Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 15.05.2008 - 6 U 36/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 3 UWG, § 7 Abs 2 S 2 Alt 2 UWG, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO
Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Bestimmtheit eines Antrags auf Unterlassung unzulässiger Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden - aufrecht.de
Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags
- Kanzlei Prof. Schweizer
Anforderungen eines Unterlassungsantrages bei unerwünschter Telefonwerbung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 7 Abs. 2 S. 2; ZPO § 253
Voraussetzungen für eine hinreichende Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages auf das Verbot unerwünschter Telefonwerbung - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klageantrag bei unzulässiger Telefonwerbung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Bestimmtheit eines auf das Verbot unerwünschter Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden gerichteten Unterlassungsantrages
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Zur Telefonwerbung von GeBaKo gegenüber Gewerbetreibenden
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main - 11 O 97/02 BGH - I ZR 191/03
- LG Frankfurt/Main, 17.01.2003 - 11 O 97/02
- OLG Frankfurt, 24.07.2003 - 6 U 36/03
- BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03
- BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03
- BGH, 18.05.2007 - I ZR 191/03
- BGH, 19.07.2007 - I ZR 191/03
- OLG Frankfurt, 15.05.2008 - 6 U 36/03
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2009, 37
- MMR 2008, 778 (Ls.)
- afp 2009, 626
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93
Telefax-Werbung - Telefax-Werbung
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2008 - 6 U 36/03
Dem steht nicht entgegen, dass sein Hauptantrag zum Zeitpunkt der Klageerhebung nach der damals geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (WRP 1996, 100 - Telefax-Werbung) zulässig war. - BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03
Telefonwerbung für "Individualverträge"
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2008 - 6 U 36/03
Des Weiteren wird wegen des Sach- und Streitstandes auf den Tatbestand des in diesem Rechtsstreit ergangenen Urteils des Senats vom 24.07.2003 sowie auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. November 2006 (Az. I ZR 191/03) Bezug genommen. - LG Frankfurt/Main, 17.01.2003 - 11 O 97/02
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2008 - 6 U 36/03
unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 17. Januar 2003 (Aktenzeichen 3/11 O 97/02) die Beklagte zu verurteilen,.
- LG Frankfurt/Main, 28.02.2019 - 3 O 337/18
Versendung eines persönlich adressierten Werbeschreibes durch eine Bank nach …
Denn durch die Antragsfassung wird ein hinreichender Bezug zum konkreten Einzelfall hergestellt ("wie aus Anlage K2 ersichtlich" und "wie geschehen durch die Verbraucherin .....") und gleichzeitig werden diejenigen Umstände aufgeführt, aus denen sich nach Auffassung des Klägers die (generelle) Wettbewerbswidrigkeit des beanstandeten Vorfalls ergibt (vgl. zur Antragsfassung bei unzulässiger Telefonwerbung OLG Frankfurt, WRP 2008, 1272 [OLG Düsseldorf 15.01.2008 - I -20 U 99/07] ). - OLG Dresden, 26.09.2017 - 14 U 1371/16 Dem lässt sich nicht mit der Klägerin entgegenhalten, das OLG Frankfurt (WRP 2008, 1272) habe eine solche Antragsfassung nicht beanstandet.
Seite22 aus denen sich die Unlauterkeit des Vorfalls ergibt und zugleich auf diesen Verletzungsfall im Antrag abgestellt wurde (OLG Frankfurt, WRP 2008, 1272, Rn. 25).
- OLG Hamburg, 18.12.2012 - 7 U 66/12
Persönlichkeitsverletzung bei Presseveröffentlichung: Nennung der prominenten …
Anders als die Beklagte meint, ist auch die Fassung des Tenors des landgerichtlichen Urteils nicht zu weit: Da der Unterlassungsanspruch in die Zukunft gerichtet ist, muss das zu unterlassende Verhalten so beschrieben werden, dass der Schuldner sein künftiges Verhalten darauf einrichten kann; dass dabei nicht alle denkbaren Konstellationen erfasst werden können, in denen es zu der untersagten Verhaltensweise kommen kann, liegt auf der Hand (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 15.5. 2008, GRUR-RR 2009, S. 37). - OLG Frankfurt, 12.06.2014 - 6 U 40/13
Streitgegenstand eines auf mehrere Verletzungsfälle gestützten …
Ein solches Verbot ist hinreichend bestimmt (vgl. Senat GRUR-RR 2009, 37).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 24.07.2003 - 6 U 36/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Privat?
- heise.de (Pressebericht, 27.08.2003)
Telefonwerbung mit "Cold Calls" bleibt unzulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Kaltanrufe im geschäftlichen Verkehr
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Telefonwerbung eines Bauunternehmens gegenüber Handwerksbetrieben ist nicht ohne weiteres zulässig
- beck.de (Leitsatz)
Telefonwerbung durch Vermittler
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Zulässigkeit von Kaltanrufen im geschäftlichen Verkehr
- rechtsportal.de (Leitsatz)
UWG § 1
Wettbewerbswidrigkeit unaufgeforderter Telefonwerbung durch einen gewerblichen Vermittler von Bauaufträgen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main - 11 O 97/02 BGH - I ZR 191/03
- LG Frankfurt/Main, 17.01.2003 - 11 O 97/02
- OLG Frankfurt, 24.07.2003 - 6 U 36/03
- BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03
- BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03
- BGH, 18.05.2007 - I ZR 191/03
- BGH, 19.07.2007 - I ZR 191/03
- OLG Frankfurt, 15.05.2008 - 6 U 36/03
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2003, 320
- GRUR-RR 2009, 120 (Ls.)
- MMR 2003, 791
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 24.01.1991 - I ZR 133/89
Telefonwerbung IV - Telefon-Werbung
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.2003 - 6 U 36/03
Auch diese Umstände sind hinreichend bestimmt definiert; es müssen solche sein, die das Einverständnis mit einer solchen Kontaktaufnahme vermuten lassen (fast wortgleich die Formulierung des Tenors in der Entscheidung "Telefonwerbung IV" des BGH vom 24.01.1991, WRP 1991, 470, 471:".: ohne dass deren Einverständnis vorliegt oder zu vermuten ist"; ebenso BGH WRP 1996, 100 - Telefax-Werbung) Ob solche Umstände vorliegen ist aus der Ex-Ante-Sicht des Werbenden zu beurteilen." Diese Argumentation hält der Senat für das Hauptsacheverfahren aufrecht, da sich insoweit keine neuen Aspekte ergeben haben.Ein solcher Grund könne regelmäßig nur dann in Betracht gezogen werden, wenn der Anzurufende ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis mit derartigen Anrufen erklärt habe oder wenn aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden darin vom Anrufer vermutet werden könne (BGH WRP 1991, 470 - Telefonwerbung IV; WRP 2001, 1068, 1069 - Telefonwerbung für Blindenwaren).
- BGH, 25.01.2001 - I ZR 53/99
Telefonwerbung für Blindenwaren
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.2003 - 6 U 36/03
Ein solcher Grund könne regelmäßig nur dann in Betracht gezogen werden, wenn der Anzurufende ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis mit derartigen Anrufen erklärt habe oder wenn aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden darin vom Anrufer vermutet werden könne (BGH WRP 1991, 470 - Telefonwerbung IV; WRP 2001, 1068, 1069 - Telefonwerbung für Blindenwaren).Wie der Bundesgerichtshof bereits in der Entscheidung "Telefonwerbung für Blindenwaren (WRP 2001, 1068, 1073) ausgeführt hat, erstreckt sich die Richtlinie 97/7/EG schon nicht auf die Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden (…ebenso Köhler/Piper, UWG 3, Auflage, § 1 Rdnr. 140).
- OLG Frankfurt, 29.11.2001 - 12 U 38/01
Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit von Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.2003 - 6 U 36/03
Den Senat setzt sich mit seiner Entscheidung auch nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 29.11.20.01 (Aktenzeichen 12 U 38/01).
- LG Frankfurt/Main, 17.01.2003 - 11 O 97/02
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.2003 - 6 U 36/03
unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt vom 17. Januar 2003.(Aktenzeichen 3-11 O 97/02) die Beklagte zu verurteilen,. - OLG Stuttgart, 08.08.1997 - 2 U 48/97
Anspruch auf Unterlassung von unaufgeforderten Anrufen im geschäftlichen Bereich; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.2003 - 6 U 36/03
Daher rechtfertigt der Eintrag in den "Gelben Seiten" nicht einmal eine telefonische Kontaktaufnahme wegen der Eintragung im Elektronischen Branchenbuch (OLG Stuttgart, NJW-RR 1998, 184;… Köhler/Piper, UWG, 3. Auflage, § 1 Rn. 156) Andere Umstände, weshalb die Tischlerei N. oder ein anderes Unternehmen, welches von der Beklagten angerufen wurde, aus der ex-Ante-Sicht der Beklagten vermutlich mit dem Anruf einverstanden war, hat die Beklagte nicht vorgetragen. - BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93
Telefax-Werbung - Telefax-Werbung
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.2003 - 6 U 36/03
Auch diese Umstände sind hinreichend bestimmt definiert; es müssen solche sein, die das Einverständnis mit einer solchen Kontaktaufnahme vermuten lassen (fast wortgleich die Formulierung des Tenors in der Entscheidung "Telefonwerbung IV" des BGH vom 24.01.1991, WRP 1991, 470, 471:".: ohne dass deren Einverständnis vorliegt oder zu vermuten ist"; ebenso BGH WRP 1996, 100 - Telefax-Werbung) Ob solche Umstände vorliegen ist aus der Ex-Ante-Sicht des Werbenden zu beurteilen." Diese Argumentation hält der Senat für das Hauptsacheverfahren aufrecht, da sich insoweit keine neuen Aspekte ergeben haben.
- BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03
Telefonwerbung für "Individualverträge"
Das Berufungsgericht hat der vor dem Landgericht erfolglosen Klage in vollem Umfang stattgegeben (OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2003, 320 = WRP 2003, 1361). - LG Flensburg, 08.04.2022 - 8 O 7/22
Zimmervermittlungsagentur - Wettbewerbsverletzung: Mutmaßliche Einwilligung in …
Denn genauso wenig, wie sich sagen lässt, dass eine Telefonwerbung, die den Geschäftsgegenstand des Anzurufenden nicht betrifft, schlechthin unzulässig ist, weil in einem solchen Fall ein Einverständnis generell nicht vermutet werden kann, lässt sich umgekehrt nicht argumentieren, diese Vermutung bestehe immer dann, wenn der Geschäftsgegenstand des Anzurufenden betroffen ist (so OLG Frankfurt/M., Urteil vom 24.07.2003 - 6 U 36/03, MMR 2003, 791, 792, beck; bestätigt durch BGH, Urteil vom 16.11.2006 - I ZR 191/03, MMR 2007, 598, 600, beck; BGH…, Urteil vom 11.03.2010 - I ZR 27/08 - Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel , Rn. 25, juris). - OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 6 U 78/04
Wettbewerbswidrige Telefonwerbung gegenüber Ärzten
Die Widerklage ist zulässig, insbesondere sind die Widerklageanträge hinreichend bestimmt (zur Fassung von Anträgen, die auf das Verbot einer Telefonwerbung gerichtet sind vgl. BGH, WRP 1991, 470, 473 - Telefonwerbung IV; Urteil des Senats vom 24.07.2003 - 6 U 36/03 = WRP 2003, 1361, 1363).
Rechtsprechung
OLG Köln, 19.09.2003 - 6 U 36/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Wettbewerbsrechtliche Unzulässigkeit der Werbung für den Verkauf von Gebrauchtwagen mit einer Preisgegenüberstellung; Werberechtliche Unzulässigkeit der Gegenüberstellung des Verkaufspreises eines Gebrauchtwagens mit einem Neupreis
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Gebrauchtwagenpreis mit Neupreis vergleichen?
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Gebrauchtwagenhandel: zulässige Gegenüberstellung des Neupreises
- rechtsportal.de (Leitsatz)
UWG § 3
Gegenüberstellung von Neu- und Gebrauchtwagenpreis
Verfahrensgang
- LG Bonn, 18.02.2003 - 11 O 185/02
- OLG Köln, 19.09.2003 - 6 U 36/03
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2004, 20
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.09.2002 - I ZR 89/00
Thermal Bad
Auszug aus OLG Köln, 19.09.2003 - 6 U 36/03
Namentlich entspricht es der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass es bei der Ermittlung des Verkehrsverständnisses grundsätzlich keinen Unterschied macht, ob der Tatrichter seine Sachkunde und Lebenserfahrung zur Bejahung oder zur Verneinung einer Irreführungsgefahr einsetzt (BGH WRP 2003, 275 ff. = GRUR 2003, 247 ff. "Thermal Bad" und BGH WRP 2002, 527 ff. = GRUR 2002, 550 ff. "Elternbriefe"). - BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99
Elternbriefe
Auszug aus OLG Köln, 19.09.2003 - 6 U 36/03
Namentlich entspricht es der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass es bei der Ermittlung des Verkehrsverständnisses grundsätzlich keinen Unterschied macht, ob der Tatrichter seine Sachkunde und Lebenserfahrung zur Bejahung oder zur Verneinung einer Irreführungsgefahr einsetzt (BGH WRP 2003, 275 ff. = GRUR 2003, 247 ff. "Thermal Bad" und BGH WRP 2002, 527 ff. = GRUR 2002, 550 ff. "Elternbriefe").
- KG, 25.03.2021 - 5 U 15/20
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Werbung mit …
Zwar kann der mit der Werbung der Beklagten angesprochene Verbraucher den Begriff des Neupreises - wie bereits das Landgericht hervorhebt - sowohl als Hinweis auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, als auch als Hinweis auf einen tatsächlich am Markt erzielten Preis auffassen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 19. September 2003 - 6 U 36/03, WRP 2008, 1273, Rn. 18 nach juris;… Helm/Sonntag/Burger in Gloy/Loschelder/Danckwerts, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl. 2019, § 59 Irreführende geschäftliche Handlungen und Unterlassungen [§§ 5, 5a UWG] Rn. 353), und stellt der Verbraucher bei einer Werbung, die - wie hier - nicht auf einen Eigenpreisvergleich, sondern auf einen Vergleich mit dem allgemein auf dem am Markt für vergleichbare Neuware verlangten Preisen zielt, in Rechnung, dass der angegebene "Neupreis" den für entsprechende Neuwaren aufzuwendenden Betrag nur näherungsweise abbilden wird. - OLG Jena, 24.11.2004 - 2 U 751/04 Aus diesem Grunde wird für die Gegenüberstellung eines Neupreises verbreitet verlangt, dass der Werbende hinzufügt, von wem (Hersteller, Verkäufer) der Neupreis gefordert wurde (…vgl. Bornkamm, in: Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl. 2004, § 5 UWG Rdnr. 7.60 sowie bereits zum alten Recht OLG Stuttgart, WRP 1977, 873 [876 f.]; a.A. jedoch nunmehr für den Kfz-Handel OLG Köln, GRUR-RR 2004, 20 sowie OLG Schleswig, SchlHAnz 2002, 132 [132 f.]).
Rechtsprechung
OLG Naumburg, 31.03.2004 - 6 U 36/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)
"Kruzifix"-Streit - Klage eines Bildhauers auf Änderung des Ausstellungsortes abgewiesen
- sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
"Kruzifix"-Streit - Berufungsverfahren eines Bildhauers auf Änderung des Ausstellungsstandortes
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 12.06.2009 - 6 U 215/08
Pferdeskulptur vor dem Aachener Hauptbahnhof: OLG Köln verwirft Berufungen des …
(1) Wird ein Werk gezielt in Korrespondenz zum Aufstellungsort konstruiert und konzipiert, konkretisiert nicht allein das körperliche Werkstück die persönliche geistige Schöpfung des Urhebers, sondern erst das Zusammenspiel von Werkstück und konkreter Umgebung (sog. ortsspezifisches Kunstwerk, vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 31.03.2004 - 6 U 36/03, bei juris: Rdn. 23).