Weitere Entscheidung unten: LSG Sachsen-Anhalt, 10.02.2009

Rechtsprechung
   KG, 20.05.2005 - 6 U 33/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,32904
KG, 20.05.2005 - 6 U 33/04 (https://dejure.org/2005,32904)
KG, Entscheidung vom 20.05.2005 - 6 U 33/04 (https://dejure.org/2005,32904)
KG, Entscheidung vom 20. Mai 2005 - 6 U 33/04 (https://dejure.org/2005,32904)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit von nationalem Recht i.R.e. Zustellung von Schriftstücken zur Bewirkung der Rechtshängigkeit; Annahmeverweigerungsrecht bei Zustellung von Schriftstücken ohne Übersetzung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 198/94

    Einführung in Bezug genommener Unterlagen in den Rechtsstreit

    Auszug aus KG, 20.05.2005 - 6 U 33/04
    Zwar ist richtig, dass das Gericht bei seiner Entscheidung nur solche Tatsachen verwerten darf, zu denen sich die Beteiligten haben äußern können, und ist weiter nicht zweifelhaft, dass zu den der Gegenseite mitzuteilenden Äußerungen einer Prozesspartei auch solche Äußerungen gehören, die nicht in einem Schriftsatz selbst, sondern in einer Anlage dazu enthalten sind (vgl. BVerfGE 19, 148; BVerfGE 50, 280; vgl. auch BGH WM 1995, 1292, wonach dann, wenn in einem Schriftsatz auf bestimmte Unterlagen Bezug genommen wird, ohne dass diese beigefügt worden sind oder nachgereicht werden, diese nicht - auch nicht durch Bezugnahme im Sinne von § 137 Abs. 3 ZPO - Gegenstand der mündlichen Verhandlung werden).
  • BVerfG, 05.10.1965 - 2 BvR 285/65

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus KG, 20.05.2005 - 6 U 33/04
    Zwar ist richtig, dass das Gericht bei seiner Entscheidung nur solche Tatsachen verwerten darf, zu denen sich die Beteiligten haben äußern können, und ist weiter nicht zweifelhaft, dass zu den der Gegenseite mitzuteilenden Äußerungen einer Prozesspartei auch solche Äußerungen gehören, die nicht in einem Schriftsatz selbst, sondern in einer Anlage dazu enthalten sind (vgl. BVerfGE 19, 148; BVerfGE 50, 280; vgl. auch BGH WM 1995, 1292, wonach dann, wenn in einem Schriftsatz auf bestimmte Unterlagen Bezug genommen wird, ohne dass diese beigefügt worden sind oder nachgereicht werden, diese nicht - auch nicht durch Bezugnahme im Sinne von § 137 Abs. 3 ZPO - Gegenstand der mündlichen Verhandlung werden).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 232/78

    Verwertung kirzfristig eingerechter und dem Gegner unbekannter

    Auszug aus KG, 20.05.2005 - 6 U 33/04
    Zwar ist richtig, dass das Gericht bei seiner Entscheidung nur solche Tatsachen verwerten darf, zu denen sich die Beteiligten haben äußern können, und ist weiter nicht zweifelhaft, dass zu den der Gegenseite mitzuteilenden Äußerungen einer Prozesspartei auch solche Äußerungen gehören, die nicht in einem Schriftsatz selbst, sondern in einer Anlage dazu enthalten sind (vgl. BVerfGE 19, 148; BVerfGE 50, 280; vgl. auch BGH WM 1995, 1292, wonach dann, wenn in einem Schriftsatz auf bestimmte Unterlagen Bezug genommen wird, ohne dass diese beigefügt worden sind oder nachgereicht werden, diese nicht - auch nicht durch Bezugnahme im Sinne von § 137 Abs. 3 ZPO - Gegenstand der mündlichen Verhandlung werden).
  • BGH, 22.02.1978 - VIII ZR 24/77

    Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit eines Gerichts - Anforderungen an die

    Auszug aus KG, 20.05.2005 - 6 U 33/04
    Es genügt vielmehr "wenn die zugestellte mit der angebrachten Klageschrift im wesentlichen identisch ist, insbesondere sich auf den gleichen Sachverhalt stützt" (BGH NJW 1978, 1058 zur Rechtshängigkeit als Vorfrage für eine Rückwirkung nach §§ 261 b III , 496 III ZPO a.F.; ebenso Roth in Stein/Jonas, a.a.O., § 167 Rn. 15; Zöller/Greger/Stöber, a.a.O., § 167 Rn. 16).
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 10.02.2009 - L 6 U 33/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,71439
LSG Sachsen-Anhalt, 10.02.2009 - L 6 U 33/04 (https://dejure.org/2009,71439)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.02.2009 - L 6 U 33/04 (https://dejure.org/2009,71439)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. Februar 2009 - L 6 U 33/04 (https://dejure.org/2009,71439)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.02.2009 - L 6 U 33/04
    Das SG hat die Klage, welche der Kläger gemäß den §§ 54 Abs. 1, 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG zulässigerweise als kombiniertes Anfechtungs- und Feststellungsbegehren verfolgen kann (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 46/03 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 3; Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 19/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 23, m.w.N.), zu Recht abgewiesen.

    Allein aus dieser generell toxischen Wirkung der regelmäßig eingesetzten Substanzen kann jedoch nicht auf eine berufsbedingte Entstehung der Leberzirrhose geschlossen werden (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 48/96 - SGb 1999, 39 ff.; Urteil vom 7. September 2004, a.a.O.).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.02.2009 - L 6 U 33/04
    Gesichtspunkte hierfür sind Art und Ausmaß der versicherten Einwirkung sowie der konkurrierenden Ursachen, der zeitliche Verlauf, die Krankheitsgeschichte unter Berücksichtigung der aktuellen medizinischen Erkenntnisse sowie ergänzend auch der Schutzzweck der Norm (siehe BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Dagegen ist die Ableitung des Klägers, mangels gesicherter Alternativursache seien im Umkehrschluss die angeschuldigten beruflichen Einwirkungen als wesentliche Bedingung des Leberschadens anzusehen, im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung unzulässig (siehe nochmals BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.).

  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 48/96

    Anscheinsbeweis bei der Feststellung einer Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.02.2009 - L 6 U 33/04
    Allein aus dieser generell toxischen Wirkung der regelmäßig eingesetzten Substanzen kann jedoch nicht auf eine berufsbedingte Entstehung der Leberzirrhose geschlossen werden (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 48/96 - SGb 1999, 39 ff.; Urteil vom 7. September 2004, a.a.O.).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.02.2009 - L 6 U 33/04
    Gesichtspunkte hierfür sind Art und Ausmaß der versicherten Einwirkung sowie der konkurrierenden Ursachen, der zeitliche Verlauf, die Krankheitsgeschichte unter Berücksichtigung der aktuellen medizinischen Erkenntnisse sowie ergänzend auch der Schutzzweck der Norm (siehe BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - unmittelbarer Weg - abweichender

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.02.2009 - L 6 U 33/04
    Das SG hat die Klage, welche der Kläger gemäß den §§ 54 Abs. 1, 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG zulässigerweise als kombiniertes Anfechtungs- und Feststellungsbegehren verfolgen kann (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 46/03 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 3; Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 19/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 23, m.w.N.), zu Recht abgewiesen.
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