Weitere Entscheidung unten: LSG Sachsen, 17.02.2021

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 15.06.2018 - 6 U 245/17   

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https://dejure.org/2018,16394
OLG Stuttgart, 15.06.2018 - 6 U 245/17 (https://dejure.org/2018,16394)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.06.2018 - 6 U 245/17 (https://dejure.org/2018,16394)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Juni 2018 - 6 U 245/17 (https://dejure.org/2018,16394)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rabüro.de

    Zu Frage des Verlusts der Klarheit und Verständlichkeit einer Widerrufsinformation durch das Abbedingen von § 193 BGB in den AGB einer Bank

  • Wolters Kluwer
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 193 BGB, § 495 Abs 2 S 1 Nr 1 BGB vom 24.07.2010, Art 247 § 6 Abs 1 BGBEG, Art 247 § 6 Abs 2 BGBEG
    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Unwirksamkeit einer Widerrufsinformation durch Abbedingung einer zivilrechtlichen Fristenregelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 741/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Zulässigkeit einer Feststellungsklage im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2018 - 6 U 245/17
    Zuletzt lag jedenfalls der Entscheidung BGH, Urteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 741/16 -, juris, ein Fall zugrunde, in dem AGB wie die auch vorliegend gegenständlichen vereinbart waren, ohne dass der Bundesgerichtshof im Hinblick auf die Abbedingung des § 193 BGB deswegen Bedenken im Hinblick auf die Widerrufsbelehrung gesehen hätte.
  • BGH, 16.12.2015 - IV ZR 71/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer privaten Rentenversicherung nach

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2018 - 6 U 245/17
    Dass es für diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs darauf angekommen wäre, dass nach dem für sie maßgeblichen Recht die Widerrufsbelehrung hervorgehoben gestaltet sein musste - anders als vorliegend die Widerrufsinformation -, ist nicht erkennbar; dieser Gesichtspunkt ist vielmehr in der im Urteil vom 10. Oktober 2017 in Bezug genommenen Entscheidung BGH, Urteil vom 16. Dezember 2015 - IV ZR 71/14 -, Rn. 11, juris, lediglich Hilfserwägung ("zumal").
  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 101/15

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2018 - 6 U 245/17
    Denn für den normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher, der Leitbild der streitgegenständlichen Regelungen ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2016 - XI ZR 101/15 -, Rn. 32 ff., juris), ist ohne Weiteres erkennbar, dass ihm an dieser Stelle nicht eine Information erteilt werden, sondern dass eine Modifikation der Rechtslage vereinbart werden soll ("Die Parteien bedingen die Regel des § 193 BGB ab [...]").
  • LG Düsseldorf, 15.12.2017 - 10 O 143/17

    Immobiliendarlehensvertrag: Widerruf wegen fristverkürzender Klausel ist wirksam!

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2018 - 6 U 245/17
    Dieser Anforderung genügen die in der streitgegenständlichen Widerrufsinformation enthaltenen Angaben zur Widerrufsfrist nach vorläufiger Auffassung des Senats (a. A. LG Düsseldorf, Urteil vom 15. Dezember 2017 - 10 O 143/17 -, juris).
  • BGH, 10.10.2017 - XI ZR 443/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Wirksamkeit einer formal und inhaltlich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2018 - 6 U 245/17
    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10. Oktober 2017 - XI ZR 443/16 -, Rn. 25, juris, entschieden, dass eine inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Widerrufsbelehrung nicht dadurch undeutlich wird, dass die Vertragsunterlagen an anderer, drucktechnisch nicht hervorgehobener Stelle einen inhaltlich nicht ordnungsgemäßen Zusatz enthalten.
  • BGH, 25.04.2017 - XI ZR 108/16

    Wirksamer Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2018 - 6 U 245/17
    Weiter hat der Bundesgerichtshof über Sachverhalte zu entscheiden gehabt, in denen in den AGB der darlehensgebenden Bank ein im Ergebnis AGB-rechtlich unwirksames Aufrechnungsverbot vereinbart war, ohne dass der Bundesgerichtshof daraus den Schluss gezogen hätte, dass (auch) aus diesem Grund die dort verwendete Widerrufsbelehrung undeutlich werde (BGH, Urteil vom 25. April 2017 - XI ZR 108/16 -, Rn. 21, juris).
  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2018 - 6 U 245/17
    Der Verbraucher soll durch sie nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden, dieses auszuüben (BGH, Urteil vom 22. November 2016 - XI ZR 434/15 -, BGHZ 213, 52-64, Rn. 14).
  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 549/14

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2018 - 6 U 245/17
    Nach § 495 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB in der hier maßgeblichen, vom 30.7.2010 bis zum 3.8.2011 gültigen Fassung setzt der Lauf der Widerrufsfrist voraus, dass der Vertrag "Angaben zur Frist" enthält, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs i. S. d. Art. 247 § 6 Abs. 1 EGBGB "klar und verständlich" sein müssen (BGH, Urteil vom 23. Februar 2016 - XI ZR 549/14 -, Rn. 13, juris).
  • BGH, 15.05.2014 - III ZR 368/13

    Online-Buchung eines Lehrgangs in Naturheilverfahren: Anforderungen an eine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.06.2018 - 6 U 245/17
    Dagegen wird etwa eingewandt, einer Abbedingung des § 193 BGB stehe insbesondere die halbzwingende Wirkung des Verbraucherrechts (vgl. jetzt - nach BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - III ZR 368/13 -, Rn. 36, juris, lediglich deklaratorisch - § 361 Abs. 2 BGB) nicht entgegen, da nur die Vorschriften über das Widerrufsrecht und die formelle und inhaltliche Gestaltung der Widerrufsbelehrung diese Wirkung hätten, nicht dagegen sonstige Bestimmungen des BGB (Staab, jurisPR-BKR 5/2018, Anm. 6).
  • OLG Köln, 21.02.2019 - 12 U 376/17

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Zulässigkeit von

    Unbeschadet der Gesetzlichkeitsfiktion entspricht es aber auch allgemeinen Grund-sätzen, dass eine für sich betrachtet gesetzeskonforme Widerrufsbelehrung nicht aus dem Grunde als undeutlich oder verwirrend bewertet werden kann, dass die Vertragsunterlagen an anderer, drucktechnisch nicht hervorgehobener Stelle eine inhaltlich nicht ordnungsgemäße Formulierung enthalten (BGH, Urteil vom 10.10.2017, XI ZR 443/16, zitiert nach juris, Rn. 25), weshalb eine etwaige Unwirksamkeit des Aufrechnungsverbotes auch aus diesem Grunde keine Auswirkung auf die Ordnungsgemäßheit der Belehrung haben kann (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.06.2018, 6 U 245/17, zitiert nach juris, Rn. 15; OLG Köln, a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 29.11.2018, 24 U 56/18, zitiert nach juris, Rn. 65).
  • OLG Stuttgart, 04.02.2019 - 6 U 88/18

    Verbraucherdarlehensvertrag: Anforderungen an eine ordnungsgemäße

    Dass es für diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs darauf angekommen wäre, dass nach dem für sie maßgeblichen Recht die Widerrufsbelehrung hervorgehoben gestaltet sein musste - anders als vorliegend die Widerrufsinformation -, ist nicht erkennbar; dieser Gesichtspunkt ist vielmehr in der im Urteil vom 10. Oktober 2017 in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 16. Dezember 2015 - IV ZR 71/14 -, Rn. 11, lediglich Hilfserwägung (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. Juni 2018 - 6 U 245/17).
  • OLG Saarbrücken, 30.06.2020 - 4 U 70/18

    1. Die in einem Immobiliendarlehensvertrag geforderte Wohngebäudeversicherung

    Dabei kommt es bezüglich der streitgegenständlichen Widerrufsinformation nicht darauf an, ob § 193 BGB wirksam abbedungen ist oder abbedungen werden konnte, da jedenfalls durch die Abbedingung keine Verwirrung des Verbrauchers (Darlehensnehmers) eintreten kann (Senat, Urteil vom 20.02.2020 - 4 U 58/18, n.v.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.06.2018 - 6 U 245/17, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22.11.2017 - 31 U 41/17, juris; LG Münster, Urteil vom 21.03.2018 - 14 O 562/16, juris; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 11.07.2018 - 6 O 44/18, juris).

    Diese Information verliert ihre Klarheit und Verständlichkeit jedoch nicht dadurch, dass durch die Regelung § 193 BGB abbedungen werden soll, denn für den normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher ist ohne weiteres erkennbar, dass ihm an dieser Stelle nicht eine Information erteilt werden, sondern dass eine Modifikation der Rechtslange vereinbart werden soll (OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.06.2018 - 6 U 245/17, juris Rn. 10 f).

    Vielmehr bleibt die Information über die Widerrufsfrist ohne Weiteres klar und verständlich, denn das Wissen des Verbrauchers, eine vertragliche Regelung zu treffen, schließt die Fehlvorstellung aus, eine Information zu erhalten (OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.06.2018 - 6 U 245/17, juris Rn. 12).

  • OLG Köln, 21.03.2019 - 12 U 68/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Eine für sich betrachtet gesetzeskonforme Widerrufsbelehrung ist nicht deshalb als undeutlich oder verwirrend zu bewerten, weil die Vertragsunterlagen an anderer, drucktechnisch nicht hervorgehobener Stelle eine inhaltlich nicht ordnungsgemäße Formulierung enthalten (BGH, Urteil vom 10.10.2017, XI ZR 443/16, zitiert nach juris Rn. 25), weshalb eine etwaige Unwirksamkeit des Aufrechnungsverbotes keine Auswirkung auf die Ordnungsgemäßheit der Belehrung haben kann (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.06.2018 - 6 U 245/17, zitiert nach juris Rn. 15; OLG Köln, Beschluss vom 10.01.2019 - 12 U 90/18, zitiert nach juris Rn. 23-27; Beschluss vom 18.10.2018, 4 U 90/18, zitiert nach juris Rn. 8).
  • OLG Köln, 10.01.2019 - 12 U 90/18

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Musterschutz; Verwirkung

    Unbeschadet der Gesetzlichkeitsfiktion entspricht es aber auch allgemeinen Grund-sätzen, dass eine für sich betrachtet gesetzeskonforme Widerrufsbelehrung nicht aus dem Grunde als undeutlich oder verwirrend bewertet werden kann, dass die Vertragsunterlagen an anderer, drucktechnisch nicht hervorgehobener Stelle eine inhaltlich nicht ordnungsgemäße Formulierung enthalten (BGH, Urteil vom 10.10.2017, XI ZR 443/16, zitiert nach juris, Rn. 25), weshalb eine etwaige Unwirksamkeit des Aufrechnungsverbotes auch aus diesem Grunde keine Auswirkung auf die Ordnungsgemäßheit der Belehrung haben kann (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.06.2018, 6 U 245/17, zitiert nach juris, Rn. 15; OLG Köln a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 18.07.2018 - 4 U 140/17

    Verbraucherdarlehensvertrag: Ordnungsgemäßheit der Widerrufsbelehrung in einem

    bb) Dass sich aus der daneben von dem Kläger als für die Richtigkeit der Widerrufsinformation schädlich angeführten Regelung in Nr. 26 der AGB der Beklagten, welche die Regel des § 193 BGB abbedingt, wonach dann, wenn unter anderem das Ende einer Frist auf einen Sonnabend fällt, als Fristende erst der nächste Werktag gilt, nichts anderes ergeben kann, erschließt sich aus den vorstehenden Erwägungen unmittelbar (ebenso im Ergebnis OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.06.2018 - 6 U 245/17, juris Rn. 10 ff.; OLG München, Beschluss vom 20.02.2018 - Az. 5 U 3380/17; OLG Hamm, Beschluss vom 22.11.2017 - 31 U 41/17).
  • LG Nürnberg-Fürth, 11.07.2018 - 6 O 44/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung eines Verbraucherdarlehensvertrages

    d) Schließlich kann sich das Gericht auch nicht dem Standpunkt der Unterbevollmächtigten der Klägervertreter anschließen, dass die Abbedingung des § 193 BGB in den "Allgemeine[n] Bedingungen für Kredite und Darlehen" zur Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung führt (ebenso im Ergebnis OLG Stuttgart, Beschl. vom 15. Juni 2018, 6 U 245/17; LG Münster, Urt. vom 21. März 2018, 14 O 562/16, beide zitiert nach juris; anders - soweit ersichtlich - nur LG Düsseldorf, Urt. vom 15. Dezember 2017, 10 O 143/17, ZIP 2018, 572 ff.).
  • OLG Köln, 25.09.2018 - 4 U 107/18
    Vor dem Risiko, dass in den vom Unternehmer verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksame Regelungen enthalten sind, sollen die auf die Erteilung der Widerrufsinformation gerichteten Vorschriften in § 495 Abs. 2 Nr. 1 BGB in der Fassung vom 30.07.2010 bis zum 12.06.2014, Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB a.F. nicht schützen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.06.2018 - 6 U 245/17 -, juris Rn. 13).
  • LG Stuttgart, 29.06.2018 - 12 O 94/18

    Kfz-Finanzierungsdarlehen: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung hinsichtlich des

    Denn für den normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher, der Leitbild der streitgegenständlichen Regelungen ist (vgl. BGH, Urt. vom 23.02.2016, Az. XI ZR 101/15, Rn.32 ff., juris), ist ohne Weiteres erkennbar, dass ihm an dieser Stelle nicht eine Information erteilt werden soll, sondern dass eine Modifikation der Rechtslage vereinbart werden soll (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.06.2018, Az. 6 U 245/17).
  • LG Hagen, 20.05.2020 - 8 O 191/19
    Das OLG Stuttgart hat in der beklagtenseits zitierten Entscheidung vom 15.06.2018, Az. 6 U 245/17 unter Hinweis auf BGH, Urteil v. 10.10.2017, Az. XI ZR 443/16 ausgeführt, dass in dem Fall, dass der Verbraucher durch die eigentliche Widerrufsinformation ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wird, diese Widerrufsinformation ihre Klarheit und Verständlichkeit nicht dadurch verliert, dass in den Allgemeinen Bedingungen für Kredite und Darlehen der Bank eine Modifikation der Rechtslage vereinbart werden soll, wenn der Verbraucher dadurch nicht den - ggf. schädlichen - Eindruck gewinnen kann, die ihm erteilte Widerrufsinformation solle geändert werden bzw. sei betroffen.
  • OLG Frankfurt, 15.03.2023 - 24 U 3/22

    Ordnungsgemäßheit von Widerrufsinformationen zum Leasingvertrag

  • LG München I, 03.07.2019 - 29 O 3954/19

    Anforderungen an Widerufsbelehrung

  • OLG Stuttgart, 18.09.2018 - 6 U 29/18

    Verbraucherdarlehensvertrag: Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung

  • OLG Stuttgart, 15.01.2019 - 6 U 190/17

    Information über das Widerrufsrecht im Rahmen eines Verbraucherkreditvertrages

  • OLG Bamberg, 17.04.2019 - 8 U 153/18

    Zeitliche Beschränkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherkreditverträgen trotz

  • OLG Stuttgart, 01.04.2019 - 6 U 311/18

    Widerrufsrecht bei einem KfW-Darlehen

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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 17.02.2021 - L 6 U 245/17   

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LSG Sachsen, 17.02.2021 - L 6 U 245/17 (https://dejure.org/2021,7172)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 17.02.2021 - L 6 U 245/17 (https://dejure.org/2021,7172)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 17. Februar 2021 - L 6 U 245/17 (https://dejure.org/2021,7172)
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Volltextveröffentlichung

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