durch eine im Gesundheitswesen tätige Person

    Wie der Senat bereits entschieden hat (GRUR-RR 2014, 410 - Ciclopoli), reicht es nach der Entscheidung "Euminz" des BGH (GRUR 2012, 1058 Tz. 15) für die Bejahung einer Empfehlung im Sinne des Art. 90 lit. f der Richtlinie aus, dass die Aussage geeignet ist, bei ihren Adressaten eine den Arzneimittelverbrauch anregende Wirkung zu erzeugen.
  • LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 90/13

    Köln - DocMorris-Ordnungsgeld aufgehoben

    Voraussetzung ist aber, dass der Antragsteller des einstweiligen Verfügungsverfahrens (hier also die Apothekerkammer Nordrhein) sich bereits im Anordnungsverfahren hierauf gestützt und auch die erforderlichen Tatsachen vorgetragen hat (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 22.05.2014 - 6 U 24/14 - Ciclopoli; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.10.2014 - 6 U 92/14; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, § 12 Rn. 3.56).
  • LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 220/13
    Voraussetzung ist aber, dass der Antragsteller des einstweiligen Verfügungsverfahrens (hier also die Apothekerkammer Nordrhein) sich bereits im Anordnungsverfahren hierauf gestützt und auch die erforderlichen Tatsachen vorgetragen hat (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 22.05.2014 - 6 U 24/14 - Ciclopoli; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.10.2014 - 6 U 92/14; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, § 12 Rn. 3.56).
  • LG Köln, 21.07.2020 - 33 O 34/20
    Im Rahmen der Entscheidung über den Widerspruch können innerhalb eines Streitgegenstands dabei auch die Gründe ausgetauscht werden, auf den der Erlass der einstweiligen Verfügung gestützt wird, wenn der Antragsteller hierzu bereits in seinem Antrag auf den Erlass der Verfügung vorgetragen hat (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2014, 410, 412, betreffend das Aufhebungsverfahren nach § 927 ZPO).
  • LG Köln, 15.12.2020 - 31 O 73/20
    Im Rahmen der Entscheidung über den Widerspruch können innerhalb eines Streitgegenstands dabei auch die Gründe ausgetauscht werden, auf den der Erlass der einstweiligen Verfügung gestützt wird, wenn der Antragsteller hierzu bereits in seinem Antrag auf den Erlass der Verfügung vorgetragen hat (OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2014, 410, 412, betreffend das Aufhebungsverfahren nach § 927 ZPO).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.10.2014 - I-6 U 24/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,59949
OLG Hamm, 30.10.2014 - I-6 U 24/14 (https://dejure.org/2014,59949)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.10.2014 - I-6 U 24/14 (https://dejure.org/2014,59949)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Oktober 2014 - I-6 U 24/14 (https://dejure.org/2014,59949)
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Kurzfassungen/Presse

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Der fingierte Verkehrsunfall mal anders

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