Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 23.07.2004 - 6 U 26/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7444
OLG Bamberg, 23.07.2004 - 6 U 26/04 (https://dejure.org/2004,7444)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23.07.2004 - 6 U 26/04 (https://dejure.org/2004,7444)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 23. Juli 2004 - 6 U 26/04 (https://dejure.org/2004,7444)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe; Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht; Fehlende Beleuchtung einer Stufe in einem Kino; Tägliche Kontrolle der Sicherheitsbeleuchtung

  • Judicialis

    ZPO § 513 Abs. 1 n. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847 (a.F.); ZPO § 114
    Mögliche Verletzung der Verkehrssicherungspflicht eines Kinobetreibers wegen unzureichender Stufenbeleuchtung im Filmbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Eine unbeleuchtete Treppenstufe im Kino führt nicht immer zu Schmerzensgeldanspruch

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Im Kino über Stufe gestürzt - Haftet der Kinobetreiber für unzulängliche Beleuchtung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 92
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 24/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18439
OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 24/04 (https://dejure.org/2006,18439)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.04.2006 - 6 U 24/04 (https://dejure.org/2006,18439)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. April 2006 - 6 U 24/04 (https://dejure.org/2006,18439)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Räumung und Herausgabe der streitgegenständlichen Teilfläche eines Flurstückes ; Anforderungen an die Widerlegung der Eigentumsvermutung durch den Beweis des Gegenteils; Voraussetzungen für die Geltendmachung der Unrichtigkeit eines ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 891; ; BGB § 892; ; BGB § 902 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 920; ; BGB § 985; ; BGB § 986; ; BGB § 1004; ; EGBGB Art. 231 § 6; ; GDO § 10; ; GDO § 479 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.03.1984 - V ZR 102/83

    Besitzrecht bei Vermögensübernahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 24/04
    Zwar wird ein Recht aus § 986 BGB anerkannt in den Fällen, in denen nach Abschluss des notariell beurkundeten Kaufvertrages im Hinblick auf den Eigentumserwerbsanspruch der Besitz an dem Grundstück schon übertragen wird, es letztlich aber zu einer Eintragung des Eigentumsüberganges im Grundbuch nicht kommt (BGHZ 90, 269).

    In einem solchen Falle kann der Käufer des Grundstückes nach dessen Übergabe gegenüber dem Verkäufer (Eigentümer) auch dann die Einwendungen nach § 986 BGB geltend machen, wenn der noch nicht erfüllte Anspruch auf Übereignung verjährt ist (BGH, NJW 1984, 1960).

  • OLG Hamm, 13.06.1991 - 5 U 60/91
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 24/04
    Demzufolge komme entsprechend der Entscheidung des OLG Hamm (NJW-RR 1992, 152) ein Eigentumserwerb der Käufer an einem Teilstück des Flurstückes 773 in Betracht.

    Eine solche Einrede erhebt der Kläger, indem er unter Berufung auf die Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 13.06.1991; NJW-RR 1992, 152) geltend macht, sein Hausgrundstück (Flurstück 775) in den Grenzen zu Eigentum erworben zu haben, die heute in der Örtlichkeit sichtbar sind, mithin also auch die als Vorgarten umzäunte und genutzte Teilfläche des Flurstückes 773.

  • BGH, 27.01.1960 - V ZR 148/58
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 24/04
    Die der ursprünglichen Vorstellung des Gesetzgebers demnach zuwiderlaufende Verwirkung der aus dem Eigentum fließenden Ansprüche kann daher nur ganz eingeschränkt in Fällen angenommen werden, in denen der Eigentümer gegenüber dem Besitzer in zurechenbarer Weise - etwa durch Zusagen in einem später fehlgeschlagenen Vertrag ( z.B. BGH, NJW 1960, 673) - einen Vertrauenstatbestand gesetzt hat, der nahe an einen rechtsgeschäftlichen Verzicht auf die Durchsetzung der dinglichen Ansprüche heranreicht.
  • BGH, 18.04.1980 - V ZR 16/79

    Anforderungen an Herausgabeverlangen aus Pachtvertrag als unzulässige

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 24/04
    Zwar kann der Eigentümer grundsätzlich auch seine dinglichen Ansprüche verwirken, wenn er sie, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre, über einen erheblichen Zeitraum hin nicht geltend macht (Zeitmoment) und sich der Besitzer wegen der Untätigkeit des Eigentümers bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde seine Rechte nicht mehr geltend machen (Umstandsmoment, vgl. BGH, JZ 1980, 767, Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 242 Rn 87).
  • OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 26/04
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 24/04
    Auch weitere Anlieger der ... Straße, so Herr W... P... (Flurstück 774/1, Flur 1; 6 U 25/04 - Brandenburgisches Oberlandesgericht) und Frau R... F... (Flurstück 772, Flur 1; 6 U 26/04 - Brandenburgisches Oberlandesgericht) nutzen im Zusammenhang mit ihrem Hausgrundstück Teile des Flurstückes 773, Flur 1.
  • OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 25/04
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 24/04
    Auch weitere Anlieger der ... Straße, so Herr W... P... (Flurstück 774/1, Flur 1; 6 U 25/04 - Brandenburgisches Oberlandesgericht) und Frau R... F... (Flurstück 772, Flur 1; 6 U 26/04 - Brandenburgisches Oberlandesgericht) nutzen im Zusammenhang mit ihrem Hausgrundstück Teile des Flurstückes 773, Flur 1.
  • LG Köln, 30.05.2014 - 9 S 151/13

    Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Unterlassung der Benutzung eines an das

    Der Eigentümer muss gegenüber dem Störer in zurechenbarer Weise einen Vertrauenstatbestand gesetzt haben, der nahe an einen konkludenten Verzicht auf die Durchsetzung des dinglichen Beseitigungsanspruchs heranreicht (vgl OLG Brandenburg Urt. v 18.4. 2006 - 6 U 24/04 - zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 26/04

    Herausgabe- und Räumungsanspruch: Widerklage eines Eigentümers von Straßenland

    Auch weitere Anlieger der Summter Straße, so Herr W... P... (Flurstück 774/1, Flur 1; 6 U 25/04 - Brandenburgisches Oberlandesgericht) und Herr K... L... (Flurstück 775, Flur 1; 6 U 24/04 - Brandenburgisches Oberlandesgericht) nutzen im Zusammenhang mit ihrem Hausgrundstück Teile des Flurstückes 773, Flur 1.
  • OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 25/04

    Räumungs- und Herausgabeanspruch: Rechte eines Eigentümers von Straßenland gegen

    Auch weitere "Nachbarn" des Klägers in der angrenzenden ... Straße, so Herr K... L... (Flurstück 775, Flur 1; 6 U 24/04 - Brandenburgisches Oberlandesgericht) und Frau R... F... (Flurstück 772, Flur 1; 6 U 26/04 - Brandenburgisches Oberlandesgericht) nutzen im Zusammenhang mit ihrem Hausgrundstück Teile des Flurstückes 773, Flur 1. .
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   OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 26/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19945
OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 26/04 (https://dejure.org/2006,19945)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.04.2006 - 6 U 26/04 (https://dejure.org/2006,19945)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. April 2006 - 6 U 26/04 (https://dejure.org/2006,19945)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Räumung und Herausgabe der streitgegenständlichen Teilfläche eines Flurstückes ; Anforderungen an die Widerlegung der Eigentumsvermutung durch den Beweis des Gegenteils; Voraussetzungen für die Geltendmachung der Unrichtigkeit eines ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 891; ; BGB § 892; ; BGB § 902 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 920; ; BGB § 985; ; BGB § 986; ; BGB § 1004; ; EGBGB Art. 231 § 6; ; GDO § 10; ; GDO § 479 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.03.1984 - V ZR 102/83

    Besitzrecht bei Vermögensübernahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 26/04
    Zwar wird ein Recht aus § 986 BGB anerkannt in den Fällen, in denen nach Abschluss des notariell beurkundeten Kaufvertrages im Hinblick auf den Eigentumserwerbsanspruch der Besitz an dem Grundstück schon übertragen wird, es letztlich aber zu einer Eintragung des Eigentumsüberganges im Grundbuch nicht kommt (BGHZ 90, 269).

    In einem solchen Falle kann der Käufer des Grundstückes nach dessen Übergabe gegenüber dem Verkäufer (Eigentümer) auch dann die Einwendungen nach § 986 BGB geltend machen, wenn der noch nicht erfüllte Anspruch auf Übereignung verjährt ist( BGH, NJW 1984, 1960).

  • OLG Hamm, 13.06.1991 - 5 U 60/91
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 26/04
    Demzufolge komme entsprechend der Entscheidung des OLG Hamm (NJW-RR 1992, 152) ein Eigentumserwerb der Käufer an einem Teilstück des Flurstückes 773 in Betracht.

    Eine solche Einrede erhebt die Klägerin, indem sie unter Berufung auf die Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 13.06.1991; NJW-RR 1992, 152) geltend macht, ihr Hausgrundstück (Flurstück 772) in den Grenzen zu Eigentum erworben zu haben, die heute in der Örtlichkeit sichtbar sind, mithin also auch die als Vorgarten umzäunte und genutzte Teilfläche des Flurstückes 773.

  • BGH, 27.01.1960 - V ZR 148/58
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 26/04
    Die der ursprünglichen Vorstellung des Gesetzgebers demnach zuwiderlaufende Verwirkung der aus dem Eigentum fließenden Ansprüche kann daher nur ganz eingeschränkt in Fällen angenommen werden, in denen der Eigentümer gegenüber dem Besitzer in zurechenbarer Weise - etwa durch Zusagen in einem später fehlgeschlagenen Vertrag ( z.B. BGH, NJW 1960, 673) - einen Vertrauenstatbestand gesetzt hat, der nahe an einen rechtsgeschäftlichen Verzicht auf die Durchsetzung der dinglichen Ansprüche heranreicht.
  • OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 24/04

    Herausgabe- und Räumungsanspruch: Anspruch des Eigentümers gegen den Besitzer,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 26/04
    Auch weitere Anlieger der Summter Straße, so Herr W... P... (Flurstück 774/1, Flur 1; 6 U 25/04 - Brandenburgisches Oberlandesgericht) und Herr K... L... (Flurstück 775, Flur 1; 6 U 24/04 - Brandenburgisches Oberlandesgericht) nutzen im Zusammenhang mit ihrem Hausgrundstück Teile des Flurstückes 773, Flur 1.
  • BGH, 18.04.1980 - V ZR 16/79

    Anforderungen an Herausgabeverlangen aus Pachtvertrag als unzulässige

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 26/04
    Zwar kann der Eigentümer grundsätzlich auch seine dinglichen Ansprüche verwirken, wenn er sie, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre, über einen erheblichen Zeitraum hin nicht geltend macht (Zeitmoment) und sich der Besitzer wegen der Untätigkeit des Eigentümers bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde seine Rechte nicht mehr geltend machen (Umstandsmoment, vgl. BGH, JZ 1980, 767, Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 242 Rn 87).
  • OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 25/04

    Räumungs- und Herausgabeanspruch: Rechte eines Eigentümers von Straßenland gegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 26/04
    Auch weitere Anlieger der Summter Straße, so Herr W... P... (Flurstück 774/1, Flur 1; 6 U 25/04 - Brandenburgisches Oberlandesgericht) und Herr K... L... (Flurstück 775, Flur 1; 6 U 24/04 - Brandenburgisches Oberlandesgericht) nutzen im Zusammenhang mit ihrem Hausgrundstück Teile des Flurstückes 773, Flur 1.
  • OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 4 U 65/10

    Erwerb selbstständigen Gebäudeeigentums durch eine Produktionsgenossenschaft

    Der Eigentümer eines Grundstücks kann aber nur dann mit Erfolg geltend machen, er habe Grundeigentum in weiterem Umfang als aus den im Katasterplan ersichtlichen Grenzen erworben, wenn die von ihm beanspruchten angrenzenden Flächen zum Zeitpunkt der Auflassung im Eigentum des Veräußerers gestanden haben oder wenn einer seiner Voreigentümer in dieser Weise Eigentümer der Nachbarflächen geworden und dies ins Grundbuch eingetragen worden ist (Brandenburgisches Oberlandesgericht, NJOZ 2007, 1113).
  • OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 25/04
    Auch weitere "Nachbarn" des Klägers in der angrenzenden ... Straße, so Herr K... L... (Flurstück 775, Flur 1; 6 U 24/04 - Brandenburgisches Oberlandesgericht) und Frau R... F... (Flurstück 772, Flur 1; 6 U 26/04 - Brandenburgisches Oberlandesgericht) nutzen im Zusammenhang mit ihrem Hausgrundstück Teile des Flurstückes 773, Flur 1. .
  • OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 24/04
    Auch weitere Anlieger der ... Straße, so Herr W... P... (Flurstück 774/1, Flur 1; 6 U 25/04 - Brandenburgisches Oberlandesgericht) und Frau R... F... (Flurstück 772, Flur 1; 6 U 26/04 - Brandenburgisches Oberlandesgericht) nutzen im Zusammenhang mit ihrem Hausgrundstück Teile des Flurstückes 773, Flur 1.
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