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   OLG Nürnberg, 07.03.2003 - 6 U 2610/02   

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https://dejure.org/2003,8913
OLG Nürnberg, 07.03.2003 - 6 U 2610/02 (https://dejure.org/2003,8913)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07.03.2003 - 6 U 2610/02 (https://dejure.org/2003,8913)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07. März 2003 - 6 U 2610/02 (https://dejure.org/2003,8913)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweislastregeln beim Prätendentenstreit um einen hinterlegten Betrag; Volle Beweislast beim Berufen auf den Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung

  • Judicialis

    BGB § 812

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweislast für Einwendungsrechte gegen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1716
  • MDR 2003, 1107
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.04.1994 - XI ZR 97/93

    Freigabeanspruch des Rechtsinhabers bei Hinterlegung zu Gunsten mehrerer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.2003 - 6 U 2610/02
    1) Mit dem Erstgericht ist davon auszugehen, daß der Freistellungsanspruch zu Gunsten des Berechtigten gegen den anderen Prätendenten gemäß § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB besteht (vgl. BGH NJW-RR 94, 847).
  • OLG Brandenburg, 07.02.2013 - 12 U 73/12

    Klage auf Zustimmung zur Herausgabe hinterlegter Kisten mit Altzahngold:

    Soweit das Landgericht in diesem Zusammenhang eine Entscheidung des OLG Nürnberg (NJW-RR 2003, 1716) als andere Ansicht (ohne Begründung für die Abweichung von den allgemeinen Beweislastregeln) zitiert hat, ist der Entscheidung des OLG Nürnberg tatsächlich keine andere Ansicht zur sonst vorherrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur zu entnehmen.
  • OLG München, 17.01.2011 - 19 U 4467/10

    Prätendentenstreit um die Freigabe hinterlegter Beträge: Darlegungs- und

    15 Beim Prätendentenstreit um die Freigabe hinterlegter Beträge hat nach der Rspr. des BGH, der der Senat folgt, derjenige, der die Freigabe zu seinen Gunsten verlangt - wie auch sonst bei einem Anspruch aus § 812 BGB - die Beweislast dafür, dass ihm am hinterlegten Betrag das bessere Recht zusteht (BGH, NJW 1990, 716 [717]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 1536; Schwab in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2009, § 812 Rnr. 372; einschränkend Peters, NJW 1996, 1246; a.A. Palandt/Sprau, BGB, 69. A. 2010, § 812 Rnr. 93 unter Hinweis auf OLG Nürnberg, NJW-RR 2003, 1716, das aber die entgegenstehende h.M. und insbes. die Rspr. des BGH nicht einmal erwähnt).
  • LG Düsseldorf, 27.05.2010 - 4a O 68/10

    Ultraschallsensor

    Die Beweislast dafür, dass die Klägerin der wirkliche Rechtsinhaber ist, trägt die Klägerin (BGH NJW 1990, 716, 717; aA OLG Nürnberg NJW-RR 2003, 1716; vgl. auch Peters, Beweislast und Anspruchsgrundlagen im Streit der Forderungsprätendenten, in: NJW 1996, 1246).
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