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OLG München, 18.03.2004 - 6 U 2683/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unmittelbarer Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch eine Abnehmerverwarnung; Haftung für Eingriffe in den Gewerbebetrieb; Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Klageänderung; Notwendigkeit eines Feststellungsinteresses bei einem ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1004; BGB § 823 Abs. 1
Abnehmerverwarung bei Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 05.03.2003 - 21 O 18137/00
- OLG München, 18.03.2004 - 6 U 2683/03
- BGH, 20.12.2005 - X ZR 53/04
- BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2004, 189
- GRUR-RR 2007, 216 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.06.1977 - I ZR 186/75
Unberechtigte Verwarnung wegen der vermeintlichen Verletzung eines …
Auszug aus OLG München, 18.03.2004 - 6 U 2683/03
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung - Klarsichtverpackung - in GRUR 77, 805 ff. ausgeführt, dass wirtschaftliche Nachteile, die ein Zulieferer des Verwarnten dadurch erleidet, dass dieser die Verwarnung befolgt, grundsätzlich nur als mittelbare - auch sonst nicht unter § 823 Abs. 1 BGB fallende - Beeinträchtigung eines anderen angesehen werden könne. - BGH, 23.02.1995 - I ZR 15/93
Abnehmerverwarnung - Schutzrechtsverwarnung
Auszug aus OLG München, 18.03.2004 - 6 U 2683/03
Eine Verwarnung kann als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Verwarnten oder dessen Zulieferer gemäß § 823 Abs. 1 BGB zu beanstanden sein, wenn sie sich mangels eines besonderen Rechts als unbegründet erweist (BGH GRUR 95, 424 ff. - Abnehmerverwarnung -). - LG München I, 05.03.2003 - 21 O 18137/00
Auszug aus OLG München, 18.03.2004 - 6 U 2683/03
Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München I, Az.: 21 O 18137/00 vom 5.3.2003 aufgehoben, soweit die Hauptsache nicht übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist. - BGH, 10.12.2002 - VI ZR 171/02
Schadensersatz für die Verletzung eines Partners eines Eiskunstlaufpaares
Auszug aus OLG München, 18.03.2004 - 6 U 2683/03
Von einem derart abgegrenzten Eingriff kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Rede sein, wenn es zu Störungen im Betriebsablauf aufgrund eines schädigenden Ereignisses kommt, das in keinerlei Beziehung zu dem Betrieb steht, mag dadurch auch eine für das Funktionieren des Betriebs maßgebliche Sache betroffen sein (BGH NJW 2003, 1040, 1041 m.w.N.).
- BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04
Funkuhr II
Das Berufungsgericht hat die Klage wegen Schutzrechtsverwarnung abgewiesen und der Klägerin auch die Kosten des übereinstimmend für erledigt erklärten Teils des Rechtsstreits auferlegt (OLG München, GRUR-RR 2004, 189).