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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.07.2008 - 6 U 254/07   

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https://dejure.org/2008,11299
OLG Frankfurt, 24.07.2008 - 6 U 254/07 (https://dejure.org/2008,11299)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.07.2008 - 6 U 254/07 (https://dejure.org/2008,11299)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - 6 U 254/07 (https://dejure.org/2008,11299)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 3 Nr 1 HeilMWerbG
    Wettbewerbsverstoß: Werbung für MBST-Kernspinresonanztherapie mit der ungesicherten Behauptung therapeutischer Wirkungen

  • Judicialis

    HWG § 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWG § 3 Nr. 1
    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung für eine Kernspinresonanztherapie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung für eine Kernspinresonanztherapie

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 20.02.2003 - 6 U 18/02

    Darlegungs- und Beweislast in einem Zivilprozess um die tatsächlichen Wirkungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.2008 - 6 U 254/07
    Diese Verteilung der Darlegungs- und Beweislast entspricht der gefestigten Rechtsprechung (BGH GRUR 1991, 848, 849 - Rheumalind II; OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 295 - Roter Ginseng).

    Vielmehr ist es zunächst die Sache des Werbenden, die wissenschaftlichen Erkenntnisse substanziiert vorzutragen, auf die er seine Behauptung stützt (Senat, GRUR-RR 2003, 295, 296 - Roter Ginseng).

  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.2008 - 6 U 254/07
    Diese Verteilung der Darlegungs- und Beweislast entspricht der gefestigten Rechtsprechung (BGH GRUR 1991, 848, 849 - Rheumalind II; OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 295 - Roter Ginseng).
  • OLG Frankfurt, 24.05.2007 - 6 U 5/06

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Bewerbung der MBST-KernspinResonanzTherapie

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.2008 - 6 U 254/07
    Diese Patienten-Informationsbroschüre ist Gegenstand des Verfahrens 6 U 5/06 (2-3 O 219/05), welches derzeit beim Bundesgerichtshof (Az. I ZR 108/07) zur Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist.
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   OLG Frankfurt, 27.05.2010 - 6 U 254/07   

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https://dejure.org/2010,13346
OLG Frankfurt, 27.05.2010 - 6 U 254/07 (https://dejure.org/2010,13346)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.05.2010 - 6 U 254/07 (https://dejure.org/2010,13346)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - 6 U 254/07 (https://dejure.org/2010,13346)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 24.05.2007 - 6 U 5/06

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Bewerbung der MBST-KernspinResonanzTherapie

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2010 - 6 U 254/07
    Diese Patienten-Informationsbroschüre war Gegenstand des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens 6 U 5/06 (2-3 O 219/05); die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten hatte wegen Nichterreichens der erforderlichen Beschwer keinen Erfolg.

    Der Senat hat hierzu in seiner Entscheidung vom 24. Mai 2007 (Az. 6 U 5/06) ausgeführt:.

  • OLG Frankfurt, 20.02.2003 - 6 U 18/02

    Darlegungs- und Beweislast in einem Zivilprozess um die tatsächlichen Wirkungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2010 - 6 U 254/07
    Diese Verteilung der Darlegungs- und Beweislast entspricht der gefestigten Rechtsprechung (BGH GRUR 1991, 848, 849 - Rheumalind II; OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 295 - Roter Ginseng).

    Vielmehr ist es zunächst die Sache des Werbenden, die wissenschaftlichen Erkenntnisse substanziiert vorzutragen, auf die er seine Behauptung stützt (Senat, GRUR-RR 2003, 295, 296 - Roter Ginseng).

  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2010 - 6 U 254/07
    Diese Verteilung der Darlegungs- und Beweislast entspricht der gefestigten Rechtsprechung (BGH GRUR 1991, 848, 849 - Rheumalind II; OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 295 - Roter Ginseng).
  • OLG Stuttgart, 20.11.2014 - 2 U 11/14

    Unlauterer Wettbewerb der öffentlichen Hand: Freistellung von der

    Vielmehr ist als potentieller Wettbewerber jeder Anbieter von Waren/Dienstleistungen in den Blick zu nehmen, der aus Sicht eines Patienten möglicherweise als Alternative zu den von den Kreiskliniken des Beklagten angebotenen Behandlungen in Betracht kommt (so auch OLG Braunschweig, Urteil vom 7. März 2012, Az.: 2 U 90/11 = GRUR-RR 2012, 431 ff.; OLG Oldenburg, Urteil vom 21. Dezember 2012, Az.: 6 U 103/12 = GuP 2013, 197 f.; OLG Frankfurt, Urteil vom 27. Mai 2010, Az.: 6 U 254/07 = GRUR-Prax 2011, 225; LG Frankfurt, Urteil vom 18. August 2010, Az.: 2/6 O 103/10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2017 - 1 A 1712/14

    MBST Multi-Bio-Signal-Therapie; Kernspinresonanztherapie; Beihilfe;

    Vgl. insoweit auch die Rechtsprechung dreier Oberlandesgerichte, die zwar - wie dem Kläger zuzugeben ist - nicht an beihilferechtlichen Maßstäben orientiert ist, sondern die wettbewerbsrechtliche Fragestellung betrifft, ob die Werbung, welche dieser Therapie Wirkungen bei der Behandlung bzw. Schmerzlinderung bei Arthrose zuspricht, irreführend ist, die aber zu ihrer Bewertung, nach welcher die MBS-Therapie umstritten bzw. wissenschaftlich ungesichert ist, aufgrund einer Würdigung der wissenschaftlichen Äußerungen anhand der - auch vorliegend anzuwendenden - o. g. Evidenzkriterien gelangt und daher hier insoweit ohne Weiteres verwertbar ist: Brandenburgisches OLG, Urteil vom 28. April 2015 - 6 U 6/14 -, juris, insbesondere Rn. 86 ff., OLG Braunschweig, Urteil vom 7. März 2012 - 2 U 90/11 -, juris, insbesondere Rn. 28 ff., und OLG Frankfurt, Urteil vom 27. Mai 2010 - 6 U 254/07 -, juris, Rn. 21 ff.

    So bereits OLG Frankfurt, Urteil vom 27. Mai 2010 - 6 U 254/07 -, juris, Rn. 39.

    vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 7. März 2012 - 2 U 90/11 -, juris, Rn. 31, und OLG Frankfurt, Urteil vom 27. Mai 2010 - 6 U 254/07 -, juris, Rn. 40.

  • OLG Brandenburg, 28.04.2015 - 6 U 6/14

    Heilmittelwerbung: Irreführung bei Bewerbung der Kernspinresonanztherapie;

    Dies erschließt sich aufgrund einer bloßen Schlüssigkeitsprüfung, die keiner sachverständigen Bewertung wissenschaftlicher Erkenntnisse bedarf (vgl. BGH, Urt. v. 15.03.2012 - I ZR 44/11, GRUR 2012, 21264 - ARTROSTAR, zit. nach juris, Rdnr. 29; OLG Frankfurt, Urt. v. 27.5.2010 - 6 U 254/07, zit. nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - I-6 U 254/07   

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https://dejure.org/2009,19573
OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - I-6 U 254/07 (https://dejure.org/2009,19573)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.01.2009 - I-6 U 254/07 (https://dejure.org/2009,19573)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - I-6 U 254/07 (https://dejure.org/2009,19573)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (36)

  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03

    Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 6 U 254/07
    Dem entspricht die Haftung des ausländischen Brokers bei der Durchführung von Kundenaufträgen, wenn der Broker die auf Täuschung und Schädigung der Kunden angelegten Geschäftspraktiken der Optionsvermittlungsgesellschaft gekannt oder leichtfertig die Augen vor sich aufdrängenden Bedenken verschlossen hat und an dem sittenwidrigen Verhalten des gewerblichen Vermittlers zum eigenen Vorteil mitgewirkt hat (BGH WM 1989, 1407 = juris Rn 30; WM 1990, 462 = juris Rn 22; WM 2004, 1768 = juris Rn 30 ff.; auch BGH WM 2005, 28 = juris Rn 12).

    Anderes gilt nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung des BGH auch nicht für die Beihilfehandlung eines Brokers (vgl. für den Fall eines Churning BGH WM 2004, 1768 = juris Rn 33).

    (b) Ein Broker, der unter den aufgezeigten Umständen die aus dem ihm bekannten extremen Verlustrisiko und der transaktionsabhängigen Vergütung des Anlagevermittlers folgende naheliegende Gefahr eines Missbrauchs geschäftlicher Überlegenheit des Anlagevermittlers kennt und ohne jedwede ausreichende Schutzmaßnahmen gegen diese Gefahr provisionsauslösende Geschäfte ausführt, nimmt die Verwirklichung der Gefahr in Kauf und leistet damit zumindest bedingt vorsätzlich Hilfe zu dem sittenwidrigen Handeln des Anlagevermittlers (vgl. für die Beteiligung eines ausländischen Brokers am Churning eines Anlagevermittlers BGH, WM 2004, 1768 = juris Rn 33).

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 244/95

    Schadensersatz für Verluste aus Börsentermingeschäften wegen Verschulden bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 6 U 254/07
    Maßgeblich für die Aufklärungsbedürftigkeit der Kläger ist, ob diese im Zeitpunkt der ersten Vertragsanbahnung die notwendigen Kenntnisse über die besonderen Mechanismen und Risiken von Optionsgeschäften oder geplanten Spekulationsgeschäften sonstiger Art hatten (vgl. in diesem Zusammenhang BGH WM 1991, 982, 984 = juris Rn 23; WM 1992, 479, 481 = Rn 21; WM 1993, 1457, 1458 = juris Rn 2; WM 1997, 309, 311 = juris Rn 13).

    Auch insoweit wird der Text der Geschäftsbesorgungsverträge den speziellen Anforderungen einer an den Kenntnissen und Erfahrungen der Kläger und den Besonderheiten der vermittelten Geschäfte orientierten Aufklärung (vgl. in diesem Zusammenhang nur BGH, NJW 1997, 2171, 2172 = juris Rn 18 ff.; NJW-RR 1997, 176, 177 = juris Rn 16) nicht gerecht.

    Mit ihren nur abstrakten und typisierten Risikohinweisen genügten sie nicht den speziellen Anforderungen einer an den individuellen Kenntnissen und Erfahrungen des Klägers und den Besonderheiten der vermittelten Geschäfte orientierten Aufklärung (BGH NJW 1997, 2171, 2172 = juris Rn 18 ff.; NJW-RR 1997, 176, 177 = juris Rn 16).

  • BGH, 22.11.1994 - XI ZR 45/91

    Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche gegen einen ausländischen Broker wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 6 U 254/07
    Soweit danach ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist, indiziert dies regelmäßig die internationale Zuständigkeit (BGH, WM 1995, 100 = juris Rn 14).

    Ein solches Bewusstsein kann bei Kunden, die - wie seinerzeit die Kläger - auf dem Gebiet der spekulativen Börsengeschäfte unerfahren sind, aber nicht vorausgesetzt werden (vgl. BGH WM 1995, 100 = juris Rn 22).

    Wie schon in mehreren, vor dem Senat verhandelten Parallelfällen liegen auch hier die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision hinsichtlich der vom BGH mit Urteil vom 22. November 1994 (WM 1995, 100) offen gelassenen, hier wiederum verneinten grundsätzlichen Frage vor, ob die sich aus § 32 ZPO ergebende internationale Zuständigkeit für zukünftige vorsätzliche unerlaubte Handlungen wirksam derogiert werden konnte.

  • BGH, 01.02.1994 - XI ZR 125/93

    Belehrungspflichten von Terminoptionsvermittlern; Rechtsstellung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 6 U 254/07
    (1) Nach der Rechtsprechung des BGH haftet der Geschäftsführer einer Optionsvermittlungsgesellschaft, dessen Handeln der Gesellschaft nach § 31 BGB zuzurechnen ist, dem Kunden gemäß § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn er Spekulationsgeschäfte der vorliegenden Art ohne gehörige Aufklärung des Kunden abschließt, den Abschluss veranlasst oder bewusst nicht verhindert und dadurch seine geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise missbraucht (vgl. BGHZ 105, 108 = juris Rn 11ff.; BGH WM 1994, 453 = juris Rn 10; WM 1994, 1746, 1747 = juris Rn 8).

    (() Dazu bedurfte es unter Angabe der Höhe der anfallenden Prämie eines Hinweises darauf, dass bei Optionsgeschäften jeder Aufschlag auf die Optionsprämie die Gewinnerwartung verschlechterte, weil ein höherer Kursausschlag als der vom Börsenfachhandel als realistisch angesehene notwendig war, um in die Gewinnzone zu kommen, ein Aufschlag also nicht nur zu einem höheren Preis für dasselbe Objekt führte, sondern das Verhältnis von Chancen und ohnehin schon großen Risiken aus dem Gleichgewicht brachte (vgl. hierzu BGHZ 105, 108, 110 = WM 1988, 1255 = juris Rn 12; BGH NJW-RR 1988, 554 = WM 1988, 291, 293 = juris Rn 13; NJW-RR 1991, 1243 = WM 1991, 1410, 1411 = juris Rn 8; NJW 1993, 257 = WM 1992, 1935, 1936 = juris Rn 14 f.; NJW 1994, 512 = WM 1994, 149 = juris Rn 11; NJW 1994, 997 = WM 1994, 453 = juris Rn 12).

    Die Aussagekraft dieses Hinweises durfte weder durch Beschönigungen noch durch Werbeaussagen noch auf andere Weise beeinträchtigt werden (vgl. (vgl. BGH, NJW 1994, 512 = WM 1994, 149 = juris Rn 13; BGH, NJW 1994, 997 = WM 1994, 453 = juris Rn 12).

  • BGH, 11.03.1997 - XI ZR 92/96

    Aufklärungspflichten über Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 6 U 254/07
    Auch insoweit wird der Text der Geschäftsbesorgungsverträge den speziellen Anforderungen einer an den Kenntnissen und Erfahrungen der Kläger und den Besonderheiten der vermittelten Geschäfte orientierten Aufklärung (vgl. in diesem Zusammenhang nur BGH, NJW 1997, 2171, 2172 = juris Rn 18 ff.; NJW-RR 1997, 176, 177 = juris Rn 16) nicht gerecht.

    Mit ihren nur abstrakten und typisierten Risikohinweisen genügten sie nicht den speziellen Anforderungen einer an den individuellen Kenntnissen und Erfahrungen des Klägers und den Besonderheiten der vermittelten Geschäfte orientierten Aufklärung (BGH NJW 1997, 2171, 2172 = juris Rn 18 ff.; NJW-RR 1997, 176, 177 = juris Rn 16).

  • BGH, 11.07.1988 - II ZR 355/87

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Londoner Warenterminoptionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 6 U 254/07
    (1) Nach der Rechtsprechung des BGH haftet der Geschäftsführer einer Optionsvermittlungsgesellschaft, dessen Handeln der Gesellschaft nach § 31 BGB zuzurechnen ist, dem Kunden gemäß § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn er Spekulationsgeschäfte der vorliegenden Art ohne gehörige Aufklärung des Kunden abschließt, den Abschluss veranlasst oder bewusst nicht verhindert und dadurch seine geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise missbraucht (vgl. BGHZ 105, 108 = juris Rn 11ff.; BGH WM 1994, 453 = juris Rn 10; WM 1994, 1746, 1747 = juris Rn 8).

    (() Dazu bedurfte es unter Angabe der Höhe der anfallenden Prämie eines Hinweises darauf, dass bei Optionsgeschäften jeder Aufschlag auf die Optionsprämie die Gewinnerwartung verschlechterte, weil ein höherer Kursausschlag als der vom Börsenfachhandel als realistisch angesehene notwendig war, um in die Gewinnzone zu kommen, ein Aufschlag also nicht nur zu einem höheren Preis für dasselbe Objekt führte, sondern das Verhältnis von Chancen und ohnehin schon großen Risiken aus dem Gleichgewicht brachte (vgl. hierzu BGHZ 105, 108, 110 = WM 1988, 1255 = juris Rn 12; BGH NJW-RR 1988, 554 = WM 1988, 291, 293 = juris Rn 13; NJW-RR 1991, 1243 = WM 1991, 1410, 1411 = juris Rn 8; NJW 1993, 257 = WM 1992, 1935, 1936 = juris Rn 14 f.; NJW 1994, 512 = WM 1994, 149 = juris Rn 11; NJW 1994, 997 = WM 1994, 453 = juris Rn 12).

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 6 U 254/07
    (() Dazu bedurfte es unter Angabe der Höhe der anfallenden Prämie eines Hinweises darauf, dass bei Optionsgeschäften jeder Aufschlag auf die Optionsprämie die Gewinnerwartung verschlechterte, weil ein höherer Kursausschlag als der vom Börsenfachhandel als realistisch angesehene notwendig war, um in die Gewinnzone zu kommen, ein Aufschlag also nicht nur zu einem höheren Preis für dasselbe Objekt führte, sondern das Verhältnis von Chancen und ohnehin schon großen Risiken aus dem Gleichgewicht brachte (vgl. hierzu BGHZ 105, 108, 110 = WM 1988, 1255 = juris Rn 12; BGH NJW-RR 1988, 554 = WM 1988, 291, 293 = juris Rn 13; NJW-RR 1991, 1243 = WM 1991, 1410, 1411 = juris Rn 8; NJW 1993, 257 = WM 1992, 1935, 1936 = juris Rn 14 f.; NJW 1994, 512 = WM 1994, 149 = juris Rn 11; NJW 1994, 997 = WM 1994, 453 = juris Rn 12).

    Die Aussagekraft dieses Hinweises durfte weder durch Beschönigungen noch durch Werbeaussagen noch auf andere Weise beeinträchtigt werden (vgl. (vgl. BGH, NJW 1994, 512 = WM 1994, 149 = juris Rn 13; BGH, NJW 1994, 997 = WM 1994, 453 = juris Rn 12).

  • BGH, 06.02.1990 - XI ZR 184/88

    Gerichtsstand des Begehungsortes bei einer unerlaubten Handlung von Mittätern;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 6 U 254/07
    Bei einem vorsätzlichen Zusammenwirken Mehrerer im Rahmen von betrügerischen Börsengeschäften sind daher alle Beteiligten nach deutschem Recht zu beurteilen, wenn auch nur einer von ihnen in Deutschland gehandelt hat (BGH WM 1990, 462 = juris Rn 16; WM 1990, 540 = juris Rn 10; vgl. auch Staudinger/von Hofmann, Bürgerliches Gesetzbuch, Neubearbeitung 2001, Art. 40 EGBGB Rn 40 m.w.N., auch zur Gegenansicht).

    Dem entspricht die Haftung des ausländischen Brokers bei der Durchführung von Kundenaufträgen, wenn der Broker die auf Täuschung und Schädigung der Kunden angelegten Geschäftspraktiken der Optionsvermittlungsgesellschaft gekannt oder leichtfertig die Augen vor sich aufdrängenden Bedenken verschlossen hat und an dem sittenwidrigen Verhalten des gewerblichen Vermittlers zum eigenen Vorteil mitgewirkt hat (BGH WM 1989, 1407 = juris Rn 30; WM 1990, 462 = juris Rn 22; WM 2004, 1768 = juris Rn 30 ff.; auch BGH WM 2005, 28 = juris Rn 12).

  • BGH, 05.03.2002 - VI ZR 398/00

    Inanspruchnahme des Schädigers wegen Betruges als Schutzgesetzverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 6 U 254/07
    Insbesondere ist es zwar zutreffend, dass auch ein Vorsatz des Schädigers für den Geschädigten nicht zum "Freibrief für jeden Leichtsinn" werden kann (NJW 1984, 921; 1992, 310 = juris Rn 23; 2002, 1643, 1646 = juris Rn 25), jedoch liegt eine derart grobe Leichfertigkeit der Kläger wie in den zitierten Ausnahmefällen hier nicht vor.
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 6 U 254/07
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn das vom Hilfeleistenden erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des Haupttäters derart hoch ist, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters "angelegen sein" lässt (BGH NJW 2000, 3010 = juris Rn 16).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

  • BGH, 08.05.2001 - XI ZR 192/00

    Ausführung von Stillhalteroptionsgeschäften ohne Sicherheitsleistung

  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 214/98

    Anlageberatung durch den Repräsentanten einer ausländischen Bank im eigenen Namen

  • BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 19/91

    Keine Anspruchminderung wegen grober Fahrlässigkeit bei vorsätzlich

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

  • OLG Frankfurt, 08.06.2006 - 16 U 106/05

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Gerichtsstand der möglichen

  • BGH, 10.02.2005 - II ZR 276/02

    Zurückweisung einer Gehörsrüge mangels Gehörsverletzung

  • BGH, 04.12.2007 - VI ZR 277/06

    Getrennt erfolgte Abmahnungen wegen Verletzung des Allgemeinen

  • BGH, 26.11.2007 - II ZR 167/06

    Verzinsung von deliktischen Schadensersatzansprüchen

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2008 - 15 U 18/07

    Keine Aufklärungspflichten nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 , 2 WpHG a.F. für nachgelagerte

  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz

  • BGH, 20.06.1963 - II ZR 185/61

    Sittenverstoß einer Bank - Ausführung eines Überweisungsauftrages durch

  • BGH, 06.12.1983 - VI ZR 60/82

    Gewährung eines Darlehens zur Durchführung eines größeren Bauvorhabens - Verstoß

  • OLG Düsseldorf, 17.08.2007 - 16 U 258/06

    Haftung eines Brokerhauses für durch von Dritten vermittelte Wertpapiergeschäfte

  • BGH, 27.05.2004 - III ZB 53/03

    Voraussetzungen der Aufhebung eines Schiedsspruchs; Rechtsnatur der

  • BGH, 02.02.1999 - XI ZR 381/97

    Mittäterschaft einer Vermittlungs-GmbH und ihrer Geschäftsführer

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 279/03

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Beihilfe zur Vermittlung von

  • BGH, 22.11.2005 - XI ZR 76/05

    Aufklärungspflichten einer Wertpapierhandelsbank bei der Vermittlung von

  • BGH, 16.04.1991 - XI ZR 88/90

    Geschäfte mit abgetrennten Aktienoptionsscheinen als Börsentermingeschäfte

  • BGH, 13.10.1992 - XI ZR 30/92

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Stillhalteroptionsgeschäften

  • BGH, 17.05.1994 - XI ZR 144/93

    Haftung nach den Grundsätzen der Prospekthaftung - Aufklärungspflichten

  • BGH, 22.06.1993 - XI ZR 215/92

    Aufklärungspflicht bei Warenterminoptionen vor Auftragserteilung

  • BGH, 04.02.1992 - XI ZR 32/91

    Geschäfte mit unverbrieften Aktienoptionen - Hinweispflicht des Kreditinstituts

  • BGH, 06.06.1991 - III ZR 116/90

    Aufklärungspflicht des gewerblichen Vermittlers von Warenterminoptionsgeschäften;

  • BGH, 05.11.1987 - I ZR 212/85

    "Auto F. GmbH"; Begriff der Begehungsgefahr; Kosten der Inanspruchnahme des

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 6 U 109/07

    Anspruch auf Schadensersatz bei Vorliegen einer kick-back Vereinbarung im

  • LG Mönchengladbach, 12.07.2019 - 28 KLs 2/11

    Versuchter Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Optionen an

    Denn das Oberlandesgericht hat in weiteren Entscheidungen später darauf abgestellt, dass bei einem erheblichen prozentualen auf den Kontrakt bezogenen Kommissionsanfall eine schonungslose Aufklärung über das konkrete Verhältnis der anfallenden Kosten zur Optionsprämie und die dadurch nahezu entstehende Chancenlosigkeit erforderlich sei, wonach der weitgehende Verlust der eingesetzten Mittel so gut wie sicher erscheine (OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.06.2010 Az. I - 9 U 186/09; Urteil vom 29. Januar 2009 - I-6 U 254/07, 6 U 254/07 -, juris; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 07. Mai 2009 - I-6 U 96/08, 6 U 96/08 -, juris: 34, 6% Gesamtaufschlag; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 2008 - I-9 U 17/08, 9 U 17/08 -, juris Zitiervorschlag: 39% Gesamtaufschlag; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Februar 2009 - I-6 U 110/07, 6 U 110/07 -, juris: 35, 64% Gesamtaufschlag; siehe auch Grün NJW 1994, 1320, 1322).
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