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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 03.07.2013 - 6 U 28/12   

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https://dejure.org/2013,19794
OLG Schleswig, 03.07.2013 - 6 U 28/12 (https://dejure.org/2013,19794)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.07.2013 - 6 U 28/12 (https://dejure.org/2013,19794)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. Juli 2013 - 6 U 28/12 (https://dejure.org/2013,19794)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Pflicht zur Angabe von Identität und Anschrift in einer Werbeanzeige - Wird in einer Zeitung mit einem abschlussfähiges Angebot im Sinne von § 5a Abs. 3 UWG geworben, hat der Werbende die Identität und Anschrift seines Unternehmens in der Werbeanzeige zu benennen.

  • openjur.de
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Werbender muss Identität und Anschrift in Zeitungsanzeigen angeben

  • JurPC

    Pflicht eines Werbenden zur Angabe von Identität und Anschrift

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 3, 5 a UWG
    Irreführende Werbung durch Unterlassen; Verletzung von Informationspflichten

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zur Benennung von Identität und Anschrift in einer Zeitungsanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Urteil zur Impressumspflicht in Werbeanzeigen: Werbeanzeigen benötigen ein Impressum

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Werbeanzeige muss die Anschrift und Angaben zur Identität des Werbenden enthalten,sofern dort ein Angebot im Sinne vom § 5a Abs. 3 UWG gemacht wird

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Pflicht eines Werbenden zur Angabe von Identität und Anschrift in der Zeitungswerbung ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unternehmen muss in werbendem Angebot seine Identität und Anschrift mitteilen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Umfassende Informationspflichten auch bei Zeitungs-Anzeige

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Umfang des Angebotsbegriffs nach §5a Abs. 3 UWG und den Anforderungen an Zeitungswerbung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zeitungsanzeige der Konkurrenz abmahnen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zeitungsanzeige der Konkurrenz abmahnen - was ist möglich?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Firma sollte in Werbeanzeige ihre Identität preisgeben und ihre Anschrift nennen

Besprechungen u.ä. (2)

  • lhr-law.de (Kurzanmerkung)

    Bannerwerbung im Internet, ein Auslaufmodell? Auch in einer bloßen Werbeanzeige muss ein Impressum angegeben werden

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Pflicht eines Werbenden zur Angabe von Identität und Anschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2013, Dok. 057
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.07.2013 - 6 U 28/12
    Dieses Auslegungsergebnis steht mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in seinem Urteil vom 12.05.2011 - Ving Sverige (C-122/10, GRUR 2011, 930) zum Verständnis der Wörter "den Verbraucher dadurch in die Lage versetzt, einen Kauf zu tätigen" in Art. 2 Buchst. i) der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) in Einklang.
  • OLG Brandenburg, 19.03.2012 - 6 U 79/11
    Auszug aus OLG Schleswig, 03.07.2013 - 6 U 28/12
    Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift ist vielmehr schon dann eröffnet, wenn die für den Kaufentschluss wichtigsten Vertragsbestandteile, mithin das beworbene Produkt und dessen Preis hinreichend konkret benannt werden und den Verbraucher in die Lage versetzen, eine geschäftliche Entscheidung zu treffen (im Ergebnis auch OLG München, Urt. v. 31.03.2011, 6 U 3517/10; OLG Hamm, Beschl. v. 13.10.2011, 4 W 84/11; OLG Hamburg, Beschl. v. 20.10.2011, 5 W 134/11, OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.03.2012, 6 U 79/11).
  • OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 6 W 72/12

    Unlauterer Wettbewerb: Angabe von Filialanschriften bzw. fehlende Angabe des

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.07.2013 - 6 U 28/12
    Die Regelung verfolgt weiter den Zweck, den Verbraucher davor zu bewahren, im Falle einer Auseinandersetzung die exakte Identität und eine Anschrift seines Vertragspartners erst ermitteln zu müssen, an die ggfs. eine Zustellung von Schriftverkehr erfolgen kann (OLG Brandenburg, Beschl. v. 26.06.2012, 6 W 72/12 zit. nach juris Rn. 15).
  • OLG Hamburg, 20.10.2011 - 5 W 134/11

    Wettbewerbsverstoß: Unternehmensbezogene Informationspflichten

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.07.2013 - 6 U 28/12
    Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift ist vielmehr schon dann eröffnet, wenn die für den Kaufentschluss wichtigsten Vertragsbestandteile, mithin das beworbene Produkt und dessen Preis hinreichend konkret benannt werden und den Verbraucher in die Lage versetzen, eine geschäftliche Entscheidung zu treffen (im Ergebnis auch OLG München, Urt. v. 31.03.2011, 6 U 3517/10; OLG Hamm, Beschl. v. 13.10.2011, 4 W 84/11; OLG Hamburg, Beschl. v. 20.10.2011, 5 W 134/11, OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.03.2012, 6 U 79/11).
  • OLG Hamm, 13.10.2011 - 4 W 84/11

    Irreführende Prospektwerbung untersagt

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.07.2013 - 6 U 28/12
    Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift ist vielmehr schon dann eröffnet, wenn die für den Kaufentschluss wichtigsten Vertragsbestandteile, mithin das beworbene Produkt und dessen Preis hinreichend konkret benannt werden und den Verbraucher in die Lage versetzen, eine geschäftliche Entscheidung zu treffen (im Ergebnis auch OLG München, Urt. v. 31.03.2011, 6 U 3517/10; OLG Hamm, Beschl. v. 13.10.2011, 4 W 84/11; OLG Hamburg, Beschl. v. 20.10.2011, 5 W 134/11, OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.03.2012, 6 U 79/11).
  • OLG München, 31.03.2011 - 6 U 3517/10

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung durch Unterlassen von Unternehmensangaben in der

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.07.2013 - 6 U 28/12
    Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift ist vielmehr schon dann eröffnet, wenn die für den Kaufentschluss wichtigsten Vertragsbestandteile, mithin das beworbene Produkt und dessen Preis hinreichend konkret benannt werden und den Verbraucher in die Lage versetzen, eine geschäftliche Entscheidung zu treffen (im Ergebnis auch OLG München, Urt. v. 31.03.2011, 6 U 3517/10; OLG Hamm, Beschl. v. 13.10.2011, 4 W 84/11; OLG Hamburg, Beschl. v. 20.10.2011, 5 W 134/11, OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.03.2012, 6 U 79/11).
  • OLG Celle, 29.10.2013 - 13 W 79/13

    Begriff der Aufforderung zum Vertragsschluss im Sinne von § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG

    Es ist auch nicht erforderlich, dass alle vertragswesentlichen Regelungen bekannt sind (OLG Schleswig, Urteil vom 3. Juli 2013 - 6 U 28/12, juris Rn. 12; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 5a Rn. 30a).

    Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift ist vielmehr schon dann eröffnet, wenn die für den Kaufentschluss wichtigsten Vertragsbestandteile, mithin das beworbene Produkt und dessen Preis hinreichend konkret benannt werden und den Verbraucher in die Lage versetzen, eine geschäftliche Entscheidung zu treffen (OLG Schleswig, Urteil vom 3. Juli 2013, a. a. O.).

    Einer weiteren Konkretisierung darüber, welchem Standard die Schiffskabinen im Einzelnen entsprechen, bedarf es nicht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Mai 2013 - 6 U 60/13, juris Rn. 6; OLG Schleswig, Urteil vom 3. Juli 2013, a. a. O., juris Rn. 26, 27).

    Er soll wissen, mit wem er es zu tun hat, mit wem er in geschäftlichen Kontakt tritt und wie er seinen potentiellen Geschäftspartner erreichen kann (OLG Schleswig, Urteil vom 3. Juli 2013, a. a. O., juris Rn. 29); und zwar auf klare und unmissverständliche Weise (BGH, Urteil vom 18. April 2013, a. a. O., juris Rn. 13).

  • OLG Bamberg, 11.03.2016 - 3 U 8/16

    Unzulässigkeit einer Werbung für Komplettküchen ohne Angabe der Hersteller- und

    Das vorgenannte Ziel darf jedenfalls nicht dadurch unterlaufen werden, dass der Unternehmer durch das Verschweigen einiger Produktmerkmale das Vorliegen eines Angebots erfolgreich in Abrede stellen darf (OLG Nürnberg a. a. O.; OLG Schleswig, WRP 2013, 1366).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.02.2013 - 6 U 28/12   

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https://dejure.org/2013,2674
OLG Frankfurt, 19.02.2013 - 6 U 28/12 (https://dejure.org/2013,2674)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.02.2013 - 6 U 28/12 (https://dejure.org/2013,2674)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - 6 U 28/12 (https://dejure.org/2013,2674)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 UWG
    Irreführung durch Doktortitel in der Firmierung einer Heilpraktikerschule

  • Wolters Kluwer

    Irreführung durch Doktortitel in der Firmierung einer Heilpraktikerschule

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die Werbung "Heilpraktikerschule Dr. XY" ist wettbewerbswidrig, wenn der Inhaber lediglich einen Doktor der Chemie führt

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß durch Doktortitel ohne Angabe des Fachgebiets - "Heilpraktikerschule Dr. [NAME]" bei Doktortitel in Chemie

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Irreführung durch Doktortitel in der Firmierung einer Heilpraktikerschule

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verwendung eines medizinfremden Doktortitels durch Heilpraktikerschule

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werbung für Heilpraktikerschule mit Doktortitel auf dem Gebiet der Chemie kann irreführend sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung einer Heilpraktikerschule mit einem Doktor-Titel

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Zum richtigen Führen des Doktortitels

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Doktor-Titeln kann wettbewerbswidrig sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Oberlandesgericht Frankfurt zum richtigen Führen des Doktortitels - Inhaber einer Heilpraktikerschule darf nicht mehr mit der irreführenden Bezeichnung "Heilpraktikerschule Dr. XY" werben

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.04.1995 - I ZR 116/93

    Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie - HWG - Irreführung/Hersteller; HWG - Werbung mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2013 - 6 U 28/12
    Das gilt ungeachtet des weitgehend bekannten Umstandes, dass sich auch und gerade die neben der herkömmlichen Medizin stehenden alternativen Behandlungsmethoden nicht selten im Grenzbereich zwischen Medizin und anderen wissenschaftlichen Bereichen, wie zum Beispiel Biochemie und Physik, bewegen (BGH, Urteil vom 27.04.1995, Az.: I ZR 116/93, Tz. 32 ff. - Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie).
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