Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 10.02.2000 - 6 U 36/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gesamtvollstreckungsverfahren; Insolvenzverwaltung; Eintritt der Insolvenzreife; Masseschmälerung ; Schmälerung der Konkursmasse; Fortbestehensprognose
- Judicialis
GmbHG § 64 Abs. 2; ; GmbHG § 32 Abs. 1; ; GmbHG § 32 a; ; Gesamtvollstreckungsordnung § 14 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auszahlungen durch den Geschäftsführer bei Konkursreife; Anforderungen an die Feststellung der Überschuldung; Passivierung von eigenkapitalersetzenden Darlehen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Anfechtbarkeit der Zahlung, GmbHG § 64 Satz 1, Überschuldungsbilanz, Zahlungen nach Insolvenzreife
- rechtsportal.de (Leitsatz)
GmbHG § 64 Abs. 2
Darstellung Eigenkapital ersetzender Gesellschafterleistungen in der Überschuldungsbilanz
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 23.12.1998 - 40 O 86/98
- OLG Düsseldorf, 10.02.2000 - 6 U 36/99
- OLG Düsseldorf, 19.08.2003 - 6 U 36/99
Papierfundstellen
- NZG 2001, 133
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 19.01.1995 - 6 U 272/93
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2000 - 6 U 36/99
Denn die Feststellung, ob ein Darlehen oder eine andere Gesellschafterleistung kapitalersetzend ist, kann und darf im Hinblick auf den maßgeblich zu beachtenden Gläubigerschutz nicht dem Geschäftsführer einer GmbH überlassen werden (vgl. Senat Urteil vom 19.01.1995 6 U 272/93 OLG Düsseldorf in GmbH-Rundsthau 1996 619 f.; ferner Urteil des Senats vom 17.12.1998 - 6 U 187/97 OLG Düsseldorf). - BGH, 28.11.1994 - II ZR 77/93
Eigenkapitalersatz durch Stehenlassen von Forderungen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2000 - 6 U 36/99
Dies ist nach der jedenfalls bis zum Inkrafttreten der Insolvenzordnung geltenden herrschenden Meinung dann anzunehmen, wenn sich bei einer Gegenüberstellung des Aktivvermögens und der Verbindlichkeiten ergibt, daß die Schulden das Vermögen der Gesellschaft übersteigen (rechnerische Überschuldung) und eine zusätzlich anzustellende Fortbestehensprognose zu dem Schluß kommt, daß die Gesellschaft in absehbarer Zeit zahlungsunfähig wird (vgl. BGH NJW 1995, 457 bis 459). - OLG Düsseldorf, 17.12.1998 - 6 U 187/97
Kapitalersetzende Gesellschafterleistung auch bei Bürgschaft für …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2000 - 6 U 36/99
Denn die Feststellung, ob ein Darlehen oder eine andere Gesellschafterleistung kapitalersetzend ist, kann und darf im Hinblick auf den maßgeblich zu beachtenden Gläubigerschutz nicht dem Geschäftsführer einer GmbH überlassen werden (vgl. Senat Urteil vom 19.01.1995 6 U 272/93 OLG Düsseldorf in GmbH-Rundsthau 1996 619 f.; ferner Urteil des Senats vom 17.12.1998 - 6 U 187/97 OLG Düsseldorf).
- OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 15 U 10/07
Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG wegen …
Etwaige Finanzierungsmittel von Gesellschaftern könnten nämlich entgegen der Ansicht des Beklagten nur dann, worauf das Landgericht zutreffend hinweist, in einer Überschuldungsbilanz der KG auf der Passivseite unberücksichtigt bleiben, wenn qualifizierte Rangrücktrittserklärungen vorliegen; ist dies nicht der Fall, ist die Passivierung von Gesellschafterforderungen für den Überschuldungsstatus erforderlich (BGH, Urteil vom 08.01.2001, II ZR 88/99, NJW 2001, 1280, 1281 m.w.N.; OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.03.2005, 7 U 166/03, GmbHR 2005, 1124, in: www.juris.de, Rz 13; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2000, 6 U 36/99, NZG 2001, 133, 134; Gottwald-Uhlenbruck, Insolvenzrechtshandbuch, 3. A., § 6 Rz 51). - OLG Dresden, 25.02.2002 - 13 W 2009/01
Anforderungen an die Rangrücktrittserklärung eines Gesellschafters zur …
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Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 19.08.2003 - I-6 U 36/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Haftung des GmbH-Geschäftsführers in der Insolvenz; Ersatz nach Eintritt der Insolvenzreife geleisteter Zahlungen; Verschuldensvermutung; Nichteintragung der Geschäftsführerbestellung; Faktischer Geschäftsführer; Inhaltliche Anforderungen an Überschuldungsbilanz; ...
- Judicialis
GmbHG § 32 Abs. 1; ; GmbHG § 32 a; ; GmbHG § 64 Abs. 2; ; GesO § 14 Abs. 1; ; GesO § 10 Abs. 2; ; BGB § 291
- rewis.io
- rechtsportal.de
Zahlungen nach Konkursreife einer GmbH; Erstellung der Überschuldungsbilanz; Passivierungspflicht für eigenkapitalersetzende Gesellschafterleistungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 23.12.1998 - 40 O 86/98
- OLG Düsseldorf, 10.02.2000 - 6 U 36/99
- OLG Düsseldorf, 19.08.2003 - I-6 U 36/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 17.12.1998 - 6 U 187/97
Kapitalersetzende Gesellschafterleistung auch bei Bürgschaft für …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.08.2003 - 6 U 36/99
Denn die Feststellung, ob ein Darlehen oder eine andere Gesellschafterleistung kapitalersetzend ist, kann und darf im Hinblick auf den maßgeblich zu beachtenden Gläubigerschutz nicht dem Geschäftsführer einer GmbH überlassen werden (vgl. Senat Urteil vom 19.01.1995 6 U 272/93 OLG Düsseldorf in GmbH-Rundschau 1996 619 f.; ferner Urteil des Senats vom 17.12.1998 = 6 U 187/97 OLG Düsseldorf). - BGH, 18.12.1995 - II ZR 277/94
Rechte des Geschäftsführers gegenüber der Inanspruchnahme im Konkurs der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.08.2003 - 6 U 36/99
Nach der Rechtsprechung des BGH, welcher der Senat folgt, ist der aus § 64 Abs. 2 GmbHG auf Ersatz in Anspruch genommene Geschäftsführer nicht berechtigt, die Erfüllung dieser Verpflichtung gegenüber der Masse mit der Begründung zu verweigern, der Konkursverwalter der Gesellschaft habe es unterlassen, fristgerecht aussichtsreiche Konkursanfechtungsrechte gegen die Zahlungsempfänger geltend zu machen (vgl. BGH NJW 1996, 850 f). - OLG Düsseldorf, 19.01.1995 - 6 U 272/93
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.08.2003 - 6 U 36/99
Denn die Feststellung, ob ein Darlehen oder eine andere Gesellschafterleistung kapitalersetzend ist, kann und darf im Hinblick auf den maßgeblich zu beachtenden Gläubigerschutz nicht dem Geschäftsführer einer GmbH überlassen werden (vgl. Senat Urteil vom 19.01.1995 6 U 272/93 OLG Düsseldorf in GmbH-Rundschau 1996 619 f.; ferner Urteil des Senats vom 17.12.1998 = 6 U 187/97 OLG Düsseldorf). - BGH, 28.11.1994 - II ZR 77/93
Eigenkapitalersatz durch Stehenlassen von Forderungen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.08.2003 - 6 U 36/99
Dies ist nach der jedenfalls bis zum Inkrafttreten der Insolvenzordnung geltenden herrschenden Meinung dann anzunehmen, wenn sich bei einer Gegenüberstellung des Aktivvermögens und der Verbindlichkeiten ergibt, daß die Schulden das Vermögen der Gesellschaft übersteigen (rechnerische Überschuldung) und eine zusätzlich anzustellende Fortbestehensprognose zu dem Schluß kommt, daß die Gesellschaft in absehbarer Zeit zahlungsunfähig wird (vgl. BGH NJW 1995, 457 bis 459).