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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 06.11.2014 - 6 U 245/14   

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https://dejure.org/2014,34680
OLG Koblenz, 06.11.2014 - 6 U 245/14 (https://dejure.org/2014,34680)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.11.2014 - 6 U 245/14 (https://dejure.org/2014,34680)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. November 2014 - 6 U 245/14 (https://dejure.org/2014,34680)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsansprüche des Auftragnehmers bei Abweichung der vereinbarten von der geschuldeten Leistung

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Werkvertragsrecht: Leistungsverweigerungsrecht des Werkunternehmers bei abgelehnter Nachtragsverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungsansprüche des Auftragnehmers bei Abweichung der vereinbarten von der geschuldeten Leistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streit über Nachtragsforderung: Auftragnehmer muss nicht mit Arbeiten beginnen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Berechtigtes Zurückbehaltungsrecht hindert Kündigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streit über Nachträge: Kann der Auftragnehmer die Leistung verweigern? (IBR 2015, 9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 635
  • NZBau 2015, 88
  • BauR 2015, 312
  • BauR 2015, 975
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.03.2008 - VII ZR 194/06

    Rechtstellung des Auftragnehmers bei Erteilung eines Bauauftrages aufgrund

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2014 - 6 U 245/14
    Sie konnte deshalb nicht in Verzug geraten (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2008 - VII ZR 194/06, BGHZ 176, 23 Rdnr. 45; diese und die folgenden Entscheidungen jeweils zitiert nach [...]).

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn der Auftraggeber endgültig nicht bereit ist, eine geschuldete zusätzliche Leistung zu vergüten, sofern die neue Vergütung von der ursprünglich vereinbarten Vergütung nicht nur unerheblich abweicht (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 24. Juni 2004 - VII ZR 271/01, BauR 2004, 1613 Rdnr. 31; BGH, Urteil vom 13. März 2008, aaO).

    Unterlässt der Unternehmer diese Aufklärung, trägt er das Risiko und muss es hinnehmen, dass die Auslegung des Vertrags (durch das Gericht) zu einem anderen Ergebnis kommt, als er es seiner Kalkulation zugrundegelegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2008, aaO, Rdnr. 37 f.).

    (5) Es kann dahinstehen, ob der Beklagten die Arbeitsaufnahme - in Anwendung des Rechtsgedankens aus § 320 Abs. 2 BGB - zumutbar gewesen wäre, wenn ihr Vergütungsanspruch nach § 2 Nr. 6 VOB/B die ursprünglich vereinbarte Vergütung mit einer Gesamtauftragssumme von 186.401,43 EUR netto nur unerheblich überstiegen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2008, aaO, Rdnr. 45; vgl. auch Kölbl in Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB -Kommentar, Teil B, 3. Aufl., § 18 Abs. 5 Rdnr. 11 m.w.Nachw.).

  • BGH, 22.12.2011 - VII ZR 67/11

    Öffentliche Ausschreibung: Erfordernis eines Hinweises auf die Kontaminierung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2014 - 6 U 245/14
    Deshalb darf der Bieter die Leistungsbeschreibung einer öffentlichen Ausschreibung nach der VOB/A im Zweifelsfall so verstehen, dass der Auftraggeber den Anforderungen der VOB/A (vgl. § 9 Nr. 1-3 VOB/A in der im Jahr 2006 geltenden Fassung) an die Ausschreibung entsprechen will (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2011 - VII ZR 67/11, BGHZ 192, 172 Rdnr. 13 ff., 24 m.w.Nachw.).

    Er darf sich auch darauf verlassen, dass Details vollständig angegeben sind, soweit sich aus dem Vertrag nichts Abweichendes ergibt (BGH, Urteil vom 22. Dezember 2011, aaO, Rdnr. 17).

  • BGH, 25.06.1987 - VII ZR 107/86

    Erkundigungspflichten des Bieters vor Abgabe des Angebots

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2014 - 6 U 245/14
    Jedoch darf der Auftragnehmer ein erkennbar lückenhaftes Leistungsverzeichnis nicht einfach hinnehmen, sondern muss sich daraus ergebende Zweifelsfragen vor Abgabe seines Angebots klären; ähnlich ist es, wenn sich für ihn aus dem Leistungsverzeichnis und den ihm überlassenen Unterlagen die Bauausführung in bestimmter Weise nicht mit hinreichender Klarheit ergibt, er darauf aber bei der Kalkulation maßgebend abstellen will (BGH, Urteil vom 25. Juni 1987 - VII ZR 107/86, BauR 1987, 683 Rdnr. 15 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.06.2004 - VII ZR 271/01

    Berechtigung der Kündigung des Auftraggebers wegen Verweigerung einer nicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2014 - 6 U 245/14
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn der Auftraggeber endgültig nicht bereit ist, eine geschuldete zusätzliche Leistung zu vergüten, sofern die neue Vergütung von der ursprünglich vereinbarten Vergütung nicht nur unerheblich abweicht (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 24. Juni 2004 - VII ZR 271/01, BauR 2004, 1613 Rdnr. 31; BGH, Urteil vom 13. März 2008, aaO).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2018 - 22 U 71/17

    Auftraggeber ignoriert Bedenken: Auftragnehmer kann Arbeiten einstellen!

    Daher ist im Zweifel von einem Leistungsverweigerungsrecht (d.h. von Unzumutbarkeit i.S.v. § 242 BGB) auszugehen, wenn der Auftraggeber den Abschluss einer (berechtigten) Nachtragsvereinbarung zu einer von ihm angeordneten Zusatzleistung endgültig verweigert (vgl. BGH, Urteil vom 24.06.2004, VII ZR 271/01, BauR 2004, 1613; vgl. auch OLG Koblenz, Urteil vom 06.11.2014, 6 U 245/14; OLG Brandenburg, Urteil vom 23.04.2009, 12 U 111/04, BauR 2009, 1312; vgl. auch: OLG Frankfurt, Urteil vom 21.09.2011, 1 U 154/10, BauR 2012, 262; OLG Hamm, Urteil vom 22.12.2011, I-21 U 111/10, BauR 2012, 1406;Vygen/Joussen, a.a.O., Rn 2445 mwN; Kuffer, ZfBR 2004, 110; Ingenstau u.a.-Keldungs, a.a.O., § 2 Abs. 5, Rn 81 mwN; Kniffka/Koeble, a.a.O., 5. Teil, Rn 159 mwN in Fn 541/542; Kniffka/Jansen-von Rintelen, a.a.O., § 631, Rn 1030 ff. mwN).
  • OLG Koblenz, 12.11.2015 - 1 U 1331/13

    Analysen und Planungsleistungen haben auch dann ihren Wert, wenn das Projekt

    In diesem Zusammenhang hält es der Senat für möglich und auch für zumutbar, dass die Beklagten dann entsprechende Zusatzleistungen nicht erbracht hätten (siehe BVB-Regelungen), im äußersten Falle aber auch ihren Mehraufwand im Rahmen eines sogenannten Anpassungsverfahrens im Wege des § 313 Abs. 1 BGB (gegebenenfalls gerichtlich) hätten geltend machen müssen (vgl. Leistungsverweigerungsrecht des Bauunternehmers wegen zu Recht abgelehnter Nachtragsverhandlungen, OLG Koblenz, Urteil vom 6. November 2014, 6 U 245/14, NZBau 2/15, S. 89).
  • LG Bonn, 28.09.2016 - 1 O 110/14

    Auftraggeber muss nicht für genügend Regen sorgen!

    Der Auftragnehmer kann ungeachtet des grundsätzlichen Verbots zur Arbeitseinstellung in Streitfällen ausnahmsweise dazu berechtigt sein, die Aufnahme oder die Fortführung der Arbeiten zu verweigern, wenn der Auftraggeber endgültig nicht bereit ist, eine geschuldete zusätzliche Leistung zu vergüten, sofern die neue Vergütung von der ursprünglich vereinbarten Vergütung nicht nur unerheblich abweicht (u.a. Leitsatz OLG Koblenz NZBau 2015, 88).
  • LG Frankfurt/Main, 15.01.2020 - 20 O 2/20

    Auftragnehmer kann Nutzung der Baustelleneinrichtung nach Kündigung nicht

    Die Klägerin stützt sich insofern ein Urteil des OLG Koblenz vom 06. November 2014 (IBR 2015, 9) und ein Versäumnisurteil des BGH vom 24. Juni 2004 (VII ZR 271/01, BauR 2004, 1613).

    Die Klägerin hat sich auf ein Urteil des OLG Koblenz vom 06. November 2014 (IBR 2015, 9) und ein Versäumnisurteil des BGH vom 24. Juni 2004 (VII ZR 271/01, BauR 2004, 1613) berufen.

  • OLG Frankfurt, 03.07.2019 - 13 U 249/17

    Wer mit Torflinsen rechnen muss, bekommt kein Geld bei einer Bohrlochhavarie!

    Deshalb darf der Bieter die Leistungsbeschreibung einer öffentlichen Ausschreibung nach der VOB/A im Zweifelsfall so verstehen, dass der Auftraggeber den Anforderungen der VOB/A an die Ausschreibung entsprechen will (BGH, Urteil vom 22.12.2011 - VII ZR 67/11 m.w.N.; OLG Zweibrücken, Urteil vom 21.5.2015 - 4 U 101/13; vgl. auch BGH, Urteil vom 13.3.2008 - VII ZR 194/06; Urteil vom 12.9.-, VII ZR 227/11; OLG Düsseldorf, Urteil vom 4.2.2014 - I-23 U 23/13; OLG Koblenz, Urteil vom 6.11.2014 - 6 U 245/14).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.02.2016 - 6 U 245/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7562
OLG Frankfurt, 18.02.2016 - 6 U 245/14 (https://dejure.org/2016,7562)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.02.2016 - 6 U 245/14 (https://dejure.org/2016,7562)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Februar 2016 - 6 U 245/14 (https://dejure.org/2016,7562)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    Art. 6 Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung, Art. 8 Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung, Art. 85 Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung
    Nichtigerklärung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters mangels Eigenart

  • Wolters Kluwer

    Nichtigerklärung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters mangels Eigenart

  • rechtsportal.de

    Geschmacksmuster; Design; Funktionale Bedingtheit; Gestaltungsfreiheit; Eigenart; Einkaufswagen-Chip; Nichtigkeitswiderklage; Aussetzung

  • rechtsportal.de

    Schutzfähigkeit eines runden Sperrholzplättchens als Einkaufswagen-Chip

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 234
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 20.02.2014 - 6 U 265/12

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Eigenart einer Duschwanne; Teilurteil über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2016 - 6 U 245/14
    Unter diesen Umständen ist es nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 20.2.2014 - 6 U 265/12, juris-Tz. 41) geboten, über die Widerklage durch Teilurteil zu entscheiden und das Verfahren über die Klage bis zur Rechtskraft der Entscheidung über die Widerklage auszusetzen (§§ 148, 301 ZPO).
  • OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 206/16

    Patentrecht: Äquivalente Verletzung bei nachträglich eingeschränktem

    Die Vorschrift enthält nicht nur einen Schutzausschlussgrund für das Muster in seiner Gesamtheit, sondern auch einen "Schutzerschwerungsgrund" in dem Sinn, dass auch einzelne Merkmale des Musters, die funktional oder technisch bedingt sind, bei der Prüfung von Schutzfähigkeit und Schutzumfang "ausgeblendet" werden müssen (vgl. Senat, GRUR-RR 2016, 234, Rn. 13 - Einkaufswagenchip; OLG Düsseldorf, Urt. v. 3.4.2007 - I-20 U 128/06, juris; Ruhl, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, 2. Aufl., Rdz. 7, 8 zu Art. 8).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 6 U 24/17

    Schutzumfang eines für Küchenmesser eingetragenen Designs ("Küchenmesser")

    b) Das Klagemuster weist kein im Sinne von Art. 8 I Nr. 1 GGV ausschließlich durch die technische Funktion bedingtes Gestaltungsmerkmal auf, das bei der designrechtlichen Beurteilung auszublenden wäre (vgl. hierzu Senat GRUR-RR 2016, 234 - Einkaufswagenchip, Rn. 13 m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 24.08.2016 - 6 O 426/15
    Es hat auch die Funktion eines "Schutzerschwerungsgrundes" in dem Sinn, dass einzelne Merkmale des Musters/Designs, die im Sinne der Norm ausschließlich technisch bedingt sind, bei der Prüfung der Neuheit und Eigenart "auszublenden" sind (vgl. zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster OLG Frankfurt a.M. (TeilU v. 18.02.2016 - 6 U 245/14) , juris, Rn. 13 m.w.N.; Ruhl, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, 2. Auflage 2010, Art. 8 Rn. 6, 71, 74; Ruhl, GRUR 2010, 692, 694 f.; OLG Hamburg (U.v. 22.08.2012 - 5 U 49/10), juris, Rn. 54, 66).
  • LG Köln, 19.10.2021 - 33 O 89/20
    Die grundsätzliche Anordnung von Zangenkopf, Abrutschschutz und Zangenschenkel ist technisch notwendig und daher bei der Ermittlung des Gestaltungsspielraumes nicht zu berücksichtigen (vgl. § 3 Nr. 1 DesignG; OLG Frankfurt a. M . Urt. v. 18.02.2016 - 6 U 245/14, BesckRS 2016, 07605).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.02.2017 - 6 U 245/14   

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https://dejure.org/2017,17927
OLG Frankfurt, 23.02.2017 - 6 U 245/14 (https://dejure.org/2017,17927)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.02.2017 - 6 U 245/14 (https://dejure.org/2017,17927)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - 6 U 245/14 (https://dejure.org/2017,17927)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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