Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.10.2012 - 6 U 29/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36652
OLG Brandenburg, 23.10.2012 - 6 U 29/12 (https://dejure.org/2012,36652)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.10.2012 - 6 U 29/12 (https://dejure.org/2012,36652)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Oktober 2012 - 6 U 29/12 (https://dejure.org/2012,36652)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,36652) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 174; BGB § 535 Abs. 1; BGB § 550; BGB § 714
    Kündigung eines mit GbR geschlossenen Mietvertrags erfordert Mitwirkung aller Gesellschafter; Vollmachtsnachweis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussprechen einer Kündigung durch sämtliche Gesellschafter bei Kündigung eines mit einer GbR geschlossenen Mietvertragess; Pflicht zur Vorlegung der Vollmacht der übrigen Gesellschafter oder zur Belegung der aus dem Gesellschaftsvertrag in Anspruch genommene ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 174; BGB § 535 Abs. 1; BGB § 714; BGB § 550
    Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung eines Mietvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schriftformerfordernis gilt nicht bei Nebensächlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kündigung eines Mietvertrages einer GbR ist durch alle Gesellschafter auszusprechen

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schriftformerfordernis gilt auch für wesentliche Nebenabreden! (IMR 2013, 66)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung: Vollmacht des kündigenden GbR-Gesellschafters muss offengelegt werden! (IMR 2013, 67)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 07.07.1999 - XII ZR 15/97

    Formgültigkeit der Verlängerung eines auf zehn Jahre abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2012 - 6 U 29/12
    Ein Mietvertrag genügt der Schriftform des § 550 BGB, wenn sich die wesentlichen Vertragsbedingungen, insbesondere Mietgegenstand, Mietzins sowie Dauer und Parteien des Mietverhältnisses aus der Vertragsurkunde ergeben (vgl. BGH, Urteil v. 07.07.1999, XII ZR 15/97, NJW 1999, 3257 m.w.N.).

    Anders verhält es sich bei Abreden, die für den Inhalt des Vertrages, auf den sich die Parteien geeinigt haben, nur von nebensächlicher Bedeutung sind (vgl. BGH, Urteil v. 07.07.1999 a.a.O.; Urteil v. 22.12.1999, XII ZR 339/97; NJW 2000, 1105).

  • OLG Rostock, 23.04.1996 - 4 U 128/95
    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2012 - 6 U 29/12
    Einen Einfluss auf die wechselseitige Vertrauensgrundlage in der Weise, dass der Beklagten die Fortsetzung des als wirksam befristet anzusehenden Mietvertrages aus Sicht eines objektiven Betrachter nicht mehr zumutbar ist (vgl. dazu OLG Rostock, Urteil v. 23.04l.1996, 4 U 128/95, OLGR Rostock 1996, 185), hat die Pflichtverletzung der Klägerin aber nicht gehabt.
  • BGH, 05.07.1995 - KZR 15/94

    "Sesamstraße-Aufnäher"; Beurteilung der Schlüssigkeit der Klage im Hinblick auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2012 - 6 U 29/12
    Der Umstand des widersprüchlichen Vorbringens ist unter Berücksichtigung des Beweisergebnisses gemäß § 286 ZPO frei zu würdigen (vgl. BGH, Urteil v. 05.07.1995, KZR 15/94, NJW-RR 1995, 1340; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 20.02.2006, 24 U 3/05, OLGR Düsseldorf 2006, 741).
  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 72/02

    Zur Wirksamkeit eines mit Vergleichswohnungen begründeten Mieterhöhungsverlangens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2012 - 6 U 29/12
    Hierzu zählen auch materiell-rechtliche Willenserklärungen wie Kündigungserklärungen, wenn sie sich auf den Gegenstand des Rechtsstreits beziehen, weil sie der Rechtsverfolgung oder -verteidigung innerhalb des Prozessziels dienen (vgl. BGH, Urteil v. 18.12.2002, VIII ZR 72/02, NJW 2003, 963).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 24 U 3/05

    Anwaltsregress wegen verlorener Lohnansprüche bei streitiger Arbeitsfähigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2012 - 6 U 29/12
    Der Umstand des widersprüchlichen Vorbringens ist unter Berücksichtigung des Beweisergebnisses gemäß § 286 ZPO frei zu würdigen (vgl. BGH, Urteil v. 05.07.1995, KZR 15/94, NJW-RR 1995, 1340; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 20.02.2006, 24 U 3/05, OLGR Düsseldorf 2006, 741).
  • BGH, 08.02.1965 - VIII ZR 121/63

    Materielle Rechtskraft bei Abweisung der Räumungsklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2012 - 6 U 29/12
    Die Entscheidung über den Anspruch auf Räumung und Herausgabe entfaltet Rechtskraft nur über die ausgesprochene Rechtsfolge, also das Bestehen oder Nichtbestehen des Anspruchs, nicht aber hinsichtlich des zugrundeliegenden präjudiziellen Rechtsverhältnisses (vgl. BGH, Urteil v. 08.02.1965, VIII ZR 121/63, BGHZ 43, 144).
  • BGH, 29.09.1989 - V ZR 326/87

    Pflichten des Sicherungsgebers bei Unwirksamkeit der dinglichen Einigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2012 - 6 U 29/12
    Dabei kann die Geständniswirkung auch dadurch eintreten, dass sich der Gegner Tatsachenvorbringen der anderen Seite zu eigen macht und darüber vorbehaltlos verhandelt wird (vgl. BGH, Urteil v. 29.09.1989, V ZR 326/87, NJW 1990, 392 m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98

    Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2012 - 6 U 29/12
    Der zwischen den Parteien bestehende Streit, ob ihr Mietverhältnis durch Kündigung der Beklagten beendet ist, begründet für die Klägerin das rechtliche Interesse an der Feststellung, dass das Rechtsverhältnis fortbestehe (vgl. BGH, Urteil v. 07.05.2008, XII ZR 69/06, BGHZ 176, 301; Urteil v. 29.09.1999, XII ZR 313/98; NJW 2000, 354 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.12.1999 - XII ZR 339/97

    Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses bei Nichtbezug durch den Mieter und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2012 - 6 U 29/12
    Anders verhält es sich bei Abreden, die für den Inhalt des Vertrages, auf den sich die Parteien geeinigt haben, nur von nebensächlicher Bedeutung sind (vgl. BGH, Urteil v. 07.07.1999 a.a.O.; Urteil v. 22.12.1999, XII ZR 339/97; NJW 2000, 1105).
  • BGH, 09.11.2001 - LwZR 4/01

    Nachweis der Vertretung einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2012 - 6 U 29/12
    Unterbleibt ein solcher Nachweis, kann eine Erklärung, die nicht von allen Gesellschaftern abgegeben wird, nach § 174 BGB zurückgewiesen werden (vgl. BGH, Urteil v. 09.11.2001, LwZR 4/01, NJW 2002, 1194).
  • BGH, 07.05.2008 - XII ZR 69/06

    Einhaltung der Schriftform bei Personenmehrheit auf Seite des Vermieters oder

  • BGH, 13.10.2008 - II ZR 112/07

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei Feststellung der Nichtigkeit eines

  • BGH, 14.09.2010 - VIII ZR 219/07

    Verantwortlichkeit eines Herstellers von tierärztlichen Produkten gegenüber

  • OLG München, 10.12.2008 - 7 U 4433/08

    Mietvertrag: Bestimmbarkeit der Mietsache; Schriftformerfordernis im Zusammenhang

  • OLG Frankfurt, 22.03.2018 - 2 U 125/17

    Unwirksamkeit einer Kündigungserklärung der GbR bei mehreren

    Aufgrund der hier herrschenden Gesamtgeschäftsführung bestand zugleich eine Gesamtvertretungsbefugnis (BGH NZM 2010, 198 [199] [BGH 16.12.2009 - XII ZR 146/07] ; OLG Brandenburg Urt. v. 23.10.2012 - 6 U 29/12, BeckRS 2012, 24712; Westermann in Erman BGB, 15. Aufl. 2017, § 714 BGB, Rn. 5).
  • OLG Brandenburg, 16.09.2015 - 11 U 78/15
    Die Entscheidung über den Anspruch auf Räumung und Herausgabe entfaltet Rechtskraft nur über die ausgesprochene Rechtsfolge, also das Bestehen oder Nichtbestehen des geltend gemachten Anspruchs, nicht aber hinsichtlich des zugrundeliegenden präjudiziellen Rechtsverhältnisses (BGH, Urteil vom 07. Mai 2008 - XII ZR 69/06 -, BGHZ 176, 301 -311; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23. Oktober 2012 - 6 U 29/12 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 31.01.2013 - 6 U 29/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,10869
OLG Frankfurt, 31.01.2013 - 6 U 29/12 (https://dejure.org/2013,10869)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.01.2013 - 6 U 29/12 (https://dejure.org/2013,10869)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - 6 U 29/12 (https://dejure.org/2013,10869)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,10869) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 38 GeschmMG
    Schutzumfang eines Geschmacksmusters betreffend eine Tasse

  • Wolters Kluwer

    Schutzumfang eines Geschmacksmusters betreffend eine Tasse

  • rechtsportal.de

    GeschmMG § 2 Abs. 3 S. 2; GeschmMG § 38
    Schutzumfang eines Geschmacksmusters betreffend eine Tasse; Henkellose Tasse

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine geschmacksmusterrechtlichen Ansprüche, wenn Muster dem informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck vermitteln

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 251
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 20.10.2011 - C-281/10

    PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2013 - 6 U 29/12
    Seine Kenntnisse und der Grad seiner Aufmerksamkeit sind zwischen denen eines durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen Verbrauchers und denen eines Fachmanns anzusiedeln (EuGH GRUR 2012, 506 Tz. 59 - PepsiCo/Grupo Promer).
  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11

    Kinderwagen II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2013 - 6 U 29/12
    Eine hohe Musterdichte und ein kleiner Gestaltungsspielraum des Entwerfers können zu einem engen Schutzumfang des Musters mit der Folge führen, dass bereits geringe Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck hervorrufen, während umgekehrt eine geringe Musterdichte und damit ein großer Gestaltungsspielraum des Entwerfers einen weiten Schutzumfang des Musters zur Folge haben kann, so dass selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer möglicherweise keinen anderen Gesamteindruck erwecken (vgl. BGH v. 12.7. 2012 - I ZR 102/11, Tz. 31 - Kinderwagen II = MarkenR 2012, 499 - 502).
  • EuGH, 18.10.2012 - C-101/11

    Neuman und Galdeano del Sel / José Manuel Baena Grupo - Rechtsmittel -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2013 - 6 U 29/12
    Es kann offen bleiben, ob der informierte Benutzer einen direkten Vergleich der streitgegenständlichen Muster vornimmt (vgl. EuGH a.a.O., Tz. 55; EuGH GRUR 2013, 178 Tz. 55 - Neumann u. a./Banea Group).
  • OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13

    Bedeutung des Gestaltungsspielraums für die Eigenart eines eingetragenen Designs;

    Erlegt der Verwendungszweck dem Gestalter wenig Grenzen auf, führt dies grundsätzlich zu einer großen Gestaltungsfreiheit und damit eher hohen Anforderungen an die Eigenart (vgl. Senat GRUR-RR 2013, 251 - Henkellose Tasse, Tz. 16).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 6 U 34/15

    Schutzumfang eines eingetragenen Designs mit Rücksicht auf den vorbekannten

    Der Grad der Gestaltungsfreiheit hängt in erster Linie davon ab, welche Grenzen der Verwendungszweck des Erzeugnisses dem Gestalter auferlegt; eine große Gestaltungsfreiheit in diesem Sinn wird durch eine etwa festzustellende große ("quantitative") Mustervielfalt lediglich bestätigt (vgl. Senat GRUR-RR 2013, 251 - Henkellose Tasse, juris-Tz. 16; GRUR 2015, 890 - Möbelgriff, juris-Tz. 41).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2014 - 6 W 96/14

    Schutzumfang eines eingetragenen Designs

    Der Grad der Gestaltungsfreiheit wird dadurch beeinflusst, welche Gestaltungsmöglichkeiten der Verwendungszweck des in Rede stehenden Erzeugnisses eröffnet (vgl. Senat GRUR-RR 2013, 251 - Henkellose Tasse, Tz. 16; Urteil vom 26.6.2014 - 6 U 17/13, juris-Tz. 41).
  • LG Frankfurt/Main, 24.08.2016 - 6 O 426/15
    (1) Der Schutz umfang eines Designs wird gemäß § 2 Abs. 3 S. 2 GeschmG (nunmehr DesignG) zum einen durch den Gestaltungsspielraum, den der Verwendungszweck des Erzeugnisses dem Entwerfer einräumt, und zum anderen durch den Abstand bestimmt, den das Muster zum vorbekannten Formenschatz hält (OLG Frankfurt a.M. (U.v. 31.01.2013 - 6 U 29/12) - Henkellose Tasse, juris, Leitsatz 1. i.V.m. Rn. 14 f.; BGH (U.v. 12.07.2012 - I ZR 102/11) - Kinderwagen 11, 1. Leitsatz i.V.m. Rn. 32).
  • OLG Frankfurt, 11.09.2014 - 6 U 58/14

    Geschmacksmusterrechtliche Voraussetzungen für den Schutz einer Sportbrille sowie

    Erlegt der Verwendungszweck dem Gestalter wenig Grenzen auf, führt dies grundsätzlich zu einer großen Gestaltungsfreiheit und damit eher hohen Anforderungen an die Eigenart (vgl. Senat GRUR-RR 2013, 251 - Henkellose Tasse, Tz. 16; WRP 2014, 1248 - Möbelgriffe Tz. 42).
  • LG Köln, 09.05.2017 - 31 O 259/15
    Erlegt der Verwendungszweck dem Gestalter wenig Grenzen auf, führt dies grundsätzlich zu einer großen Gestaltungsfreiheit (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2013, 251 - Henkellose Tasse).
  • OLG Frankfurt, 28.07.2016 - 6 U 105/15

    Schutzumfang eines eingetragenen Designs

    Erlegt der Verwendungszweck dem Gestalter wenig Grenzen auf, führt dies grundsätzlich zu einer großen Gestaltungsfreiheit (Senat, GRUR-RR 2013, 251 - Henkellose Tasse, Tz. 16; Urteil vom 11.09.2014, Aktenzeichen 6 U 58/14 - Sportbrillen, Tz. 20 bei Juris; Urteil vom 3. März 2016, Aktenzeichen 6 U 34/15 - Handyhülle, Tz. 29 bei Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2013 - L 6 U 29/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,45687
LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2013 - L 6 U 29/12 (https://dejure.org/2013,45687)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.11.2013 - L 6 U 29/12 (https://dejure.org/2013,45687)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. November 2013 - L 6 U 29/12 (https://dejure.org/2013,45687)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,45687) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität - Nachweis: hinreichende Wahrscheinlichkeit - Theorie der wesentlichen Bedingung - Konkurrenzursache - Anlageleiden - Gelegenheitsursache - versicherter Gesundheitszustand des Versicherten - ...

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines Schadenseintritts als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung; Nachweis der hinreichenden Wahrscheinlichkeit

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 8 Abs. 1 S. 2
    Feststellung eines Schadenseintritts als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung; Nachweis der hinreichenden Wahrscheinlichkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Degenerative Lendenwirbelsäulenveränderung kann bei Beurteilung von Gesundheitsschaden als Arbeitsunfall überragende Bedeutung haben

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2013 - L 6 U 29/12
    Hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt nach der Rechtsprechung (BSG, 9.5.2006, B 2 U 1/05 R, BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17) vor, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden, sodass darauf die richterliche Überzeugung gegründet werden kann.

    Wird auf der ersten Stufe die objektive (Mit-)Verursachung bejaht, indiziert dies allerdings in keiner Weise die auf der zweiten Stufe der Zurechnung zu gebende Antwort auf die Rechtsfrage (so ausdrücklich BSG, 9.5.2006, B 2 U 1/05 R, a.a.O.), ob die Mitverursachung der Einwirkung durch die versicherte Verrichtung unfallversicherungsrechtlich "wesentlich" war.

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2013 - L 6 U 29/12
    Dieses Tatbestandsmerkmal drückt aus, dass ein aus innerer Ursache, aus dem Menschen selbst kommendes Ereignis nicht als Unfall anzusehen ist (vgl. BSG, 12.4.2005, B 2 U 27/04 R, Juris).
  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2013 - L 6 U 29/12
    Die als kombinierte Klage auf Verurteilung der Beklagten zur Anerkennung des Ereignisses vom 18. April 2011 als Arbeitsunfall ist zwar als Verpflichtungsbegehren im Sinne von § 54 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 SGG zulässig (vgl. BSG, 5.7.2011, B 2 U 17/10 R, BSGE 108, 274 m.w.N.).
  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R

    Innerer Zusammenhang beim geschützten Betriebsweg

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2013 - L 6 U 29/12
    Das von außen auf den Körper einwirkende Ereignis liegt nicht nur bei einem besonders ungewöhnlichen Geschehen, sondern auch bei einem alltäglichen Vorgang vor, wie es das Stolpern über die eigenen Füße oder das Aufschlagen auf den Boden darstellt, weil hierdurch ein Teil der Außenwelt auf den Körper einwirkt (vgl. BSG, 18.4.2000, B 2 U 7/99 R, Juris Rn. 25).
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2013 - L 6 U 29/12
    Richtig führt der Kläger aus, dass für die Annahme eines Unfalls kein ungewöhnliches Geschehen vorliegen muss (BSG, 17.2.2009, B 2 U 18/07 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 31).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2013 - L 6 U 29/12
    Für die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls seiner versicherten Haupttätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher bzw. innerer Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dieses Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (siehe nur BSG, 5.9.2006, B 2 U 24/05 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 18; BSG, 4.9.2007, B 2 U 24/06 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 24, m.w.N.).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2013 - L 6 U 29/12
    Für die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls seiner versicherten Haupttätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher bzw. innerer Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dieses Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (siehe nur BSG, 5.9.2006, B 2 U 24/05 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 18; BSG, 4.9.2007, B 2 U 24/06 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 24, m.w.N.).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2013 - L 6 U 29/12
    Gesichtspunkte für die Beurteilung der Wesentlichkeit einer Ursache sind insbesondere die versicherte Ursache bzw. das Ereignis als solches, also Art und Ausmaß der Einwirkung, konkurrierende Ursachen unter Berücksichtigung ihrer Art und ihrer Krankengeschichte (BSG, 30.1.2007, B 2 U 8/06 R, Juris; eingehend Becker, SGb 2012, 696).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.10.2016 - L 6 U 76/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit eines offensichtlich präkludiertes

    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (BSG, 12.4.2005, B 2 U 27/04 R, BSGE 94, 269; LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2013, L 6 U 29/12, juris; ablehnend Angermaier, jurisPR-SozR 18/2015 Anm. 4; siehe wie hier auch BSG, 17.12.2015, B 2 U 8/14 R, juris).

    Alltäglich vorkommendende Ereignisse, die über Jahre nicht vorkommen, sind nicht denkbar (LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2013, L 6 U 29/12, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht