Rechtsprechung
OLG München, 22.08.2002 - 6 U 3180/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zum Rechtsschutzbedürfnis bei Liquidation einer Gesellschaft; Voraussetzungen der Begründung prioritätsälterer Titelschutzrechte durch Versand eines Dispositionsrundschreibens gegenüber der Titelschutzanzeige für den Titel "ENDURO ABENTEUER"
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz - Beginn der Vorbereitung des geplanten Vertriebs einer Zeitschrift
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
MarkenG § 5 Abs. 1, 3 § 15
Anforderungen an eine Titelschutzanzeige für eine Zeitschrift
Verfahrensgang
- LG München I, 29.03.2001 - 7 O 17735/00
- OLG München, 22.08.2002 - 6 U 3180/01
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2003, 283 (Ls.)
- afp 2003, 263
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Hamburg, 27.02.1986 - 3 U 176/85
Auszug aus OLG München, 22.08.2002 - 6 U 3180/01
Unter den vorliegend obwaltenden Umständen sieht sich der Senat an seiner Entscheidung nicht durch die Entscheidung des OLG Hamburg vom 27.02.1986 (GRUR 1986, 555 "St. Pauli Zeitung") noch durch diejenige vom 19.05.1994 (ZUM 95, 50) gehindert.Entgegen der Auffassung der Beklagten erfordert insbesondere die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die Entscheidungen des OLG Hamburg vom 27.02.1986 (a.a.O.) und vom 19.05.1994 die Zulassung der Revision nicht.
- BGH, 24.04.1997 - I ZR 233/94
Titelschutz an einem Computerprogramm
Auszug aus OLG München, 22.08.2002 - 6 U 3180/01
Die Entscheidungen des BGH FTOS (GRUR 1997, 902) und WINCAD (GRUR 1998, 101) könnten nicht ohne weiteres auf Presseerzeugnisse übertragen werden, da sie andere Produkte betreffen.Völlig zu Recht weist die Beklagte darauf hin, daß die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs "FTOS" (BGH GRUR 1997, 902) und "WINCAD" (…a.a.O.) andere Produkte betreffen.
- OLG Hamburg, 19.05.1994 - 3 U 75/94
Auszug aus OLG München, 22.08.2002 - 6 U 3180/01
Überhaupt stehe die Auffassung des Landgerichts, Vorbereitungshandlungen seien nicht geeignet, Titelschutzrechte entstehen zu lassen, im Gegensatz zur herrschenden Meinung, wie sie beispielsweise vom OLG Hamburg (ZUM 1995, 50) vertreten werde.Unter den vorliegend obwaltenden Umständen sieht sich der Senat an seiner Entscheidung nicht durch die Entscheidung des OLG Hamburg vom 27.02.1986 (GRUR 1986, 555 "St. Pauli Zeitung") noch durch diejenige vom 19.05.1994 (ZUM 95, 50) gehindert.
- BGH, 22.06.1989 - I ZR 39/87
Titelschutz an einer Druckschrift; Wirksamkeit einer Sammel-Titelschutzanzeige
Auszug aus OLG München, 22.08.2002 - 6 U 3180/01
Etwas anderes folge auch nicht aus der Titelschutzanzeige - Entscheidung des BGH (GRUR 1989, 760), denn dort sei nichts darüber ausgesagt, wann ein Titel durch Benutzungsaufnahme entstehe.Hiernach ist allgemein anerkannt, daß für die Entstehung des Titelschutzes die öffentliche Ankündigung des Werks unter seinem Titel der tatsächlichen Benutzungsaufnahme durch das Erscheinen des Werks dann gleichzustellen ist, wenn das Werk in angemessener Frist unter dem angekündigten Titel erscheint und wenn das Werk in branchenüblicher Weise öffentlich angekündigt war (BGH GRUR 1989, 760 "Titelschutzanzeige" und BGH GRUR 1998, 1010 "WIN-CAD" jeweils m.w.N.).
- BGH, 01.03.2001 - I ZR 205/98
Die ARD unterliegt im Titelstreit - Sat.1 und ProSieben dürfen ihre Nachrichten …
Auszug aus OLG München, 22.08.2002 - 6 U 3180/01
Durch den Leitsatz der BGH-Entscheidung Tagesreport (WRP 01, 1193) sehe sich die Beklagte in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.Zu Unrecht sieht sich die Beklagte schließlich durch den Leitsatz zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 01.03.2001 "Tagesreport" (WRP 01, 1193) in ihrer Auffassung bestätigt.
- BGH, 15.01.1998 - I ZR 282/95
"WINCAD"; Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Aufhebung der …
Auszug aus OLG München, 22.08.2002 - 6 U 3180/01
Hiernach ist allgemein anerkannt, daß für die Entstehung des Titelschutzes die öffentliche Ankündigung des Werks unter seinem Titel der tatsächlichen Benutzungsaufnahme durch das Erscheinen des Werks dann gleichzustellen ist, wenn das Werk in angemessener Frist unter dem angekündigten Titel erscheint und wenn das Werk in branchenüblicher Weise öffentlich angekündigt war (BGH GRUR 1989, 760 "Titelschutzanzeige" und BGH GRUR 1998, 1010 "WIN-CAD" jeweils m.w.N.).