Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2007

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.01.2006 - 6 U 241/04   

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https://dejure.org/2006,4628
OLG Frankfurt, 12.01.2006 - 6 U 241/04 (https://dejure.org/2006,4628)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.01.2006 - 6 U 241/04 (https://dejure.org/2006,4628)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - 6 U 241/04 (https://dejure.org/2006,4628)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 4 Buchst a DiätV, § 14b Abs 3 DiätV, § 4 Nr 11 UWG
    Wettbewerbliche Beurteilung der Werbung für eine bilanzierte Diät: Arzneimitteleigenschaft einer bilanzierten Diät auf Grund der medizinischen Zweckbestimmung; Erfordernis von Makronährstoffen; Anforderungen an den Wirksamkeitsnachweis

  • Judicialis

    DiätV § 1 IV a; ; DiätV § 14 b III; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DiätV § 1 Abs. 4a § 14b Abs. 3; UWG § 3 § 4 Nr. 11
    Arzneimitteleigenschaft eines als bilanzierte Diät angebotenen Erzeugnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer bilanzierten Diät; Verstoß gegen das Irreführungsverbot; Einordnung eines Produkts als Arzneimittel oder Lebensmittel

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 34/01

    "Muskelaufbaupräparate"; Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2006 - 6 U 241/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist für die Einordnung eines Produkts als Arznei- oder Lebensmittel seine an objektive Merkmale anknüpfende überwiegende Zweckbestimmung entscheidend, wie sie sich für einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher darstellt (vgl. BGH, WRP 2000, 510, 512 - L-Carnitin; WRP 2002, 1141, 1144 f. - Muskelaufbaupräparate; WRP 2004, 1277, 1278 - Honigwein; vgl. auch EuGH, WRP 2005, 863, 869 - HLH Warenvertrieb).

    Ein verständiger Durchschnittsverbraucher wird im allgemeinen nicht annehmen, dass ein Präparat, das als Nahrungsergänzungsmittel angeboten wird, tatsächlich ein Arzneimittel sei, wenn es in der empfohlenen Dosierung keine pharmakologischen Wirkungen hat (vgl. BGH, WRP 2002, 1141, 1145 - Muskelaufbaupräparate; WRP 2003, 883, 884 - L-Glutamin; WRP 2004, 1277, 1278 - Honigwein).

    Zulässig sind auch diätetische Nahrungsergänzungsmittel (vgl. BGH, WRP 2002, 1141, 1145 - Muskelaufbaupräparate; WRP 2003, 883, 885 - L-Glutamin).

  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 203/00

    "L-Glutamin"; Würdigung von Werbeaussagen; Begriff des Arzneimittels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2006 - 6 U 241/04
    Ein verständiger Durchschnittsverbraucher wird im allgemeinen nicht annehmen, dass ein Präparat, das als Nahrungsergänzungsmittel angeboten wird, tatsächlich ein Arzneimittel sei, wenn es in der empfohlenen Dosierung keine pharmakologischen Wirkungen hat (vgl. BGH, WRP 2002, 1141, 1145 - Muskelaufbaupräparate; WRP 2003, 883, 884 - L-Glutamin; WRP 2004, 1277, 1278 - Honigwein).

    Zulässig sind auch diätetische Nahrungsergänzungsmittel (vgl. BGH, WRP 2002, 1141, 1145 - Muskelaufbaupräparate; WRP 2003, 883, 885 - L-Glutamin).

  • BGH, 13.05.2004 - I ZR 261/01

    "Honigwein"; Begriff des Zusatzstoffs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2006 - 6 U 241/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist für die Einordnung eines Produkts als Arznei- oder Lebensmittel seine an objektive Merkmale anknüpfende überwiegende Zweckbestimmung entscheidend, wie sie sich für einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher darstellt (vgl. BGH, WRP 2000, 510, 512 - L-Carnitin; WRP 2002, 1141, 1144 f. - Muskelaufbaupräparate; WRP 2004, 1277, 1278 - Honigwein; vgl. auch EuGH, WRP 2005, 863, 869 - HLH Warenvertrieb).

    Ein verständiger Durchschnittsverbraucher wird im allgemeinen nicht annehmen, dass ein Präparat, das als Nahrungsergänzungsmittel angeboten wird, tatsächlich ein Arzneimittel sei, wenn es in der empfohlenen Dosierung keine pharmakologischen Wirkungen hat (vgl. BGH, WRP 2002, 1141, 1145 - Muskelaufbaupräparate; WRP 2003, 883, 884 - L-Glutamin; WRP 2004, 1277, 1278 - Honigwein).

  • BGH, 25.04.2001 - 2 StR 374/00

    Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln bei Vitaminpräparaten; Überwiegende

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2006 - 6 U 241/04
    Bei Vitaminen hat die empfohlene Dosierung wesentliche Bedeutung für die Abgrenzung zum Arzneimittel (vgl. BGHSt 46, 380, 384 f. - 3-fache Tagesdosis), wobei allerdings allein die Feststellung, dass die sich aus der Verzehrempfehlung des Herstellers ergebende tägliche Aufnahmemenge eines Vitamins den von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung empfohlenen normalen Tagesbedarf um mehr als das dreifache übersteigt, für die Annahme einer die Arzneimitteleigenschaft eines Erzeugnisses begründenden Verbrauchererwartung nicht ausreicht (BGH, a.a.O.).
  • BGH, 10.02.2000 - I ZR 97/98

    L-Carnitin - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2006 - 6 U 241/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist für die Einordnung eines Produkts als Arznei- oder Lebensmittel seine an objektive Merkmale anknüpfende überwiegende Zweckbestimmung entscheidend, wie sie sich für einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher darstellt (vgl. BGH, WRP 2000, 510, 512 - L-Carnitin; WRP 2002, 1141, 1144 f. - Muskelaufbaupräparate; WRP 2004, 1277, 1278 - Honigwein; vgl. auch EuGH, WRP 2005, 863, 869 - HLH Warenvertrieb).
  • OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 28/03

    Wettbewerbsrechtliche Prüfung des Vertriebs eines Fischölpräparats: Abgrenzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2006 - 6 U 241/04
    Des weiteren ist der von der Beklagten angeführten Entscheidung des OLG Hamburg vom 27.01.2005 - 3 U 28/03 - insofern zuzustimmen, als die Arzneimitteleigenschaft eines als bilanzierte Diät angebotenen Erzeugnisses unbeschadet der aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 5 AMG ersichtlichen Begriffsbestimmungen nicht allein aus der besonderen medizinischen Zwecksetzung, nämlich der Bestimmung zur diätetischen Behandlung von Patienten i.S.v. § 1 Abs. 4a Satz 1 DiätV, hergeleitet werden kann (vgl. OLG Hamburg, MD 2005, 389, 393), da die Vorschriften der Diätverordnung über bilanzierte Diäten, die definitionsgemäß besonderen medizinischen Zwecken zu dienen haben, andernfalls leerliefen.
  • OLG München, 07.11.2002 - 29 U 4634/02

    Zum Vertrieb und der Werbung von diätetischen Lebensmitteln für besondere

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2006 - 6 U 241/04
    Ob in die Subsidiaritätsprüfung auch Nahrungsergänzungsmittel einzubeziehen sind (bejahend OLG München, OLGR 2003, 184; zweifelnd OLG Hamburg MD 2005, 389, 395), kann hier offenbleiben.
  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 51/06

    Priorin

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage insoweit abgewiesen (OLG Frankfurt ZLR 2006, 428).
  • OLG Düsseldorf, 24.11.2009 - 20 U 194/08
    Die Richtlinie 1999/21/EG bestimmt in Art. 3 Satz 2, dass die Wirksamkeit einer bilanzierten Diät durch anerkannte wissenschaftliche Daten zu belegen ist (OLG Frankfurt, Urt. v. 12. Jan. 2006, Az. 6 U 241/04, Priorin-Kapseln, BeckRS 2006 03996, bestätigt v. BGH, GRUR 2009, 75, 77 - Priorin).

    Ein wissenschaftlich fundierter Wirksamkeitsnachweis erfordert grundsätzlich die Vorlage einer randomisierten, placebokontrollierten Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (OLG Frankfurt, Urt. v. 12. Jan. 2006, Az. 6 U 241/04, Priorin-Kapseln, BeckRS 2006 03996).

  • OLG Frankfurt, 10.03.2016 - 6 U 56/15

    Irreführende Bezeichnung eines Lebensmittels als ergänzende bilanzierte Diät;

    Es muss somit ein medizinisch bedingter Nährstoffbedarf vorliegen, der auf ein definiertes Beschwerdebild ausgerichtet ist (Senat vom 12.1. 2006 - 6 U 241/04 - Priorin).
  • OLG Frankfurt, 10.11.2011 - 6 U 174/10

    Gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel

    Dem werden grundsätzlich nur randomisierte und placebokontrollierte Doppelblindstudien mit einer adäquaten statistischen Auswertung, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess in die Fachwelt einbezogen sind, gerecht (Senat, Urt. v. 12.01.2006 - 6 U 241/04 - ZLR 2006, 428 - Priorin Kapseln; OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.11.2009 - I-20 U 194/08 - ZLR 2010, 343; zuletzt bestätigt durch: BGH, Beschl. v. 01.06.2011 - I ZR 199/09).
  • LG Frankfurt/Main, 17.07.2008 - 3 O 4/08

    Unlauterer Wettbewerb: Verkehrsfähigkeit eines als "diätetisches Lebensmittel für

    Bei § 14 b Abs. 3 DiätV handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung, die dem Gesundheitsschutz dient und deren Verletzung zugleich einen Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG begründet (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 12.01.2006, 6 U 241/04, Anlage B 1, S. 9 der Gründe).

    Der von § 14 Abs. 1 Satz 2 DiätV geforderte Wirksamkeitsnachweis ist von dem Hersteller bzw. dem Vertreiber der bilanzierten Diät zu erbringen, ohne dass der Kläger zuvor substantiiert darzulegen hätte, dass der Wirkungsbehauptung eine wissenschaftliche Grundlage fehlt (vgl. OLG Frankfurt, am Main, Urteil vom 12.01.2006, 6 U 241/04, Anlage B 1, S. 18 der Gründe; OLG München, MD 2006, 99, 103 m. w. N.).

    Schließlich handelt es sich bei § 14 b Abs. 3 DiätV um eine Marktverhaltensregelung, so wie dies auch für andere Vermarktungsverbote und -beschränkungen, die dem Gesundheitsschutz dienen, anzunehmen ist (vgl. dazu OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 12.01.2006, 6 U 241/04, Anlage B1, S. 9 der Gründe, unter Hinweis auf Hefermehl/ Köhler /Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 4 UWG, Rn. 11.146 ff.).

  • LG Frankfurt/Main, 22.06.2007 - 3 O 438/06

    Irreführende Lebensmittelwerbung mit wissenschaftlich ungesicherten

    Andererseits kann aber - entsprechend der Argumentation des OLG Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 12.01.2006 - 6 U 241/04 - "Priorin-Kapseln" bzw. "Androgenetische Alopezie"-nicht außer Acht gelassen werden, dass die Vorgabe von Mindest- und Höchstmengen nur dann einen nachvollziehbaren Sinn ergibt, wenn sie in Beziehung zu der pro Tag insgesamt aufgenommenen Nährstoffmenge steht, mag auch das "verzehrfertige Erzeugnis" als Berechnungsgröße zwischengeschaltet sein.

    Dementsprechend beliefe sich der Höchstwert bei einer vollständig bilanzierten Diät mit einer Energiezufuhr von beispielsweise 2000 kcal - bei einer Frau - am Tag, wie sie vom OLG Frankfurt am Main in seinem genannten Urteil vom 12.01.2006 - 6 U 241/04 - zugrundegelegt wurde, auf einen Tagesbedarf an Vitamin D 3 von 50 mg, und auf 3.500 mg Calcium.

  • KG, 14.08.2012 - 5 U 92/07

    Annahme einer wettbewerbsrechtlichen "geschäftlichen Handlung" und "unwahren

    Dass ein hinreichend sicherer Schluss von derartigen Experimenten auf einen Erfolg beim kranken Menschen wissenschaftlich nicht zulässig ist, entspricht der Rechtsprechung zur Frage einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung in der Gesundheitswerbung (vgl. etwa OLG Düsseldorf, PharmaR 2010, 353, juris Rn. 25; OLG Frankfurt, Urteil vom 12. Januar 2006, 6 U 141/04 - Priorin-Kapseln, BeckRS 2006 03996; vgl. auch BGH, GRUR 2009, 75 - Priorin, TZ. 24).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 20 U 222/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines "Collagen-Lift-Drinks" mit

    Es kann vorliegend dahinstehen, ob ein wissenschaftlich fundierter Wirksamkeitsnachweis grundsätzlich die Vorlage einer randomisierten, placebokontrollierten Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung erfordert (so OLG Frankfurt, Urt. v. 12. Jan. 2006, 6 U 241/04, Priorin-Kapseln, BeckRS 2006 03996).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2011 - 20 U 85/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Collagen-Lift-Drinks

    Es kann vorliegend dahinstehen, ob ein wissenschaftlich fundierter Wirksamkeitsnachweis grundsätzlich die Vorlage einer randomisierten, placebokontrollierten Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung erfordert (so OLG Frankfurt, Urt. v. 12. Jan. 2006, Az. 6 U 241/04, Priorin-Kapseln, BeckRS 2006 03996).
  • OLG Bamberg, 14.01.2015 - 3 U 176/14

    Anforderungen an eine ergänzende bilanzierte Diät

    Diese Feststellung hatte das OLG Frankfurt in der zugrunde liegenden Entscheidung vom 12.01.2006, Az. 6 U 241/04, ZLR 2006, 428 Tz. 37 ff (zitiert nach juris) getroffen.
  • OLG Frankfurt, 25.09.2008 - 6 U 158/07

    Gesundheitswerbung: Anforderungen an den Wirksamkeitsnachweis einer ergänzenden

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2012 - 20 U 91/11

    "CellClean-Kapseln"; Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines

  • LG Berlin, 17.11.2016 - 52 O 76/16

    Gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel: Werbung für ein

  • LG Berlin, 30.07.2015 - 52 O 226/14

    Unlauterer Wettbewerb: Bewerbung einer "Frauen Vitaminkur" in einer

  • LG Berlin, 26.02.2015 - 52 O 237/14

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung: Kündigung eines

  • LG Berlin, 15.01.2015 - 52 O 170/14

    Wettbewerbsverstoß: Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit

  • LG Berlin, 04.06.2009 - 52 O 337/08

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung im Internet für ein Haarwuchsmittel

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2012 - 20 U 233/11

    Anforderungen an den Nachweis der Wirksamkeit eines diätethischen Lebensmittels

  • OLG Schleswig, 01.07.2008 - 6 U 14/08

    Zur irreführenden Werbung mit schlankmachender Wirkung bei Nahrungssupplementen

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2007 - L 6 U 241/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,114354
LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2007 - L 6 U 241/04 (https://dejure.org/2007,114354)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.05.2007 - L 6 U 241/04 (https://dejure.org/2007,114354)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - L 6 U 241/04 (https://dejure.org/2007,114354)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 07.12.1976 - 8 RU 14/76

    Minderung der Erwerbsfähigkeit - Neufestsetzung - Willkürliche Festsetzung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2007 - L 6 U 241/04
    Denn eine Schätzung der MdE ist solange als rechtmäßig anzusehen, als eine spätere Schätzung durch das Gericht nicht um mehr als 5 vH von der früheren abweicht (BSG, Urteil vom 7. Dezember 1976- 8 RU 14/76; BSGE 43, 53, 54).
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