Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 6 U 31/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 3 UWG
Irreführende Werbung: Sternchenhinweis zur Berichtigung einer Werbeaussage - Kanzlei Prof. Schweizer
Irreführung durch "eUVP **DM ... Sie haben gespart; DM ..."
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerb; Verbraucherschutz; Unterlassungsanspruch; Werbehinweis; Irreführende Vorspiegelung eines Preisvorteils; Korrektur durch "Sternchenhinweis"
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3 § 13 Abs. 2 Nr. 2
Voraussetzungen einer irreführenden Blickfangwerbung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main - 12 O 128/00
- LG Frankfurt/Main, 01.12.2000 - 3-20128/00
- OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 6 U 31/01
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 15.09.1999 - I ZR 131/97
Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; kein generelles Werbungsverbot
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 6 U 31/01
Zwar kann grundsätzlich auch die dem verlangten Preis gegenübergestellte ehemalige Preisempfehlung dem Verkehr als sachgerechte Orientierungshilfe zur Einschätzung der Preiswürdigkeit dienen (vgl. BGH WRP 2000, 383, 385 - ehemalige Herstellerpreisempfehlung). - OLG Frankfurt, 22.03.2001 - 6 U 221/00
Irreführung einer Preisangabe unter Hinweis auf eine ehemalige unverbindliche …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 6 U 31/01
Dem Kläger steht - wie das Landgericht mit Recht angenommen und der erkennende Senat bereits nach Erlass des angefochtenen Urteils im vorausgegangenen Eilverfahren (6 U 221/00) mit Urteil vom 22.03.2001 (OLG-Report 01, 165 = GRUR-RR 2001, 242) ausgeführt hat - der geltend gemachte Unterlassungsanspruch aus §§ 3,13 Abs. 2 Nr. 3 UWG zu. - BGH, 19.04.2001 - I ZR 46/99
Anwalts- und Steuerkanzlei
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 6 U 31/01
Die in ihrer konkreten Gesamtgestaltung angegriffene Werbung enthält irreführende (§ 3 UWG) Angaben über die Preisgestaltung, da sie beim durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, der das Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt (vgl. hierzu BGH WRP 02, 81, 84 Anwalts- und Steuerberatung; WRP 01, 1286, 1289- Mitwohnzentrale; WRP 2000, 517- Orient-Teppichmuster) die unzutreffende Vorstellung hervorrufen kann, bei dem dem verlangten Preis gegenübergestellten, als "eUVP" bezeichneten höheren Preis handele es sich um den aktuellen vom Hersteller empfohlenen Preis.
- BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99
Mitwohnzentrale.de
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 6 U 31/01
Die in ihrer konkreten Gesamtgestaltung angegriffene Werbung enthält irreführende (§ 3 UWG) Angaben über die Preisgestaltung, da sie beim durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, der das Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt (vgl. hierzu BGH WRP 02, 81, 84 Anwalts- und Steuerberatung; WRP 01, 1286, 1289- Mitwohnzentrale; WRP 2000, 517- Orient-Teppichmuster) die unzutreffende Vorstellung hervorrufen kann, bei dem dem verlangten Preis gegenübergestellten, als "eUVP" bezeichneten höheren Preis handele es sich um den aktuellen vom Hersteller empfohlenen Preis. - BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97
Computerwerbung
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 6 U 31/01
Der Sternchenhinweis nimmt selbst nicht am Blickfang teil und wird daher nicht ohne weiteres beim Lesen des orangefarben unterlegten Kästchens wahrgenommen (vgl. hierzu BGH WRP 2000, 1248, 1251 - Computerwerbung -m.w.N.). - BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97
Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 6 U 31/01
Die in ihrer konkreten Gesamtgestaltung angegriffene Werbung enthält irreführende (§ 3 UWG) Angaben über die Preisgestaltung, da sie beim durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, der das Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt (vgl. hierzu BGH WRP 02, 81, 84 Anwalts- und Steuerberatung; WRP 01, 1286, 1289- Mitwohnzentrale; WRP 2000, 517- Orient-Teppichmuster) die unzutreffende Vorstellung hervorrufen kann, bei dem dem verlangten Preis gegenübergestellten, als "eUVP" bezeichneten höheren Preis handele es sich um den aktuellen vom Hersteller empfohlenen Preis. - OLG Köln, 27.04.2001 - 6 U 164/00
Verletzung von Markenrechten durch den Vertrieb von drei Haftklebestiften; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 6 U 31/01
Sie hat zur Verteidigung auf ihre schriftsätzlichen Ausführungen im vorausgegangenen Eilverfahren (2-3 0 143/00 Landgericht Frankfurt am Main/6 U 164/00 OLG Frankfurt am Main) verwiesen.
- OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 6 U 24/06
Irreführende Werbung: Koppelung eines DSL-Phone-Angebots mit einer blickfangartig …
Gewinnt der Webeadressat schon aufgrund des Blickfangs einen bestimmten unzutreffenden Eindruck vom Inhalt des Angebots, dann kann die Irreführung nicht ohne weiteres durch einen - insofern dann berichtigenden und nicht nur erläuternden - Sternchenhinweis behoben werden, wenn der Adressat in diesem Hinweis nur übliche oder unbedeutende Zusatzinformationen erwartet und dessen Lektüre deshalb für entbehrlich halten mag (vgl. Urteile des Senats vom 11.04.2002 - 6 U 31/01 - [OLGR 2002, 227 f.] und vom 19.10.2006 - 6 U 98/06 - sowie Beschluss des Senats vom 01.04.2004 - 6 W 53/04). - LG Koblenz, 19.08.2008 - 4 HKO 182/07
Eine Gratisleistung mit sich automatisch anschließender kostenpflichtiger …
Gewinnt der Werbeadressat schon aufgrund des Blickfangs einen bestimmten unzutreffenden Eindruck vom Inhalt des Angebots, dann kann die Irreführung nicht ohne weiteres durch einen - insofern dann berichtigenden und nicht nur erläuternden - Sternchenhinweis behoben werden, wenn der Adressat in diesem Hinweis nur übliche oder unbedeutende Zusatzinformationen erwartet und dessen Lektüre deshalb für entbehrlich halten mag (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2007, 830 f. = GRUR-RR 2007, 165 f.; OLGR 2002, 227 f.). - OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 20 U 33/06
Aussage "1 Jahr kostenlos telefonieren" als irreführende Werbung
Ob sich dies bereits, der Auffassung der Antragstellerin folgend, daraus ergibt, dass der Sternchenhinweis die unzutreffende Vorstellung über den Preisvorteil nicht erläutert, sondern in unzulässiger Weise berichtigt (vgl. OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2002, 227 = MD 2002, 725; OLG Hamburg MD 2000, 1174; OLG Köln GRUR-RR 2001, 17 = MD 2000, 893), kann dahin stehen.