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   OLG München, 28.08.2003 - 6 U 2593/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7887
OLG München, 28.08.2003 - 6 U 2593/03 (https://dejure.org/2003,7887)
OLG München, Entscheidung vom 28.08.2003 - 6 U 2593/03 (https://dejure.org/2003,7887)
OLG München, Entscheidung vom 28. August 2003 - 6 U 2593/03 (https://dejure.org/2003,7887)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus einem Unfallgeschehen wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten; Voraussetzungen für den Erlass eines Grundurteils; Konkretisierung des Inhalts der Verkehrssicherungspflicht durch technische Regelwerke; ...

  • Judicialis

    BGB § 823 a. F.; ; BGB § 847 a. F.

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Umfang der Sicherungspflichten für die obere Stellfläche eines Kfz-Stapelparkers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten im Rahmen der Vermietung eines sog. Stapelparkplatzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauliche Anordnung eines Stapelparkers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sturz in die Tiefe - Duplex-Garage war nicht verkehrssicher

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Stapelparker: Vermieter haftet bei unzureichender Absturzsicherung trotz TÜV-Abnahme! (IBR 2004, 17)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 845
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.05.1994 - VI ZR 233/93

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus OLG München, 28.08.2003 - 6 U 2593/03
    Denn derartige Maßnahmen befreien den Verkehrssicherungspflichtigen nicht von der eigenen Prüfung und schließen Fahrlässigkeit nicht schlechthin aus, wenn, wie vorliegend, eine auch für den Laien erkennbare Gefahrenlage besteht (BGH NJW 94, 2232), Es kann daher aus der Sicht des Senats dahinstehen, ob der Sachverständige Sch die von ihm unter dem 29.11.1985 in Rechnung gestellte "Durchführung der Prüfung an obiger Anlage, einschließlich Ausstellung der Prüfbescheinigung" (Anlage B 2) tatsächlich durchgeführt hat und ob, gegebenenfalls welche, Beanstandungen sich hierbei ergeben haben.
  • OLG Naumburg, 28.11.2001 - 1 U 161/99

    Zur Bemessung des Schmerzensgeldes bei einem Geburtsschaden

    Auszug aus OLG München, 28.08.2003 - 6 U 2593/03
    Dies gilt in besonderer Weise nach Einholung des von der Allianz in Auftrag gegeben Gutachtens des Sachverständigen Sch vom 22.11.2002 gemäß Anlage K 3 a. Aus der Sicht des Senats zutreffend ist daher das OLG Naumburg in seinem Urteil vom 28.11.2001 (NJW-RR 02, 672 ff) davon ausgegangen, dass ein uneinsichtiges vorgerichtliches und prozessuales Verhalten des Schadensersatzpflichtigen (bzw. seiner Versicherung) eine signifikante Erhöhung des Schmerzensgeld-Kapitalbetrages rechtfertigen kann.
  • BGH, 21.02.1978 - VI ZR 202/76

    Objektive Verkehrssicherheit einer Kleiderrutsche - Beschaffenheit von Anlagen in

    Auszug aus OLG München, 28.08.2003 - 6 U 2593/03
    Da aber eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall ausschließt, nicht erreichbar ist, muß nicht für alle denkbar entfernten Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge getroffen werden, sondern sind vielmehr nur diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren von Dritten tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder bei nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (BGH NJW 78, 1629).
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