Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 04.03.2011

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.02.2011 - 6 U 260/10   

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https://dejure.org/2011,8713
OLG Frankfurt, 24.02.2011 - 6 U 260/10 (https://dejure.org/2011,8713)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.02.2011 - 6 U 260/10 (https://dejure.org/2011,8713)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - 6 U 260/10 (https://dejure.org/2011,8713)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • markenmagazin:recht

    Keine Begrenzung des Schutzumfangs wegen Freihaltebedürfnis an geographischer Herkunftsangabe "Buffalo” Urteil

  • damm-legal.de

    § 14 MarkenG
    Kein Freihaltebedürfnis für die Marke "Buffalo” wegen möglicher geografischer Herkunftsangabe

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 MarkenG
    Keine Begrenzung des Schutzumfangs wegen Freihaltebedürfnis an geographischer Herkunftsangabe "Buffalo"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzumfang einer durch das Wort "Buffalo" geprägten Wort-/Bildmarke

  • kanzlei.biz

    Keine Einschränkung des Schutzumfangs einer Marke bei bloßer Möglichkeit einer Herkunftsangabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14
    Schutzumfang einer durch das Wort "Buffalo" geprägten Wort-/Bildmarke

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Marke: Keine Begrenzung des Schutzumfangs

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    "Buffalo" - Keine Begrenzung des Schutzumfangs wegen Freihaltebedürfnis an geographischer Herkunftsangabe

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BPatG, 28.10.2008 - 33 W (pat) 105/06

    Vierlinden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2011 - 6 U 260/10
    Ob für ein etwaiges Freihaltebedürfnis an inländischen Ortsnamen ein strengerer Maßstab anzulegen ist, soweit es um die Kennzeichnung von Handelsdienstleistungen mit Waren des täglichen Bedarfs geht (vgl. hierzu BPatG GRUR 2009, 491 - Vierlinden), kann für die vorliegende Entscheidung dahinstehen.
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2011 - 6 U 260/10
    Wie das Landgericht zutreffend angenommen hat, gelten insoweit die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze über den begrenzten Schutzumfang von an freihaltebedürftige Begriffe angelehnten Zeichen (vgl. GRUR 2008, 803 - HEITEC; Tz. 22) auch im vorliegenden Zusammenhang.
  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2011 - 6 U 260/10
    Da - wie ausgeführt - der Wortbestandteil selbst bereits über mindestens durchschnittliche Kennzeichnungskraft verfügt, wird das Gesamtzeichen der Antragstellerin nach allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen maßgeblich durch diesen Wortbestandteil geprägt (vgl. BGH GRUR 2009, 1055 - airdsl, Tz. 28).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2011 - 6 U 260/10
    Ebenso wenig kann für den Begriff "Buffalo" im vorliegenden Zusammenhang ein - künftiges - Freihaltebedürfnis im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. GRUR 1999, 723 - Chiemsee) anerkannt werden.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 04.03.2011 - 6 U 260/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,35741
OLG Oldenburg, 04.03.2011 - 6 U 260/10 (https://dejure.org/2011,35741)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04.03.2011 - 6 U 260/10 (https://dejure.org/2011,35741)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04. März 2011 - 6 U 260/10 (https://dejure.org/2011,35741)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Oldenburg, 12.04.2011 - 13 U 55/10

    Pflichten eines mit der Vermittlung von Ferienwohnungen beauftragten Unternehmens

    Gleichlautende Ansprüche sind von weiteren Eigentümern von Ferienwohnungen auf W... gegen die Beklagte rechtshängig gemacht worden (Geschäftsnummern 16 O 1009/10 / 6 U 260/10 und 16 O 969/10 / 8 U 200/10 des Land bzw. Oberlandesgerichts Oldenburg).

    Die Zulassung erscheint im Hinblick auf die - soweit ersichtlich - höchstrichterlich bisher nicht geklärte Frage des Verjährungsbeginns des Anspruchs auf Rechenschaftslegung bei wiederholten einzelnen Besorgungen im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrags geboten sowie im Hinblick darauf, dass auch in dem Parallelverfahren 6 U 260/10 die Revision zugelassen worden ist.

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