Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 12.12.2006

Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 26/06   

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https://dejure.org/2006,4310
OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 26/06 (https://dejure.org/2006,4310)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.07.2006 - 6 U 26/06 (https://dejure.org/2006,4310)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Juli 2006 - 6 U 26/06 (https://dejure.org/2006,4310)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • webshoprecht.de

    Zuordnungsverwirrung durch Bindestrich-Domain

  • JurPC

    MarkenG §§ 5, 15 Abs. 2, 14 Abs. 2; BGB § 12; UWG §§ 3, 4 Nr. 10, § 8
    Bindestrich-Domain

  • aufrecht.de

    Unterscheidungskraft durch Bindestrich in Domainnamen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung der Verwendung eines Domain-Namens und Verzicht auf die Inhaberschaft an diesem Namen; Bestehen einer Waren-/Dienstleistungsidentität beziehungsweise Branchennähe; Gleichsetzung der Verkehrsgeltung mit der Bekanntheit einer Unternehmensbezeichnung; ...

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der Unterscheidungskraft durch Bindestrich in Domainnamen

  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 15; ; UWG § 4 Nr. 10; ; BGB § 12

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck.de (Leitsatz)

    Streit um Domainnamen - "International Connection"

  • 123recht.net (Zusammenfassung und Kurzanmerkung, 12.4.2007)

    Unterscheidungskraft dank Bindestrich?

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Zusammenfassung und Kurzanmerkung, 12.4.2007)

    Unterscheidungskraft dank Bindestrich?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 326 (Ls.)
  • MMR 2007, 326
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.09.2004 - I ZR 65/02

    mho. de

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 26/06
    § 12 BGB ist allerdings - wie auch das Landgericht angenommen hat - auch unter Berücksichtigung des grundsätzlichen Vorrangs kennzeichenrechtlicher Ansprüche (BGH GRUR 2002, 622, 623 - shell.de; BGH GRUR 2002, 706, 707 - vossius.de; BGH MMR 2005, 313, 314 - mho.de) im vorliegenden Fall anwendbar, weil Ansprüche aus §§ 14, 15 MarkenG schon aus dem Grunde ausscheiden, dass es an der Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit bzw. Branchennähe ganz fehlt und deshalb schon der Schutzbereich der Marke bzw. des Unternehmenskennzeichens nicht betroffen ist (dazu BGH MMR 2005, 313, 314 - mho.de; Senat, Urteil vom 20.01.2006 - 6 U 146/05).

    Zu den nach § 12 BGB geschützten Namen gehören auch Firmenschlagworte (BGH GRUR 2002, 622, 624 - shell.de; Palandt/Heinrichs, BGB 65. Aufl. § 12 Rdn. 10 m.w.Nachw.) und Geschäftsbezeichnungen, wenn sie Namensfunktion besitzen und unterscheidungskräftig sind (Palandt/Heinrichs aaO; vgl. auch BGH MMR 2005, 313, 314 - mho.de).

    Es ist dabei zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen in den Rechtssachen shell.de (GRUR 2002, 622, 623 ff.), maxem.de (MMR 2003, 726 f.) und mho.de (BGH MMR 2005, 313, 314 f.) formuliert hat.

    Ein solches besonders schutzwürdiges Interesse sieht der Bundesgerichtshof darin, dass der Namensträger schon aufgrund der Registrierung seines Namens unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain "de" als Internetadresse von der Nutzung seines eigenen Namens als Internetadresse ausgeschlossen wird, weil die mit dieser Bezeichnung gebildete Internetadresse nur einmal vergeben werden kann (BGH MMR 2003, 726, 727 - maxem.de; BGH MMR 2005, 313, 315 - mho.de).

    Diese Annahme steht - entgegen der Auffassung der Klägerin in der Berufungsbegründung - nicht in Widerspruch zu der Bejahung der Unterscheidungskraft der Geschäftsbezeichnung der Klägerin, weil deren Schutz - wie oben ausgeführt (vgl. auch BGH MMR 2005, 313, 314 - mho.de)- nur soweit geht, wie geschäftliche Beeinträchtigungen zu befürchten sind.

    Die Interessen der Beklagten wären erst, wenn sich eine Verletzung schutzwürdiger Interessen der Klägerin feststellen ließe, im Rahmen der dann gebotenen Interessenabwägung (BGH MMR 2005, 313, 315 - mho.de).

  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 296/00

    Maxem.de - Namensträger gewinnt Streit um Internet-Adresse

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 26/06
    Es ist dabei zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen in den Rechtssachen shell.de (GRUR 2002, 622, 623 ff.), maxem.de (MMR 2003, 726 f.) und mho.de (BGH MMR 2005, 313, 314 f.) formuliert hat.

    Für eine solche Zuordnungsverwirrung reicht es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH MMR 2003, 726, 727 - maxem.de) aus, dass der Dritte, der den Namen verwendet, als Namensträger identifiziert wird, was auch dann der Fall ist, wenn der Dritte den fremden Namen namensmäßig im Rahmen einer Internetadresse benutzt.

    Ein solches besonders schutzwürdiges Interesse sieht der Bundesgerichtshof darin, dass der Namensträger schon aufgrund der Registrierung seines Namens unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain "de" als Internetadresse von der Nutzung seines eigenen Namens als Internetadresse ausgeschlossen wird, weil die mit dieser Bezeichnung gebildete Internetadresse nur einmal vergeben werden kann (BGH MMR 2003, 726, 727 - maxem.de; BGH MMR 2005, 313, 315 - mho.de).

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 26/06
    § 12 BGB ist allerdings - wie auch das Landgericht angenommen hat - auch unter Berücksichtigung des grundsätzlichen Vorrangs kennzeichenrechtlicher Ansprüche (BGH GRUR 2002, 622, 623 - shell.de; BGH GRUR 2002, 706, 707 - vossius.de; BGH MMR 2005, 313, 314 - mho.de) im vorliegenden Fall anwendbar, weil Ansprüche aus §§ 14, 15 MarkenG schon aus dem Grunde ausscheiden, dass es an der Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit bzw. Branchennähe ganz fehlt und deshalb schon der Schutzbereich der Marke bzw. des Unternehmenskennzeichens nicht betroffen ist (dazu BGH MMR 2005, 313, 314 - mho.de; Senat, Urteil vom 20.01.2006 - 6 U 146/05).

    Zu den nach § 12 BGB geschützten Namen gehören auch Firmenschlagworte (BGH GRUR 2002, 622, 624 - shell.de; Palandt/Heinrichs, BGB 65. Aufl. § 12 Rdn. 10 m.w.Nachw.) und Geschäftsbezeichnungen, wenn sie Namensfunktion besitzen und unterscheidungskräftig sind (Palandt/Heinrichs aaO; vgl. auch BGH MMR 2005, 313, 314 - mho.de).

    Es ist dabei zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen in den Rechtssachen shell.de (GRUR 2002, 622, 623 ff.), maxem.de (MMR 2003, 726 f.) und mho.de (BGH MMR 2005, 313, 314 f.) formuliert hat.

  • OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 89/00

    Verwendung einer mit einer bekannten Marken identischen Internet-Domain

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 26/06
    Die Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit wird auch nicht schon durch das bloße Angebotsmedium Internet geschaffen (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 100, 101 - derrick.de; Ingerl/Rohnke, Markengesetz 2. Aufl. Nach § 15 Rdn. 101); für die Beurteilung der Branchennähe gelten im Online-Bereich keine Besonderheiten (OLG Karlsruhe MMR 2002, 814, 815 - Intel; OLG Düsseldorf MMR 2002, 827, 828 - exes; Ingerl/Rohnke aaO Rdn. 109).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 20 U 132/01

    Anforderungen an die Substantiierung einer Kennzeichenverletzung

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 26/06
    Die Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit wird auch nicht schon durch das bloße Angebotsmedium Internet geschaffen (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 100, 101 - derrick.de; Ingerl/Rohnke, Markengesetz 2. Aufl. Nach § 15 Rdn. 101); für die Beurteilung der Branchennähe gelten im Online-Bereich keine Besonderheiten (OLG Karlsruhe MMR 2002, 814, 815 - Intel; OLG Düsseldorf MMR 2002, 827, 828 - exes; Ingerl/Rohnke aaO Rdn. 109).
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 6 U 9/02

    Kennzeichenverletzung im Internet: Verwechslungsgefahr zwischen den identischen

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 26/06
    Die Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit wird auch nicht schon durch das bloße Angebotsmedium Internet geschaffen (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 100, 101 - derrick.de; Ingerl/Rohnke, Markengesetz 2. Aufl. Nach § 15 Rdn. 101); für die Beurteilung der Branchennähe gelten im Online-Bereich keine Besonderheiten (OLG Karlsruhe MMR 2002, 814, 815 - Intel; OLG Düsseldorf MMR 2002, 827, 828 - exes; Ingerl/Rohnke aaO Rdn. 109).
  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 26/06
    § 12 BGB ist allerdings - wie auch das Landgericht angenommen hat - auch unter Berücksichtigung des grundsätzlichen Vorrangs kennzeichenrechtlicher Ansprüche (BGH GRUR 2002, 622, 623 - shell.de; BGH GRUR 2002, 706, 707 - vossius.de; BGH MMR 2005, 313, 314 - mho.de) im vorliegenden Fall anwendbar, weil Ansprüche aus §§ 14, 15 MarkenG schon aus dem Grunde ausscheiden, dass es an der Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit bzw. Branchennähe ganz fehlt und deshalb schon der Schutzbereich der Marke bzw. des Unternehmenskennzeichens nicht betroffen ist (dazu BGH MMR 2005, 313, 314 - mho.de; Senat, Urteil vom 20.01.2006 - 6 U 146/05).
  • OLG Köln, 20.01.2006 - 6 U 146/05

    "Ecolab" - Zum Verhältnis kennzeichenrechtlicher und namensrechtlicher Ansprüche

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 26/06
    § 12 BGB ist allerdings - wie auch das Landgericht angenommen hat - auch unter Berücksichtigung des grundsätzlichen Vorrangs kennzeichenrechtlicher Ansprüche (BGH GRUR 2002, 622, 623 - shell.de; BGH GRUR 2002, 706, 707 - vossius.de; BGH MMR 2005, 313, 314 - mho.de) im vorliegenden Fall anwendbar, weil Ansprüche aus §§ 14, 15 MarkenG schon aus dem Grunde ausscheiden, dass es an der Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit bzw. Branchennähe ganz fehlt und deshalb schon der Schutzbereich der Marke bzw. des Unternehmenskennzeichens nicht betroffen ist (dazu BGH MMR 2005, 313, 314 - mho.de; Senat, Urteil vom 20.01.2006 - 6 U 146/05).
  • EuGH, 14.09.1999 - C-375/97

    General Motors

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 26/06
    Diese Bekanntheit ist vielmehr unter Berücksichtigung aller relevanter Umstände des Einzelfalls festzustellen, zu denen insbesondere der Marktanteil des Kennzeichens, die Intensität, die geographische Ausdehnung und die Dauer seiner Nutzung und der Umfang der Investitionen zu seiner Förderung zählen (EuGH GRUR Int. 2000, 73 Tz. 27 - Chevy).
  • BGH, 24.03.2016 - I ZR 185/14

    grit-lehmann.de - Namensschutz im Internet: Registrierung eines aus einem

    Der Bindestrich wird ersichtlich als Ersatz für das im Rahmen eines Domainnamens technisch nicht mögliche Leerzeichen gebraucht (vgl. BGH, GRUR 2012, 304 Rn. 38 - Basler Haar-Kosmetik; OLG Köln, MMR 2007, 326, 327).

    Es liegt deshalb im berechtigten Interesse des Namensträgers, unter den beiden üblichen Eingabevarianten seines Namens im Internet aufgefunden zu werden (BGH, GRUR 2012, 304 Rn. 42 - Basler Haar-Kosmetik; aA OLG Köln, MMR 2007, 326, 327; Müller in Spindler/Schuster aaO § 12 BGB Rn. 84).

  • OLG Köln, 27.09.2018 - 7 U 85/18

    Domain "wir-sind-afd.de"

    Aber auch eine geringe Zuordnungsverwirrung reicht für eine unzulässige Namensanmaßung aus, wenn dadurch das berechtigte Interesse des Namensträgers in besonderem Maße beeinträchtigt wird (vgl. BGH, Urteil vom 26.06.2003 - I ZR 296/00 - Rz. 18, juris - maxem.de ; OLG Köln, Urteil vom 14.07.2006 - 6 U 26/06 - Rz. 21, juris).
  • OLG Köln, 05.12.2014 - 6 U 100/14

    "Ich bin dann mal weg"; Umfang des Schutzes eines bekannten Buchtitels

    Der Begriff der Bekanntheit im Sinn von § 15 Abs. 3 MarkenG ist aber zu unterscheiden von der Verkehrsgeltung (§ 4 Nr. 2 MarkenG), der notorischen Bekanntheit (§ 4 Nr. 3 MarkenG) und auch der Verkehrsdurchsetzung (§ 8 Abs. 3 MarkenG) (Senat, MMR 2007, 326 - International Connection; Hacker, in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl. 2015, § 14 Rn. 307).
  • KG, 29.05.2007 - 5 U 153/06

    Namensanmaßung: Nutzung eines übersetzten Staatsnamens als Internet-Domain mit

    Das steht nicht in Widerspruch zu dem von der Antragsgegnerin zitierten Urteil des Oberlandesgerichts Köln (MarkenR 2007, 123), sondern wird dort - im Gegenteil - genauso beurteilt.
  • OLG Köln, 06.08.2018 - 7 U 85/18

    Die Aktionsseite "wir-sind-afd.de" ist rechtswidrig

    Aber auch eine geringe Zuordnungsverwirrung reicht für eine unzulässige Namensanmaßung aus, wenn dadurch das berechtigte Interesse des Namensträgers in besonderem Maße beeinträchtigt wird (vgl. BGH, Urteil vom 26.06.2003 ­ I ZR 296/00 ­ Rz. 18, juris ­ maxem.de; OLG Köln, Urteil vom 14.07.2006 ­ 6 U 26/06 ­ Rz. 21, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 6 U 26/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,20634
OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 6 U 26/06 (https://dejure.org/2006,20634)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.12.2006 - 6 U 26/06 (https://dejure.org/2006,20634)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 6 U 26/06 (https://dejure.org/2006,20634)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Pensionsansprüchen aus einem Vorstandsanstellungsvertrag bei einer Aktiengesellschaft (AG); Bestehen eines Anspruchs auf eine Pension bei Beendigung des Vorstandsanstellungsvertrages wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit; Fristlose Kündigung eines ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 517; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; BGB § 123; ; BGB § 124; ; BGB § 124 Abs. 1; ; BGB § 853

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 515/90

    Arbeitsvertrag - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 6 U 26/06
    Ein Grund für die Anfechtung des Anstellungsvertrages kann dann darin liegen, dass der Kläger erkennen musste, dass er wegen seiner Erkrankung die vorgesehene Arbeit nicht zu leisten vermag oder eine deswegen beschränkte Leistungsfähigkeit für den vorgesehenen Posten von ausschlaggebender Bedeutung ist, und er hierauf bei Vertragsabschluss nicht hingewiesen hat (vgl. BAG, Urteil vom 1.8.1985, 2 AZR 101/83, NZA 1986, 635, bestätigt durch BAG, Urteil vom 28.2.1991, 2 AZR 515/90, EEK II/203, jeweils zitiert nach Juris).
  • BAG, 01.08.1985 - 2 AZR 101/83

    Anfechtung wegen Verschweigen der Gleichstellung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 6 U 26/06
    Ein Grund für die Anfechtung des Anstellungsvertrages kann dann darin liegen, dass der Kläger erkennen musste, dass er wegen seiner Erkrankung die vorgesehene Arbeit nicht zu leisten vermag oder eine deswegen beschränkte Leistungsfähigkeit für den vorgesehenen Posten von ausschlaggebender Bedeutung ist, und er hierauf bei Vertragsabschluss nicht hingewiesen hat (vgl. BAG, Urteil vom 1.8.1985, 2 AZR 101/83, NZA 1986, 635, bestätigt durch BAG, Urteil vom 28.2.1991, 2 AZR 515/90, EEK II/203, jeweils zitiert nach Juris).
  • BAG, 07.02.1964 - 1 AZR 251/63

    Einstellungsverhandlung - Gesundheitszustand - Schadenersatz -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 6 U 26/06
    Zwar ist ein Arbeitnehmer bei den Verhandlungen über den Abschluss eines Arbeitsvertrages von sich aus verpflichtet, seinen Gesundheitszustand zu offenbaren, wenn er damit rechnen muss, infolge einer bereits vorliegenden Krankheit seiner Arbeitspflicht im Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses nicht nachkommen zu können (BAG, Urteil vom 7.2.1964, 1 AZR 251/63, zitiert nach Juris).
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