Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 06.07.2006

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.09.2006 - 6 U 29/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18181
OLG Brandenburg, 12.09.2006 - 6 U 29/06 (https://dejure.org/2006,18181)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.09.2006 - 6 U 29/06 (https://dejure.org/2006,18181)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. September 2006 - 6 U 29/06 (https://dejure.org/2006,18181)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zahlung der Stammeinlage gegen einen GmbH-Gesellschafter; Anforderungen an die Haftung des Erwerbers eines Gesellschaftsanteils bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen; Anforderungen an die Erfüllung der Stammeinlagenverpflichtung ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    GmbHG § 16 Abs. 3; ; GmbHG § 19; ; ZPO § 511; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2007, 311
  • NZG 2006, 948
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 13.08.2004 - 14 U 23/03

    GmbH-Gesellschafter: Darlegungslast für Stammeinlageeinzahlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.09.2006 - 6 U 29/06
    Es ist in diesem Zusammenhang insbesondere nicht zulässig, die fehlende Erfüllung von Stammeinlagen als Regel zu unterstellen und unter bloßen Berufung auf fehlende, nicht mehr der Aufbewahrungspflicht unterliegende Geschäftsunterlagen nach Ablauf eines langen Zeitraumes zu bewirken, dass auf das einfache Bestreiten eines Insolvenzverwalters die Gesellschafter zur Neuaufbringung auch erheblicher Stammeinlagen verpflichtet werden (so auch Kammergericht, NZG 2005, 46).
  • OLG Karlsruhe, 18.11.2013 - 7 W 45/13

    Geltendmachung einer Stammeinlageforderung gegen den Gründungsgesellschafter

    Es mag zwar sein, dass die Gesellschafter die Zufuhr von neuem Stammkapital in der Regel nur dann beschließen, wenn die Möglichkeit des Kapitalzuflusses durch Einfordern noch offener Stammeinlagen nicht mehr gegeben ist (OLG Brandenburg, NZG 2006, 948).
  • OLG Jena, 14.08.2009 - 6 U 833/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Erbringung der Stammeinlage in der

    Diese Zweifel gründen sich entgegen der Berufung nicht ausschließlich darauf, dass in den Unterlagen der Schuldnerin keine die Einzahlung bestätigenden Zahlungsbelege aufgefunden wurden, was mit Blick auf die bereits abgelaufene Aufbewahrungspflicht für derartige Geschäftsunterlagen (vgl. § 257 Abs. 4 HGB ) möglicherweise nicht ausreichend wäre (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 12.9.2006, 6 U 29/06; KG, NZG 2005, 46).
  • OLG Jena, 09.04.2013 - 2 U 905/12

    Übernahme der Pflicht eines Gründungsgesellschafters zur Einzahlung einer

    Da der Beklagte keinerlei substantiierten Sachvortrag dazu gehalten hat, wann und auf welche Weise er die Beträge eingezahlt haben will, ist dem Kläger eine weitergehende Stellungnahme nicht möglich (in diesem Sinne auch Brandenburgisches OLG, Urteil vom 5. April 2006, 4 U 156/05, zitiert nach [...], Rn. 63; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 12. September 2006, 6 U 29/06, zitiert nach [...], Rn. 21; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 14. August 2009, 6 U 833/08, zitiert nach [...], Rn. 33, 35).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.07.2006 - 6 U 29/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9815
OLG Celle, 06.07.2006 - 6 U 29/06 (https://dejure.org/2006,9815)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.07.2006 - 6 U 29/06 (https://dejure.org/2006,9815)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - 6 U 29/06 (https://dejure.org/2006,9815)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anspruch eines Insolvenzgläubigers auf Vorabbefriedigung: Begründung eines sonstigen Masseverbindlichkeit durch Veräußerung von Vorbehaltsware und Einziehung abgetretener Forderungen durch den Insolvenzverwalter; Darlegungs- und Beweislast des Gläubigers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 48 S. 2 InsO; § 53 InsO; § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO; § 55 Abs. 1 Nr. 3 InsO; § 80 Abs. 1 InsO; § 185 Abs. 1 BGB; § 362 Abs. 2 BGB; § 816 Abs. 2 BGB
    Klage zur Durchsetzung eines Anspruch auf Vorabbefriedigung aus der Insolvenzmasse; Voraussetzungen für die Begründung einer Masseverbindlichkeit durch Veräußerung von Vorbehaltsware und Einziehung abgetretener Forderungen durch den Insolvenzverwalter

  • Wolters Kluwer

    Klage zur Durchsetzung eines Anspruch auf Vorabbefriedigung aus der Insolvenzmasse; Voraussetzungen für die Begründung einer Masseverbindlichkeit durch Veräußerung von Vorbehaltsware und Einziehung abgetretener Forderungen durch den Insolvenzverwalter

  • Judicialis

    InsO § 55; ; BGB § 816

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 55; BGB § 816
    Sonstige Masseverbindlichkeit im Sinne von § 55 Nr. 1 InsO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsgeschäfte des Verwalters: Wann Masseverbindlichkeit?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2007, 10
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 23.11.2017 - 4 U 44/16

    Ermittlung des persönlichen Anwendungsbereichs einer Schiedsvereinbarung:

    Ein solcher Schadensersatzanspruch ist eine - selbständig neben einem Anspruch gegen den Verwalter aus § 60 InsO geltend zu machende - Masseschuld gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (OLG Celle, ZinsO 2006, 1108; OLG Dresden, Urteil vom 25. Juli 2002 - 13 U 833/02, juris; Hefermehl, in: MünchKomm-InsO, a.a.O., § 55 Rn. 31; Thole, in: K. Schmidt, Insolvenzordnung 18. Aufl., § 55 Rn. 15; Lohmann in: Kayser/Thole, Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung 8. Aufl., § 55 Rn. 3; vgl. auch BGH, Urteil vom 18. Januar 1990 - IX ZR 71/89, NJW-RR 1990, 411, zur KO und BGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - IX ZR 65/09, BGHZ 184, 101, zu § 55 Abs. 2 Satz 1 InsO).
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