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   OLG Nürnberg, 27.06.2003 - 6 U 3219/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3608
OLG Nürnberg, 27.06.2003 - 6 U 3219/01 (https://dejure.org/2003,3608)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27.06.2003 - 6 U 3219/01 (https://dejure.org/2003,3608)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27. Juni 2003 - 6 U 3219/01 (https://dejure.org/2003,3608)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses für Kosten der Selbstbeseitigung von Mängeln; Rückzahlung wegen gegenwärtiger Unmöglichkeit der beabsichtigten Mangelbeseitigung; Ausschluss des Anspruchs auf Vorschusszahlung aus Treu und Glauben

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses für die voraussichtlichen Kosten einer Selbstbeseitigung vorhandener Werkmängel im Falle einer Unausführbarkeit der Mängelbeseitigung in absehbarer Zeit

  • Judicialis

    BGB § 637 Abs. 3 n.F.; ; BGB § 633 Abs. 3 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenvorschuss des Werkunternehmers bei nicht absehbarer Durchführbarkeit der Selbstbeseitigung eines Mangels durch Besteller?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Vorschuss für Mangelbeseitigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträger kann von SubU keinen Vorschuss verlangen, wenn Käufer Nachbesserung für längere Zeit ablehnt! (IBR 2003, 529)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1601
  • MDR 2003, 1222
  • NZBau 2003, 614
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 29.06.1994 - 12 U 169/93

    Abzug neu für alt bei verzögerten Nachbesserungsarbeiten?

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.06.2003 - 6 U 3219/01
    Daß sich die Klägerin für den Fall erfolglosen Fristablaufs im Schreiben ihres Architekten vom 8.7.1999 eine Selbstbeseitigung "vorbehalten" bzw. im eigenen Schreiben vom 14.9.1999 Geltendmachung eines Kostenvorschusses angekündigt hat, genügt dafür nicht (vgl. BGH BauR 87, 209; KG BauR 88, 724; OLG Köln BauR 96, 725; OLG Hamm NJW-RR 96, 272).
  • BGH, 18.12.1986 - VII ZR 22/86

    Ankündigung der Ersatzvornahme

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.06.2003 - 6 U 3219/01
    Daß sich die Klägerin für den Fall erfolglosen Fristablaufs im Schreiben ihres Architekten vom 8.7.1999 eine Selbstbeseitigung "vorbehalten" bzw. im eigenen Schreiben vom 14.9.1999 Geltendmachung eines Kostenvorschusses angekündigt hat, genügt dafür nicht (vgl. BGH BauR 87, 209; KG BauR 88, 724; OLG Köln BauR 96, 725; OLG Hamm NJW-RR 96, 272).
  • BGH, 02.03.1967 - VII ZR 215/64

    Rechte des Bauherrn nach Verstreichen der Frist zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.06.2003 - 6 U 3219/01
    Ein solcher Anspruch wird letztlich aus § 242 BGB hergeleitet (vgl. BGHZ 47, 272).
  • BGH, 05.04.1984 - VII ZR 167/83

    Voraussetzungen eines Vorschußanspruchs; Sicherungszweck der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.06.2003 - 6 U 3219/01
    Nach der Rechtsprechung des BGH muß ein gezahlter Vorschuß zurückgezahlt werden, wenn die Nachbesserung nicht durchgeführt werden kann (vgl. BGHZ 68, 372, 378) oder feststeht, daß der Auftraggeber sie nicht mehr ernsthaft betreibt (vgl. BGH BauR 84, 406, 408).
  • KG, 22.04.1988 - 6 U 4258/87
    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.06.2003 - 6 U 3219/01
    Daß sich die Klägerin für den Fall erfolglosen Fristablaufs im Schreiben ihres Architekten vom 8.7.1999 eine Selbstbeseitigung "vorbehalten" bzw. im eigenen Schreiben vom 14.9.1999 Geltendmachung eines Kostenvorschusses angekündigt hat, genügt dafür nicht (vgl. BGH BauR 87, 209; KG BauR 88, 724; OLG Köln BauR 96, 725; OLG Hamm NJW-RR 96, 272).
  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 36/76

    Rechtsnatur der Sachmängelansprüche des Erwerbers eines nahezu fertigen Bauwerks;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.06.2003 - 6 U 3219/01
    Nach der Rechtsprechung des BGH muß ein gezahlter Vorschuß zurückgezahlt werden, wenn die Nachbesserung nicht durchgeführt werden kann (vgl. BGHZ 68, 372, 378) oder feststeht, daß der Auftraggeber sie nicht mehr ernsthaft betreibt (vgl. BGH BauR 84, 406, 408).
  • OLG Köln, 14.02.1996 - 11 U 189/95

    Fälligkeit der Vergütung; Stundenlohnarbeiten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.06.2003 - 6 U 3219/01
    Daß sich die Klägerin für den Fall erfolglosen Fristablaufs im Schreiben ihres Architekten vom 8.7.1999 eine Selbstbeseitigung "vorbehalten" bzw. im eigenen Schreiben vom 14.9.1999 Geltendmachung eines Kostenvorschusses angekündigt hat, genügt dafür nicht (vgl. BGH BauR 87, 209; KG BauR 88, 724; OLG Köln BauR 96, 725; OLG Hamm NJW-RR 96, 272).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2018 - 29 U 152/17

    Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung

    Der Anspruch besteht nicht, wenn der Besteller die Mängel nicht mehr beseitigen lassen will oder Schadensersatz anstrebt, ohne dass dessen Voraussetzungen vorliegen (BGH VII ZR 167/83, Baurecht 1984, 406, Juris Rn. 27; vergleiche OLG Celle Baurecht 2001, 1753; vergleiche OLG Nürnberg NJW-RR 2003, 1601 [OLG Nürnberg 27.06.2003 - 6 U 3219/01] ).
  • OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 13 U 96/14

    Voraussetzungen eines Vorschussanspruchs nach § 637 III BGB

    Zwar ist nach der herrschenden Rechtsprechung diese Absicht grundsätzlich zu unterstellen, jedoch besteht nach ebenfalls einhelliger Meinung in der herrschenden Rechtsprechung kein Anspruch auf einen Kostenvorschuss, wenn von vornherein feststeht, dass der Besteller den Mangel nicht binnen angemessener Frist beseitigen kann (BGH 68, 372) oder will (NJW-RR 03, 1601 [OLG Nürnberg 27.06.2003 - 6 U 3219/01] ; Palandt/Sprau a. a. O., § 637 Rz. 8 m. w. N.).
  • OLG Köln, 13.04.2022 - 11 U 22/21

    Mängelbeseitigung bei Werkleistungen Mangelhaftigkeit von Bauleistungen

    Kein Anspruch auf einen Kostenvorschuss besteht nur, wenn von vornherein feststeht, dass der Besteller den Mangel nicht binnen angemessener Frist beseitigt (OLG Nürnberg, NJW-RR 2003, 1601; OLG Frankfurt a. M., Urteil v. 06.10.2016, Az. 13 U 96/14, BeckRS 2016, 131424).
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