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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.10.1999 - 6 U 35/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3329
OLG Köln, 22.10.1999 - 6 U 35/99 (https://dejure.org/1999,3329)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.10.1999 - 6 U 35/99 (https://dejure.org/1999,3329)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Oktober 1999 - 6 U 35/99 (https://dejure.org/1999,3329)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Klausel in Versicherungsbedingungen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    AGBG § 11 Nr. 15 S. 1 lit.b; § 11 Nr. 15 S. 2
    Klausel in Versicherungsbedingungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit; Klausel; AGB; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Beweislast; Widerruf; Verbraucher; Versicherungsunternehmen; Versicherungsvertrag; Gesonderte Unterschrift

  • Judicialis

    AGBG § 11 Nr. 15 b; ; AGBG § ... 11 Nr. 15 b S. 2; ; AGBG § 11 Nr. 15 S. 1 b; ; AGBG § 11 Nr. 15 S. 2; ; Verbraucherkreditgesetz § 7 Abs. 2 S. 2; ; Haustürwiderrufsgesetz § 2 Abs. 1 S. 2; ; Abzahlungsgesetz § 1 b Abs. 2 S. 2; ; VVG § 5 a Abs. 1; ; VVG § 5 a Abs. 2 S. 2; ; VVG § 5 a; ; VAG § 10 a; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713 ZPO

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 11 Nr. 15 S. 1 b; AGBG § 11 Nr. 15 S. 2; VVG § 5 a
    Unwirksame Klauseln über den Empfang der Verbraucherinformation einschließlich der AVB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 11 Nr. 15 S. 1 lit. b, § 11 Nr. 15 S. 2
    Klausel in Versicherungsbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 169
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.11.1989 - IX ZR 269/87

    Kontrolle einzelner Klauseln der von einem Dachverband empfohlenen "Allgemeinen

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.1999 - 6 U 35/99
    Die Klausel ist nämlich auch dann unwirksam, wenn zwar verschiedene Unterschriften hinsichtlich des Vertragstextes und des Empfangsbekenntnisses existieren, die Unterschrift unter das Empfangsbekenntnis aber neben der Erklärung, bestimmte Unterlagen erhalten zu haben, noch weitere Erklärungen enthält (BGH NJW 1990, 761, 766 r. Sp.).

    Zudem fehlt es schon begrifflich an einem "Empfangsbekenntnis", wenn nicht nur Tatsachen, also der Empfang bestimmter Leistungen, bestätigt, sondern diese zugleich rechtlich bewertet werden (BGH NJW 1990, 761, 765 r. Sp., dort: die Zumutbarkeit der Kenntnisnahme).

  • BGH, 15.01.1987 - III ZR 153/85

    Wirksamkeit eines am Ende eines Nachtclubbesuchs von einem zur Barzahlung

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.1999 - 6 U 35/99
    Soll ein Vertrag unterschrieben werden, muss sich mithin eine Unterschrift auf ihn und eine andere auf das Empfangsbekenntnis beziehen (BGH NJW 1987, 2014).
  • BGH, 29.04.1987 - VIII ZR 251/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Laufzeit und der Kündigungsfrist des Abonnements

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.1999 - 6 U 35/99
    Der BGH hat denn auch in NJW 1987, 2012, 2014 dies als seinerzeit eindeutig herrschende Meinung bezeichnet.
  • OLG Köln, 03.02.2012 - 20 U 140/11

    Europarechtswidrigkeit der Regelung über das Zustandekommen von

    Das hat das OLG Köln (VersR 2000, 169) in einem Fall angenommen, in dem sich der Versicherer den Empfang der Verbraucherinformationen mit der Erklärung, der Versicherungsnehmer habe die "maßgebenden Verbraucherinformationen einschließlich der Versicherungsbedingungen" erhalten, hat bestätigen lassen, weil das, was "maßgebend" sei, eine rechtliche Wertung verlange.
  • OLG Köln, 21.10.2011 - 20 U 138/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Recht zum Rücktritt von einem

    Das hat das OLG Köln - 6. Zivilkammer - (VersR 2000, 169) in einem Fall angenommen, in dem sich der Versicherer den Empfang der Verbraucherinformationen mit der Erklärung, der Versicherungsnehmer habe die "maßgebenden Verbraucherinformationen einschließlich der Versicherungsbedingungen" erhalten, hat bestätigen lassen, weil das, was "maßgebend" sei, eine rechtliche Wertung verlange.
  • OLG Köln, 26.03.2010 - 20 U 198/09

    Feststellung einer zukünftigen Leistungspflicht des Versicherers bzgl.

    Sie übersieht, dass die formularmäßigen Empfangsbekenntnisklauseln, welche die Klägerin am Ende des Darlehensvertrages und unter dem Beitritt zur Ratenschutzversicherung unterschrieben hat, gemäß § 309 Nr. 12 BGB unwirksam sind (vgl. OLG Köln VersR 2000, 169).
  • OLG Frankfurt, 10.06.2014 - 14 U 109/13

    Lebensversicherung: Widerspruch - Anwendungsbereich des § 5a VVG

    Das hat das OLG Köln - 6. Zivilsenat - (Urteil vom 22.10.1999 - 6 U 35/99 - Juris) in einem Fall angenommen, in dem sich der Versicherer den Empfang der Verbraucherinformationen mit der Erklärung, der Versicherungsnehmer habe die "maßgebenden Verbraucherinformationen einschließlich der Versicherungsbedingungen" erhalten, hat bestätigen lassen, weil das, was "maßgebend" sei, eine rechtliche Wertung verlange.
  • LG Düsseldorf, 24.03.2016 - 9 S 13/15

    Widerruf eines Versicherungsvertrags im Wege des Antragsmodells

    Auf die Frage, ob dies anders zu bewerten sein könnte, wenn sich der Versicherer vom Versicherungsnehmer bestätigen lässt, alle "maßgeblichen" Informationen erhalten zu haben (vgl. dazu OLG Köln, VersR 2000, 169), kommt es damit nicht an.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 19.10.1999 - 6 U 35/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6819
OLG Schleswig, 19.10.1999 - 6 U 35/99 (https://dejure.org/1999,6819)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.10.1999 - 6 U 35/99 (https://dejure.org/1999,6819)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. Oktober 1999 - 6 U 35/99 (https://dejure.org/1999,6819)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Lübeck - 8 O 88/98
  • OLG Schleswig, 19.10.1999 - 6 U 35/99
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 10.04.2008 - I ZR 164/05

    audison

    Ausreichend, aber grundsätzlich auch erforderlich ist ein Vertragsverhältnis, das zur Wahrnehmung der Interessen des Geschäftsherrn im geschäftlichen Verkehr verpflichtet (vgl. OLG Schleswig NJWE-WettbR 2000, 119, 120; OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 269, 271; Ingerl/Rohnke aaO § 11 Rdn. 5; Hacker in Ströbele/Hacker aaO § 11 Rdn. 6; Lange aaO Rdn. 2398).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.05.1999 - 6 U 35/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10842
OLG Hamm, 27.05.1999 - 6 U 35/99 (https://dejure.org/1999,10842)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.05.1999 - 6 U 35/99 (https://dejure.org/1999,10842)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Mai 1999 - 6 U 35/99 (https://dejure.org/1999,10842)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz des Frontschadens und weiterer immaterieller Schäden nach einem Kettenauffahrunfall; Grundsätze zum sog. doppelten Auffahrunfall; Ungeklärte Verursachung von Frontschäden; Wahrscheinlichkeit einer ursächlichen Beteiligung; Beschwerden wegen HWS und ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 27.11.1981 - 10 U 80/81

    Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.1999 - 6 U 35/99
    Diesen an § 287 ZPO orientierten Verhältnismaßstab hat die Rechtsprechung zur Vermeidung unbilliger Härten eines sich ansonsten in Beweisnot befindlichen Geschädigten in ständiger Rechtsprechung entwickelt (seit BGH VersR 73, 762; ebenso OLG Karlsruhe, VersR 81, 739 und 82, 1150; Greger, NZV 89, 58; Senat in 6 U 227/89).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.1990 - 6 U 227/89
    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.1999 - 6 U 35/99
    Diesen an § 287 ZPO orientierten Verhältnismaßstab hat die Rechtsprechung zur Vermeidung unbilliger Härten eines sich ansonsten in Beweisnot befindlichen Geschädigten in ständiger Rechtsprechung entwickelt (seit BGH VersR 73, 762; ebenso OLG Karlsruhe, VersR 81, 739 und 82, 1150; Greger, NZV 89, 58; Senat in 6 U 227/89).
  • OLG Karlsruhe, 12.09.1980 - 10 U 220/79
    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.1999 - 6 U 35/99
    Diesen an § 287 ZPO orientierten Verhältnismaßstab hat die Rechtsprechung zur Vermeidung unbilliger Härten eines sich ansonsten in Beweisnot befindlichen Geschädigten in ständiger Rechtsprechung entwickelt (seit BGH VersR 73, 762; ebenso OLG Karlsruhe, VersR 81, 739 und 82, 1150; Greger, NZV 89, 58; Senat in 6 U 227/89).
  • BGH, 08.05.1973 - VI ZR 101/71

    Schadensabgrenzung bei doppeltem Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.1999 - 6 U 35/99
    Diesen an § 287 ZPO orientierten Verhältnismaßstab hat die Rechtsprechung zur Vermeidung unbilliger Härten eines sich ansonsten in Beweisnot befindlichen Geschädigten in ständiger Rechtsprechung entwickelt (seit BGH VersR 73, 762; ebenso OLG Karlsruhe, VersR 81, 739 und 82, 1150; Greger, NZV 89, 58; Senat in 6 U 227/89).
  • OLG Hamm, 24.03.2010 - 13 U 125/09

    Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall; Höhe zu erstattender

    Hat ein Fahrzeug bei einem Kettenauffahrunfall sowohl Front- wie auch Heckschäden erlitten, so kann zwar zur Vermeidung unbilliger Ergebnisse bei ungeklärter Verursachung der Frontschäden derjenige Teil des Gesamtschadens, für den der auffahrende Hintermann verantwortlich ist, durch eine quotenmäßige Aufteilung des Gesamtschadens gem. § 287 ZPO ermittelt werden (BGH, VersR 73, 1283; OLG Hamm, 6 U 35/99, BeckRS 2007 110587; OLG Karlsruhe, VersR 82, 1150).

    Maßgeblich ist hierfür aber eine deutliche Wahrscheinlichkeit der Verantwortlichkeit des Schädigers für den Frontschaden (OLG Hamm, 6 U 35/99, BeckRS 2007 110587).

  • OLG Koblenz, 16.11.2020 - 12 U 207/19

    Anscheinsvermutung bei einem "Kettenauffahrunfall"

    Hierfür ist aber eine deutliche Wahrscheinlichkeit der Verantwortlichkeit des Schädigers für den Frontschaden vonnöten (so auch OLG Hamm, BeckRS 2007, 11057).
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