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   OLG Frankfurt, 11.03.2010 - 6 U 262/08   

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https://dejure.org/2010,16754
OLG Frankfurt, 11.03.2010 - 6 U 262/08 (https://dejure.org/2010,16754)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.03.2010 - 6 U 262/08 (https://dejure.org/2010,16754)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. März 2010 - 6 U 262/08 (https://dejure.org/2010,16754)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 215 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.2003 - I ZR 193/97

    "stüssy II"; Geltendmachung von Markenverletzungen in einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2010 - 6 U 262/08
    Danach hat derjenige, der sich darauf beruft, zur Nutzung einer fremden Marke ausnahmsweise berechtigt zu sein, weil die Markenrechte erschöpft sind, die Voraussetzungen der Erschöpfung darzulegen und zu beweisen (vgl.: BGH, Urt. v. 23.10.2003 - I ZR 193/97 - GRUR 2004, 156 ff - stüssy II).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.03.2010 - 6 U 262/08
    Eine solche Möglichkeit besteht vielmehr nur bei gleichartigen Verletzungshandlungen (vgl. BGH, Urt. v. 23.02.2006 - I ZR 272/02 - GRUR 2006, 421 juris-Tz 26 - Markenparfümverkäufe).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2012 - 20 U 193/11

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung

    Die Entscheidung des Gesetzgebers, den Vertrieb nicht erschöpfter Originalware ebenso wie den Vertrieb von Produktfälschungen als Markenverletzung zu qualifizieren, kann nicht mit der vom Oberlandesgericht Frankfurt angestellten Erwägung begegnet werden, nur beim Vertrieb unechter Ware erhalte der Abnehmer ein nicht vom Markeninhaber stammendes und möglicherweise in seiner Qualität gemindertes Produkt (NJOZ 2011, 855).
  • OLG Frankfurt, 16.07.2015 - 6 U 109/14

    Markenrecht: Darlegungs- und Beweislast für Erschöpfungseinwand; Zivilprozess:

    Der Senat hält daher an seiner abweichenden Auffassung, dass es sich hierbei um nicht kerngleiche Markenrechtsverstöße handelt, was durch eine entsprechende Antragsfassung zum Ausdruck gebracht werden müsse (Entscheidung vom 11.03.2010, Aktenzeichen 6 U 262/08) nicht fest.
  • OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 6 U 188/12

    Darlegungslast für den Erschöpfungseinwand

    Der Senat hält daher an seiner abweichenden Auffassung, dass es sich hierbei um nicht kerngleiche Markenrechtsverstöße handelt, was durch eine entsprechende Antragsfassung zum Ausdruck gebracht werden müsse (Entscheidung vom 11.03.2010, Aktenzeichen 6 U 262/08) nicht fest.
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