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Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.10.2020 - 6 U 34/20   

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OLG Celle, 29.10.2020 - 6 U 34/20 (https://dejure.org/2020,33365)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.10.2020 - 6 U 34/20 (https://dejure.org/2020,33365)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Oktober 2020 - 6 U 34/20 (https://dejure.org/2020,33365)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2314 Abs. 1 S. 1 u. 2, 2325 Abs. 3 S. 1
    Umfang der Ermittlungen des Notars über den Nachlasstatbestand

  • erbrechtsiegen.de

    Auskunftspflicht gegenüber Pflichtteilsberechtigten - Anforderungen notarielles Nachlassverzeichnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Notare dürfen beim Nachlassverzeichnis nicht schlampen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ein Notar darf sich bei Erstellung eines Nachlassverzeichnisses nicht allein auf ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang der Nachforschungspflicht bei Ermittlungen über Nachlassbestand

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Enterbter Sohn verlangt ein notarielles Nachlassverzeichnis - Der Notar darf sich dabei nicht nur auf die Angaben der Stiefmutter und Erbin verlassen

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Pflichtteilsberechnung mit notariellem Nachlassverzeichnis - Auskunftsrecht Enterbter gestärkt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anforderung an ein notarielles Nachlassverzeichnis: eigene Ermittlungstätigkeit

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 73
  • FamRZ 2021, 398
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.05.2020 - IV ZR 193/19

    Ergänzung und Berichtigung eines notariellen Nachlassverzeichnisses

    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2020 - 6 U 34/20
    Anders als in dem Fall, über den der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20. Mai 2020 - IV ZR 193/19 (zit. nach juris) entschieden und ausgeführt hat, dass bei einer offensichtlichen Unvollständigkeit eines Nachlassverzeichnisses in einem Punkt eine Ergänzung bzw. Berichtigung des notariellen Nachlassverzeichnisses verlangt werden kann, ist dem Landgericht zuzustimmen, dass im Streitfall das bisher vorgelegte Nachlassverzeichnis nicht den Mindestanforderungen genügt und deshalb schon keine Erfüllung darstellen kann.

    Dementsprechend muss der Notar den Bestand des Nachlasses selbst und eigenständig ermitteln und durch Bestätigung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringen, dass er den Inhalt verantwortet (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2020 - IV ZR 193/19 -, zitiert nach juris, dort Rn. 8).

    Zu einer teilweisen Erfüllung ist die Beklagte nicht berechtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 385/13, zit. nach juris; Anmerkung Kuhn zu BGH, Urt. v. 20.Mai 2020 - IV 193/19 in ZEV 2020, 625, zit. nach beck-online).

  • BGH, 10.05.2011 - VI ZR 152/10

    Haftungsprivileg bei Arbeitsunfall: Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2020 - 6 U 34/20
    a) Die Anschlussberufung, mit der der Kläger keinen eigenen Angriff gegen das Teilurteil vorbringt, sondern nur eine Erweiterung seines erstinstanzlichen Klagantrags um die Hinzuziehung bei Errichtung des Nachlassverzeichnisses begehrt, ist zulässig (vgl. BGH VI ZR 152/10 = NJW 2011, 3298, zitiert nach juris dort Rn. 9).
  • BGH, 22.10.2014 - XII ZB 385/13

    Stufenklage auf Trennungsunterhalt: Erfüllung des Auskunftsanspruchs durch

    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2020 - 6 U 34/20
    Zu einer teilweisen Erfüllung ist die Beklagte nicht berechtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 385/13, zit. nach juris; Anmerkung Kuhn zu BGH, Urt. v. 20.Mai 2020 - IV 193/19 in ZEV 2020, 625, zit. nach beck-online).
  • BGH, 07.03.2024 - I ZB 40/23

    Ermittlungen des Notars bei Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses;

    Die Anforderungen an den Umfang der Ermittlungen richten sich nach den konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls (OLG Saarbrücken, FamRZ 2011, 1258 [juris Rn. 12]; MünchKomm.BGB/Lange, 9. Aufl., § 2314 Rn. 49) und orientieren sich daran, welche Nachforschungen ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich halten würde (vgl. BGH, NJW 2019, 231 [juris Rn. 32] mwN; NJW 2020, 2187 [juris Rn. 8]; OLG Bamberg ZEV 2016, 580 [juris Rn. 4]; OLG Celle, FamRZ 2021, 398 [juris Rn. 22]; Horn in Burandt/Rojahn, Erbrecht, 4. Aufl., § 2314 Rn. 54).
  • OLG Brandenburg, 14.09.2021 - 3 U 136/20

    Umfang der Auskunftsrechte des Pflichtteilsberechtigten

    Dabei hat er diejenigen Nachforschungen anzustellen, die ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich hielte (BGH ZEV 2019, 81 ff; OLG Celle NJW-RR 2021, 73 f; OLG Koblenz ZEV 2014, 308 ff).
  • LG Bielefeld, 30.09.2020 - 3 O 21/20

    Anforderungen an notarielles Nachlassverzeichnis

    Ausnahmen sind denkbar, wenn solche Nachforschungen ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich halten würde (vgl. OLG Hamm und Dresden, jeweils aaO; OLG Celle, Urteil vom 29.10.2020 - 6 U 34/20, BeckRS 2020, 28726).

    Hinsichtlich etwaiger Steuerrückerstattungen hätte sich der Notar den letzten Steuerbescheid geben lassen können oder ggf. unter Mitwirkung der Beklagten beim Finanzamt des Wohnorts des Erblassers nachfragen können (vgl. OLG Celle, Urteil vom 29.10.2020, aaO.).

    Da das Nachlassverzeichnis in den für die Bemessung des Pflichtteilsanspruchs entscheidenden Punkten unvollständig ist und darüber hinaus nicht ersichtlich ist, dass es in seiner Gesamtheit Ergebnis einer eigenen Bestandsaufnahme des Notars ist, ist die Beklagte auf der ersten Stufe zur Erteilung der Auskunft durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnis und nicht lediglich zur Ergänzung des bereits von dem Notar Dr. U. aufgenommenen Verzeichnisses zu verurteilen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 29.10.2020, aaO.).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.08.2020 - 6 U 34/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,45114
OLG Köln, 28.08.2020 - 6 U 34/20 (https://dejure.org/2020,45114)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.08.2020 - 6 U 34/20 (https://dejure.org/2020,45114)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. August 2020 - 6 U 34/20 (https://dejure.org/2020,45114)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast des Verletzers für die Erschöpfung einer Klagemarke

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Köln, 22.01.2020 - 84 O 92/19
    Auszug aus OLG Köln, 28.08.2020 - 6 U 34/20
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 22.01.2020 (Az. 84 O 92/19) aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Landgericht Köln zurückverwiesen.

    Die Klägerin beantragt sinngemäß, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 22.01.2020 (Az. 84 O 92/19) die Beklagte zu verurteilen, wie in erster Instanz beantragt;.

  • OLG München, 18.09.2002 - 27 U 1011/01

    Zulässigkeit des durch den Verwalter mit Ermächtigung der

    Auszug aus OLG Köln, 28.08.2020 - 6 U 34/20
    Denn auch wenn das Urteil selbst keinen vollstreckungsfähigen Inhalt im eigentlichen Sinne hat, weil das angefochtene Urteil bereits mit der Verkündung des aufhebenden Urteils außer Kraft tritt (§ 717 Abs. 1 ZPO), kann aus ihm die Vollstreckung insoweit betrieben werden, als erst die Vorlage eines für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils das Vollstreckungsorgan nach §§ 775, 776 ZPO nötigt, eine eingeleitete Vollstreckung aus dem aufgehobenen Urteil einzustellen und getroffene Maßnahmen aufzuheben (Heßler in Zöller aaO, § 538 Rn. 59; OLG München, Urteil vom 18.09.2002 - 27 U 1011/01, NZM 2002, 1032).
  • BGH, 17.07.2012 - VIII ZR 273/11

    Rechtzeitigkeit des Vorbringens innerhalb einer Instanz

    Auszug aus OLG Köln, 28.08.2020 - 6 U 34/20
    Eine Zurückweisung des Vorbringens als verspätet nach § 282 Abs. 1 ZPO scheidet aus, weil die Vorschrift nur einschlägig ist, wenn innerhalb einer Instanz mehrere Verhandlungstermine stattfinden (vgl. BGH, Beschluss vom 17.07.2012 - VIII ZR 273/11, NJW 2012, 3787).
  • OLG Köln, 12.03.2020 - 3 U 55/19

    VW-Abgasskandal - Schadensersatzansprüche bei 3,0 V6 Dieselmotoren (EA 897)

    Auszug aus OLG Köln, 28.08.2020 - 6 U 34/20
    Aufhebende und zurückverweisende Urteile sind nach vorzugswürdiger Auffassung, der der Senat beitritt, für vorläufig vollstreckbar zu erklären (Heßler in Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 538 Rn. 59 mwN; OLG Köln, Urteil vom 12.03.2020 - 3 U 55/19, juris).
  • BGH, 04.05.2005 - XII ZR 23/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens

    Auszug aus OLG Köln, 28.08.2020 - 6 U 34/20
    Eine Zurückweisung scheidet daher aus, wenn der Gegner keine Erkundigungen einholen muss, weil der neue Vortrag sich auf das Bestreiten von bereits unter Beweis gestellten Vortrags des Gegners bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 04.05.2005 - XII ZR 23/03, NJW-RR 2005, 1007).
  • BGH, 22.02.2024 - I ZR 217/22

    PIERRE CARDIN

    Deshalb sind im Rahmen einer unionsrechtskonformen Anwendung von § 19c MarkenG generalpräventive Aspekte in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einzubeziehen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 5. Juni 2014 - 6 U 55/13, juris Rn. 21 und Urteil vom 16. Juli 2015 - 6 U 109/14, juris Rn. 51; OLG Köln, Urteil vom 28. August 2020 - 6 U 34/20, juris Rn. 68; zur Berücksichtigung von Allgemeininteressen im Rahmen von § 23 Abs. 4 UWG aF vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1954 - I ZR 178/52, GRUR 1955, 37, 42 - Cupresa; Urteil vom 14. Dezember 1966 - I ZR 125/64, GRUR 1967, 362, 366 - Spezialsalz; Thiering in Ströbele/Hacker/Thiering aaO § 19c Rn. 11).
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