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   OLG Hamm, 22.04.2004 - 6 U 240/03   

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https://dejure.org/2004,8823
OLG Hamm, 22.04.2004 - 6 U 240/03 (https://dejure.org/2004,8823)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.04.2004 - 6 U 240/03 (https://dejure.org/2004,8823)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. April 2004 - 6 U 240/03 (https://dejure.org/2004,8823)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer quotenmäßigen Kürzung eines aus einem Verkehrsunfall resultierenden Schadensersatzanspruchs; Voraussetzungen für die Annahme eines unabwendbaren Ereignisses; Kriterien für die Bemessung eines angemessenen Haftungsanteils; Anforderungen an das Verhalten ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 6 § 14
    Haftungsverteilung bei Erfassen der Fahrerin eines auf dem Seitenstreifen abgestellten PKW durch ein mit einem Seitenabstand von weniger als ein Meter vorbeigeführtes Fahrzeug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 408
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08

    Umfang der erforderlichen Sorgfaltsanforderung gem. § 14 Abs. 1

    Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder - wie hier - einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 - [...] Rn. 5 ff.; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84; OLG Hamm, NZV 2004, 408 f. ; LG Berlin, VersR 2002, 864 f. ).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - 1 U 149/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der Tür

    Hinzu kommt Folgendes: Bei der Vorbeifahrt an einem haltenden Fahrzeug kann ein Seitenabstand von weniger als 1 m zwischen den Fahrzeugen zu gering sein, wenn sich eine Person in den haltenden Pkw hinein beugt, der mit auf der Fahrerseite geöffneter Tür auf einem Seitenstreifen neben der Fahrbahn steht; denn es muss jederzeit mit einem weiteren Öffnen der Tür gerechnet werden (Senat, Urteil vom 16.01.2006, Az.: I-1 U 102/05; OLG Hamm NZV 2004, 408; so auch OLG Nürnberg DAR 2001, 130).

    Die Abwägung der Verursachungsbeiträge führt zu einer hälftigen Quotierung des unfallbedingten Schadens (vgl. BGH NJW 2009, 3791; OLG Hamm NZV 2004, 408).

  • LG Arnsberg, 02.08.2017 - 3 S 198/16

    Kosten, die auch Geschädigter verursachen würde, sind erforderlich!

    Wenn schon die Möglichkeit in Betracht gezogen werden muss, dass beim Vorbeifahren an einem haltenden Pkw dessen Tür geöffnet wird, so muss erst recht damit gerechnet werden, dass sich der Öffnungswinkel einer bereits teilweise geöffneten Tür vergrößert, wenn - wie hier - die Führerin des haltenden Fahrzeugs neben diesem steht und sich in die teilweise geöffnete Fahrertür hineinbeugt (OLG Hamm, NZV 2004, 408, beck-online).

    Die Rechtsprechung sieht in diesen Fällen im Wesentlichen eine hälftige Schadensteilung als sachgerecht an (BGH, NZW 2009, 3791, OLG Hamm, NZV 2004, 408; OLG Düsseldorf, BeckRS 2013, 00462, OLG FFM, 16 U 103/13, Urteil vom 28.01.2014, juris und OLG FFM, NJOZ 2017, 826).

  • LG Rottweil, 28.09.2016 - 1 S 27/16

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen;

    Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder - wie hier - einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 - zu finden in juris; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84; OLG Hamm, NZV 2004, 408; LG Berlin, VersR 2002, 864).
  • LG Berlin, 03.11.2010 - 42 O 324/09

    Zur Haftung beim Zusammenprall eines Lastkraftwagens mit der geöffneten Fahrertür

    Erfasst sind darüber hinaus insbesondere auch Situationen, in denen - wie hier vorliegend - der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 -.; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84;OLG Hamm, NZV 2004, 408 f.; LG Berlin, VersR 2002, 864 f.).

    Bei der Abwägung der Verschuldens- und Verursachungsbeiträge gemäß § 17 StVG (vgl. zu den Haftungsquoten Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 9. Aufl. 2005, Rz 301) ist zu berücksichtigen, dass einerseits § 14 Abs. 1 StVO die höchste Sorgfaltsstufe abverlangt, was grundsätzlich dazu führt, dass der Führer des stehenden Fahrzeugs den größeren Haftungsanteil zu tragen hat, dass andererseits aber auch feststeht, dass die hintere Tür bereits vor der Vorbeifahrt des Beklagtenfahrzeugs geöffnet worden war und dieser Umstand dem Beklagten zu 1. bei gehöriger Aufmerksamkeit nicht hätten entgehen dürfen, so dass eine 50%ige Mithaftung der Beklagten anzusetzen ist (vgl. OLG Hamm NZV 2004, 408).

  • OLG Hamm, 23.01.2009 - 9 U 152/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden an der sich öffnenden Tür

    Entgegen seiner Auffassung begründet aber der vorliegende Sachverhalt davon keine Ausnahme und ist namentlich nicht dem der Entscheidung des OLG Hamm in NZV 2004, 408, die das Amtsgericht zur Stützung seiner Auffassung heranzieht, vergleichbar.
  • LG Saarbrücken, 15.02.2024 - 13 S 28/23
    Ein Seitenabstand von unter 1 m genügt jedoch dann nicht, wenn auf dem Seitenstreifen neben der Fahrbahn ein Pkw mit geöffneter Fahrzeugtür steht und jederzeit mit einem weiteren Öffnen der Tür gerechnet werden muss oder in der geöffneten Fahrzeugtür eine Person steht (OLG Celle, Urteil vom 4. Dezember 2019 - 14 U 127/19 -, juris, Rn. 49; OLG Hamm, Urteil vom 22. April 2004 - 6 U 240/03 -, juris, Rn. 3; LG Berlin, Urteil vom 22. Januar 2001 - 58 S 194/00 -, juris, Rn. 13).
  • LG Saarbrücken, 10.11.2023 - 13 S 8/23

    Unfall beim Vorbeifahren an stehendem Fahrzeug

    Ein Seitenabstand von unter 1 m genügt jedoch dann nicht, wenn auf dem Seitenstreifen neben der Fahrbahn ein Pkw mit geöffneter Fahrzeugtür steht und jederzeit mit einem weiteren Öffnen der Tür gerechnet werden muss oder in der geöffneten Fahrzeugtür eine Person steht (OLG Celle, Urteil vom 4. Dezember 2019 - 14 U 127/19 -, juris, Rn. 49; OLG Hamm, Urteil vom 22. April 2004 - 6 U 240/03 -, juris, Rn. 3; LG Berlin, Urteil vom 22. Januar 2001 - 58 S 194/00 -, juris, Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2006 - 1 U 102/05

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich

    Allerdings musste der Beklagte zu 1.) bei Erkennen der geöffneten Tür des Fahrzeugs der Klägerin und der Zeugin A.-H., die sich in den Wagen hineinbeugte, mit der Möglichkeit zu rechnen, dass sich der Öffnungswinkel der Tür entweder durch eine Berührung mit der Zeugin, oder auch durch einen durch den LKW des Beklagten zu 1.) selbst verursachten Luftzug vergrößerte (OLG Hamm, NZV 2004, 408).
  • AG Frankenthal, 30.06.2017 - 3a C 278/16

    Deutsche müssen auch in Frankreich Autotüren vorsichtig öffnen

    Ein Seitenabstand von weniger als einem Meter ist jedenfalls dann zu gering, wenn auf dem Seitenstreifen neben der Fahrbahn ein PKW mit geöffneter Fahrzeugtür steht, in dem sich eine Fahrzeugführerin hineinbeugt, weil jederzeit mit einem weiteren Öffnen der Tür gerechnet werden muss (OLG Hamm, NZV 2004, 408).
  • OLG München, 21.07.2011 - 10 U 2529/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit der

  • LG Karlsruhe, 01.09.2006 - 3 O 390/05

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kollision eines Vorbeifahrenden mit der

  • LG Essen, 24.02.2022 - 3 O 17/20

    Verkehrsunfall

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