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   OLG Köln, 01.06.2007 - 6 U 25/07   

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https://dejure.org/2007,14394
OLG Köln, 01.06.2007 - 6 U 25/07 (https://dejure.org/2007,14394)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.06.2007 - 6 U 25/07 (https://dejure.org/2007,14394)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Juni 2007 - 6 U 25/07 (https://dejure.org/2007,14394)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 265; ; ZPO § 325; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 712; ; MarkenG § 4; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; BGB § 242

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    Verwechslungsgefahr zweier Marken; Verletzung einer Marke durch Nutzung einer Internet-Domain

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Köln, 08.02.2007 - 31 O 439/06

    Aida verbietet aidu.de

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2007 - 6 U 25/07
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 08.02.2007 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 439/06 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass ihr in Modifizierung der tenorierten Unterlassungsverurteilung die (Weiter-)Benutzung ihrer Domain "www.b.de" für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Verkündung dieses Urteils gestattet wird.
  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 207/01

    weltonline. de

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2007 - 6 U 25/07
    Jedenfalls besteht nämlich ein unmittelbares Abhängigkeitsverhältnis zwischen der Second-Level-Domain und dem über die Domain aufrufbaren Inhalt: Ist über die Domain kein Inhalt aufrufbar, etwa weil sie bei der E nur angemeldet und/oder die aufrufbare Website ohne Inhalt ist, so ist schon im Ansatz ein kennzeichenmäßiger Gebrauch zu verneinen (BGH GRUR 2005, 687 - weltonline.de).
  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2007 - 6 U 25/07
    Wird hingegen, wie vorliegend der Fall, unter dem Domainnamen ein Seiteninhalt im Internet angeboten, so ist dieser in die Beurteilung der Verwechslungsgefahr einzubeziehen (vgl. Ströbele/Hacker a.a.O. § 14 Rn. 118; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 14 Rn. 437; so auch - zur insoweit vergleichbaren Problematik im Namensrecht - BGH GRUR 2003, 622 - shell.de und GRUR 2002, 706 - vossius.de).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 290/00

    Pay-TV-Abonnementverträge ohne Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2007 - 6 U 25/07
    Wird hingegen, wie vorliegend der Fall, unter dem Domainnamen ein Seiteninhalt im Internet angeboten, so ist dieser in die Beurteilung der Verwechslungsgefahr einzubeziehen (vgl. Ströbele/Hacker a.a.O. § 14 Rn. 118; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 14 Rn. 437; so auch - zur insoweit vergleichbaren Problematik im Namensrecht - BGH GRUR 2003, 622 - shell.de und GRUR 2002, 706 - vossius.de).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2007 - 6 U 25/07
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen der Identität oder Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, dem Grad der Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. BGH GRUR 2006, 859 - Malteserkreuz).
  • OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 143/07

    "Parfumzerstäuber" - Unterlassungsantrag des Zulieferers gegen eine an den

    Wer trotz Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen bis zum Erlass der einstweiligen Verfügung nicht durchgängig das Ziel verfolgt, vorläufigen Rechtsschutz so schnell wie möglich zu erlangen, sondern die Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs ohne überzeugenden Grund objektiv verzögert, der offenbart damit, dass es ihm mit dem erstrebten Verbot tatsächlich nicht so eilig ist, als dass ihm nicht zugemutet werden könnte, dieses im Wege eines Hauptsacheverfahrens zu erwirken; maßgebend sind nach der Rechtsprechung des Senats keine festen Fristen, sondern die Umstände des Einzelfalls (Senat, Urt. v. 12.01.2007 - 6 U 193/06; Urt. v. 20.07.2007 - 6 U 25/07; Beschl. v. 15.11.2007 - 6 W 172/07; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 12 UWG, Rn. 3.15 und Teplitzky, a.a.O., 54. Kap., Rn. 24, jeweils m.w.N.).
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