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   OLG Jena, 08.06.2007 - 6 U 311/07   

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https://dejure.org/2007,4587
OLG Jena, 08.06.2007 - 6 U 311/07 (https://dejure.org/2007,4587)
OLG Jena, Entscheidung vom 08.06.2007 - 6 U 311/07 (https://dejure.org/2007,4587)
OLG Jena, Entscheidung vom 08. Juni 2007 - 6 U 311/07 (https://dejure.org/2007,4587)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 19 Abs. 4 § 21 § 22 § 74
    Fälligstellung der Stammeinlagen einer insolventen GmbH durch den Insolvenzverwalter; Voraussetzungen der Kaduzierung eines von einer bereits im Handelsregister gelöschten GmbH gehaltenen Geschäftsanteils

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausstehende Stammeinlage: Fälligkeit der Einlage ? Zwangsausschluss eines Gesellschafters (aufgelöste, im Handelsregister gelöschte GmbH) ? Zustellung des Ausschlussbeschlusses an den Verwahrer der Bücher und Schriften der GmbH gem. § 74 Abs. 2 Satz 2 GmbHG ? ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer Kaduzierungserklärung im Falle der Setzung einer zu kurzen Nachfrist; Voraussetzungen für die Fälligkeit einer Bareinlageverpflichtung gegenüber einer GmbH; Notwendigkeit der Einforderung einer Einlage durch die Gesellschafterversammlung für die ...

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesellschafterbeschluss, Gesellschaftsrecht, Kaduzierung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Einforderung der Stammeinlage bei Insolvenz erst nach entsprechendem Beschluss der Gesellschafterversammlung über Einforderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1571
  • ZIP 2008, 37
  • DB 2007, 1581
  • NZG 2007, 717
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.06.2006 - IX ZR 76/04

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Jena, 08.06.2007 - 6 U 311/07
    Aus diesem Grund verbietet sich auch ein Rückgriff auf den Rechtsgedanken des § 323 Abs. 2 BGB , der als Ausnahmetatbestand zudem eng auszulegen ist (vgl. auch BGH WM 2006, 2055, 2056).
  • BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92

    Rechtsschutzinteresse für eine Vollstreckungsgegenklage bei Aushändigung einer

    Auszug aus OLG Jena, 08.06.2007 - 6 U 311/07
    Es muss aufgrund summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage möglich sein, dass der Antragsteller mit seinem Begehren durchdringen wird (BGH NJW 1994, 1161 mwN; Philippi in: Zöller, ZPO , 26.Aufl. 2007,§ 114 Rn 19).
  • BGH, 10.10.1988 - II ZR 92/88

    Erwerb eines mit einer Vormerkung auf Einräumung einer Sicherungshypothek

    Auszug aus OLG Jena, 08.06.2007 - 6 U 311/07
    Der BGH hat sich einer Entscheidung dieser Problematik enthalten (BGHZ 105, 259 ).
  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 3 Z 204/84

    Nachtragsliquidation; Voraussetzungen; GmbH

    Auszug aus OLG Jena, 08.06.2007 - 6 U 311/07
    Folgte man einer starken Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, welche die bloße Notwendigkeit zur Durchführung weiterer Abwicklungsmaßnahmen (hier: die Entgegennahme der Kaduzierungserklärung) bei der gelöschten Gesellschaft auch ohne vorhandenes verteilungsfähiges Vermögen ausreichen lässt, um die Wiedereröffnung der Liquidation in analoger Anwendung des § 273 Abs. 4 AktG zu begründen (BayObLG ZIP 1985, 33; BayObLG ZIP 1983, 938; Lutter/Kleindiek aaO., § 74 Rn 20; Hohner in: Hachenburg, GmbHG , 8. Aufl. 1992, § 74 Rn 32; Schulze/Osterloh in: Baumbach/Hueck, GmbHG , 18. Aufl., § 60 Rn 65), so hätte der Antragsteller zunächst einen Antrag gegenüber dem Handelsregister auf Wiedereintragung der GmbH sowie auf Bestellung eines Nachtragsliquidators stellen müssen, um schließlich die erneute Zahlungsaufforderung dem Nachtragsliquidator zuzustellen.
  • BayObLG, 31.05.1983 - BReg. 3 Z 13/83
    Auszug aus OLG Jena, 08.06.2007 - 6 U 311/07
    Folgte man einer starken Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, welche die bloße Notwendigkeit zur Durchführung weiterer Abwicklungsmaßnahmen (hier: die Entgegennahme der Kaduzierungserklärung) bei der gelöschten Gesellschaft auch ohne vorhandenes verteilungsfähiges Vermögen ausreichen lässt, um die Wiedereröffnung der Liquidation in analoger Anwendung des § 273 Abs. 4 AktG zu begründen (BayObLG ZIP 1985, 33; BayObLG ZIP 1983, 938; Lutter/Kleindiek aaO., § 74 Rn 20; Hohner in: Hachenburg, GmbHG , 8. Aufl. 1992, § 74 Rn 32; Schulze/Osterloh in: Baumbach/Hueck, GmbHG , 18. Aufl., § 60 Rn 65), so hätte der Antragsteller zunächst einen Antrag gegenüber dem Handelsregister auf Wiedereintragung der GmbH sowie auf Bestellung eines Nachtragsliquidators stellen müssen, um schließlich die erneute Zahlungsaufforderung dem Nachtragsliquidator zuzustellen.
  • BGH, 28.01.2002 - II ZR 259/00

    Verlustigerklärung von Aktien wegen Nichtzahlung des Resteinlagebetrages

    Auszug aus OLG Jena, 08.06.2007 - 6 U 311/07
    Die strikte Einhaltung der ordnungsgemäßen Kaduzierungsschritte des § 21 GmbHG ist aber auch insbesondere im Interesse des Rechtsvorgängers des auszuschließenden Gesellschafters erforderlich, weil die Gesellschaft anderenfalls dem in Anspruch genommenen Rechtsvorgänger den kaduzierten Anteil nicht zuwenden könnte, wozu sie aber gemäß § 22 Abs. 4 GmbHG gegen Zahlung der noch offenen Einlage verpflichtet ist (für die AG: BGH WM 2002, 555 m. zust. Anm. Bayer/Pielka, WuB II A. § 65 AktG 1.02).
  • OLG Hamm, 26.01.2011 - 8 U 142/10

    Umfang der Ausfallhaftung nach § 24 GmbHG

    Eine zu kurze Frist ist unwirksam und setzt nach ganz herrschender Meinung nicht etwa eine angemessen lange Frist in Gang (Thüringisches OLG, NZG 2007, 717; Baumbach/ Hueck/Fastrich, § 21 Rdn. 5 m.w.N.).
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